Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

2. Wer ist in der Landeszentrale für die inhaltliche wie organisatorische Vorbereitung der Studienreise zuständig?

3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Studienreise nach Israel zu?

4. Sofern dieses Jahr keine Studienreise stattfindet, welche Gründe gibt es für den Ausfall?

Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2009 findet keine Studienreise nach Israel statt.

Zu Frage 2: Für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Israelstudienreise ist der Leiter der Landeszentrale zuständig.

Zu Frage 3: Die Landesregierung betrachtet die Studienreisen nach Israel und in die palästinensischen Gebiete als einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung in dem Themenfeld Israel, Judentum, Nahost und Nahostkonflikt.

Zu Frage 4: Die Landeszentrale hat sich im Jahr 2006 entschieden, aufgrund des hohen finanziellen und organisatorischen Aufwands die Studienreisen nach Israel und in die palästinensischen Gebiete im Zweijahresrhythmus durchzuführen. Dementsprechend fand 2006 keine Reise statt, dafür im Jahr 2007. Die für das Jahr 2009 ursprünglich vorgesehene Reise wurde auf 2008 vorgezogen wegen des 60. Gründungsjahres des Staates Israel. Im Übrigen sind im Landeshaushalt keine Mittel eingestellt, die ausschließlich für Israelstudienreisen zweckgebunden sind.

Gibt es Nachfragen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Danke. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5285.

Unregelmäßigkeiten der GFAW - Gesellschaft für Arbeit- und Wirtschaftsförderung mbH des Freistaats Thüringen?

Pressemitteilungen vom 8. November 2008 und 8. Mai 2009 zufolge soll eine Mitarbeiterin der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH des Freistaats Thüringen unter Verdacht geraten sein, Urkunden gefälscht und damit Steuergelder veruntreut zu haben. Nach Presseinformationen soll ein Schaden im sechsstelligen Euro-Bereich durch falsche Subventionsbewilligungen entstanden sein.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet wurden, in der GFAW ein Antikorruptionsteam eingesetzt und organisatorische Veränderungen innerhalb der GFAW vorgenommen wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist nach Artikel 28 und 29 der Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 1828/2006 vom 8. Dezember 2006 o.g. Sachverhalt als mitteilungspflichtige Unregelmäßigkeit zu werten und ergeben sich für den Freistaat daraus Pflichten?

2. Inwieweit ist der Freistaat - unter Berücksichtung der Antwort zu Frage 1 - wann der Verpflichtung nachgekommen, nach Artikel 28 bis 30 der vorgenannten Verordnung der Europäischen Kommission

festgestellte oder vermutete Unregelmäßigkeiten zu melden oder an deren Meldung mitzuwirken?

3. Worin lagen die Gründe dafür, dass das sogenannte Antikorruptionsteam Anfang des Jahres 2008 bei der GFAW installiert wurde, erste Verdachtsmomente gegen die betreffende Mitarbeiterin jedoch erst Anfang 2009 bekannt wurden?

4. Ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) grundsätzlich in die Ermittlungen, Untersuchungen und die Maßnahmen zur Aufklärung bekannt gewordener Unregelmäßigkeiten bei der GFAW einzubeziehen und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form ist dies geschehen bzw. ist die Mitwirkung vorgesehen?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die VO-Nr. 1828/2006 für die Förderperiode 2007 bis 2013 gilt. Bei den hier betroffenen Förderfällen handelt es sich jedoch um die Förderperiode 2000 bis 2006, für die die VO-Nr. 2035/2005 in Verbindung mit der VO-Nr. 1681/1994 einschlägig ist. In der Regel werden fehlerhafte Projekte als sogenannte Unregelmäßigkeit an die EU-Kommission gemeldet. Die KOM prüft dann im Rahmen ihrer Entscheidung, ob sie sich an diesen Projekten finanziell beteiligen wird. Dabei prüft sie auch die Ursache für den entstandenen Gemeinschaftsschaden. Alternativ können Projekte aus dem nächsten Antrag auf Erstattung der aufgewendeten ESF-Mittel gestrichen werden. Das TMWTA schätzt in den Fällen der GFAW ein, dass eine Beteiligung der Europäischen Union nicht erfolgen wird.

Entschuldigung, Herr Abgeordneter Panse und Herr Abgeordneter Döring, könnten Sie Ihre Gespräche gegebenenfalls woanders durchführen, weil im Moment beantwortet Minister Reinholz eine Frage.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, vielleicht geht es ja auch vor der Tür.

Ich komme noch einmal zurück: Das TMWTA schätzt in den Fällen der GFAW ein, dass eine Beteiligung der Europäischen Union nicht erfolgen wird. Für diese Fälle stellt die Europäische Union in ihren Abschlussleitlinien für die Förderperiode 2000 bis 2006 anheim, Fördervorhaben aus dem Zahlungsantrag zu entfernen. Von dieser Möglichkeit hat die Fondsverwaltung Gebrauch gemacht und wird die betreffenden Fälle nicht mehr gegenüber der Europäischen Kommission abrechnen. Aus diesem Grund ist die Meldung als Unregelmäßigkeit auch nicht erforderlich.

Zu Frage 2: Hier verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Zusätzlich zu dem Antikorruptionsbeauftragten, der seit dem 1. November 2002 tätig ist, wurde in der GFAW zum 1. Januar 2008 eine Arbeitsgruppe zur Betrugsbekämpfung eingerichtet. Das Team unterstützt die Geschäftsführung durch präventive Maßnahmen und in Verdachtsfällen durch entsprechende interne Ermittlungen. Die Gruppe wurde im September 2008 aus der Belegschaft heraus auf mögliche Straftaten einer Mitarbeiterin hingewiesen, die seit Mitte 2007 nicht mehr mit dem Zuwendungsverfahren befasst war und nahm daraufhin auch ihre Ermittlungen auf.

Zu Frage 4: Neben den Informationspflichten aus den einschlägigen EU-Verordnungen gibt es keine weiteren Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, also OLAF, zu beteiligen. Sofern Projekte nach Auftreten der Unregelmäßigkeit in weiteren EU-Abrechnungen verbleiben, werden im Rahmen der vierteljährlichen Meldungen die finanziellen Auswirkungen und die zur Wiedereinziehung der beantragten Gemeinschaftsbeiträge getroffenen Maßnahmen berichtet. Da die Fördervorhaben, die Gegenstand dieser Mündlichen Anfrage sind, nunmehr ohne Gemeinschaftsmittel finanziert wurden, ist seitens der Fondsverwaltung keine Einbeziehung von OLAF erforderlich.

Es gibt Nachfragen, Abgeordnete Leukefeld.

Ich habe nur eine Nachfrage. Sie hatten in der Antwort auf die Frage 3 gesagt, dass mit der Belegschaft zusammen dieses Antikorruptionsteam dann entsprechend der Hinweise gebildet wurde. Handelt

es sich bei der Mitarbeiterin, die seit 2007 nicht mehr mit Bescheiden zu tun hat, um dieselbe Mitarbeiterin, gegen die jetzt ermittelt wird, oder ist das jemand anderes.

Es handelt sich um die gleiche Mitarbeiterin.

Um die gleiche Person. Danke.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Frau Abgeordnete Sojka, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5299.

Grundsatzbeschluss des Kreistags im Landkreis Eichsfeld zum Umbau des ehemaligen Klosters Worbis zu einer Grundschule mit christlich-humanistischem Leitbild

Am 27. Mai 2009 fasste der Kreistag im Landkreis Eichsfeld gegen die Stimmen der Opposition den Grundsatzbeschluss über den Umbau des ehemaligen Franziskanerklosters in Worbis zu einer Grundschule mit christlich-humanistischem Leitbild. Landrat Hennig (CDU) wurde darin u.a. beauftragt, die Genehmigung eines entsprechenden Modellprojektes einer Grundschule mit christlich-humanistischem Leitbild bei der Landesregierung zu beantragen. In seiner Begründung der Vorlage des Grundsatzbeschlusses führt Landrat Hennig auf Seite 3 aus: „Es ist beabsichtigt, ein Modellprojekt zu entwickeln, in dem sich diese Schule konzeptionell ausdrücklich zur christlichen Prägung der Region bekennt.“ Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, dass öffentliche Schulen der weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit steht der Beschluss des Kreistags im Landkreis Eichsfeld im Widerspruch zu den Grundsätzen der weltanschaulichen Neutralität öffentlicher Schulen, die in Artikel 24 Abs. 2 und Artikel 39 Abs. 1 der Thüringer Verfassung festgeschrieben sind und in den Artikeln 4 und 7 des Grundgesetzes seine Grundlage haben und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

2. Inwieweit ist der Landrat des Landkreises Eichsfeld nach Auffassung der Landesregierung verpflich

tet, den verfassungswidrigen Beschluss des Kreistags zu beanstanden?

3. Wie viele Anträge auf Gründung bzw. Bildung einer religiös geprägten öffentlichen Schule sind der Landesregierung bisher gestellt worden und mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung diese Anträge geprüft?

Es antwortet Minister Müller.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung zum Schulgesetz generell. Gemäß § 2 des Thüringer Schulgesetzes „Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen“ werden die Schüler, ich zitiere jetzt wörtlich: „darauf vorbereitet, Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Staat zu übernehmen und dazu angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen.“ Alle staatlichen Schulen im Freistaat orientieren sich an diesem Gesetzesauftrag und von diesen orientieren sich etliche darüber hinaus auch an christlichen Vorbildern. Dies belegten nicht zuletzt Namensgebungen wie Adolf Kolping, Martin Luther, Albert Schweitzer, Sankt Martin oder Sankt Josef. Wenn Kommunen sich für eine inhaltliche Profilierung ihrer Schulen einsetzen, hält die Landesregierung dies für begrüßenswert. Wenn darüber hinaus im Leitbild einer Schule auch Bezüge zur Region erkennbar sind, kann dies die derzeit zu registrierende zunehmende Wahrnehmung von Bildungsverantwortung auf kommunaler Ebene nur bestärken.

Nun zu der Mündlichen Anfrage, die ich namens der Landesregierung wie folgt beantworte:

Frage 1: Der in Rede stehende Beschluss ist am 9. Juni 2009 im Thüringer Kultusministerium eingegangen und wird derzeit, wie beantragt, gemäß § 13 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes geprüft. Bestandteil dieses Beschlusses, der im Wesentlichen Schulnetzfragen berührt, ist auch, dass der Landrat beim Thüringer Kultusministerium die Genehmigung eines Modellprojekts nach christlich-humanistischem Leitbild für die Grundschule Kloster Worbis beantragen soll. Die Konzeption für ein solches Modellprojekt liegt noch nicht vor. Erst wenn diese vorliegt, kann geprüft werden, ob die Grundsätze der weltanschaulichen Neutralität öffentlicher Schulen beachtet werden.

In der Antwort auf Frage 2 kann ich nicht mehr hinzufügen als das, was ich in der Antwort zur Frage 1 bereits gesagt habe.

Zu Frage 3: Es liegen keine Anträge vor.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Döring, bitte.

Herr Minister, wie sehen Sie denn den Zusammenhang zwischen dem Projekt „Eigenverantwortliche Schule“ und Beauftragung durch den Kreistag an den Landrat, so ein Modellprojekt zu entwickeln?

Es ist sicherlich Sache des Kreistags, den Landrat mit einem entsprechenden Beschluss zu etwas zu beauftragen. Inwieweit das kollidiert mit eigenverantwortlicher Schule, wäre erst zu bewerten, wenn das Konzept diese Projekts vorliegen würde.