Das dicke Buch, der große dicke Bericht mit vielen Zahlen und Fakten ist das eine. Ich will das jetzt gar nicht kritisieren, das muss man zur Kenntnis nehmen und kann das sicherlich noch auswerten und wir werden im Ausschuss noch darüber sprechen. Aber die Realität ist oftmals eine andere. Da muss ich Ihnen schon sagen, Frau Tasch, dass Sie jetzt ausgerechnet die Gleichstellungsbeauftragten kritisieren, dass die nicht hier sind und Frau Beck als Geschäftsführerin vom Landesfrauenrat - der ich von der Stelle aus heute hier ganz herzlich zu ihrem 50. Geburtstag gratulieren möchte, den hat sie nämlich heute -,
das kann ich nicht so richtig verstehen. Sie sind zuletzt noch einmal darauf zu sprechen gekommen, dass es im Gleichstellungsausschuss sehr wohl auch parteiübergreifend - und ich will das ausdrücklich unterstützen und begrüßen - eine gute Zusammenarbeit gibt, um Gender Mainstreaming und Gleichstellungspolitik auf die Tagesordnung zu setzen, um dort gemeinsam Fortschritte zu erreichen. Deswegen finde ich diesen Verweis auf die Gleichstellungsbeauftragten so mit der Nuance, sie könnten sich ja nun mal ein bisschen mehr dafür interessieren und vielleicht auch noch ein Stück weit aktiver werden in ihren 20 Stunden, in denen sie nebenher noch etliches anderes zu leisten haben, doch etwas für verfehlt. Die Gleichstellungsbeauftragten kennen die Situation sehr wohl, sie kennen auch die Statistik, sie werden sich auch damit auseinander setzen. Ich glaube eher, dass die Erwartungen in die Politik und auch in unsere Debatte sie vielleicht nicht dazu angeregt haben, heute hier zu erscheinen.
Ein Problem würde ich gerne noch ansprechen, es ist hier von allen von Chancengerechtigkeit in der Geschlechterfrage gesprochen worden, das ist völlig klar. Vielleicht gestatten Sie mir doch den Vergleich zu der vorherigen Debatte noch einmal mit aufzugreifen, denn in dem Thüringen-Monitor war da auch einiges Interessantes nachzulesen. Das muss man im Kontext mit dem Gleichstellungsbericht sehen. Dort gibt es nämlich die Formulierung, dass zwei Drittel der Thüringer den Reformen skeptisch gegenüberstehen, und zwar - ich darf zitieren: "Vor allem diejenigen, die solche Kürzungen am härtesten treffen würden, zeigen die geringste Bereitschaft zur Unterstützung der Reformvorhaben." Dann, meine Damen und Herren, kommt eine Aufzählung, die ich schon für bemerkenswert halte. Die Aufzählung lautet: "Frauen, schlecht Gebildete und finanziell Schwache". Das zeigt uns meines Erachtens zweierlei neben dem hier Dargelegten, was sich auch entwickelt hat. Das ist einmal das Eingeständnis, dass Frauen am härtesten betroffen sind und dass Frauen auch insgesamt finanziell schlechter stehen. Wenn Sie sich die Statistik gerade auch in Bezug auf den Frauenanteil vom Einkommen her in diesem Gleichstellungsbericht betrachten, wird das, glaube ich, sehr deutlich. Zweitens zeigt das, dass sich Frauen mehrheitlich auch als potenzielle Verlierer beim so genannten Umbau des Sozialstaates sehen. Ich glaube, da müssen wir schon ansetzen und haben sehr viel zu tun, um Frauen auch zu motivieren. Es ist hier davon gesprochen worden, sie müssen auch bereit sein. Da müssen sie auch die Chancen bekommen, da brauchen sie Unterstützung und da müssen die Ungleichheiten durch entsprechende Rahmenbedingungen verbessert werden. Im Thüringen-Monitor ist gesagt, dass nur jeder Sechste in Thüringen glaubt, dass Frauen mehr gewinnen auch in dieser Gesellschaft und bei den Reformen.
Abschließend will ich sagen, meine Damen und Herren, Gesetze und Pläne sind das eine; letztendlich geht es immer noch darum, wie die Zielstellungen im Denken und Handeln von Frauen und Männern verwurzelt sind. Da sehe ich Defizite, da haben wir noch viel zu tun. Danke schön.
Mir liegt seitens der Abgeordneten keine weitere Redeanmeldung mehr vor. Aber Minister Dr. Zeh signalisiert, dass er noch einmal sprechen möchte. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verstehe ja, dass viele verantwortliche Politiker und insbesondere auch Frauenpolitiker, -politikerinnen wenig Geduld haben in dieser Frage. Aber selbst das Vorzeigemusterland Schweden hat für viele Fragen ein bis zwei Generationen gebraucht. Deswegen würde ich uns einfach etwas mehr Geduld empfehlen. Das war der erste Bericht, den wir in einer Zeitspanne von zwei Jahren - von 1999, fast drei Jahre - gemacht haben, deswegen empfehle ich uns etwas Geduld in dieser Frage. Ich will damit nicht sagen, dass es unwichtig ist - im Gegenteil, wir werden als Land alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Die Frage der Führungsposition - natürlich, die ist uns auch wichtig. Ich habe bewusst auch nicht sehr viele Zahlen in diesem Bericht dargestellt, Sie haben das etwas kritisch angemerkt, Sie wären enttäuscht. Ich will damit Folgendes sagen: Für mich ist Frauenpolitik eben nicht nur Abzählpolitik. Ich müsste ja mit Blick auf das Präsidium als Mann richtig depressiv werden: Drei Frauen führen diesen Landtag. Ich werde nicht depressiv - im Gegenteil, ich finde die Führung ausgezeichnet.
100 Prozent Frauen, die dieses Haus leiten, das ist ausgezeichnet. Aber ich werde nicht depressiv und ich wende auch keine Abzählpolitik in dieser Frage an. Es gibt natürlich objektive Schwierigkeiten. Frau Wolf, wenn ich Bewerbungen betrachte und nicht genügend Frauen dabei habe, dann kann ich das nicht ändern, dann muss ich die Bewerber, die da sind, oder Bewerberinnen, nehmen. Ich muss natürlich auch auf die Qualifikation achten. Ich tue keiner Frau einen Gefallen.
Genau das ist richtig. Ich darf nur auf die Qualifikation achten und nicht in erster Linie auf das Geschlecht. Nur dann, wenn zwei gleich qualifiziert sind, da, meine ich, ist es auf jeden Fall wichtig und gut, auch die Frauen einzustellen. Sie kennen die Stellensituation. Wenn ich nicht mehr offene Stellen habe, dann kann ich auch nicht mehr einstellen. Egal wie ich es drehe und wende, es ist einfach objektiv so. Die Altersstruktur, die Alterspyramide der Verwaltung ist ein Stück aus der DDR mit hineingetragen, das können wir so schnell auch nicht ändern. Wir haben 15 Jahre nach der Wiedervereinigung und haben diese Strukturen in großen Teilen übernommen und dort waren die Führungspositio
nen oft mit Männern besetzt. Den Vorwurf, dass unsere Frauenpolitik nicht von Gerechtigkeit geprägt ist - so hatte ich Sie verstanden, das hätten Sie vermisst, Frau Wolf -, ich darf ausdrücklich noch mal betonen und ich zitiere selbst das, was ich hier gesagt habe; ich wiederhole es noch einmal, dann brauchen Sie das nicht nachzulesen: "Es muss eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, die von Anfang an und ganz selbstverständlich Chancengerechtigkeit aus der Geschlechterperspektive in den Blick nimmt und umsetzt." Das ist unsere Position als CDU und die haben wir überall und an allen Stellen auch so dokumentiert. Wenn dieses in den Bericht zu wenig aufgenommen worden ist, dann ist das verständlich, denn dieser Bericht ist eine IstAnalyse, eine Bestandsanalyse. Verbesserungen sind im Übrigen auch im Fazit beschrieben worden. Ich möchte darauf eingehen, dass Sie auf säumige Kommunen bei den Frauenförderplänen hingewiesen haben. Anfragen der Gleichstellungsbeauftragten an das Thüringer Innenministerium haben ergeben, dass die Kommunen das zwischenzeitlich nachgeholt haben in dieser Aufgabe oder sie sind dabei, es zu tun, soweit ich das von Sonneberg und dem Eichsfeld weiß.
Ich habe weiterhin eine Anmerkung und ich möchte noch einmal unterstützen, was Frau Walsmann hier gesagt hat: Frauenförderung ist nach wie vor natürlich notwendig, auch wenn Gender Mainstream ein anderer Ansatz ist. Ich darf vielleicht noch einmal auf die drei Stufen hinweisen, die Frauenpolitik im Allgemeinen prägten. Die erste Stufe war die Stufe, wo Fragen der Grundrechte von Frauen im Bereich Wahlrecht oder auch im materiellen Bereich, z.B. "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" geprägt waren. Die zweite Stufe, das war die letzte Stufe, da ging es darum, dass man Frauen in die Förderung hineinnehmen wollte, um das zu reparieren, was vorher versäumt worden ist. Da war Frauenpolitik mehr oder weniger Reparaturpolitik, um auf etwas zu reagieren. Und jetzt die dritte Phase und das ist Gender Mainstream - die dritte Phase sagt: Von Anfang an wollen wir die Weichen so stellen, dass die Geschlechtergerechtigkeit in den Blick genommen wird. Diese Weichenstellung halte ich für richtig und der Hinweis von Frau Walsmann, dass wir dennoch die Frauenförderung weiter betreiben müssen, ist selbstverständlich und ist auch Gegenstand unserer Politik. Ich freue mich im Übrigen auch auf eine Diskussion, die im Ausschuss dieses aufgreifen wird. Vielen Dank.
Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Ich bin natürlich unendlich glücklich, dass Sie das
weibliche Präsidium nicht zur Depression treibt. Es gibt tatsächlich keine weiteren Redemeldungen. Ich frage jetzt noch einmal in Richtung CDU-Fraktion: Sind Sie damit einverstanden, dass wir darüber abstimmen lassen, den Bericht im Ausschuss fortberaten zu lassen? Die CDU-Fraktion ist damit nicht einverstanden. Damit brauche ich auch nicht darüber abstimmen lassen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13.
In der gestrigen Beratung war vereinbart worden, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute in zweiter Lesung beraten wird.
Thüringer Gesetz zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/466 ZWEITE BERATUNG
In dieser zweiten Beratung hat sich der Abgeordnete Blechschmidt, PDS-Fraktion, in der Aussprache zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, in Replik auf die gestrige erste Lesung möchte ich hier eine Klarstellung vornehmen. Es ist scheinbar der Eindruck entstanden, zumindest beim Kollegen Dr. Pidde, und dies hat er ja in seinem Beitrag auch artikuliert, dass die PDS-Fraktion das Prinzip der Bestimmung des Finanzbedarfs durch die KEF in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mitträgt bzw. ablehnt - mitnichten, Kollege Dr. Pidde. Klar und deutlich wiederhole ich meine Aussage von gestern: Das Verfahren ARD und ZDF bestimmen ihren Finanzbedarf, KEF unterzieht dies einer Prüfung und schreibt die Gebührenhöhe fest; die Ministerpräsidentenkonferenz erarbeitet einen Staatsvertrag und der Landtag verabschiedet diesen; dieses Verfahren, wie es das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben und gebilligt hat unter unabhängiger Arbeit und Verantwortung der KEF, hält die PDS nicht zuletzt wegen seiner Staats- und Parteiferne für richtig und praktikabel. Als kritisch bis hin zu verfassungsrechtlich bedenklich, und so habe ich das auch gestern betont, sehen wir den Einfluss der Ministerpräsidentenkonferenz bei der Festsetzung dieser Gebührenhöhe.
Diese Handlung gefährdet unseres Erachtens nach mittel- und langfristig die Existenz des öffentlichrechtlichen Rundfunks, zumal ich mich in diesem Zusammenhang mit der Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber auseinander gesetzt habe, die deutlich Befürchtungen erkennen ließ, dass bei zukünftigen Gebührenrunden diese Einflussnahme wiederholt werden könnte oder gar eine Nullrunde angestrebt wird. Sollte dies der Fall sein, würde sich das bisher bewährte Prinzip der KEF ad absurdum darstellen und nur dann - ich betone das - und nur dann sollte man ggf. über andere unabhängige Finanzierungen, wie ich sie gestern benannt habe - Frage Gesamtbudgetierung oder Indexregelung - nachdenken, aber nur dann.
Lassen Sie mich bitte noch einen Punkt, die Frage der Digitalisierung und Globalisierung, noch einmal aufgreifen. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte zukunftsorientierte Plattformen wie das Internet verstärkt nutzen können. Mit der Begrenzung der Online-Ausgabe und der Auflage, nur programmbegleitend tätig zu sein, wird unseres Erachtens nach die Zukunft von ARD und ZDF beschnitten.
Abschließend folgenden Satz: Wenn ich Sie, Herr Dr. Pidde, richtig verstanden habe, dann unterscheiden wir uns mit Blick auf die KEF und den damit verbundenen Verfahren der Gebührenfestsetzung überhaupt nicht. Wir unterscheiden uns dahin gehend, dass Sie die Bewertung und die Konsequenzen bei der jetzt praktizierten Einflussnahme auf das Verfahren der Ministerpräsidenten anders einschätzen. Wie ich meine, billigen Sie dies. Wir lehnen dies ab. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Gegensatz zur PDS halten wir die Bewertung dessen, was die KEF regelmäßig erarbeitet, durch ein weiteres Gremium, hier durch die Ministerpräsidentenkonferenz, sehr wohl für geboten. Wie es das diesjährige Verfahren oder das letztjährige Verfahren gezeigt hat, braucht es tatsächlich auch die Bewertung, ob die Gebührenerhöhungen, die es ja regelmäßig gibt - von Absenkungen spricht hier niemand, obwohl es theoretisch auch denkbar wäre -, insgesamt sozial verträglich sind.
Das ist die Prüfungsmöglichkeit und das Prüfungsrecht der Ministerpräsidenten und es ist geradezu ihre Pflicht und sie haben diese Verantwortung sehr wohl wahrgenommen, auch wenn diese Erhöhung von jetzt verbliebenen 88 Cent für sich allein betrachtet tragbar scheint, so muss sie doch im Gesamtzusammenhang gestiegener Lebenshaltungskosten bei mittlerweile stagnierenden, teilweise zurückgehenden Realeinkünften betrachtet werden. Deshalb kann man das reine KEF-Verfahren mit der, wie ich gestern schon beschrieben habe, zuvor immer recht üppigen Anmeldung nicht unreflektiert laufen lassen. Natürlich melden die Anstalten jede Menge Mehrbedarf an. Deshalb bedarf es auch immer weiterhin einer allgemeinen Debatte, ob das, was sich die Anstalten vorgenommen haben, noch durch den Grundversorgungsauftrag gedeckt ist. Da gehört eine ungezügelte Erweiterung in Internetaktivitäten nicht hinzu, Herr Blechschmidt. Sehr wohl muss es zugelassen werden, dass selbstverständlich auch neue Verbreitungswege genutzt werden. Da teilen wir die Kritik der Privaten nicht, die vor Jahren ja schon einmal die Verbreitung öffentlichrechtlicher Programme über Satellit verhindern wollten. So wird also auch die technische Entwicklung der neuen Verbreitungswege von uns durchaus begrüßt. Aber unreflektiert alles laufen lassen, geht nicht. Wenn ich jetzt einmal am Pult bin, will ich durchaus noch anfügen, dass wir insbesondere, was das Sponsoring anbetrifft, mittlerweile eine sehr fatale Entwicklung haben. Das Sponsoring hat heute nur noch begrenzt mit dem gewollten Mäzenatentum zu tun, sondern ist von Werbung nicht mehr zu unterscheiden. Wir haben aber eine Werbegrenze für die Öffentlich-Rechtlichen á 2 Stunden am Tag und dann nicht nach 20 Uhr. Das wird auch seit Jahren als Kompromiss beibehalten. Wer die Sendungen nach 20 Uhr betrachtet, stellt fest, dass es bis 22 Uhr kaum noch eine gibt, die nicht gesponsort ist. Früher gab es einmal so einen zarten Hinweis in Textform: Diese Sendung ist gesponsort von diesem und jenem. Dann gab es große Logos, dann wurden diese Logos bewegt und heute sind es Miniwerbespots, von Werbung nicht mehr zu unterscheiden. Regelmäßig wird dann aber auch über die Werbung Einfluss auf Inhalte genommen und dort wird das Sponsoring nach 20 Uhr kritisch und muss von uns abgelehnt werden, und das angesichts eines relativ kleinen Finanzierungsbeitrags von etwa 60 Mio. den, die mit Werbung gemacht werden, angesichts der 6,5 Mrd. die jedes Jahr an Gebühren zu erbringen sind. Für 60 Mio. fährden, halte ich mittlerweile für unzulässig. Es ist schon schlimm genug, dass man in der Vorabendzeit überhaupt nicht mehr unterscheiden kann, ob man nun zufällig einen öffentlich-rechtlichen oder einen privaten Sender eingeschaltet hat. Das Werbeumfeld bestimmt die Inhalte, auch das sollte sich
herumgesprochen haben. Daher muss man für ein qualitäts- und kulturvolles Programm regelmäßig Werbung ausblenden und mittlerweile auch das Sponsoring untersagen. Deshalb muss auch darüber in den Reihen der Ministerpräsidenten gesprochen werden dürfen. Insoweit kann man ÖffentlichRechtliche nicht ganz allein lassen bei der Entwicklung, die sie nehmen. Sie haben viel Freiheit, vom Bundesverfassungsgericht abgesichert Bestandsund Entwicklungsgarantie, die auch von uns keiner infrage stellt. Aber zu hinterfragen, was da geschieht, das muss uns weiterhin erlaubt sein. Und die Ministerpräsidenten leisten dort eine unverzichtbare Arbeit. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Blechschmidt, nach Ihren gestrigen sehr langen und ausführlichen Äußerungen, wie die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfolgen soll, war nicht so klar erkennbar, wohin denn eigentlich die PDS will, und deshalb bin ich dankbar für Ihre Klarstellung, dass Sie jetzt auch klipp und klar gesagt haben, so wie die CDU-Fraktion, wie das auch die SPD-Fraktion gesagt hat, das KEFVerfahren ist das beste Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil damit garantiert ist, dass sie politikfern erfolgt. Die KEF hat die Vorschläge von ARD und ZDF geprüft und hat vorgeschlagen, 1,09 Gebührenerhöhung betragen ab 1. April dieses Jahres. In den Regelungen und auch vom Bundesverfassungsgericht festgelegt ist, dass die Ministerpräsidenten aus sozialen Gesichtspunkten von dieser Empfehlung der KEF abweichen können, und das haben sie getan. Ich sage es noch einmal, das ist richtig so. Wenn in vielen Bereichen in der Bundesrepublik gekürzt werden muss, Belastungen auf die Bürger zusätzlich zukommen, dann müsste hier gehandelt werden, und ich sage, die Ministerpräsidenten der Länder haben richtig gehandelt und haben die Gebührenerhöhung auf 88 Cent begrenzt. Wenn Sie jetzt auftreten und sagen, das wäre nicht richtig, dann gehen Sie bitte auch hin und erklären Sie den Bürgern, warum Sie für 1,09 sind. Danke.
Danke. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Damit hat Minister Wucherpfennig das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, zur Abweichung vom KEF-Vorschlag möchte ich auf zwei Dinge im Sinne einer Klarstellung hinweisen. Eine Abweichung vom KEF-Vorschlag ist möglich im Rahmen der Sozialverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Ich verweise dabei auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994. Ich zitiere: "Das schließt Abweichungen von der Bedarfsfeststellung nicht aus. Doch kommen dafür nur Gründe in Betracht, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden aus. Im Wesentlichen werden sich die Abweichungsgründe in Gesichtspunkten des Informationszuganges und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen." Das ist die Sozialverträglichkeitsprüfung, von der Herr Pidde eben auch gerade sprach.
Im Übrigen möchte ich auf § 7 Abs. 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag hinweisen. Der lautet: "Der Gebührenvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierung und der Landesparlamente. Davon beabsichtigte Abweichungen soll die Rundfunkkommission der Länder mit den Rundfunkanstalten unter Einbeziehung der KEF erörtern." Dieses ist geschehen. "Die Abweichungen sind zu begründen." Die Begründung ist ebenfalls erfolgt. Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/466 in zweiter Beratung. Wer der Drucksache 4/466 seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit hat der Gesetzentwurf eine Mehrheit bekommen und wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer auch in der Schlussabstimmung seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussab
Sofortiger Stopp der Aufhebung noch benötigter Wasserschutzgebiete Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/496
Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu Nummer 1 des Antrags Gebrauch zu machen. Doch zuvor die Frage: Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor wenigen Tagen haben wir vom Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt diese Broschüre erhalten, die den Titel trägt "Grundwasser, die unsichere Ressource". Darin wird in sehr anschaulicher Art und Weise auf das Problem der Trinkwasserschutzgebiete hingewiesen. Frau Präsidentin, ich zitiere aus dieser genannten Broschüre: "Trinkwasser kann nur dort gewonnen werden, wo der Schutz des Grundwassers gewährleistet und Grundwasser in ausreichender Menge vorhanden ist."