Der Innenstaatssekretär Stefan Baldus hat für die Landesregierung die Kleine Anfrage 179 beantwortet (Drucksache 4/513). Gegenstand dieser Kleinen Anfrage war eine Pflichtverletzung des Bürgermeisters der Stadt Bad Salzungen. Dieser hatte auf einem Briefbogen der Stadt als CDU-Stadtvorsitzender eine Einladung ausgesprochen, was die Landesregierung zu Recht als rechtswidrig bewertet hat. Herr Baldus ist CDU-Kreisvorsitzender im Wartburgkreis. Diesem Kreisverband der CDU gehört auch der Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen an.
1. Inwieweit ist es zulässig, dass der Innenstaatssekretär, der gleichzeitig CDU-Kreisvorsitzender im Wartburgkreis ist, eine Pflichtverletzung eines kommunalen Wahlbeamten, der dem CDU-Kreisverband Wartburgkreis angehört, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage für die Landesregierung bewertet und beurteilt?
2. Gilt die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht auch für Staatssekretäre und wie wird dies begründet?
3. Inwieweit ist durch die Beantwortung der Kleinen Anfrage 179 die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht des Innenstaatssekretärs berührt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zuständigkeit des Innenministers für die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 179 namens der Landesregierung folgt aus der nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Verfassung festgelegten Zuständigkeit der einzelnen Ministerien, hier für das Kommunalverfassungsrecht. In Abwesenheit des Ministers zeichnet der Staatssekretär als Vertreter des Ministers gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage war von mir vor Abgang gebilligt worden.
Zu Frage 2: Nach Artikel 96 Abs. 1 der Verfassung Thüringens und § 56 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz haben die Beamten - und Staatssekretäre sind Beamte - ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und nur nach sachlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen.
Danke. Nachfragen gibt es keine. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/597 des Abgeordneten Pilger, SPD-Fraktion.
Am Dienstag, dem 22. Februar 2005, trafen sich die Landesregierung von Thüringen und die Bayerische Staatsregierung zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Oberstdorf. Der Ort wurde ausgewählt, um im Anschluss an die Sitzung gemeinsam das Finale des Langlauf-Sprints bei der Nordischen Skiweltmeisterschaft in der WM-Langlaufarena in Oberstdorf zu besuchen (vergleiche Pressemittei- lung 26/05 der Thüringer Staatskanzlei vom 17. Fe- bruar 2005).
In welcher Höhe belaufen sich die Kosten, die durch die Durchführung der gemeinsamen Kabinettssitzung und des anschließenden Besuchsprogramms in Oberstdorf dem Land entstehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger in Drucksache 4/597 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die gemeinsame Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung mit der Thüringer Landesregierung am 22. Februar 2005 in Oberstdorf - es war die 5. gemeinsame Sitzung seit 1994 - beruhte auf einer Einladung der Bayerischen Staatsregierung. Im vergangenen Jahr wurde im Anschluss an die gemeinsame Kabinettssitzung am 10. Februar 2004 in Oberhof die Biathlon-Weltmeisterschaft besucht, um auf das Sport- und Touristikland Thüringen hinzuweisen. Es wäre völlig unangemessen gewesen, hätte die Thüringer Landesregierung die Einladung nach Oberstdorf in dieser Woche ausgeschlagen, etwa aus Kostengründen. In der gemeinsamen Kabinettssitzung am 22. Februar 2005 wurden insbesondere die beide Länder berührenden Themen behandelt und hierzu Beschlüsse gefasst. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kabinettssitzung in Oberstdorf verweise ich auf die Pressemitteilung Nr. 28/05 der Thüringer Staatskanzlei. Die Kosten für die Teilnahme der Thüringer Landesregierung an einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Oberstdorf beliefen sich auf 11.136 2 ! . dischen Skiweltmeisterschaft im Anschluss an die gemeinsame Kabinettssitzung erhöhte sich der genannte Betrag nicht.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/598 des Abgeordneten Kummer, PDS-Fraktion.
Nach Information der Zeitung "Freies Wort" vom 5. Februar 2005 ging im Landratsamt Hildburghausen am 26. Januar 2005 die Genehmigung des Kreishaushalts für das Jahr 2005 vom Landesverwaltungsamt ein.
1. Auf welcher Grundlage genehmigte das Landesverwaltungsamt den Haushalt des Kreises Hildburghausen?
2. Wie wurde dabei berücksichtigt, dass die Annahmen des Kreises zur Höhe der ihm aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht durch einen verabschiedeten Landeshaushalt bestätigt waren?
4. Welche weiteren kommunalen Haushalte für das Jahr 2005 hat das Landesverwaltungsamt bisher genehmigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landkreise sind gemäß § 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung verpflichtet, die Haushaltssatzungen einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die sachliche Zuständigkeit des Thüringer Landesverwaltungsamts ergibt sich aus § 118 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung. Der am 21. Dezember 2004 vom Kreistag beschlossene Haushalt wurde dem Landesverwaltungsamt am 28. Dezember 2004 vorgelegt.
Zu Frage 2: Der Landkreis legte bei seinen Haushaltsansätzen die Werte zugrunde, die er gemäß dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landeshaushalt 2005 erhalten sollte. Nicht berücksichtigt sind deshalb die zwischenzeitlich vom Haushaltsund Finanzausschuss empfohlenen Änderungen am Regierungsentwurf, die per Saldo für den Landkreis zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 171.000 ren. Sollten sich darüber hinaus gravierende negative Änderungen ergeben, müsste der Landkreis eventuell eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 60 Thüringer Kommunalordnung erlassen.
Zu Frage 3: Der Kreishaushalt enthielt nur einen genehmigungspflichtigen Bestandteil, nämlich die Kreisumlage. Diese war zu genehmigen, da mit einem Umlagesatz von 35,16 Prozent die Grenze des § 28 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Finanzaus
gleichsgesetzes überschritten wurde. Das Landesverwaltungsamt hat anlässlich der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Kreisumlage die wirtschaftliche Lage der kreisangehörigen Gemeinden anhand des Vorberichts zum Haushaltsplan im Einzelfall untersucht. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde keine wesentliche Beeinträchtigung der dauernden Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden festgestellt. Darüber hinaus wurde vor Genehmigungserteilung die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft, die in § 114 in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung und § 28 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz formuliert sind. Da die Erhöhung der Kreisumlage vor dem 30.06.2005 erfolgte und auch ansonsten keine Haushaltsverstöße zu verzeichnen waren, wurde eine Genehmigung ohne Vorbehalt erteilt.
Zu Frage 4: Das Landesverwaltungsamt hat neben Hildburghausen die Haushalte für den Eichsfeldkreis, den Unstrut-Hainich-Kreis und den Landkreis Sömmerda genehmigt.
Herr Minister, noch eine Frage: Ist Ihrer Ansicht nach ein Gesetzentwurf der Landesregierung eine ausreichende Grundlage für eine Haushaltsaufstellung oder hätte es hier nicht noch des Gesetzgebers persönlich bedurft?
Herr Abgeordneter Kummer, ich hatte diese Frage schon einmal oder zweimal hier beantwortet. Das ist deshalb möglich gewesen, weil der Landeshaushalt noch nicht vorhanden war. Sie wissen ja, dass er sich verzögert hat und wir ihn gestern erst beschlossen haben. Deswegen hatten wir die kommunalen Körperschaften darauf hingewiesen, dass dies durchaus ein mögliches Verfahren ist, denn man kann ja nichts Unmögliches verlangen und auf dieser Grundlage dieser Hinweise und des Entwurfs konnte dies selbstverständlich so gemacht werden. Das ist vollkommen rechtmäßig.
Herr Minister Dr. Gasser, inwieweit teilen Sie die Auffassung des Finanzpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, wonach die Genehmigung von kommunalen Haushalten gleich ein Indiz für die finanzielle Leistungskraft der betroffenen Kommunen
Ich äußere mich nicht zu Auffassungen von Parlamentariern. Ich kann dazu meine eigene Auffassung sagen, dass es in der Tat durchaus so ist, dass diese Aussage aus meiner Sicht zutreffend ist.
Herr Gasser, Sie hatten jetzt darauf verwiesen, dass Sie Aussagen von Landtagsabgeordneten nicht kommentieren. Trifft das auch auf Aussagen meiner Person zu?
Danke. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Frau Zitzmann in der Drucksache 4/581. Bitte, Frau Zitzmann.
Im Zusammenhang mit dem Thema Ärztemangel wird auf den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen.