Protokoll der Sitzung vom 21.04.2005

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Sedlacik, PDS-Fraktion, in Drucksache 4/779.

Pilotprojekt für eine Schwimm- und Badeteichanlage

Laut Pressemitteilungen wird es ein Thüringer Pilotprojekt für eine Schwimm- und Badeteichanlage in Schweina geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anträge zur Durchführung des Pilotprojekts gab es mit welcher Antragshöhe (Einzelauf- stellung)?

2. Welche Aspekte waren ausschlaggebend für die Auswahl der Projektkommune?

3. Wie ist die haushaltsmäßige Absicherung des Pilotprojekts in welcher Zeitschiene gesichert?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Insgesamt lagen dem TMWTA im Zuge der Anmeldung zur Förderung des Sportstättenbaus für 2005 für ein Pilotprojekt Schwimm- und Badeteichanlage aus fünf Gemeinden Anträge mit fol

gender Höhe vor: Neustadt/Orla - 1,74 Mio. €; Ziegenrück - 1,77 Mio. €; Schlotheim - 0,88 Mio. €; Schweina - 0,6 Mio. € und Sonneberg 1,14 Mio. €.

Zu Frage 2: Neben den finanziellen Rahmenbedingungen, Höhe der Gesamtkosten, waren im Auswahlprozess natürlich weitere Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen wurden von drei Gemeinden (Ziegenrück, Schlotheim, Sonneberg) Fördersätze in Höhe von 60 Prozent beantragt, obwohl ihnen im Vorfeld bekannt gegeben wurde, dass nur mit einer 40-prozentigen Förderung zu rechnen sei. Damit war in diesen Fällen die Finanzierung nicht gesichert. Zum anderen wurden die Aussagen der vorläufigen Bäderstudie sowie der Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanungen der betroffenen Kreise mit einbezogen. Darüber hinaus war zu bedenken, dass die Mehrzahl der Fachleute auf diesem Gebiet die Meinung vertritt, dass Schwimm- und Badeteichanlagen nur in kleinen und mittleren Ortschaften realisiert werden sollten. Aufgrund der biologischen Wasseraufbereitung könne nur verzögert die Eliminierung von Krankheitskeimen erfolgen. Der Nutzungsdruck an heißen Sommertagen sei bei großen Kommunen zu groß. Aus diesen genannten Überlegungen kristallisierte sich die Gemeinde Schweina als günstigster Standort für ein Pilotprojekt heraus.

Zu Frage 3: Nach Vorlage der abgeforderten vollständigen Antragsunterlagen ist geplant, das Vorhaben im Mai 2005 in zwei Jahresscheiben bis 2006 zu fördern. Die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises hat im bisher abgelaufenen Verfahren dargestellt, dass der Eigenanteil des Antragstellers die dauernde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht gefährdet.

Danke. Gibt es Nachfragen? Bitte schön.

Sehen Sie eine Möglichkeit, mit den anderen vier Kommunen trotzdem andere Förderwege zu beschreiten, um evt. doch noch ihre Projekte umsetzen zu können?

Aufgrund der Ihnen bekannten Haushaltslage sehe ich diese Möglichkeit nicht.

Gibt es weitere Nachfragen? Abgeordneter Blechschmidt.

Herr Minister, mit Blick auf die Beantwortung der dritten Frage: Sind die Mittel seitens des Finanzministeriums schon freigegeben?

Die Mittel sind im Haushalt des Wirtschaftsministers eingeplant.

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/787.

Sicherung der Arbeit der Frauenhäuser und Frauenzentren

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für den Landeshaushalt 2005 ist den Trägern von Frauenhäusern und Frauenzentren durch das Fachressort empfohlen worden, auf der Grundlage des Haushaltsergebnisses 2004 zu planen. Dementsprechend wurden ebenfalls die Kommunen als Träger der Komplementärfinanzierung informiert. Nun wurden den Trägern weitere erhebliche Kürzungen angekündigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe und warum sind Kürzungen bei der Förderung von Frauenhäusern und Frauenzentren gegenüber den Mittelansätzen des Landeshaushaltsplans beabsichtigt (in der Beantwortung bitte zwischen Frauenhäusern und Frauenzentren diffe- renzieren)?

2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgten Abschlagszahlungen und wann ist mit der Erteilung von Bewilligungsbescheiden zu rechnen? 3. In welchen Einrichtungen ist aufgrund der Trägerangaben die Fortführung von Art und Umfang der bisherigen Arbeit oder die gesamte Einrichtung gefährdet?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die bisherige Arbeit der Einrichtungen fortzuführen und Existenzgefährdungen zu vermeiden?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ehrlich-Strathausen für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei der Haushaltsplanaufstellung 2005 wurde wegen der allgemeinen Haushaltslage in jedem Einzelplan eine Globale Minderausgabe ausgebracht. Darüber hinaus ist in allen Einzelplänen eine Bewirtschaftungsreserve zu schaffen. Es ergaben sich Reduzierungen der Ansätze für Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen und Frauenzentren im Haushaltsvollzug 2005 von bis zu 30 Prozent. Es werden Abschlagszahlungen geleistet. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden so verwendet, dass es bei einem umfangreichen Netzwerk der Beratung und Hilfe für Frauen bleibt.

Zu Frage 2: Für alle Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen erfolgten Abschlagszahlungen für zwei Monate im Januar 2005 aus den im Jahr 2004 eingestellten Verpflichtungsermächtigungen zulasten des Haushalts 2005. Mit Stand von heute Mittag sind bereits für 17 Frauenkommunikationszentren Abschlagszahlungen zulasten des Haushalts 2005 erfolgt. Es ist verfügt, für alle Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Frauenzentren entsprechende Abschlagszahlungen bis zum Stand Mai einschließlich auszureichen. Dies geschieht derzeit.

Zu Frage 3: Nach Haushaltsrecht können nur Projekte gefördert werden, für die die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Eine Anfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig. Ist absehbar, dass eine Gefährdung eintritt, ist dieser Umstand der bewilligenden Behörde mitzuteilen.

Zu Frage 4: Es stehen in allen Bereichen der Landesverwaltung nicht mehr so viele Mittel wie in den Vorjahren zur Verfügung. Trotz der notwendigen Einsparungen wird es bei einem funktionsfähigen Netzwerk von Einrichtungen zur Beratung und Hilfe für Frauen bleiben.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete EhrlichStrathausen und dann Frau Abgeordnete Wolf.

Nachdem Sie eben mitgeteilt haben, dass 17 Einrichtungen ihre Abschlagszahlungen bekommen, können Sie sagen, wann alle Einrichtungen genau die Abschlagszahlungen bekommen werden?

In den nächsten Tagen.

In den nächsten Tagen. Danke schön.

Frau Abgeordnete Wolf, bitte.

Ich würde darum bitten, dass Frage 3 beantwortet wird, nicht die Prozedur, wann eine Einrichtung als gefährdet gilt, sondern die Frage lautete: In welchen Einrichtungen ist von einer Gefährdung auszugehen? Und meine weitere Frage: Wie ist die Situation im Landesfrauenrat?

Die Frage 3 hieß: In welchen Einrichtungen ist aufgrund der Trägerangaben mit einer Gefährdung aus diesen Gründen zu rechnen? Entsprechende Trägerangaben mit Gefährdungen aus diesen Gründen liegen uns nicht vor. Wir haben allgemeine Bemerkungen dazu, dass kommunale Haushalte etwa noch nicht fertig seien, aber dieses ändert sich von Tag zu Tag.

Und der Landesfrauenrat?

Das kann ich Ihnen im Moment aus dem Stand nicht sagen.

Danke. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel, PDS-Fraktion, Drucksache 4/789.

Berichterstattung „Verwaltungsmodernisierung in Thüringen“ durch die Landesregierung

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 14. September 2000 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 3/968): „Der Landtag begrüßt den Willen der Landesregierung zur Modernisierung der Verwaltung und wird die entsprechenden Maßnahmen mit allen Kräften unterstützen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag halbjährlich über den Stand zu be

richten.“ In Umsetzung dieses Beschlusses hat die Landesregierung der 3. Wahlperiode sechs halbjährliche Berichte zum Stand der Verwaltungsmodernisierung im Freistaat Thüringen vorgelegt. Der letzte Bericht datiert vom 23. Dezember 2003 (Drucksache 3/3882). Der genannte Beschluss unterliegt der so genannten Diskontinuität und ist damit für die jetzige Landesregierung nicht mehr bindend.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die jetzige Landesregierung darüber, weshalb die Landesregierung der 3. Wahlperiode den Halbjahresbericht „Verwaltungsmodernisierung in Thüringen“ für das erste Halbjahr 2004 nicht dem Landtag vorgelegt hat?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der in der 3. Wahlperiode dem Landtag vorgelegten Halbjahresberichte „Verwaltungsmodernisierung in Thüringen“ und unter welchen Voraussetzungen würde die Landesregierung die erneute Vorlage derartiger Berichte in der jetzigen Wahlperiode für sinnvoll halten?

3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung darauf verzichtet, dem Landtag über ihre laufenden Aktivitäten zur Verwaltungsmodernisierung in Thüringen zu berichten?

Es antwortet Staatssekretär Schneider.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel wie folgt: