Sie hat als Einzige angeboten, aber man muss sich auch mal die Ausschreibung ansehen, da weiß man auch warum. Aber die Frage, zu der ich kommen wollte, Herr Wehner: Ist Ihnen bekannt, dass es inzwischen Vorschriften gibt, dass jede technische Anlage, die Abfälle einsetzt, Filtertechnik nach der 17 BImSchV vorhalten muss, ob das ein Zementwerk ist oder ein Kohlekraftwerk.
Also, Herr Kummer, mir ist das bekannt. Ich habe aber über eine Lösung Schwarze Pumpe gesprochen. Und die Schwarze Pumpe war eine Anlage, die nach der 13. BImSchV genehmigt war. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
Die zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass im Prüfbericht des ZAST eindeutig aufgelistet ist, dass die Rechtsfolge des Sonderkündigungsrechts darin besteht, dass der Zweckverband lediglich für die bisher beauftragten Leistungen der Leistungsphase 1 und 2 12,4 Mio. € zu bezahlen hat? Das steht hier drin.
Also die Summe 12,4 Mio. € steht drin, aber es ist ein Rechtsstreit zu erwarten. Dass die Firma Martin natürlich dagegen vorgeht, ist doch vollkommen klar, denn die Aufgabe war, eine genehmigungsfähige Anlage zu projektieren
und diese Aufgabe hat sie erfüllt. Wenn Sie denken, dass man da mit null rauskommt, da irren Sie sich. Übrigens, Schwarze Pumpe braucht überhaupt nichts mehr nachzurüsten, die sind nämlich auch pleite.
mittelbar bevor. Wir sollten den Bürgern wahrlich nicht länger erzählen, dass wir uns noch ewig Gedanken machen können, wie wir es lösen. Denn alle Zwischenlösungen werden das ganze Geschehen nur noch verteuern, nicht mehr preiswerter machen.
Gut, wir haben schon die Auswirkungen unter anderem in Erfurt. Die Diskussion hat zu lange gedauert. Wir werden mit der Errichtung nicht fertig. Wir müssen zwischenlagern, was zwangsweise zu Mehrkosten führt. Des Weiteren sind wir auf eine Minderheit von Bürgern in dieser Stadt eingegangen, haben die Variante mechanisch-biologische Vorbehandlung zugelassen, mit dem Ergebnis - und das ist keine Fiktion mehr, Frau Becker -, jetzt kommt uns die Tonne in der Verwertung, das ist nicht identisch dann in der Müllgebühr wiederzufinden, aber erst mal in den Verwertungskosten, etwa ein Drittel teurer. Das ist keine Spekulation. Ursprünglich war mal vorgesehen in den ersten Überlegungen, in den Konzeptionen, dass das etwa 10 Prozent Mehrkosten ausmachen würde. Dann wurden die Anforderungen an die mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlagen erhöht, weil sie technisch nicht gut genug waren, um die Schadstoffwerte zu halten. Und damit sind die Kosten jetzt hochgegangen. Jetzt befürchte ich eine Arbeitsteilung, dass wir dann für die Mehrkosten allein in Haftung genommen werden, weil wir die Beschlüsse im Stadtrat Erfurt getragen haben mit unserer knappen Mehrheit und Sie ein weiteres Mal auf der Protestseite sind, aber diesmal bei der Mehrheit der Bevölkerung, die wir nämlich jetzt alle dazu in Haftung nehmen, dass wir für diese Kombination eingetreten sind. Sowohl ZellaMehlis als auch Erfurt - ich wiederhole das gern, ich habe das schon mal vor Monaten hier getan - haben Vorteile als Standorte. Wir haben die Einspeisemöglichkeit für die Fernwärme, die entsteht und für den Strom und behalten die Wertschöpfung in der Region und damit auch die Arbeitsplätze.
Wenn sich Sachsen-Anhalt bemüht, unseren Müll zu bekommen, dann ist das das gleiche Land, es ist die gleiche Atmosphäre, es ist der gleiche Grad an Schadstoffen, der da oder dort entsteht. Nun will ich die Restgefahr, die von solchen Anlagen ausgeht, nicht verniedlichen. Ich weiß auch, dass Zella-Mehlis und Umgebung eine hervorragende Urlaubsgegend sind, aber das nimmt man bisher von der Schweiz auch an. Dort stehen etwa 30 Müllverbrennungsanlagen und niemand fürchtet um den Fremdenverkehr in der Schweiz. Wir wollen nicht blauäugig sein, wir wollen es aber auch nicht irrsinnig verteufeln und den Leuten eine irre Angst machen, denn auch dort
haben wir wieder die Arbeitsteilung. Sie schüren die Angst und wir können sehen, dass die Menschen dann wieder in normalen Verhältnissen leben und diese Ängste abbauen können, weil sie bei entsprechender Vorsorge unberechtigt sind. Es ist gut und richtig, dass noch mal Auflagen erteilt wurden, aber bitte, handeln Sie verantwortlich und lassen Sie uns nun endlich zu Lösungen kommen und nicht noch weitere Kosten erzeugen, indem wir so tun, als hätten wir noch ewig Zeit. Sie ist längst um. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, erst einmal herzlichen Dank, es ist immer wieder erfrischend, wenn wir ein Umweltthema haben, es wird gut diskutiert und jeder hier kann seine Meinung vorbringen.
Aber ich will etwas anderes sagen: Verantwortlich - weil hier immer wieder die Verantwortlichkeit angesprochen wurde - sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. So ist das festgelegt und nicht anders.
Und - weil uns das ja vorgeworfen wird - ich erinnere daran, dass wir 1996/97 ein hervorragendes Deponiekonzept hatten, wo der Weg exakt vorgezeichnet war, wie wir zu diesem Ziel 01.06.2005 hinkommen wollen, der aber leider auch von einigen hier aus dem Haus abgelehnt worden ist, weil jeder nur seinen Kirchturm und nur seine Deponie gesehen hat, die er noch unbedingt auslasten wollte. Wenn wir den Weg damals gegangen wären, wären wir ein ganzes Stückchen weiter bei der ganzen Geschichte - das Erste.
Das Zweite: MBA oder nicht MBA? Ich kann mich noch gut an die Diskussion in den Umweltministerkonferenzen erinnern, als es darum ging, wir brauchen überhaupt keine Verbrennung, wir machen alles über die MBA. Bis man dann plötzlich festgestellt hat: Ach, schau mal, was machen wir mit der heizwerten Fraktion, was machen wir denn mit der Fraktion? Wollen wir die auch mit über die MBA laufen lassen oder können wir da etwas anderes machen? Damals kamen auch ganz scharf schon die ersten Forderungen von Seiten des SPD-Senators aus Hamburg, doch eine Möglichkeit zu finden, nur
den Biomüll herauszunehmen und alles andere in die Verbrennung zu bringen. Da sind wir heute wieder. Es gibt heute schon wieder eine Diskussion über die Zebratonne, wo alles drin ist außer Biomüll.
Frau Becker hat das Staatliche Umweltamt in Suhl angesprochen. Das ist Ihr volles Recht, ich sage auch etwas dazu. Von meinen Beamten und von meinen Angestellten erwarte ich, wenn sie in einer staatlichen Einrichtung sind, dass sie objektiv ihre Arbeit durchführen und objektiv prüfen. Zu welchen Ergebnissen sie kommen, ist vollkommen egal. Sie müssen das für sich verantworten. Wenn ich aber privates und öffentliches Interesse dann durcheinander bringe - also beim Gericht könnte man sagen, man ist befangen -, dann muss ich von mir aus so schlau sein und sagen, Freunde ich lasse die Prüfung hier, ich begebe mich auf die andere Seite und kämpfe dafür, dass das nicht infrage kommt. Dagegen hat keiner etwas. Aber das miteinander zu vermischen, muss ja letzten Endes Konsequenzen haben.
Ich denke, und ich kann das nur noch einmal sagen, wir sind wirklich gut aufgestellt, auch was die Deponien betrifft. Auch hier muss ich sagen, wir haben viel Geld in die Hand genommen und wir hatten in den ersten Jahren sehr viel Geld dafür, um die Deponien zu sanieren und die Deponien herzurichten. Ein paar haben es gemacht aber ein großer Teil hat es eben nicht gemacht. Das ist das Problem wie immer und heute haben wir es nicht mehr. Es ist wirklich bedauerlich, dass die Frage nach der Anzahl der Anlagen immer wieder hochgespielt wird. Der eine sagt, du hast gesagt vier Anlagen. Der andere hat gesagt zwei. Ich habe auch schon einmal gesagt eine reicht. Oder wir brauchen auch gar keine. In dem Moment, wo ich gar keine sage, kommen sofort die Ersten und schreien - und die Wertschöpfung? Du willst die Wertschöpfung aus Thüringen herauslassen? Das geht doch nicht. Also Sie können sagen, was Sie wollen, es ist immer verkehrt.
Aber Sie haben die Verantwortung. In dem Sinne, denke ich, bekommen wir das jetzt auch auf die Reihe. Herzlichen Dank.
Danke schön. Eine weitere Beratung des Berichts in einem Ausschuss ist nicht beantragt worden. Damit stelle ich fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Wird dem widersprochen? Das ist nicht der Fall. Da
Durch eine Trassenänderung (Verschwenkung) wird der Schmücke-Tunnel im Zuge der BAB A71 nicht nur länger und teuerer als ursprünglich geplant, er beeinträchtigt zudem in einem nicht unerheblichen Ausmaß auch ein angrenzendes Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet.
1. Wie bewertet die Landesregierung die These, dass die Neutrassierung vorgenommen wurde, um die bisher notwendige Zustimmung durch die EU-Kommission zu umgehen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die vorgenommene Trassenänderung hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der Kostensteigerung?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, dass die geplanten Ortsumgehungen durch die Kostensteigerung gefährdet sein könnten?
4. Umweltschützer und Bürgerinitiativen befürchten, dass mit den geplanten Ortsumfahrungen die Erschließung des Steinbruchs einhergeht und es dann mit Beginn der Nutzung des Steinbruchs zu erheblichen Beeinträchtigungen für Anlieger kommt: Sind diese Bedenken aus Sicht der Landesregierung gerechtfertigt und worauf stützt sie ihre Argumentation?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke wie folgt.
Zu Frage 1: Die aufgeworfene These wird durch die Landesregierung zurückgewiesen. Die Feintrassierung der BAB A 71 wurde weiter optimiert, um erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes westliche Schmücke, Spartenberge Nummer 29 von Anfang an zu vermeiden. Die vorgenommene Feintrassierung dient also den Belangen des Naturschutzes.
Zu Frage 2: Für die in das Planfeststellungsverfahren eingereichte Trassenvariante wurde gemäß Bundesnaturschutzgesetz eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen in den genannten Gebieten ausgeschlossen werden. Ausschlaggebend hierfür ist, dass das FFH-Gebiet vollständig mit dem 1,7 km langen Schmücketunnel unterquert wird. Die vorgesehenen Tunnelportale und die Baufelder liegen außerhalb des FFH-Gebiets und sind in einem ausreichenden Abstand zu den für die Erhaltungsziele bedeutsamen Lebensraumtypen und Biotopstrukturen. Darüber hinaus sind die in der Planung eingestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen naturschutzfachlich geeignet, um die durch das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts zu minimieren, auszugleichen bzw. ersatzweise wieder herzustellen. Zur Frage der gestiegenen Baukosten für den Schmücke-Tunnel ist zu sagen, dass die im Vorfeld der Linienbestimmung erfolgte Kostenschätzung ohne Kenntnisse der schwierigen geologischen Verhältnisse aufgestellt wurde. Ein weiterer Grund für höhere aktuelle Kostenschätzungen liegt an den gestiegenen Stahlpreisen. Die für den Tunnel anfallenden tatsächlichen Kosten sind derzeit noch nicht bekannt, da das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Zu Frage 3: Zu den Haushaltsberatungen mit dem Bund wird durch den Freistaat besonders darauf geachtet, dass eine Gefährdung von Ortsumgehungen durch eventuelle Kostensteigerungen auf der A 71 nicht erfolgt. Aus diesem Grund wird der Tunnelabschnitt mit vom Bund bereitgestellten EFRE-Mitteln finanziert.