Protokoll der Sitzung vom 03.06.2005

Eine Gebietsreform, also eine Gemeindegebietsreform, auch eine Kreisgebietsreform, aber die blenden wir heute bei dieser Debatte aus, ist unerlässlich. Wenn dies klar ist, sollte Politik auch offen unter Einbeziehung der Beteiligten handeln. Wir fordern deshalb von der Landesregierung ein klares Konzept und klare Aussagen. Wird eine Gemeindegebietsreform als notwendig angesehen, sollte dies auch deutlich von Seiten der CDU-Fraktion und der Landesregierung gesagt werden. Liegt ein solches politisches Bekenntnis und eine solche politische Zielstellung vor, kann man über Einzelfragen und Verfahrensschritte offen diskutieren. Wir als PDS haben uns eindeutig zu diesen Fragen positioniert und vollführen nicht einen solchen Eiertanz wie die Landesregierung. Mit der derzeitigen Politik verspielt die Landesregierung das letzte Vertrauen der Kommunalebene und - das besonders

auch an den Innenstaatssekretär gerichtet, weil der Innenminister nicht da ist - ohne Vertrauen auf der kommunalen Ebene werden Sie eine derartige Reform nicht realisieren können.

Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung und die CDU ein erkennbares Konzept für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform hätten, könnte auch eine Richtlinie, wie sie heute zur Bestätigung vorliegt, durchaus hilfreich sein. Da jedoch kein Konzept vorliegt und erkennbar ist, muss eine solche Förderrichtlinie einfach Stückwerk bleiben. Sie ist Ausdruck von planlosem und hilflosem Aktionismus. Die Landesregierung täuscht aktives Handeln vor und will damit ihre Hilflosigkeit überdecken.

(Beifall bei der PDS)

Doch die Kommunen und Bürger haben diese erkannt und deshalb gibt es zu Recht aus den verschiedensten Richtungen Kritik. Mit der Richtlinie könnte der Einstieg in eine tatsächliche Reform gelingen, wenn die Ziele und die übrigen Rahmenbedingungen klar wären. Doch sie sind nicht klar und gegeben, deshalb werden mit dieser Richtlinie die beabsichtigten Wirkungen höchstens ansatzweise erreicht werden können.

Die PDS hält die finanzielle Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungsmaßnahmen für sinnvoll und hat das auch in ihrem eigenen Konzept so vorgesehen. Doch wir halten einen Zielrahmen für notwendig. Die Landesregierung indes setzt auf das Zufallsprinzip, das bekanntermaßen höchstens im Einzelfall zum Erfolg führen kann.

Meine Damen und Herren, die Verwaltungsgemeinschaften waren, als sie 1994 gleichberechtigt zu den Einheitsgemeinden eingeführt wurden, durchaus wirkungs- und sinnvoll, doch spätestens seit 1999 zeigt sich, dass die Verwaltungsgemeinschaften aufgrund ihrer Konstruktionsfehler Entwicklungen mehr blokkieren als befördern. Dies ist kein Vorwurf an die dort tätigen kommunalen Akteure, sondern eine objektive Feststellung. Die Landesregierung und die CDU haben es bei der letzten Novelle der Thüringer Kommunalordnung - die war bekanntlich Ende 2002 - versäumt, diese Konstruktionsfehler der Verwaltungsgemeinschaften zu beheben. Dadurch sind die Verwaltungsgemeinschaften so stark in der Kritik und deren Umwandlung in Einheitsgemeinden letztlich nur eine Frage der Zeit. Wenn es die CDU tatsächlich ehrlich meint und die Verwaltungsgemeinschaften als Alternative zur Einheitsgemeinde erhalten will, müssen deren Konstruktionsfehler einfach beseitigt werden. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie sich dem Vorwurf aussetzen, die Verwaltungsgemeinschaft im Kern nicht mehr zu wollen.

Ich behaupte, Sie wollen Letzteres, aber Sie haben wieder einmal nicht den Mut, es so deutlich zu sagen. Bedauerlicherweise ist Frau Groß jetzt hinausgegangen, sie hat gestern eine Rede für den Erhalt der Verwaltungsgemeinschaften gehalten. Wenn sie es ehrlich meint, sollte sie sich in ihrer Fraktion dafür einsetzen, diese bestehenden Konstruktionsfehler der Verwaltungsgemeinschaften zu beheben. Wenn Sie dort fachliche Hilfe brauchen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, Herr Fiedler. Ich koste auch nicht so viel wie Prof. Kirchhof, aber umsonst bekommen Sie es auch nicht.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich denke, Sie wollen nach Berlin, Herr Kuschel!)

Meine Damen und Herren, mit der Richtlinie wollen Sie die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden befördern. Dabei ist es für Sie offenbar unerheblich, ob die dann bestehenden Einheitsgemeinden überhaupt nachhaltig Bestand haben werden. Dies ist wenig kreativ und sinnvoll. Kreativer und sinnvoller wäre es, wenn bei der Umwandlung gleichzeitig eine Evaluierung hinsichtlich der Nachhaltigkeit und der dauernden Leistungsfähigkeit erfolgen würde. Bei Ihnen besteht jetzt die Gefahr, dass die neuen Strukturen, die entstehen, in wenigen Jahren erneut auf den Prüfstand müssen. Dies wird dann erst recht auf Unverständnis bei den Bürgern und den kommunalen Akteuren stoßen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Umwandlung ausschließlich aus finanziellen Gründen und Erwägungen erfolgt. Andere Kriterien für sinnvolle Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, wie zum Beispiel raumordnerische Aspekte, bleiben dabei völlig außen vor. Hier können Sie nicht tatsächlich ernsthaft mit einer Zustimmung unsererseits rechnen - dies auch deshalb, weil Sie die Probleme der Verwaltungsgemeinschaften, die zwischenzeitlich weniger als 5.000 Einwohner haben, offenbar in Ihren Überlegungen völlig ausgeblendet haben. Wir halten hier eine Nachbesserung für notwendig und haben dies mehrfach deutlich gemacht. Wenn Sie sich schon für den Weg der formalen Umwandlung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden entschieden haben, dürfen Sie die brennendsten Probleme nicht einfach unberührt lassen. Gerade die Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 5.000 Einwohnern stehen vor der Aufgabe der Neustrukturierung. Selbstverständlich müsste auch hier geschaut werden, ob nachhaltige Neustrukturen entstehen. Doch hier überhaupt keinen Lösungsansatz zu bieten, das ist mehr als fragwürdig.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt verweisen. Ohne Ausgestal

tung der Ortschaftsverfassungen wird es bei der Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften zu Einheitsgemeinden Probleme geben, weil manche Mitgliedsgemeinde um ihre kulturelle Identität fürchtet. Weshalb Sie dies riskieren, bleibt wohl ausschließlich Ihr Geheimnis, wenn ich einmal nicht unterstelle, dass Sie bewusst neue Konfliktfelder auf der kommunalen Ebene schaffen wollen.

Meine Damen und Herren, das Gesagte zur Förderung der Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden trifft auch auf die geplanten Förderungen der Gemeindezusammenschlüsse kleinerer Orte zu. Auch hier besteht die Gefahr, dass Strukturen entstehen, die in absehbarer Zeit wieder in Frage gestellt werden - also auch hier kein Zukunftsmodell.

Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Richtlinie machen sich auch einige Anmerkungen zur Finanzierung notwendig. Auch hier sind Sie nicht offen und ehrlich. Die Sofortberichterstattung der Landesregierung wirft weitere Fragen auf. Die Finanzierung soll über den Verkauf von Landeseigentum erfolgen. Zunächst aber müssten erst einmal über 6 Mio. € aus Veräußerungen erlöst werden, bevor Gelder für diese Richtlinie zur Verfügung stünden, denn das ist der Deckungsbeitrag für den allgemeinen Haushalt. Wenn ich Sie, Herr Staatssekretär, richtig verstanden habe, haben Sie dargelegt, dass Sie bisher - wir haben heute den 3. Juni 2005, nahezu die Hälfte des Jahres ist vorüber - Vermögen von etwas mehr als 2 Mio. € veräußert haben und es laufen konkrete Verkaufsverhandlungen für weitere 1,3 Mio. €. Das hieße also, rund 3,5 Mio. € gelten gegenwärtig als gesichert. Das sind nur rund 50 Prozent dessen, um überhaupt erst einmal den Dekkungsbeitrag für den allgemeinen Haushalt zu erwirtschaften. Erst dann stünden überhaupt Gelder für diese Richtlinie zur Verfügung, außer, wenn Sie im Rahmen des Haushaltsvollzug diese 6 Mio. € schon wieder als nicht realisierbar angesehen haben und eine Entscheidung getroffen haben, über die das Parlament hier nicht informiert ist. Hier sollten Sie tatsächlich heute noch einmal die Möglichkeit nutzen, dasklarzu stellen. Es könnte ja sein, aufgrund Ihrer Verkürzungen habe ich Sie jetzt verkehrt interpretiert. Es darf nichts Schlimmeres passieren, als dass wir mit der heutigen Richtlinie nach außen ein Signal geben und nach ein paar Monaten sagen: April, April, es ist kein Geld da.

Meine Damen und Herren, es ist also völlig unklar, was in diesem Jahr kassenwirksam durch das Land verkauft werden kann. Es könnte sogar der Fall eintreten, dass in diesem Jahr gar keine Gelder zur Verfügung stehen. In diesem Fall läge eine weitere nicht zu akzeptierende Täuschung seitens der Landesregierung vor und deshalb unsere Forderung,

hier Klarheit zu schaffen. Aber einmal unterstellt, Sie hätten wirklich die 15 Mio. € zur Verfügung, damit könnten Sie maximal Verwaltungsgemeinschaften mit 150.000 Einwohnern zu Einheitsgemeinden umwandeln, das wären 20 bis 30 Verwaltungsgemeinschaften. Gegenwärtig haben wir 91 mit rd. 690.000 Einwohnern, also rund ein Drittel - sage ich mal - würden dadurch betroffen sein. Sie erreichen dadurch keine Flächendeckung, aber die ist vielleicht auch gar nicht beabsichtigt. Der CDUGeneralsekretär - ich muss immer schauen, wenn er nicht auf seinem Platz sitzt, ist er immer so unscheinbar, nicht dass ich ihn übersehe, aber er ist, glaube ich, nicht im Raum.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Der ist allgegenwärtig.)

Ich kenne das von früher, Frau Groß, es ist schön, dass Sie jetzt auch dieses Déjà-vu haben. Insofern können wir da eine Selbsthilfegruppe gründen, um damit umzugehen, wie man mit einem virtuellen Generalsekretär umgeht. Jetzt ist er da, sehen Sie, das ist doch schön.

(Unruhe bei der PDS)

Ja, Herr Mohring, Sie haben sich heute im „Freien Wort“ auch zu diesem Thema geäußert, wie sich das für einen Generalsekretär einer ThüringenPartei gehört - er muss sich zu vielen Problemen äußern - und haben darauf verwiesen: Jeder, der einen Antrag stellt, bekommt sein Geld, dafür verbürgen Sie sich.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So ist es.)

Und jetzt habe ich einmal dargestellt, was maximal sein könnte - also da reicht es dann nur für ein Drittel und selbst das ist nicht gesichert. Generalsekretäre haben natürlich immer viele Visionen, aber wenn sie jenseits der Realitäten sind, dann ist es natürlich auch nicht gerade hilfreich. Aber das kann der Generalsekretär der CDU sicherlich mit der Landesregierung viel intensiver erörtern, als wir das hier können.

Es gibt zwei Varianten, entweder geht die CDU davon aus, dass nur im Einzelfall jemand einen Antrag stellt, was zu erwarten ist, oder - zweitens - die CDU leidet an der völligen Verkennung der realen Situation.

Meine Damen und Herren, abschließend kann ich nur noch einmal betonen: Die Richtlinie ist ein weiterer Beleg für konzeptionsloses Agieren. Sie schafft keinen Einstieg in die notwendige Funktional-, Ver

waltungs- und Gebietsreform. Sie liefern Stückwerk, schaffen neue Konfliktfelder und erschweren dadurch künftige Neustrukturierungen. Eine solche Politik kann durch uns nicht unterstützt werden. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie kennen ja die Känguru-Methode: Leerer Beutel, große Sprünge! Herr Staatssekretär hat es erzählt, wie viel im Beutel momentan schon richtig drin ist.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das Wappentier der CDU.)

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Ist der Löwe, Herr Höhn.)

Ja, man kann den Löwen auch mal austauschen, immer mal was Neues, ist ja nicht verkehrt, Frau Groß.

Aber Spaß beiseite, das Thema ist ja nun wirklich viel ernster, als es derzeit von der Landesregierung praktiziert wird. Die Landesregierung hat bisher, zumindest ist uns das hier im Parlament nicht bekannt und der Öffentlichkeit ja auch nicht, nicht gesagt, wie sie sich denn zukünftige Gemeinde- und Gebietsstrukturen als effiziente Strukturen vorstellen kann. Bevölkerungsrückgang und finanzielle Stagnation ist uns allen bekannt. Das hindert nicht daran, das Geld schon mal auszugeben, auch wenn wir es nicht im Beutel haben, quasi als Beruhigungspille für den einen oder anderen Bürgermeister oder Kommunalpolitiker, in dem Wissen und, Herr Kuschel, da brauchen wir gar keine Propheten zu sein, dieses Jahr brauchen wir das Geld soundso nicht. Denn selbst wenn sich einige Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften aufmachen, sich zusammenschließen zu wollen, in diesem Jahr ist das Verfahren nicht abgeschlossen und damit brauchen wir tatsächlich in diesem Haushalt gar kein Geld. Clever überlegt. Bedauerlich ist, dass das fehlende Konzept zu effizienter Verwaltungsarbeit offenbar dazu führt, dass jeder machen soll, was er will. Die Richtlinie führt die eigene Landesentwicklungsplanung völlig ad absurdum.

(Beifall bei der SPD)

Wir wissen, wie intensiv diese Landesentwicklungsplanung ein Stück weit vor der Wahl noch diskutiert wurde. Ich denke, das ist allen noch im Gedächtnis, da streiten sich alle Parteien mit den handelnden Personen vor Ort, was richtig ist. Ich denke, das ist auch gar nicht verkehrt. Aber gerade da wurde ja gesagt, dass man doch bestimmte Strukturen braucht, um Thüringen zukunftsfähig zu machen. Wenn vorwiegend der Zusammenschluss von Gemeinden innerhalb von Verwaltungsgemeinschaften gefördert und damit auch befördert werden soll, dann ist dies ja zunächst eine richtige Richtung. Wir sind, das wollen wir ganz deutlich sagen, nicht dafür, dass man auch Verwaltungszusammenschlüsse befördern soll. Aber ohne Vorgaben bedeutet dies auch, dass gerade um größere Städte Einheitsgemeinden entstehen sollen, offensichtlich auch von der Landesregierung gewollt, obwohl es teilweise sinnvoller wäre, auf Zusammenschlüsse gerade mit der großen Kommune hinzuwirken. Es entstehen quasi Einkesselungen, die lange nachwirken werden. Wir haben ja heute und in den letzten Tagen in der Zeitung hier und da lesen können, wer sich Gedanken macht über Zusammenschlüsse. Wenn man sich dann einmal trotz Schwierigkeiten vor Ort durchgerungen hat, sich zusammenzuschließen innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft, dann wird es ungleich schwieriger sein, in zwei Jahren vielleicht zu sagen, jetzt muss diese Einheitsgemeinde dann wiederum eingemeindet werden. Wir provozieren also einen permanenten Streit auf der kommunalen Ebene. Wenn man landesplanerisch diese Entwicklungscluster will, und ich denke, das ist in der Landesentwicklungsplanung gesagt worden, auch wenn man es dann irgendwie wieder zurückgenommen hat, weil es nicht opportun war in der Fläche, dann sollte man das auch einmal den anderen Ministerien mitteilen. Offensichtlich gibt es da auch eine gewisse Sprachbarriere unter den Ministerien, zwischen Innenministerium und dem anderen zuständigen Landesplanungsministerium. Denn hätte man darüber geredet, wäre man nicht zu so einer Richtlinie gekommen. Nicht umsonst hat der Landtag nun auf Initiative der SPDFraktion die Enquetekommission auf den Weg gebracht, die erst einmal Grundlagen entwickeln soll, wie wir in Thüringen sinnvolle Verwaltungs- und Gebietsstrukturen haben wollen. Wir wollen weder eine Behördenstrukturreform ohne Aufgabenkritik, noch wollen wir Gemeindezusammenschlüsse, wie ich meine, ohne Sinn und Verstand. Die Förderung zum jetzigen Zeitpunkt und mit diesem eingeschränkten Kreis der privilegierten Kommunen ist das völlig falsche Signal. Ich denke, es ist bewusst gemacht. Die Landesregierung schürt Unfrieden, offensichtlich auch nach dem Motto „Teile und herrsche“. Ja, auch so kann man kommunale Spitzenverbände und die kommunale Familie unterwandern und sich selbst vor den schwierigen Entscheidungen zur Aufgabenverteilung und Verwaltungsstruktur drücken. Darüber

hinaus werden Gemeinden, die den großen Schlüssel nicht realisieren können, vor den Kopf gestoßen. Und Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften und benachbarte Städte - will ich mal sagen, wobei ich nicht von den großen, sondern von den eher mittleren oder kleinen spreche -, werden davon abgehalten, jetzt miteinander über die Entwicklung der gesamten Region zu sprechen. Also es ist wieder eine Separierung der einzelnen Gebietskörperschaft und da drängt sich mir einfach der Spruch auf: Hoch lebe die Kleinstaaterei. Ob man mit der Richtlinie wirklich das Ziel leistungsfähiger Kommunen erreichen kann, das ist mehr als fraglich. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass man so eine wichtige Entscheidung wie die Förderung kommunaler Zusammenschlüsse nicht in eine Richtlinie packt, wo wir uns heute einmal darüber aufregen können, aber nichts wirklich dafür tun können, dass es auch ein Erfolg wird, dass wir so etwas nicht in Gesetze binden. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, liebe Frau Kollegin Taubert, also mit dem leeren Beutel, ich glaube, da müssen Sie erst einmal zum Finanzminister Eichel schauen. Aber der Beutel, der ist ja nicht nur leer, der hat ja mitlerweile ein Loch. Da ist ja gar nichts mehr drin. Aber eines kann ich Ihnen versichern, dass zumindest im Freistaat Thüringen für die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse, die in diesem Zeitraum, über den wir jetzt reden, zustande kommen, das Geld bereitgestellt wird, dass die Zusammenschlüsse finanziert werden können. Das muss man erst einmal ganz klar vorausschicken. Wenn ich in Richtung Herrn Kuschel schaue, Herr Kuschel, ich weiß ja noch nicht so richtig, ich habe es ja schon einmal von hinten gerufen, soll ich Ihnen nun wünschen, dass Sie nach Berlin kommen, wenn Sie dort antreten, oder ich weiß nicht, was schlechter ist für das Land, Bundesrepublik oder bei uns. Ich überlasse mal dem Wähler, was herauskommt. Jedenfalls können wir Sie dann als Berater natürlich, wie Sie angeboten haben, nicht in Anspruch nehmen, denn Sie sind ja dann sicher mit anderen Dingen beschäftigt. Ich denke aber, es werden noch ein paar übrig bleiben, mit denen wir dann noch weiterreden können oder Sie werden uns dann vielleicht von Berlin Instruktionen geben.

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, es ist …

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Vielleicht will er Oberbürgermeister von Arnstadt werden?)

Ja, gut, vielleicht, er ist ja multifunktional einsetzbar, wir lassen uns doch mal überraschen. Ich denke, meine Damen und Herren, wir müssen noch einmal klar darauf hinweisen, hier ist ein Entwurf einer Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen des Freistaats Thüringen zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse. Es ist ein Angebot, was hier der Freistaat auf den Tisch legt und sagt, ihr Kommunen könnt das im beschränkten Umfang, wenn ihr wollt, in dem Gebiet was wir skizziert haben, in Anspruch nehmen.

Liebe Frau Kollegin Taubert, es bleibt dabei, in dieser Legislatur wird es nur freiwillige Zusammenschlüsse geben. Da können Sie uns das noch zehnmal erzählen wollen, ob von der Seite oder von der Seite, das haben wir klar angesagt und das werden wir auch so durchhalten.

(Beifall bei der CDU)

Darauf können sich die Menschen verlassen im Lande. Das ist das A und das O. Ich möchte noch einmal beiden Vorrednern auf den Weg mitgeben, wir reden hier auch über kommunale Selbstverwaltung. Ja, was wollen Sie denn nun eigentlich? Auf der einen Seite sagen wir immer, die Kommune kann ihre Dinge vor Ort selber klären und richten. Ja, dann fordern wir doch mal gemeinsam unsere lieben Kommunen auf, sie haben doch die Möglichkeit. Sie können sich mit oder ohne Geld zu effizienten Strukturen zusammenschließen, da, wo es in den Gesamtplan des Landes hineinpasst. Wer hindert denn die Kommunen daran, dass sie sich zu größeren Einheiten zusammenschließen?

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Welchen Gesamtplan meinen Sie denn, Herr Kol- lege?)

Die können sich doch zusammenschließen, mehrere Kommunen eine VG und sagen, wir wollen uns mehr stärken und schließen sich zusammen. Das können sie doch machen. Sie können es doch von sich aus machen, ob mit oder ohne Geld. Wir müssen doch nicht immer nur auf das Geld schauen, sondern wir müssen doch unseren Kommunen vor Ort auch mal was zutrauen. Es geht nicht nur darum, Geld zu geben, sondern wir müssen auch den Kommunen vor Ort die Möglichkeit geben, dass sie ihren Rahmen auch selber ausnutzen. Da kann man natürlich immer alles von oben verordnen wollen, wie es gerade mal passt, aber wir sind der Meinung, das wissen die vor Ort selber. Es geht gar nicht um Unfrieden schüren oder Ähnliches. Es bleibt dabei, die Verwaltungsge

meinschaften, die erfüllenden Gemeinden und die Einheitsgemeinden bleiben gleichberechtigt nebeneinander bestehen. Auch daran wird sich nichts ändern.

Frau Kollegin Taubert, wir haben ja nun die Enquetekommission eingerichtet, wir haben ja auch da mit zugestimmt, wir sind auch gern bereit, daran mitzuarbeiten, damit natürlich viele Fakten mit aufgenommen werden können. Wir haben hier zwei Dinge, die angeboten wurden, das sind einmal die 30 €. Wenn sich also Gemeinden zu den Größen über 1.000 zusammenschließen, auch das ist ein altes Ding, dass wir immer gesagt haben, unter dem Dach der VGs, insbesondere dass sich da größere Einheiten zusammenschließen können und dass es dort etwas besser wird.