Zweitens, die Organisationsstruktur TIB keine inhaltliche Kontrolle und Begleitung der Beteiligungsunternehmen sichern konnte bzw. sicherte, meine Damen und Herren.
Drittens, eine Kontrolle des Wirkens der TIB einschließlich des Einsatzes öffentlicher Mittel durch die Landesregierung weitgehend ausblieben, allein der Schriftverkehr und die Positionen der EU verdeutlichen das.
Viertens, abweichend von dem Stiftungszweck nicht nur Thüringer Firmen umstrukturierte oder bestehende Firmen für eine aussichtsreiche Entwicklung mit Risikokapital ausgestattet worden, sondern auch eigene Firmengründungen erfolgten und Anteile und Unternehmen mit Sitz im Ausland gehalten wurde.
Fünftens, durch die Landesregierung in Einzelfällen offensichtlich Einfluss auf die Ausreichung von Darlehen und die Entschuldung von Beteiligungsunternehmen genommen wurde.
Zusammenfassend muss man zu dem Schluss kommen, dass ungenügende Einhaltung von Stiftungszweck, die Nichtbeachtung der Festlegungen der EU-Kommission, fehlende konzeptionelle Vorbereitung und Kontrolle der laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen sowie fehlende Kontrolle und Einflussnahme der Landesregierung auf die Umsetzung der Stiftungsziele gegründeten Tochterunternehmen der Stiftung TIF zu dem wirtschaftlich nicht vertretbaren Einsatz und Verlust öffentlicher Mittel in mindestens in den von mir genannten Größen geführt haben. Wenngleich mit den Beteiligungen zeitweise 5.000 Arbeitsplätze gesichert werden konnten - ich sage zeitweise - rechtfertigt diese Tatsache nicht den kritikwürdigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Hier gilt es nicht nur Dinge zu rekapitulieren, meine Damen und Herren, und offen zu legen, sondern auch darum, Verantwortlichkeiten zu benennen und vor allen Dingen Schlussfolgerungen für eine zukünftige Förderpolitik zu ziehen, die noch immer nicht transparent ist, aber das werden muss, denn diese Verantwortung hat
auch dieses hohe Haus vor den Bürgerinnen und Bürgern im Land, vor den Steuerzahlern, die schließlich solche Mittel erst ermöglichen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Dr. Kaschuba, ich gebe zu, dass ich mich als Skeptiker bei diesem Ausschuss auch öffentlich bekannt habe - natürlich nicht, das sage ich ganz deutlich, weil ich Befürchtungen vor irgendwelchen Enthüllungen oder Umständen haben würde, sondern weil ich über die Art und Weise, wie Sie hier, wie hat Ihr Kollege gesagt, 12 Jahre Wirtschaftspolitik aufarbeiten wollen, schon etwas beunruhigt bin. Der Vortrag vom Oberlehrer Hausold hat mich darin auch noch bestärkt, also ich muss Sie mal wirklich fragen. Sie wissen ganz genau, Frau Präsidentin hat darauf hingewiesen, der Untersuchungsausschuss wird kommen. Ich habe das bei der Einsetzung des letzten auch schon gesagt, wenn Sie einen wollen, dann bekommen Sie einen und die CDU wird sich diesem Anspruch auch nicht verwehren. Das ist doch vollkommen klar. Das heißt, all diese schönen Geschichten, die Sie jetzt dargestellt haben, die hätten Sie sich auch ersparen können. Nur, Sie zeigen sehr deutlich mit diesen Geschichten, die Sie hier vorgetragen haben, es ist eine Art Vorverurteilung, die Absicht, was Sie erreichen wollen. Das ist klar und das macht mich eigentlich skeptisch, dass Sie überhaupt mit dem Untersuchungsausschuss eine politische Absicht verfolgen und nicht aufklären wollen, denn das Ergebnis - und das ist so eine Sache, die ich zum Teil auch in dem Untersuchungsausschuss 4/1 merke - ist schon klar, wo Sie hinwollen. Sie müssen also im Grunde genommen nur die Arbeit des Untersuchungsausschusses so ein bisschen zur Bemäntelung herhalten lassen, damit Sie am Ende Ihre Ergebnisse auch durch einen Untersuchungsausschuss quasi legitimiert darstellen können. Meine Damen und Herren, zumindest kann ich Ihnen das sagen: Wir werden auch in diesem Untersuchungsausschuss unsere Arbeit so ordentlich darstellen, dass wir Ihnen diese Maske auch vom Gesicht ziehen können.
Herr Pidde hat ja dankenswerterweise versucht, auch die Spur zu halten. Man muss doch mal auf die Zeit zurückschauen, als wir die Industriebeteili
gungsgesellschaft gegründet haben. Sehr deutlich hat Herr Dr. Pidde darauf hingewiesen, in der Regierungserklärung von dem damaligen Ministerpräsidenten im Jahr 1993 war eine Situation, die Ihr Kollege Ramelow so schön benannte „Thüringen brennt“. Wir hatten erhebliche Probleme, dass gerade Betriebe mit regionaler und strukturpolitischer Bedeutung und mit besonders traditionsreichen Namen am Markt gehalten werden sollten. Für diese, so hat der Ministerpräsident damals ausgeführt, muss es darum gehen, Zeit zu kaufen, das heißt, den Betrieb zu halten und Unternehmens- und Finanzierungskonzepte für die weitere Entwicklung zu erarbeiten. Wenn gerade dort auch gesagt wird, dass die Stärkung der Eigenkapitalbasis, die zunehmend schwächer wird, weil die Banken und andere Investoren das Risiko scheuen, der Staat gefordert war, Herr Hausold, ist doch klar, dass das keine Reise war, die mit 100 Prozent Erfolg schon von vornherein gekennzeichnet war. Denn insbesondere, wie gesagt, aus der Rede von 1993, heute sind wir 12 Jahre schlauer auf alle Fälle. Das ist immer so, wenn man nach hinten schaut. Aber schon damals ist deutlich gewesen, dass der Staat, dass wir uns als Landesregierung dieser Sache überhaupt nicht entziehen konnten, wenn die Betriebe einigermaßen über die Zeit gebracht werden sollten und dadurch die Industriebeteiligungsgesellschaft gegründet wird. Bewusste Politik - das möchte ich auch noch mal so deutlich sagen - das war ein bewusster Verzicht, es war keine Missachtung, Herr Hausold, denn die Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft hatte ja immerhin auch einen Beirat und in dem Beirat, denke ich, das kann man heute deutlich sagen, waren Männer und Frauen vertreten, die ihr Geschäft verstanden, Herr Lantzsch, Herr Botschatzki, wenn ich nur mal zwei Namen nennen darf. Aber auch Herr Spieth vom Gewerkschaftsbund, der dort vertreten war, und vielleicht sollten Sie ab und zu mit ihm auch noch mal den Kontakt aufnehmen.
Dann ist es gut, okay, dann bin ich beruhigt. Wie gesagt, meine Skepsis rührt daher, dass ich feststelle und bestätigt bin durch Ihre Ausführungen, Herr Hausold, dass im Grundsatz das Ergebnis, das Sie erreichen wollen, feststeht. Und Sie nehmen ja auch gleich das scharfe Schwert des Untersuchungsausschusses, ich habe das auch so deutlich gesagt, unter Umgehung aller anderen Möglichkeiten, beispielsweise die Einbindung des Rechnungshofs, aber ich bezweifle, dass Sie schon mal kontinuierlich den Beteiligungsbericht gelesen haben. Dort sind die Dinge über die Industriebeteiligungsgesellschaft ja auch gut aufgeführt. Das dazu.
Die CDU-Fraktion, das habe ich bereits gesagt, wird sich natürlich diesem Untersuchungsausschuss nicht entgegenstellen, sondern die Arbeit dann auch aufnehmen. Wir haben einen Änderungsantrag gemacht. Ich habe eben spaßig gesagt, um natürlich auch den kleineren Fraktionen ein wenig zu helfen, Sie wollen mit elf Mitgliedern ins Rennen gehen. Da die Legislatur noch lang ist, wir wissen nicht, wenn Sie jetzt schon gleich am Anfang zwei Untersuchungsausschüsse haben, es bindet natürlich die Kräfte der Männer und Frauen der Fraktion. Deshalb schlagen wir vor, dass der Untersuchungsausschuss mit sieben Mitgliedern seine Arbeit aufnehmen soll. Und dann hatten Sie freundlicherweise einen dritten Punkt, der darauf hinausläuft, dass man bis zur Vorlage des schriftlichen Berichtes halbjährlich mündlich Bericht über den Stand des Verfahrens erstatten soll. Den Teil lehnen wir ab aus einem recht einfachen Grund: In § 28 Abs. 5 des Untersuchungsausschussgesetzes gibt es eine konkrete Regelung, so dass man im Grunde genommen jederzeit, wenn der Ausschuss das will, auch hier im Plenum Bericht erstatten kann. Und ich sage mal aus meiner Erfahrung des anderen Ausschusses, es ist ja letztendlich nach jeder Ausschuss-Sitzung im Grunde genommen eine kleine Berichterstattung, die Sie dann in der Öffentlichkeit ja auch wahrnehmen können. Dieser Punkt ist meines Erachtens unnötig, deshalb haben wir als Fraktion gesagt, wir wollen diesen Punkt streichen.
Ich will Ihnen nur noch einen Eindruck aus der Wirtschaft vermitteln, denn diese Beschäftigung mit diesem Untersuchungsausschuss, den Sie jetzt anregen, der hat im Blick der Wirtschaft eine verheerende Wirkung. 12 Jahre rückwärts mit alten Geschichten sich zu beschäftigten, die Wirtschaft fragt zu Recht: Habt ihr keine anderen Probleme, die zu lösen sind? Diesen verheerenden Eindruck aus der Wirtschaft will ich Ihnen hier noch mitteilen. Wie gesagt, die CDU-Fraktion sagt, wer den Untersuchungsausschuss haben will, der wird ihn bekommen und wir werden die Arbeit dann in dem Ausschuss auch mit begleiten.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/934. Herr Abgeordneter Stauch, bitte.
Ja. Damit stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/934 in namentlicher Abstimmung ab. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es wurden 83 Stimmen abgegeben, davon waren 43 Jastimmen, 21 Neinstimmen, 19 Enthaltungen (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags. Der Untersuchungsausschuss ist von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags beantragt worden. Da der Einsetzung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, ist der Landtag zu seiner Einsetzung nach Artikel 64 LV verpflichtet. Erhebt sich gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags in Drucksache 4/934 eingesetzt ist, Widerspruch? Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist die Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses beschlossen.
Ich möchte folgenden Hinweis geben, dass durch die Fraktion die sieben Mitglieder des Untersuchungsausschusses gemäß § 6 Abs. 1 sowie die ständigen Ersatzmitglieder nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschußgesetzes zu benennen sind. Gemäß § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung entfallen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren vier Sitze auf die Fraktion der CDU, zwei Sitze auf die Fraktion der PDS sowie ein Sitz auf die Fraktion der SPD. Die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes würde dann in den Plenarsitzungen am 30. Juni bzw. am 1. Juli erfolgen. Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner zweiten Sitzung am 15. September 2004 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreter entfällt gemäß dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren damit der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf die Fraktion der PDS und der für dessen Stellvertreter auf die Fraktion der CDU.
a) Entwurf einer "Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen des Freistaats Thüringen zur För- derung freiwilliger Gemeindezu- sammenschlüsse" hier: Zustimmung des Landtags Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/864 -
b) Finanzielle Förderung von freiwilligen Gemeindezusam- menschlüssen durch die Lan- desregierung Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/873 -
Wird eine Begründung der jeweiligen Anträge durch die Landesregierung bzw. durch die Fraktion der PDS gewünscht? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zum Antrag der Fraktion der PDS angekündigt. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Baldus das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag hat in Ziffer 10 seiner Entschließung zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag bis zum 30. April 2005 Regelungen für Anreize zu freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen vorzulegen. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Richtlinienentwurf erarbeitet. Der Entwurf dieser Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen des Freistaats Thüringen zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse wurde dem Landtag zugeleitet und liegt Ihnen als Drucksache 4/864 vor.
Die Landesregierung befürwortet und unterstützt Bestrebungen kommunaler Verantwortungsträger, effektivere und wirtschaftlichere Strukturen zu schaffen. Mit der finanziellen Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse soll eine zusätzliche Motivation geschaffen werden, sich mit dem Erfordernis der Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen auseinander zu setzen und entsprechende Beschlüsse auf freiwilliger Basis zu fassen. Nach der vorliegenden Richtlinie wird mit je 100 € je Einwohner gefördert, wenn sich bestehende Verwaltungsgemeinschaften oder erfüllende Gemeinde auflösen und die Mitgliedsgemeinden eine neue oder mehrere Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern bilden. Bei Eingliederungen von Gemeinden
werden für die aufnehmende Gemeinde maximal 10.000 Einwohner angerechnet. Die Höchstförderung beträgt im Einzelfall 1 Mio. €. Mit 30 € je Einwohner werden Gemeindefusionen innerhalb bestehender Verwaltungsgemeinschaften gefördert, wenn die neue oder vergrößerte Gemeinde mindestens 1.000 Einwohner zählt. Die Förderung zielt somit zum einen auf die vollständige Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften oder erfüllenden Gemeinden in leistungsstärkere Einheitsgemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern und zum anderen auf die Bildung von Gemeinden mit mindestens 1.000 Einwohnern unter dem Dach von Verwaltungsgemeinschaften ab.
Die für die Förderung vorgesehenen ohnehin begrenzten Finanzmittel werden zunächst auf die strukturelle Verbesserung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften konzentriert, weil hier unter Kostengesichtspunkten vorrangiger Handlungsbedarf besteht. Auch außerhalb von Verwaltungsgemeinschaften bleiben selbständige Gemeinden mit einer weit über 5.000 Einwohner liegenden Größe wünschenswert, um zu längerfristig tragfähigen Strukturen zu gelangen. Derartige Fusionen werden von der Landesregierung grundsätzlich angestrebt. Hierfür kann das Land derzeit aber keine zusätzlichen Mittel in Aussicht stellen. Mittelbar sollen die Anreize für derartige Fusionen über eine veränderte Hauptansatzstaffel im Kommunalen Finanzausgleich verstärkt werden.
Die Gültigkeit der Richtlinie sollte nach Auffassung der Landesregierung auf das Jahr 2005 begrenzt bleiben. Um den Kommunen und dem Land eine größere Planungssicherheit zu geben, sollte die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen ab dem Jahr 2006 in das Finanzausgleichsgesetz überführt werden. Am 19. April 2005 hat der Minister die Landesgeschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds und des Landkreistags in einem Gespräch über den Inhalt der Richtlinie informiert. Aufgrund der gesetzten Fristen konnte lediglich eine derart kurze und informelle Beteiligung erfolgen. Darum schlage ich Ihnen vor, den kommunalen Spitzenverbänden mit ausreichender Frist noch einmal Gelegenheit zu einer förmlichen Stellungnahme zu dieser Richtlinie zu geben. Für die Landesregierung bitte ich um Zustimmung des Landtags zur Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen des Freistaats Thüringen zur Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen.
Ergänzend nehme ich zu den im Antrag der PDSFraktion - Drucksache 4/873 - aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung und mit Zustimmung des Antragstellers werde ich auf die Aufzählung der einzelnen Veräußerungsmaßnahmen im mündlichen Vortrag verzichten und den Fraktionen diese Ta
Gefragt ist im ersten Teil des Antrags nach den bisher realisierten Erlösen einschließlich der einzelnen zugrunde liegenden Veräußerungsmaßnahmen und deren Zeitpunkte: Die Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Landesliegenschaften sind zentral im Einzelplan 17 bei Kapitel 17 04 Titel 131 02 veranschlagt. Die Veräußerungen von Ressortliegenschaften erfolgen durch den jeweiligen Geschäftsbereich. Liegenschaften des allgemeinen Grundvermögens werden durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement veräußert. Die Einnahmen mit Stand 02.05.2005 in Höhe von insgesamt 2.599.213 € teilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf: Thüringer Innenministerium 102.000 €, Thüringer Finanzministerium 2.497.213 €. Darüber hinaus laufen derzeit Ausschreibungen bzw. Verkaufsverhandlungen mit einem zu erwartenden Verkaufserlös von ca. 1,3 Mio. €. Das grundsätzliche Ziel liegt in der Veräußerung der vorhandenen Liegenschaften des allgemeinen Grundvermögens.
Zum Anstrich 3 des Antrags: Der Landesgesetzgeber hat im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2005 beschlossen, dass bis zu 15 Mio. € für die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen zur Verfügung stehen sollen. Ich gehe davon aus, dass diese Finanzmenge für das Jahr 2005 ausreichend sein wird. Natürlich hängt dies auch von der noch offenen Anzahl von Gemeinden und Städten ab, die in den nächsten Tagen und Wochen entsprechende Fusionsbeschlüsse fassen werden. Änderungen an Gemeindestrukturen erfolgen in Thüringen ausschließlich auf der Grundlage freiwilliger Beschlüsse der beteiligten Gemeinden. Die beantragten Strukturänderungen müssen den Gründen des öffentlichen Wohls entsprechen, die Anträge der Gemeinden auf Änderung ihrer Strukturen werden diesbezüglich geprüft. Bei der Abwägung der Gründe des öffentlichen Wohls sind die durch den Thüringer Gesetzgeber geschaffenen bzw. bestätigten gegenwärtig bestehenden Strukturen zu beachten. Ebenso sind verschiedene relevante Gesichtspunkte und Kriterien einzustellen, wie Siedlungsentwicklung, Topographie, Infrastruktur, geschichtliche oder religiöse Besonderheiten. Darüber hinaus sind landesplanerische Vorhaben und Ziele einzubeziehen und die prognostizierte demographische Entwicklung zu berücksichtigen.
Zu Anstrich 4 des Antrags nehme ich wie folgt Stellung: Alternative Möglichkeiten zur Finanzierung der freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse sieht der vom Landtag beschlossene Haushalt nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass die Mittel ausreichen werden, weil zwar der Förderanspruch mit der Erfüllung der Voraussetzungen entsteht, die Auszahlung aber erst erfolgt, wenn die Fusion förmlich
Ich danke Staatssekretär Baldus für den Sofortbericht und möchte Sie darüber informieren, dass mit der Fraktion der PDS abgestimmt ist, dass die detaillierte Unterrichtung durch einzelne Zahlen als Unterrichtung nachgereicht wird.
Ich frage Sie: Wer wünscht Aussprache zum Sofortbericht und gibt es Wortmeldungen zu dem Antrag der Landesregierung? Die SPD-Fraktion wünscht die Aussprache. Damit eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht und erteile das Wort dem Abgeordneten Kuschel.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Zeh hat ja gestern hier sehr hohe Ansprüche an Gesetzesinitiativen und Anträge formuliert und hat in Bezug auf den PDSGesetzentwurf - ich nenne mal die Kurzbezeichnung - „Gleichstellungsgesetz“ darauf verwiesen, es wäre ein schlechter Gesetzentwurf, der es nicht verdient hätte, hier im Landtag beraten zu werden,
oder unseriös, ich habe es jetzt frei wiedergegeben, nicht wörtlich. Wenn wir diese Maßstäbe, Herr Dr. Zeh, für alles gelten lassen, auch für die vorliegende Richtlinie, dann hätte es wenig Mut bedurft, dass die Landesregierung sagt, sie zieht diese Richtlinie zunächst hier aus dem Landtag zurück
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das könnte euch so passen.)
und arbeitet sie nach. Der Herr Staatssekretär hat ja selbst darauf verwiesen, dass auch hinsichtlich der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände offenbar das vorgeschriebene Verfahren nicht ordnungsgemäß lief und jetzt, selbst wenn wir das heute hier ja zustimmend zur Kenntnis nehmen, diese Anhörung noch mal nachvollzogen werden soll - ein aus meiner Sicht mehr als bedenkliches Verfahren, denn was könnte das Ergebnis dieser Anhörung der Spitzenverbände denn noch sein außer der Kenntnisnahme. Da bin ich bei einem zweiten Problem. Wir werden heute diese Richtlinie nur zur Kenntnis nehmen. Da fragt man sich immer: Lohnt es sich dann überhaupt, sich intensiv damit zu beschäftigen, weil das
nur eine scheinparlamentarische Mitwirkungsmöglichkeit des Landtags ist? Das hat aber die Mehrheitsfraktion in diesem Hause so gewollt und muss es auch politisch so vertreten. Insofern müssen Sie Verständnis haben, dass wir hier, weil wir eben keine tatsächliche Mitwirkungsmöglichkeit haben, in der Debatte noch mal unsere Hinweise, Kritiken und Bedenken vorbringen.
Meine Damen und Herren, in Abwandlung eines historischen Ausspruchs könnte man das Agieren der Landesregierung und der CDU in Fragen der Gemeindegebietsreform wie folgt beschreiben - und hier bitte ich einfach um Verständnis, dass ich nicht ganz eine so hohe Stimmlage habe: Niemand hat die Absicht, eine Gemeindegebietsreform durchzuführen. So wie vor 44 Jahren diese Aussage nur eine sehr geringe Halbwertszeit hatte, ist auch die Absage der Landesregierung und der CDU an eine Gemeindegebietsreform wohl kaum glaubwürdig, sonst würden wir uns heute nicht mit dieser Richtlinie beschäftigen. Für uns als PDS ist der politische Irrtum nichts Fremdes. Insofern finden wir es gut, wenn die Landesregierung und die CDU ihre Blockadehaltung gegen eine Gemeindegebietsreform in Thüringen offenbar nun schrittweise aufgeben wollen und anerkennen, dass eine solche Reform notwendig ist. Nur die Herangehensweise ist wenig überzeugend und professionell, sie ist sogar politisch fragwürdig, belegt die Konzeptionslosigkeit des Regierungshandelns und ist zudem auch noch unehrlich. Wir halten es für bedenklich, in der Öffentlichkeit immer wieder zu verkünden, bis 2009 keine Gemeindegebietsreform auf den Weg zu bringen, dies jedoch durch die Hintertür nunmehr doch anzugehen. Die vorliegende Richtlinie ist nichts anderes als eine Gebietsreform durch die Hintertür. Eine solche Politik lehnen wir einfach ab.