Protokoll der Sitzung vom 30.06.2005

(Beifall bei der SPD)

Unser Land braucht zukunftsfähige Strukturen und unsere Kommunen brauchen eine verfassungsmäßige Finanzausstattung. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Herr Ministerpräsident, machen Sie sich an die Arbeit, denn dafür sind Sie gewählt.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Danke. Als nächste Rednerin folgt Abgeordnete Groß, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wirklich, die SPD hat hier zur Aktuellen Stunde etwas ganz Aktuelles auf den Plan gebracht, denn die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist ja vom 21. Juni, und heute haben wir erst den 30., so dass man auch - nein, ich lobe sie doch, Herr Höhn, das kommt selten vor, nehmen Sie es doch zur Kenntnis, Sie hätten hier tosenden Beifall spenden sollen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wie konnte ich das verkennen.)

Aber es ist natürlich etwas verfrüht, die Konsequenzen, wenn man sich im Detail mit dem Urteil befasst, heute in Gänze darzulegen. Im Ergebnis wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs natürlich auch von der CDU-Fraktion begrüßt, daher auch unser Dank an den Thüringer Verfassungsgerichtshof, dass auch für diesen Bereich eine solide Grundlage geschaffen wurde. Es stellt die praktisch erste grundlegende Entscheidung für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen dar. Sowohl Landesregierung als auch der Landesgesetzgeber können auf dieser Grundlage eine verfassungsrechtlich gesicherte Position auch im Interesse der Kommunen schaffen. Herr Matschie, wenn Sie von einer schallenden Ohrfeige sprechen, zu mir hat gestern Abend beim Gartenfest des Thüringer Landkreistages ein ehemaliger Landrat gesagt, diese ganze Geschichte kann auch für die SPD zum Rohrkrepierer werden.

(Unruhe bei der SPD)

Denn - nein, deshalb denke ich mal nicht. Ich denke, diese platte Aussage von Ihnen, das Land überträgt Aufgaben und gibt einfach nicht das erforderliche Geld, das Gericht hat dies nicht festgestellt. Es hat nicht gesagt, dass die Höhe nicht stimmt, sondern das Gericht hat gesagt, es muss nachvollziehbar sein.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die Maß- stäbe stimmen nicht.)

Hier, denke ich, dass eine schwierige Aufgabe auf uns zukommen wird. Diese schwierige Aufgabe verlangt natürlich auch die Mitarbeit der Kommunen und der Spitzenverbände. Es geht um die Ermittlung der Durchschnittskosten der Kommunen in der Gesamtheit und nicht um die Kosten der einzelnen Kommunen, und das zeigt eigentlich auch deutlich, wie schwierig der Prozess sein wird, denn hier ist eine umfangreiche Analyse erforderlich. Auch die Aussage des Gerichts, dass Kommunen ihre finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen müssen, bedeutet für die weiteren Überlegungen einen nicht zu unterschätzenden Aspekt, denn wir wissen ja auch, bei manchen Kommunen hapert es sehr mit der Beitragserhebung.

Um die durch das Gericht aufgetragenen gesetzlichen Änderungen durchführen zu können, bedarf es erheblicher Datenerhebungen. Es bedarf sowohl bezüglich der Datenerhebung als auch der Auswertung einer soliden Bearbeitung. Das bietet auch eine Chance, denke ich. Ohne konkrete Aussagen zum Ergebnis treffen zu können, bedarf es im Rahmen des Finanzausgleichs unter Umständen auch der Prüfung, welchen Einfluss Aufgabenübertragungen vom Bund oder von der EU auf das Land oder die Kommunen haben, die sich in dieser Frage auch stellen. Ich darf zitieren aus dem Urteil, Frau Präsidentin: „Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, spätestens für das Ausgleichsjahr 2008 den Kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Thüringen in dem erforderlichen Umfang neu zu regeln. Die für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaats Thüringen erklärten Vorschriften des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sind bis zum In-Kraft-Treten einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2007, weitgehend anwendbar.“ Ich denke, dieser Zeitrahmen, der manchem vielleicht zu lang erscheint, wird notwendig sein, um die entsprechenden Analysen auch zu tätigen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Das Wort hat der Abgeordnete Huster, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat beurteilt, die Landesregierung hat jahrelang gegen die Verfassung dieses Landes verstoßen, also verfassungswidrig gehandelt, und die CDU-Fraktion hat sie dabei kräftig unterstützt. Ich finde es bemerkenswert, Frau Groß, dass Sie dafür dankbar sind, für die Feststellung, dass Sie jahrelang verfassungswidrig gehandelt haben.

(Beifall bei der PDS)

Ich stimme Herrn Matschie zu, dieses Urteil ist eine Ohrfeige für diese Landesregierung, aber natürlich im selben Maße auch eine schallende Ohrfeige für die mehrheitstragende Fraktion in diesem Haus.

Meine Damen und Herren, der Verfassungsgerichtshof bestätigt unsere Auffassung, dass den Kommunen eine finanzielle Mindestausstattung zu gewähren ist, und das unabhängig von der Lage der Landesfinanzen. Die von der Mehrheit dieses Hauses praktizierte Willkür bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen soll künftig tabu sein. Jetzt müssen Sie den Forderungen der Opposition endlich nachgeben und ausrechnen, was die Kommunen tatsächlich an Geld brauchen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Sie dürfen sich nun nicht mehr darauf berufen, dass es dem Land schlecht geht, wenn Sie den Kommunen wieder einmal an den Geldbeutel wollen. Und Sie müssen auch noch dafür sorgen, dass nach der Erfüllung der Pflicht- und übertragenen Aufgaben noch ausreichend Mittel für freiwillige Leistungen übrig bleiben. Dies bedeutet aus meiner Sicht die eindeutige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Thüringen. Das Urteil hat allerdings auch einen Schönheitsfehler, Frau Groß, Sie erwähnten es bereits: Ich persönlich bedauere, dass die jahrelange finanzielle Behandlung der Kommunen auch noch weitere zweieinhalb Jahre andauern darf. Das hätten wir uns natürlich anders vorgestellt, wenngleich wir bekräftigen wollen - und in den ersten Reaktionen hat es meine Fraktion auch öffentlich getan -, wir meinen, dass die Legitimation mit dem Doppelhaushalt, weiter bei den Kommunen massiv zu kürzen, auch durch dieses Urteil entzogen ist, denn diese Kürzungen würden mit „verfassungswidrigem Recht“ erfolgen und ich gehe davon aus, dass Sie dieses Signal auch verstehen.

Meine Damen und Herren, in Punkt 3 des Urteils hat das Verfassungsgericht das Wort „spätestens“ aufgenommen. Wir als Gesetzgeber sind also nicht

daran gehindert, den Finanzausgleich bereits früher neu zu regeln. Ich glaube, dass die Kämmerer in Thüringen trotz Urlaubszeit in der Lage sind, dem Innenministerium innerhalb relativ kurzer Zeit die Daten zu liefern, welche Aufgabe wie viel kostet. Auch wenn ich mir fast sicher bin, dass Sie mir gleich Gründe nennen können von der Regierungsseite, warum das so schnell nicht geht, fordere ich Sie auf, es dennoch mit einer verfassungskonformen Neuregelung früher als 2008 zu versuchen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, für die Zukunft möchte ich eine Erwartung formulieren, die ich mit diesem Urteil verknüpfe. Für die Berechnung der einzelnen Leistungen benötigt die Landesregierung die Hilfe der Kommunen und damit auch der Spitzenverbände. Damit wächst der politische Druck auf die Regierung, sich wieder vernünftig mit den Kommunen und den Spitzenverbänden an einen Tisch zu setzen. Und damit könnte auch die Unart entfallen, dass einschneidende Veränderungen in der Kommunalfinanzierung erst durch Regierungserklärungen öffentlich werden. Ich erwarte in diesem Sinne, dass sich die Landesregierung künftig im Vorfeld von grundlegenden Entscheidungen mit den Betroffenen ins Benehmen setzt und eine Einigung zu erzielen versucht und dass wir auch dadurch im politischen Prozess in Thüringen insgesamt wieder gewinnen können. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Danke. Das Wort hat Abgeordnete Taubert, SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen feststellen, die Klage hat sich gelohnt und ist ja noch im alten Parlament angeregt worden vor einigen Jahren. Damals konnte man noch überhaupt nicht absehen, was das Gericht entscheiden wird und wie es sich damit auch auseinander setzt mit dieser Situation im Kommunalen Finanzausgleich. Für die Kommunen hat sich die Klage auf jeden Fall gelohnt, auch wenn schon unterschiedliche Interpretationen des Urteils hier erwähnt wurden. Es hat sich deswegen gelohnt, weil wir klare Randbedingungen haben, Grenzen aufzeigen können. Wir sehen den Charme dieser Entscheidung zunächst einmal darin, dass es aufhört, dass man aus dem Kommunalen Finanzausgleich immer neue Aufgaben finanzieren will, ohne ausreichend Mittel wieder hineinzugeben. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Aussage dieses Urteils. Das Gericht

hat sich ja schon in der mündlichen Verhandlung dazu intensiv ausgesprochen, und zwar dass man Möglichkeiten haben muss, die in der Kommunalordnung niedergeschriebenen Pflichtaufgaben einer Gemeinde zumindest nach Größenklassen von Gemeinden zu beziffern. Bei Standesamtsaufgaben fällt uns das z.B. völlig leicht, das fällt uns aber auch bei anderen Aufgaben leicht. Ich bitte auch darum, das ist eine herzliche Bitte, eine ehrliche Bitte, weil es den Kommunen nutzt, dass man sich auch ein Stück weit Zeit nimmt dafür, diese Kosten tatsächlich und genau zu ermitteln.

Ich möchte, Frau Groß, zu Ihrer Aussage etwas sagen. Dass das Gericht die Höhe nicht in Frage gestellt hat, das ist leider nicht so. Das Gericht hat nur betont, dass Sie selber die Höhe des KFA nicht feststellen können, weil es der Gesetzgeber feststellen muss. Also, man hat sich zu diesem Thema nicht geäußert, dass man es nicht in Frage stellt, sondern dass man nicht der richtige Ansprechpartner ist. Ich möchte auch sagen, Frau Diezel hat immer auf die neuen oder auf andere Bundesländer hingewiesen, die viel intensiver und mehr sparen, weil ja Zuweisungen an Kommunen - ich denke auch, hier ist nun endlich klar und wir werden es dann sehen, wenn die Aufgaben bemessen worden sind, ob es wahr ist, dass in anderen Bundesländern weniger für kommunale Aufgaben ausgegeben wird oder nicht. Wichtig ist, denke ich, auch die klare Aussage zum strikten Konnexitätsprinzip. Also jede Aufgabe, die übertragen wird vom Land auf die Kommunen, muss bezahlt werden, auch wenn man sagt, es gibt eine Interessenabwägung. Trotz alledem, denke ich, ist zunächst einmal wichtig, dass gesagt wurde, wenn ich eine Aufgabe übertrage, dann muss ich die Kosten ausgleichen und ich kann nur diese Einspareffekte, die ich aber auch ein Stück weit näher betrachten muss, ansetzen bei der Kürzung der zugewiesenen finanziellen Mittel. Auch da hat das Gericht nicht abschließend gesagt, ob die 20 Prozent richtig waren oder ob jetzt die 12 Prozent Eigeninteressenquote richtig sind, sondern das Gericht hat gesagt, das ist nicht unsere Kompetenz. Wenn ihr das geklärt haben wollt, dann müsst ihr vor das OVG gehen. An dieser Stelle werden sich die Kommunen sicherlich noch überlegen, wenn der Freistaat nicht gewillt ist, hier an der Stelle ehrlich zu arbeiten, ob man sich dann noch so eine gerichtliche Entscheidung holt.

Eines ist, denke ich, auch ganz wichtig: Der Zeitpunkt der Entscheidung war wichtig, nicht nur, weil das Gericht als letztes diese Entscheidung getroffen hat, sondern weil es natürlich Auswirkungen hat auf das so genannte Behördenstrukturkonzept. Man muss also sehen, ist es tatsächlich langfristig sinnvoll und preiswerter, dass die Versorgungsämter kommunalisiert werden, oder muss man diesen An

satz noch mal überdenken. Was passiert, wenn ich keine Gebietsreform mache, aber die staatlichen Umweltämter auflöse und diese Aufgabe kommunalisiere? Oder: Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz zum Beispiel - auch das will ich sagen - auf die so genannte Familienoffensive, bei der die Hälfte der laufenden Zuschüsse an Kommunen für Kindertagesstättenleistungen gekürzt werden sollen. Ich denke, da kann man nicht einfach sagen, an dieser Stelle verändert sich auch für Eltern nichts. Recht vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke. Als nächster Redner folgt Abgeordneter Kuschel, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst mit zwei Anmerkungen beginnen, die nur mittelbar etwas mit dem Urteil zu tun haben, aber aus meiner Sicht doch sehr eng damit zu betrachten sind:

Im Thüringer Landtag läuft zurzeit eine Ausstellung unter dem Thema „Die unglaubliche Karriere der Null“. Ich kann insbesondere einigen CDU-Landtagsabgeordneten nur dringend empfehlen, sich ganz intensiv mit dem Inhalt dieser Ausstellung zu beschäftigen, denn ich habe manchmal so den Eindruck, diese Ausstellung zielt auch auf einige CDULandtagsabgeordnete.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ist eine Unterstellung. Frechheit!)

(Unruhe bei der CDU)

Meine Damen und Herren, eine zweite Vorbemerkung.

Offenbar, nur gebissene Hunde bellen oder so, deswegen kann ich Ihre Aufregung durchaus nachvollziehen.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das hat etwas mit Anstand zu tun.)

Eine zweite Vorbemerkung: Vor wenigen Wochen hat das Landgericht Erfurt den Gothaer Landrat verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Hauptvorwurf war, er hat ungeeignetes Personal eingestellt. Hier sei dem Thüringer Ministerpräsidenten empfohlen, sich auch schon mal darauf vorzubereiten, wenn die Staatsanwaltschaft gleiche Maßstäbe an einige Regierungsmitglieder anlegt, müsste es

auch hier zu einer Anklage kommen.

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Das ist eine Frechheit!)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

Es ist im Zusammenhang mit diesem Urteil erstaunlich - ich kann Sie überhaupt nicht verstehen, Sie können doch dann … selbst reden, Herr Fiedler...

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das so hinzustellen, ist eine Frechheit.)

Frau Präsidentin, wie machen wir jetzt weiter, wollen wir erst noch einige CDU-Abgeordneten reden lassen?

Gut. Erstaunlich ist, dass nicht nur die Landesregierung hier relativ ruhig ist, sondern auch einige Landtagsabgeordnete der CDU selbst auf Nachfrage bei der Presse sich zu diesem Urteil überhaupt nicht äußern können und das sind Landtagsabgeordnete der CDU, die sonst tatsächlich zu jedem und allem etwas zu sagen haben. Zum Beispiel Herr Jaschke - er ist jetzt, glaube ich, raus - und Herr von der Krone sind ja zwei Herren aus meinem Landkreis, die befragt wurden. Herr Jaschke ist zwar bekannt als Dauergast auf Volksfesten, aber zu dem Urteil konnte er sich in der Lokalpresse nicht äußern. Ähnliches war von Herrn von der Krone zu vernehmen, dies ist noch erstaunlicher, ist er doch Bürgermeister der Gemeinde Ichtershausen, und da hatte man doch erwartet, dass er sich zumindest, wenn schon nicht als Landespolitiker, dann als Kommunalpolitiker äußert.

Meine Damen und Herren, das Urteil ist sicherlich aus unterschiedlichsten Sichtweisen zu interpretieren und ich kann nur auf einige wenige Aspekte eingehen. Die CDU ist dankbar und jetzt will sie handeln. Man fragt sich, warum sie immer erst handelt, wenn das Verfassungsgericht ein Urteil fällt und nicht im Vorfeld bereits versucht, insbesondere auch mit den Betroffenen, mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Einvernehmen herzustellen. Wir erwarten gar nicht, dass sie auf uns hören, aber diesmal haben wir wieder gesehen, es wäre auch ratsam, mal auf uns zu hören, dann wäre dieses Urteil vielleicht nicht notwendig gewesen.

(Beifall bei der PDS)

Egal, jetzt ist es da und einige Dinge sind unstrittig, zum Beispiel der Zusammenhang zwischen Landeszuweisung und kommunaler Steuerkraft. Auch aufgrund der Politik der Landesregierung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik haben die Thüringer Kommunen eine der ge

ringsten kommunalen Steuerkräfte in der Bundesrepublik mit knapp 300 € pro Einwohner. Selbst einige ostdeutsche Länder haben eine stärkere Steuerkraft. Insofern kommt natürlich dem Kommunalen Finanzausgleich eine höhere Bedeutung zu. Nahezu 60 Prozent aller Zuweisungen, die die Kommunen erhalten, resultieren aus dem Finanzausgleich. Das Gericht hat auch den Zusammenhang hergestellt zwischen Landeszuweisungen und Aufgabenübertragungen. Dabei sollte Sie es nicht mit Stolz erfüllen, meine Damen und Herren der Landesregierung und der CDU, dass das Verfassungsgericht gesagt hat, die Berechnung der Auftragskostenpauschale erscheint soweit in Ordnung. Sondern vielmehr ist die Frage zu klären, ob die Auftragskostenpauschale tatsächlich richtig im Finanzausgleich aufgehoben ist oder muss sie nicht außerhalb des Finanzausgleichs an die Kommunen gezahlt werden. Diese Frage wäre zu thematisieren, denn bisher hat jede Erhöhung der Auftragskostenpauschale zu einer Reduzierung der allgemeinen Zuweisungen an die Kommunen geführt. Sie müssen die Frage jetzt beantworten, weshalb Sie in der Lage waren, die Kosten für den übertragenen Wirkungskreis zu ermitteln, sich aber seit Jahren weigern, die Kosten für den pflichtigen Bereich im eigenen Wirkungskreis der Kommunen zu ermitteln. Ich hatte eine Anfrage gestellt und dabei mussten Sie eingestehen, dass der Aufgabenkatalog des eigenen Wirkungskreises im pflichtigen Bereich viel geringer ist als der bei der Auftragskostenpauschale. Da stellt sich schon die Frage, weshalb dort keine Kostenermittlung? Der Finanzausgleich ist kein Gnadenakt, sondern Verfassungsauftrag. Das ist jetzt noch einmal bestätigt worden. Nicht nur weil die Kommunen Bestandteil der Länder sind und im Verfassungsauftrag gleichwertige Lebensverhältnisse steht, sondern auch, weil der Finanzausgleich die Haupteinnahmequelle der Kommunen ist und damit Zuverlässigkeit, Planbarkeit und Berechenbarkeit als Kriterien dienen müssen.

Eine letzte Bemerkung: Bei der Angemessenheit der kommunalen Zuweisungen ist auch die Investitionsquote der Kommunen mit zu berücksichtigen.