Frau Abgeordnete Thierbach, ich habe vorhin gehört, dass es mir nicht zusteht Fragen zu kommentieren. Deswegen kann ich zumindest davon ausgehen, dass Sie der gleichen Meinung sind wie ich, dass wir eine umfängliche Diskussion zur Pflegeversicherung im Rahmen einer Mündlichen Anfrage kaum leisten können. Deshalb schlage ich vor, dass wir
über dieses Thema noch an anderer Stelle diskutieren. Ich darf nur so viel an dieser Stelle sagen: Seit 1999 sind die Pflegekassen defizitär, das heißt, die Einnahmesituation ist unterhalb der Ausgaben, die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, und das, wenn es weiter so geht, bis 2006. Die Pflegekassen haben sozusagen keine finanziellen Möglichkeiten mehr. Deshalb meine ich, ist es wichtig, dass hier Gesetze erlassen werden, die diese Situation in 2006 nicht erst auf uns zukommen lassen, denn dann ist es zu spät.
Zur Antwort zu Frage 3 hätte ich gern gewusst, welchen Anteil sich die Landesregierung am Ergebnis zuschreibt, dass es jetzt ein Pflegesiegel in Thüringen gibt.
Wir haben im Frühjahr - Sie erinnern sich sicherlich einen Pflegegipfel einberufen. Wir hatten damals festgestellt, dass es in der Pflegelandschaft Thüringens sehr, sehr unterschiedliche Zertifizierungen gibt und keiner im Endeffekt wusste, welches an Leistungen hinter welchem Siegel steht. Wir haben diese Veranstaltung in der Form moderiert, dass wir es für notwendig halten, dass es ein einheitliches Siegel gibt, dass den zu Pflegenden bzw. denen, die gepflegt werden müssen, auch eine Aussage darüber gibt, welche Leistungen in welchem Heim für sie auch wirklich angemessen gewährt werden. Deshalb meine ich, ein einheitliches Siegel, das genau das beschreibt, ist für Thüringen geboten. Ich habe die Vermutung, dass die Moderation im Frühjahr auch dazu geführt hat, dass nun dieses Siegel vorhanden ist.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Herzlichen Dank, Herr Minister. Damit kämen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/37 der Abgeordneten Jung, PDS-Fraktion.
Im Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeit Suchende - wurde in den §§ 13, 27 sowie 66 der Erlass von Verordnungen federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der
Erteilung der entsprechenden Ermächtigung dazu geregelt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen den vollziehenden Behörden die Verordnungen noch nicht vor. Bundesminister Stolpe äußerte öffentlich, dass die Länder bei der Erarbeitung der Verordnungsentwürfe beteiligt würden.
1. In welcher Art und Weise wurde bzw. wird die Landesregierung in die Erarbeitung der Verordnungsentwürfe nach den §§ 27 und 66 SGB II (ggf. auch § 13 SGB II) einbezogen?
2. Welche Inhalte hat die Landesregierung in die Erarbeitung der Verordnungsentwürfe eingebracht bzw. wird sie einbringen?
3. Ist bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt die ausstehenden Verordnungen erlassen werden sollen, und besteht zum Erlass der o.g. Verordnungen ein zwingender Handlungsbedarf?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Artikel 80 Abs. 2 Grundgesetz bedürfen Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die aufgrund von Zustimmungsgesetzen erlassen wurden, der Zustimmung durch den Bundesrat. Bei dem SGB II handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz. Thüringen wird daher über den Bundesrat an dem Verordnungsverfahren beteiligt sein und zu den Verordnungsentwürfen im Beratungsverfahren Stellung nehmen. Eine Ausnahme bildet die Rechtsverordnung nach § 13 SGB II. Diese bedarf aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Nach aktueller Aussage von Minister Clement wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorerst nicht von der Verordnungsermächtigung nach § 27 SGB II - also Angemessenheit von Unterkunft, Heizungskosten und Umzugskosten - Gebrauch machen. Zu § 66 SGB II das sind die Regelungen zum Übergang der Sozialhilfeempfänger auf die Bundesagentur und Mindestinhalt von Übergangsvereinbarungen - soll es noch im Herbst eine Rechtsverordnung geben. Thüringen liegt dazu bisher kein Entwurf des BMWA vor.
Zu Frage 2: Die Verordnungsermächtigung liegt beim BMWA, das die Verordnungsentwürfe erarbeiten muss. Der dortige Stand der Erarbeitung ist im Einzelnen nicht bekannt. Den Ländern liegen bislang keine Verordnungsentwürfe vor. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden, ob und gegebenenfalls welche Inhalte aus Sicht der Landesregierung ergänzt oder geändert werden müssen.
Zu Frage 3: Es ist nicht bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt die ausstehenden Verordnungen erlassen werden sollen. Zwingender Handlungsbedarf im Sinne eines Verordnungszwangs besteht nicht. Allerdings halte ich es für notwendig, dass das BMWA zur Vermeidung einer uneinheitlichen Gesetzesauslegung und zur Gewährleistung einheitlicher Verfahrensweisen Rechtsverordnungen insbesondere zur Vermögens- und Einkommensanrechnung, sprich § 13 SGB II, zur Angemessenheit von Wohnungs-, Heizungs- und Umzugskosten - § 27 SGB II - und zum Leistungsübergang - § 66 SGB II - erlässt.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Wir kämen dann zur Anfrage in Drucksache 4/39. Abgeordneter Hauboldt, PDS-Fraktion.
Nach Berichten der Thüringer Allgemeinen vom 16. und 23. Juli 2004 verlangt das BundesgrenzschutzPräsidium West für den Hubschraubereinsatz im Rahmen der Hochwasserbekämpfung im Januar 2003 einen Betrag in Höhe von 86.490,81 ! 6 kreis Sömmerda. Nachdem das BundesgrenzschutzPräsidium Mitte nach Rücksprache mit dem Bundesinnenminister im August 2003 auf eine Inrechnungstellung verzichtete, hätte sich der Landrat darauf eingestellt, keine weitere Rechnung zu erhalten. Zwar sei zwischenzeitlich das Land bereit, die Hälfte des Betrags zu übernehmen, doch der Landkreis wäre nach eigener Auskunft mit der Restsumme finanziell überfordert.
1. Wieso gilt die Zusage des BundesgrenzschutzPräsidiums Mitte vom August 2003, nach der für den Hubschraubereinsatz keine Rechnung erfolgen würde, nicht mehr?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dem Landkreis bei der Begleichung der Kosten eine weitergehende finanzielle Unterstützung zu gewäh
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Dem Land gegenüber wurde seitens des Bundesgrenzschutzes keine Zusage gegeben, die einen Verzicht auf die Kosten des Hubschraubereinsatzes zum Gegenstand hatte. Eine entsprechende Bitte des damaligen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Bernhard Vogel wurde mit Brief vom 13. Februar 2003 durch Herrn Bundesinnenminister Schily negativ beschieden.
Zu Frage 2: Über die dem Landkreis gewährte Hilfe von 50 Prozent der Einsatzkosten hinaus sieht das Land keine weiteren Möglichkeiten, Einsatzkosten, die dem Landkreis entstanden sind, zu übernehmen.
Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage. Sehen Sie einen Handlungsbedarf zur Gesetzesänderung im Katastrophenschutz, um künftig bei ähnlichen Ereignissen finanzielle und kompetenzrechtliche Klarheiten zu schaffen?
Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann vielen Dank. Wir kämen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/41. Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion.
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 25. August 2004 verzeichneten fast alle Handwerkskammern Deutschlands bei den Eintragungen (Neuanmeldungen) eine deutliche Zunahme.
1. Wie entwickelten sich die Eintragungen bei den Thüringer Handwerkskammern im Jahr 2004, verglichen mit den Anmeldungen im Jahr 2003 (bitte ak- tueller Stand und Entwicklung nach Gewerken)?
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesregierung, wonach die deutliche Zunahme der Eintragungen in Deutschland insbesondere auf die Liberalisierung im Handwerksrecht zurückzuführen ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Vom 1. Januar bis 30. Juni 2004 hat sich der Bestand an Handwerksbetrieben um 518 erhöht, darunter sind 161 Betriebe im handwerksähnlichen Gewerbe und 290 Betriebe, die als zulassungsfreie Handwerke gemäß § 18 der novellierten Handwerksordnung vom 1. Januar 2004 betrieben werden können. Im gesamten Jahr 2003 stieg die Zahl der Betriebe im handwerksähnlichen Gewerbe um 266. Bei den Gewerben, die als Handwerk betrieben werden können, ging die Zahl der Betriebe um 145 zurück. Per Saldo ergab sich ein Zuwachs an Handwerksbetrieben von 121. Nahezu 75 Prozent der Neueintragungen 2004 in den zulassungsfreien Handwerken beziehen sich auf die Gewerke Fliesen-, Plattenund Mosaikleger, Raumausstatter, Gebäudereiniger und Parkettleger. Ich denke, es besteht Einvernehmen, dass ich im Rahmen dieser Mündlichen Anfrage nicht auf die Entwicklung der insgesamt 151 Handwerks- und handwerksähnlichen Gewerbe eingehen kann. Ich werde Ihnen daher die Informatio
nen über die Bestandsentwicklung der einzelnen Gewerbe schriftlich nachreichen, es ist eine lange Liste.
Zu Frage 2: Die positive Bestandsentwicklung der Handwerksbetriebe wird von der Landesregierung nicht als Indikator für einen Wirtschaftsaufschwung bzw. eine Nachfrageverbesserung im Handwerk angesehen. Das ist daran erkennbar, dass insbesondere bei den zulassungspflichtigen Handwerken kaum eine positive Bestandsentwicklung zu verzeichnen ist, eine Summe von plus 67. Nach Schätzungen der Thüringer Handwerkskammern erfolgte im Vergleichszeitraum 1. Halbjahr 2004 zum 1. Halbjahr 2003 zudem ein Abbau von ca. 2.000 Arbeitsplätzen. Die aufgezeigten 290 Neugründungen bei den zulassungsfreien Handwerken haben diesen Verlust bei den Arbeitsplätzen bei weitem nicht ausgeglichen, da es sich hier in der Regel um Ein-Mann-Betriebe handelt.
Zu Frage 3: Vordergründig betrachtet könnte die Liberalisierung des Handwerksrechts als Ursache dafür gesehen werden, dass sich im 1. Halbjahr 2004 eine quantitative Erhöhung im Handwerksbestand abgezeichnet hat. Auf der Basis der vorliegenden Informationen der Handwerkskammern schätzt die Landesregierung ein, dass ca. drei Viertel dieser neuen Handwerksunternehmen keine ausreichende berufliche Qualifikation haben. Aufgrund des relativ kurzen Betrachtungszeitraums lassen sich abschließend zur wirtschaftlichen Solidität dieser Unternehmen noch keine verlässlichen Aussagen treffen.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kämen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/43. Abgeordnete Dr. Klaubert, PDS-Fraktion.
Im Moment läuft der Umstrukturierungsprozess in den Thüringer Ministerien. Derzeit ist schwer nachvollziehbar, wie sinnhaft und aufgabenbezogen die Veränderungen ablaufen. Besonders betroffen sind offensichtlich all die Ressorts, die mit der Neustrukturierung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Bau und Verkehr in Verbindung stehen. Nicht zuletzt wird es Auswirkungen auf die Beschäftigten geben. Es wird erwartet, dass man zu zügigen Entscheidungen kommt, die die Interessenlage der betroffenen Beschäftigten berücksichtigen.