1. In welcher Höhe wurden in Thüringen im Jahr 2005 von den ARGEn und Optionskommunen Arbeitsmarktmittel aus dem Eingliederungstitel für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch nicht abgerufen?
2. In welchen ARGEn und Optionskommunen wurden weniger als 50 Prozent, in welchen weniger als 75 Prozent der Mittel des Eingliederungstitels nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch genutzt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Jahr 2006 in den ARGEn und Optionskommunen die Mittelnutzung für die Arbeitsmarktförderung zu verbessern?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In Thüringer ARGEn und Optionskommunen standen im Jahr 2005 ca. 260 Mio. € für Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II zur Verfügung. Davon wurden ca. 113 Mio. € nicht abgerufen. Dies entspricht einer Inanspruchnahme von ca. 56 Prozent. Damit liegt Thüringen über dem Bundesdurchschnitt.
Zu Frage 2: Weniger als 50 Prozent der Mittel des Eingliederungsbudgets wurden in den ARGEn der Landkreise Greiz, Hildburghausen, Saale-Orla-Kreis, Sömmerda, der Stadt Weimar und in der Optionskommune Landkreis Eichsfeld genutzt. Zwischen 50 und 75 Prozent der Eingliederungsmittel wurden von den ARGEn der Landkreise Altenburger Land, Gotha, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, SaaleHolzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, SchmalkaldenMeiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Weimarer-Land sowie der kreisfreien Städte Eisenach, Erfurt, Gera und Suhl verausgabt. Über 75 Prozent des Eingliederungsbudgets wurden von der ARGE des Landkreises Wartburgkreis (ca. 80 Prozent) und von der Optionskommune Stadt Jena (ca. 84 Pro- zent) in Anspruch genommen.
Zu Frage 3: Träger der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ist die Bundesagentur für Arbeit. Für den Bereich der Optionskommunen, also Landkreis Eichsfeld und Stadt Jena, sind die zugelassenen kommunalen Träger anstelle der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger dieser Leistung. Es ist vordringliche Aufgabe dieser Leistungsträger, ihre Aktivitäten bei den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zu erhöhen. Die Rechts- und Fachaufsicht obliegt für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Ausgestaltung der aktiven Arbeitsförderung und den Mitteleinsatz in den ARGEn hat die Landesregierung nicht. Über die zugelassenen kommunalen Träger führt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit lediglich die Rechtsaufsicht, da es sich um Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Kommunen handelt. Auch im Jahr 2006 wird es im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auf der fachlichen Leitungsebene zum SGB II feste Gesprächskreise mit den optierenden Kommunen sowie mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden geben. Darüber hinaus werden gemeinsam mit der Regionaldirektion regelmäßig Veranstaltungen zu Fragen der Umsetzung des SGB II mit den ARGEn und optierenden Kommunen durchgeführt.
Herr Staatssekretär, ich habe zwei Nachfragen. Welche Kenntnis haben Sie, inwieweit nicht verbrauchte Mittel in das Jahr 2006 übertragen werden können? Zweitens: Es ist ja zu erwarten, dass wir noch längere Zeit auf einen beschlossenen Bundeshaushalt warten müssen. Wie wird dann die Mittelbereitstellung für die ARGEn und Optionskommunen im Jahr 2006 aussehen? Wenn Sie mir das sagen könnten.
Die Mittel stehen bereit. Es ist nicht so, dass da irgendeine Förderung unterbleiben würde. Inwieweit die Mittel übertragen werden können, das entzieht sich im Augenblick meiner Kenntnis. Aber jedenfalls ist hier im Vorgriff auf den Bundeshaushalt entsprechendes Geld bereitgestellt.
Herr Staatssekretär, können Sie sich noch einmal informieren und uns die Antwort dann nachreichen, inwieweit die nicht verwendeten Mittel aus 2005 auf 2006 übertragungsfähig sind?
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass die Auskunft, die ich Ihnen gegeben habe, zutreffend ist. Aber ich werde das gern noch einmal prüfen lassen.
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt darauf hingewiesen, dass es in den unterschiedlichen ARGEn die Inanspruchnahme der Mittel von unter 50 Prozent bis hoch zu 84 Prozent gibt. Lässt sich durch die Landesregierung erklären, worauf zurückzuführen ist, dass es doch so große Spannen in der Inanspruchnahme dieser Mittel gibt? Es kann ja offensichtlich nicht allein damit zusammenhängen, dass es eine relativ späte Bereitstellung der Mittel zur Ausreichung überhaupt gab. Es muss ja andere Gründe haben, wenn sie unterschiedlich in Anspruch genommen werden. Sind die Bedarfe nicht vorhanden? Sind die Programme unterschiedlich in den Regionen? Was sind da die Ursachen?
Sie haben schon Recht. Die Mittel sind aus den bekannten Gründen relativ spät zur Verfügung gestellt worden; es hat gewisse Anlaufschwierigkeiten gegeben. Aber daraus lässt sich diese Spreizung in der Tat nicht erklären. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass wir da keine Fachaufsicht haben. Dazu kann ich Ihnen jetzt im Augenblick außer einer persönlichen Einschätzung nichts Konkretes liefern.
Danke. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage für heute, Frau Abgeordnete Jung, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1601.
Auf der Pressekonferenz vom 10. Januar 2006 hat Herr Minister Zeh verkündet, dass die Rechtsverordnungen zum Thüringer Familienfördergesetz Ende Januar bis Mitte Februar erlassen werden sollen und dass die zwölf Regelungsbereiche in fünf Rechtsverordnungen zusammengefasst werden.
2. Wann genau werden die Rechtsverordnungen gemäß den jeweils zutreffenden Bestimmungen im Thüringer Familienfördergesetz vorliegen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt. Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Die in der Einleitung der Frage aufgestellte Behauptung, dass Minister Dr. Zeh in einer Pressekonferenz ausgeführt hätte, die betroffenen Rechtsverordnungen sollten Ende Januar bis Mitte Februar erlassen werden, ist nicht zutreffend. Vielmehr teilte er mit, die Verordnungen würden zu diesem Zeitpunkt vorgestellt, um sie zu diskutieren und nach erfolgter Anhörung zu erlassen. Die Landesregierung hat immer auf das notwendige Anhörungsverfahren vor dem Erlass einer Rechtsverordnung hingewiesen.
Zu Frage 1: Es handelt sich um fünf Rechtsverordnungen, erstens eine Rechtsverordnung zu Artikel 1, dem Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz; zweitens eine Rechtsverordnung zu Artikel 2, dem Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz; drittens eine Rechtsverordnung zu Artikel 3, Änderung des Thüringer Landeserziehungsgeldgesetzes; viertens eine Rechtsverordnung zu Artikel 4, Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz; fünftens eine Rechtsverordnung zu Artikel 6, Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Zu Frage 2: Bei der Rechtsverordnung zum Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz ist eine Inkraftsetzung der Rechtsverordnung nicht vor dem 01.07.2006 geplant, da derzeit Übergangsregelungen gelten. Hierzu hat die Beauftragte für die Gleich
stellung von Mann und Frau beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit entsprechende Informationen bereits dem Gleichstellungsausschuss des Landtags gegeben. Die übrigen Rechtsverordnungen sollen, so wie es auch die Landesregierung dem Sozialausschuss des Thüringer Landtags zugesagt und in der Öffentlichkeit angekündigt hat, nach einem Anhörungsverfahren der betroffenen Verbände noch im I. Quartal dieses Jahres in Kraft gesetzt werden. Selbstverständlich ist beabsichtigt, vor diesem Termin die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse des Thüringer Landtags darüber zu informieren.
Ich habe eine Frage: Ist in einer der Rechtsverordnungen zum Kindertagesstättengesetz vorgesehen, dass die Betriebserlaubnisse, die in den Kindertagesstätten erteilt worden sind - in vielen ab zweieinhalb Jahre, jetzt runtergesetzt der Rechtsanspruch ab zwei Jahre -, formell einfach erfolgen oder müssen diese Einrichtungen nach dem neuen Gesetz eine neue Betriebserlaubnis beantragen?
Mir liegt der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung noch nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass es so ist.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 20, die Fragestunde, und ich rufe auf den ersten Teil des Tagesordnungspunkts 21
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Verkehrssituation im Thüringer Wald und deren Einfluss auf den Wintertourismus“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/1555 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, erst jüngst haben wir in der Presse, z.B. am Montag dieser Woche, wieder Aussagen zum Tourismus vernommen. Positiver Trend im Tourismus -
Thüringer Wald schwächelt. Ja, hören Sie bis zum Ende zu, Herr Kretschmer. Diese Schwäche des Thüringer Waldes dauert schon länger an. Sie muss uns beunruhigen, denn der Thüringer Wald ist neben dem Städtetourismus die Hauptdestination im Thüringentourismus und hier sollten wir schon einmal genauer nach den Ursachen schauen. Die CDUFraktion hat ja heute mit ihrer Änderung zum Waldgesetz bahnbrechende Dinge zum Tourismus eingebracht. Man will eine einheitliche Beschilderung, man will die Fischereimöglichkeiten für Touristen
schaffen. Ich wage hier ganz einfach zu behaupten, diejenigen, die nach Thüringen kommen, um Wintersport zu betreiben, sind ein Vielfaches mehr, als die Fischer und Angler, die zu uns kommen. Wenn wir das Thema heute auf die Tagesordnung dieser Aktuellen Stunde gesetzt haben, dann ist es nicht nur heute aktuell, sondern schon seit Jahren. Seit Jahren reden wir über das Thema Verkehrssituation im Thüringer Wald, über fehlende Parkplätze, über ungeräumte Parkplätze, und hier müssen wir endlich etwas tun.
Da haben wir zum einen das Problem mit dem fließenden Verkehr; die SPD-Fraktion hat hier schon zweimal den Vorstoß gewagt, das Thüringer Straßengesetz dahin gehend zu novellieren, dass das Land auch die Ortsdurchfahrten auf Landesstraßen mit räumt. Während Herr Minister Trautvetter das im vergangenen Jahr noch strikt abgelehnt hatte mit dem Verweis auf die Haushaltssituation und der Meinung war, die Kommunen können dies selber tun, ist er inzwischen immerhin zu der Überzeugung gelangt, dass es nicht sinnvoll ist, wenn die TSI am Ortseingang die Schilder hochklappt,
sondern es soll jetzt in den Ortslagen mit geräumt werden. Die Kommunen sollen nur noch das Material in Rechnung gestellt bekommen. Über die praktische Durchführung kann man sicherlich streiten, aber es ist zumindest ein erster Schritt in die richti
Wo sich bislang seit Jahren nichts getan hat, das ist die Parkplatzsituation am Rennsteig. Ich fordere Sie auf, am Wochenende ist ja wieder schönes Wetter angesagt, fahren Sie an den Rennsteig. Fahren Sie zum Heuberghaus, zur „Neuen Ausspanne“, fahren Sie an die Schmücke oder irgendwo anders hin,
egal wo, Sie werden kaum einen Parkplatz finden, wenn Sie nicht entsprechend früh aufstehen, um als Allererste da oben zu sein.
Seit Jahren steht dieses Problem und wir kennen es. Ich kann mich erinnern, es gab in der vergangenen Legislaturperiode bereits ein Parkplatzkonzept, was der Naturpark Thüringer Wald erstellt hat. Auf einer Mitgliederversammlung, ich glaube, es war damals in Ohrdruf, ist es an den damals noch neuen Wirtschaftsminister Reinholz, der den Tourismus gerade zur Chefsache erklärt hatte, überreicht worden. Bis heute ist nichts passiert. Wir haben nicht einen einzigen Parkplatz mehr, dafür sind in den vergangenen Jahren Millionen an GA-Mitteln zurückgegeben worden. Damit hätte man gerade für den Tourismus einiges tun können. Neben den fehlenden Parkplätzen haben wir das Problem der Räumung. Wie oft sind Parkplätze erst nach drei, vier Tagen vom Schnee geräumt oder eine ganze Woche. Ich nenne hier einmal das Beispiel Ruhla. Da wurde in der Zeitung damit geworben, dass es auf der Storchswiese eine beleuchtete Loipe gibt, aber der Parkplatz vorm Schützenhaus, der war eine ganze Woche nicht geräumt. Was nutzt mir denn die beleuchtete Loipe, wenn ich nicht gerade Ruhlaer bin, wenn ich als Fremder dahin komme und mein Auto nicht abstellen kann? Ich habe es hier auch schon öfter angesprochen, wir stehen in Konkurrenz mit Tourismusregionen wie dem Schwarzwald, dem Bayerischen Wald, die natürlich 40 Jahre Vorsprung haben. Aber wenn ich dorthin fahre, mal abgesehen davon, dass ich im Schwarzwald erst einmal löhnen muss, bevor man mich in die Loipe lässt, aber dort habe ich sanitäre Anlagen am Loipeneinstieg. Dort habe ich die Möglichkeit, wenn ich verschwitzt als Skifahrer zurückkomme, mich zu duschen. Was findet denn der Tourist in Thüringen? Der findet nicht einmal einen geräumten Parkplatz vor. Da interessiert es den Touristen überhaupt nicht, ob nun die Fläche dieses Parkplatzes privat ist, ob sie der Landesforstverwaltung gehört, ob das eine kommunale Fläche ist oder zu einer Landesstraße gehört. Nein, wir brauchen hier auch für die Räumung endlich ein Konzept.