Protokoll der Sitzung vom 27.01.2006

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, Sie hatten ausgeführt, die Schlüsselmasse ist insgesamt nicht betroffen, aber Sie bilden innerhalb des Finanzausgleichs auch diese Bewirtschaftungssperre, um bestimmte Risiken abzudecken. Deshalb meine erste Frage: Um welche Risiken handelt es sich dabei aus Ihrer Sicht? Und Sie hatten zudem ausgeführt, dass die Investitionspauschale neben den Schlüsselzuweisungen nicht von dieser Bewirtschaftungssperre betroffen ist. Meine Nachfrage richtet sich auf die Schulinvestitionspauschale, die ist im vergangenen Jahr auch mit einer Bewirtschaftungsreserve oder -sperre von 20 Prozent belegt worden und die ist dann zugunsten der Mehrausgaben für die Kindertagesstätten aufgelöst worden, so dass diese auch pauschalisierte Zuweisung nur in Höhe von 80 Prozent den Kommunen zur Verfügung stand. Deshalb meine Frage, ob in diesem Jahr die Schulträger hinsichtlich der Schulinvestitionspauschale auch wieder damit rechnen müssen, dass sie nicht zu 100 Prozent ausgezahlt wird, sondern gegebenenfalls, um andere Risiken innerhalb des Finanzausgleichs abzudecken, dort zum Einsatz kommen soll.

Herr Abgeordneter, Fakt ist, dass die Finanzausgleichsmasse insgesamt gesetzlich feststeht. Dass

die Bewirtschaftungsreserve in diesem Jahr nur 5 Prozent ist, im vergangenen Jahr war aufgrund der Steuerschätzung die Bewirtschaftungsreserve notwendigerweise 20 Prozent, hat auch geholfen, bestimmte Risiken abzudecken. Innerhalb des KFA die Risiken, die Sie ansprechen, Sie wissen, dass gerade im Bereich des Landesausgleichsstocks es zu vielen Anfragen und Bedarfsanmeldungen kommt, die wir heute noch nicht absehen können und dass es auch unvorhergesehene Ereignisse geben kann in den Kommunen, die dann zur Nachfrage im Landesausgleichsstock oder zu einem anderen Titel kommen, der dann damit ausgeglichen werden kann.

Zur Investitionspauschale: Natürlich werden die Verpflichtungsermächtigungen, die schon in den Vorjahren sind, berücksichtigt. Schulbauten laufen ja länger, es gibt diese Bindung gerade bei den Schulbauten, die wir im alternativen Bereich gemacht haben, das ist damit abgedeckt. Ansonsten wird die fünfprozentige Bewirtschaftungsreserve gebildet, aber keine zwanzigprozentige. Ich kann Ihnen das aber noch nicht konkret sagen, weil das noch bis zum 15. Februar, wie ich es ausgeführt habe, vom Innenministerium geprüft wird und vom Bauministerium - die bewirtschaftenden Ministerien -, inwieweit nicht schon die Vorbindungen so weit sind, dass die Pauschale voll genutzt wird.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Herr Abgeordneter Lemke, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1590.

Gütertransporte per Bahn

Das Unternehmen Heyl-Mühlen Bad Langensalza beabsichtigt, zukünftig den Großteil seiner Transporte auf der Schiene durchzuführen. Die Umsetzung dieses Vorhabens gestaltet sich jedoch sehr problematisch. Die Bahn sah sich bisher außerstande, ein für das Unternehmen annehmbares, das heißt, ein wirtschaftlich attraktives Angebot zu unterbreiten. Es ist bisher nicht gelungen, die Gleise für dieses Vorhaben zu pachten und es gestaltete sich als sehr schwierig, eine geeignete Entladestation für die Getreidezüge zu finden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die beschriebenen Probleme angesichts der allgemeinen Forderung, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dem Unternehmen bei der Lösung der Probleme behilflich zu sein bzw. welche Maßnahmen hat sie gegebenenfalls bereits eingeleitet, die zu einer Lösung der Probleme führen?

3. Bewertet die Landesregierung das Ansinnen, von Unternehmen Gleise zu pachten und diese dann instand zu setzen, als zukünftig richtige Maßnahme oder hält sie es für richtig, dass die Deutsche Bahn Netz AG die Strecken in technisch einwandfreiem Zustand vorhält? In die Bewertung ist die aktuelle Diskussion um die Trennung von Netz und Betrieb einzubeziehen!

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung bei der Deutschen Bahn, dass die Anzahl an Entladestationen ständig weiter reduziert wird, und wie und in welcher Form will sie gegensteuern?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt alle Aktivitäten, die eine Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Schiene zum Ziel haben. Gerade hinsichtlich der sehr kostenintensiven Eisenbahninfrastruktur haben Unternehmen oftmals Probleme, geeignete Modelle für neue oder zusätzliche Güterverkehre zu entwickeln. Angesichts der im Rahmen der Bahnreform festgelegten Regeln, dass Schienengüterverkehr grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu erbringen ist, sind die Eingriffsmöglichkeiten des Landes sehr begrenzt.

Zu Frage 2: Der Landesregierung ist bekannt, dass die beteiligten Unternehmen gegenwärtig in Verhandlungen bezüglich der zukünftigen Preisgestaltung der Eisenbahntransporte bzw. der künftigen Eigentumsverhältnisse des Zuführungsgleises stehen. Auf diese privatwirtschaftlichen Verhandlungen kann seitens der Landesregierung kein Einfluss genommen werden.

Zu Frage 3: In den Fällen, in denen die DB Netz AG wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Eisenbahnstrecken zu erhalten, ist die private Übernahme dieser Infrastrukturen eine zielführende Lösung. Die Thematik der Trennung von Netz und Betrieb spielt im konkreten Fall keine Rolle, da bereits jetzt der Betrieb der Infrastrukturen, die Verkehrsleistungen durch unterschiedliche Unternehmen erbracht werden.

Zu Frage 4: Diese Entwicklung sieht die Landesregierung kritisch. Aber im Ergebnis der Bahnreform werden diesbezügliche Entscheidungen ausdrücklich in der unternehmerischen Eigenverantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Infrastrukturbetreiber getroffen. In Einzelfällen, insbesondere bei industriellen Großansiedlungen, unterstützt die Landesregierung die Schaffung von neuen Gleisanschlüssen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Jung, Linkspartei.PDS-Fraktion, in der Drucksache 4/1602.

Fachaufsicht des Landesjugendamtes

In Sonneberg hat sich ein Vorsitzender eines Elternbeirates einer Kindertagesstätte schriftlich an das Landesjugendamt gewandt, um den Personalschlüssel einer Kindertagesstätte überprüfen zu lassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was versteht die Landesregierung unter "Fachaufsicht" und wie soll diese vom Landesjugendamt durchgeführt werden?

2. Was hat das Landesjugendamt hinsichtlich der oben genannten schriftlichen Anfrage unternommen?

3. Wurde der Bedarfsplan des Landkreises Sonneberg und insbesondere der Personalschlüssel der gegenüber dem Landesjugendamt angesprochenen Kindertagesstätte überprüft und wurden dazu Gespräche mit dem Jugendamt des Landkreises Sonneberg geführt?

4. Wie werden die Rechte der Eltern seitens der Fachaufsicht nach dem Thüringer Familienfördergesetz gesichert?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: Anlass ist eine Anfrage in Sonneberg. Dort hat sich der Vorsitzende

eines Elternbeirats einer Kindertagesstätte schriftlich an das Landesjugendamt gewandt, um den Personalschlüssel überprüfen zu lassen. Sie kennen den Medienbericht der letzten Woche über die Sonneberger Kindertageseinrichtung „Pusteblume“. Dort bestand aus aufsichtsrechtlicher Sicht Handlungsbedarf, weil durch Konflikte zwischen Mitarbeitern und bisherigem Träger das Kindeswohl gefährdet schien. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Mündliche Anfrage auf diese Kindertageseinrichtung zielt.

Zu Frage 1: Das Landesjugendamt hat die Fachaufsicht über Kindertageseinrichtungen. Die rechtliche Grundlage für die Fachaufsicht ist im Sozialgesetzbuch Achtes Buch in § 85 Abs. 2 Nr. 6 und in § 9 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz geregelt. Unter dieser Fachaufsicht ist das staatliche Wächteramt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu verstehen. Fachaufsicht beinhaltet u.a. die Prüfung von Anzahl und Ausbildung des Personals, die Prüfung der Umsetzung von erteilten Auflagen zur Sicherung des Kindeswohls, die Prüfung vor Ort unter Beteiligung des örtlichen Jugendamts, der Kommune und des Trägers der Einrichtungen.

Zu Frage 2: Der Brief des Vorsitzenden des Elternbeirats vom 28.10.2005 wurde am 09.11.2005 durch das Landesjugendamt beantwortet. Dem Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass das Landesjugendamt sowohl den Bedarfsplan des Landkreises Sonneberg als auch den Finanzierungsantrag des Trägers geprüft hat. In diesem Zusammenhang wurde auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen, zu den konkreten Fragen des Vorsitzenden wurden entsprechende Erläuterungen und erklärende Hinweise gegeben. Weiterhin wurde dem Eltenbeiratsvorsitzenden ein Beratungstermin vor Ort angeboten. Im Antwortschreiben bekundete der Elternbeiratsvorsitzende Interesse an diesem Gespräch. Das Angebot wurde letztlich jedoch noch nicht wahrgenommen. Am 11.01.2006 fand eine öffentliche Veranstaltung der Stadtverwaltung Sonneberg statt. Dort erläuterte das Landesjugendamt allen Eltern der Kindertageseinrichtung die Berechnung des Fachpersonals.

Zu Frage 3: Der Bedarfsplan des Landkreises Sonneberg und der Personalschlüssel der Einrichtung wurden im Zusammenhang mit den Anfragen des Elternbeiratsvorsitzenden durch das Landesjugendamt überprüft und bestätigt. Das Jugendamt als örtlich zuständiger Träger der Jugendhilfe war in die Überprüfung eingebunden.

Zur Frage 4: Die Fachaufsicht seitens des Landesjugendamts besteht in den bereits in der Antwort zur Frage 1 erläuterten Aufgaben. Ungeachtet dessen ist das Landesjugendamt Ansprechpartner für die Eltern und deren Fragen und Anregungen. Darüber hinaus

sind die Rechte der Eltern umfassend in § 10 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz geregelt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bausewein, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1606.

Thüringer Ausbildungspakt 2005

Die Ergebnisse des Thüringer Ausbildungspaktes 2005 wurden am 17. Januar 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt. Hinsichtlich der Ausbildungssituation kam es dabei zu widersprüchlichen Angaben, insbesondere zwischen den dem Ergebnis zugrunde liegenden Daten der Landesregierung und den Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß ist innerhalb der vom Ausbildungspakt erfassten Bereiche die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze und welche Entwicklung ist dies gegenüber dem Vorjahr (um differenzierte Benen- nung der Kammerbereiche wird gebeten)?

2. Wie groß ist die am 31. Dezember 2005 von der Bundesagentur für Arbeit für das Ausbildungsjahr 2005/2006 registrierte Anzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze in Thüringen und welche Entwicklung ist dies gegenüber dem Vorjahr (um differenzierte Benennung der Kammerbereiche wird gebeten)?

3. Wie groß ist am 31. Dezember 2005 die Gesamtzahl berufsvorbereitender Angebote und welcher Anteil wird vom Land bzw. der Bundesagentur für Arbeit gefördert?

4. Wie groß ist am 31. Dezember 2005 die Zahl so genannter Einstiegspraktika?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Aretz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Innerhalb der vom Thüringer Ausbildungspakt erfassten Bereiche, das heißt also, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskam

mern, wurden insgesamt 13.058 betriebliche Neuverträge registriert. Das sind 387 Neuverträge oder 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Bereich der Industrie- und Handelskammern gab es 9.295 betriebliche Neuverträge und damit 371 bzw. 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil der betrieblichen Neuverträge an den Neuverträgen insgesamt beträgt damit 74,4 Prozent, im Vorjahr 70,6 Prozent. Im Bereich der Handwerkskammern gab es 3.763 betriebliche Neuverträge. Das ist faktisch ein Gleichstand, 16 Neuverträge bzw. 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil der betrieblichen Neuverträge an den Neuverträgen insgesamt betrug 70,1 Prozent, im Vorjahr 68,8 Prozent.

Zu Frage 2: Nach der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg wurden im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2005 des neu begonnenen Ausbildungsjahres 2005/2006 in Thüringer Arbeitsagenturen 4.385 betriebliche Plätze gemeldet. Im Vorjahr waren es 4.950. Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen gibt offizielle Angaben zur Ausbildungssituation erst mit der Halbjahresbilanz Ende März heraus. Detaillierte Angaben zu Kammerbereichen liegen deshalb nicht vor.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass bei der Bewertung der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Stand 31. Dezember 2005 und auch in den nächsten Monaten zu beachten ist, dass der größte Teil der betrieblichen Plätze erst sehr spät - ab Juni - im laufenden Ausbildungsjahr den Arbeitsagenturen gemeldet wird. Es gibt, und das ist ganz wichtig, keine Meldepflicht. Die Betriebe besetzen die Ausbildungsstellen zum Teil nach wie vor auch ohne Vermittlung, ohne Einschaltung der Arbeitsagentur.

Zu Frage 3: Aufgrund der erfassten Daten lässt sich die Frage nicht in der gewünschten Form beantworten. Durch die Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2005 4.017 Eintritte in berufsvorbereitende Maßnahmen erfasst. Im Dezember 2005 gab es 3.356 Teilnehmer aus Thüringen in berufsvorbereitenden Maßnahmen. Das Land förderte 2005 berufsvorbereitende Maßnahmen für 13.286 Teilnehmer.