Zu Frage 1: Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, dass die Länder bis Anfang März 2006 eine Flächenkulisse aus Schutzgebieten und weiteren für den Naturschutz aus nationaler Sicht bedeutsamen Räumen erstellen, die dem Bundesamt für Naturschutz zur Bewertung vorgelegt werden. Im April soll diese Fachkulisse zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Danach wird die Bundesfinanzverwaltung die für eine Übertragung in Frage kommenden Bundesflächen ermitteln. Erst dann können Aussagen zum Gesamtumfang der zur Übertragung anstehenden Flächen gemacht werden. Für die Flächen des Grünen Bandes in Thüringen wurde bereits im Dezember 2003 vorsorglich und fristwahrend der Antrag zur Übertragung aller Bundesflächen auf Vermögenszuordnung an die zuständige Oberfinanzdirektion Chemnitz gestellt. Der geschätzte Umfang beläuft sich im Grünen Band für Thüringen auf ca. 5.000 ha.
Zu Frage 2: Insgesamt gibt es hierzu noch keine abschließende Festlegung, zumal die Zusammensetzung, Struktur und Umgriffe der Flächenkulisse noch nicht feststehen.
Zu Frage 3: Ja. Auch hier sind wir dabei, die Flächen dementsprechend zu ermitteln. Auch hier kann man noch nicht exakt sagen, welche Überschwemmungsgebiete, welche Auen und welche Biotope da mit hineinfallen werden. Es werden sicher eine ganze Menge sein.
Zu Frage 4: Dies ist noch nicht abschließend erörtert und wird Gegenstand der zu unterzeichnenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sein.
Herr Minister, zum Zeitablauf, dass ich nicht zu früh wieder nachfrage: Ende April sind dann die konkreten Zahlen so ungefähr nennbar oder lieber im Mai?
Frau Becker, wenn ich eine Bitte äußern dürfte, nicht vor Ende Mai, denn es kommen ja immer etwas Ungereimtheiten dazwischen. Das eine oder andere Land hat dann irgendetwas anderes und das dauert dann immer noch ein bisschen. Ich würde Sie ganz herzlich bitten, dass wir das dann vielleicht Ende Mai wieder aufrufen sollten.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1715 auf.
In der Anhörung des Umweltausschusses zum Stand der Vorbereitung der BUGA in Gera und Ronneburg wurde auf ein bereits jetzt erwartetes Einnahmendefizit von ca. 3 Mio. € hingewiesen (vgl. Ostthüringer Zeitung vom 18. Februar 2006). Gleichzeitig wiesen die Gesellschafter der BUGA 2007 in ihrer in der oben genannten Anhörung abgegebenen Stellungnahme darauf hin, dass einige der bei Erstellung der Finanzierungskonzepte beinhalteten Maßnahmen wegen nun fehlender Förderfähigkeit nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Es gehe dabei um GA-Mittel für die Bereiche GA/Tourismus und GA/Infrastruktur.
1. In welcher Höhe waren die jetzt nicht mehr förderfähigen Maßnahmen zum Zeitpunkt der Erstellung der Finanzierungskonzepte förderfähig?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die nicht förderfähigen Maßnahmen waren zu keinem Zeitpunkt förderfähig. Dieses wurde den Verantwortlichen auch in Gesprächen erläutert.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Entschuldigung, es gibt doch eine Nachfrage, Herr Minister. Abgeordneter Kummer, bitte.
Herr Minister, wenn ich richtig informiert bin, war aber trotzdem durch Ihr Haus ein höherer Mitteleinsatz für die BUGA geplant, als es jetzt durch Anträge entsprechend abgerufen wurde, also diese Differenz von 3 Mio. € etwa, das wäre schon noch eine Summe, die in Ihrem Haus für die BUGA ursprünglich mal vorgehalten wurde. Da würde mich interessieren, ob Sie eine Möglichkeit sehen, diese Mittel auf andere Art und Weise der BUGA noch zur Verfügung zu stellen.
Herr Kummer, der BUGA können nur Mittel zur Verfügung gestellt werden im Rahmen von förderfähigen Maßnahmen. Ich hatte ausgeführt, dass keine der beantragten Maßnahmen in dem Zusammenhang förderfähig war. Damit kann man der BUGA
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Thierbach, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1716.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte zunächst eine Vorbemerkung.
Im Einzelplan 08 - Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - sind im Jahr 2006 zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit 1.844.000 € veranschlagt. Der größere Teil des Ansatzes, nämlich 1.200.000 €, steht in keiner Abhängigkeit zu Einnahmen aus dem Betrieb der Spielbank. Unter Beachtung der allgemein geltenden Bewirtschaftungsregelung besteht damit bereits seit Beginn des Jahres die Möglichkeit, Zuwendungen an die Stiftung Ehrenamt zu bewilligen. Der weitere Teil des Ansatzes in Höhe von 644.000 € ist durch Haushaltsvermerk gesperrt. In Abhängigkeit von Entwicklungen der Einnahmen des Landes aus der Spielbankabgabe und aus weiteren Leistungen des Spielbankunternehmens können die Mittel der Ehrenamtsstiftung zugeführt werden. Der in dem zitierten Vermerk weiterhin angesprochene Einnahmetitel, der den Anteil des Landes am Troncaufkommen bei der Spielbank betrifft, hat gegenwärtig keine Relevanz, da eine Troncabgabe nach § 4 Abs. 2 des Thüringer Spielbankgesetzes nicht erhoben wird. Auch im Jahr 2005 galt bereits die gleiche Regelung.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Thierbach namens der Landesregierung wie folgt:
Im Jahr 2005 wurden nach der Eröffnung der Spielbank am 15. Dezember 2005 keine Zahlungen an die Ehrenamtsstiftung mehr geleistet. Die der Stiftung zugewendeten Beträge in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € wurden bereits vor diesem Termin ausgezahlt. Im Jahr 2006 wurden bislang 27.000 € an die Stiftung Ehrenamt gezahlt. Dabei handelt es sich um eine Abschlagszahlung zulasten des Kapitels 08 24 Titel 686 76 - Zuschüsse an die Thüringer Ehrenamtsstiftung für Personal und Sachausgaben des laufenden Haushaltsjahrs zur Sicherung der kontinuierlichen Arbeit der Stiftung. Es ist beabsichtigt, der Stiftung Ehrenamt im März 2006 weitere Mittel aus dem nicht gesperrten Anteil des Ansatzes bei Kapitel 08 24 Titel 684 76 - Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit - zuzuführen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, zum Abschluss des I. Quartals einen entsprechenden Teilbetrag des gerade erwähnten Ansatzes in Abhängigkeit von der Entwicklung der Einnahmen aus dem Betrieb der Spielbank zu entsperren. Damit ist die kontinuierliche Arbeit der Stiftung Ehrenamt gesichert.
Abschließend möchte ich daran erinnern, dass die Entscheidung, die Förderung des Ehrenamts im Freistaat Thüringen einer Stiftung des bürgerlichen Rechts anzuvertrauen, ganz bewusst auch unter dem Gesichtspunkt getroffen wurde, Zustiftungen von Dritten, insbesondere privaten Förderern, zu ermöglichen, was in § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 1 der Stiftungssatzung zum Ausdruck gebracht ist. Ich meine, dass dieser Möglichkeit der Einwerbung von Drittmitteln künftig stärkere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Ich hoffe, dass auch Sie, meine Damen und Herren, insbesondere die im Stiftungsrat vertretenen Mitglieder des hohen Hauses, dieses Anliegen unterstützen.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich als Stiftungsratsmitglied, dass Sie hier noch einmal öffentlich den Haushalt der Stiftung dargelegt haben, und ich möchte Sie einfach fragen: Heißt Ihre Antwort auf meine Frage nicht einfach „Null“?
Das ist eine Abschlagszahlung aus dem Landeshaushalt, von den 1,2 Mio. € für Personal. Ich habe Sie gefragt, aus der Eröffnung der Spielbank, aus
den Abgabemitteln. Das heißt, null. Und so frage ich Sie, ob Sie mir bestätigen, dass bisher aus den Erträgen der Spielbank an die Stiftung Ehrenamt null Euro überwiesen wurden.
Dann frage ich Sie jetzt noch einmal: 1. Wie viel Geld ist aus der Spielbank geflossen? 2. Was denken Sie denn, wie viel Geld fließen wird?
Endlich mal die richtige Frage, ich danke Ihnen. Bis zum Ende des Monats Februar sind aus der Spielbankabgabe und weiteren Leistungen ca. 240.000 € geflossen. Bei der Spielbankabgabe rechnen Sie von den 160.000 € 10 Prozent raus; der verbleibende Betrag würde da im Rahmen der etatisierten 644.000 € der Ehrenamtstiftung überwiesen. Ich danke Ihnen.
Die Fragen der Abgeordneten sind immer richtig, sie können gar nicht falsch sein. Das wollte ich nur noch mal gesagt haben. Die Nachfragemöglichkeit ist erschöpft und ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, eine des Abgeordneten Kummer, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1721.
Bei Straßenbau- und Straßensanierungsmaßnahmen sind leider immer wieder Verrohrungen von Bächen erforderlich. Diese werden meist aus Mitteln der Wasserwirtschaft finanziert, obwohl sie nicht aus wasserwirtschaftlichen Erfordernissen resultieren und eigentlich Bestandteil des Straßenkörpers sind. Die Förderinstrumente im Umweltbereich sind nicht auf eine Förderung von Verrohrungen ausgelegt, da diese umweltpolitischen Zielen widersprechen. Deshalb soll es oft zum Einsatz reiner Landesmittel zur Errichtung der Bachverrohrungen kommen, selbst wenn die Straßenbaumaßnahme sonst von Bund oder EU gefördert wird.
1. Können Bachverrohrungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen als Straßenbestandteil betrachtet und finanziert werden?