Protokoll der Sitzung vom 04.05.2006

ferenz der Landeszuschüsse im I. und II. Quartal sowohl für die Personalkosten als auch für die Sachkosten übernehmen. Es gibt Gemeinden, die die Differenz weder in dem einen noch in dem anderen Fall übernehmen wollen, das ist - ich habe das schon erläutert - in Bezug auf die Personalkosten gesetzwidrig. Es soll sogar Gemeinden geben, die die Absicht haben, die Differenz weder bei den Personal- noch den Sachkosten zu übernehmen und darüber hinaus auch noch die Elternbeiträge weiter zu erhöhen. Es ist daher Eltern im Falle einer angekündigten Beitragserhöhung in jedem Fall zu raten, auf Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen zu drängen und diese gründlich zu prüfen.

Schließlich kommen wir zum Fragekomplex 8, das ist der letzte Punkt des Berichtsersuchens: Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat sich bezogen auf die Betreuungssituation für Kinder mit Behinderungen und mit erhöhtem Förderbedarf nichts Grundlegendes geändert. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und für die bereits zum 31. Dezember 2005 ein amtsärztliches Gutachten vorlag, werden wie bisher sowohl in integrativen Kindertageseinrichtungen als auch in Einzelfällen in so genannten Regeleinrichtungen gefördert. Kinder, die seit dem 1. Januar als behindert oder von Behinderung bedroht eingeschätzt werden, werden gemäß Sozialgesetzbuch XII über Eingliederungshilfe in erster Linie in integrativen Kindertageseinrichtungen gefördert. Die Betreuung und Förderung kann auch in einer Regeleinrichtung erfolgen, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalls geboten ist. In jedem Fall erfolgt die Finanzierung über die Eingliederungshilfe. Ein pauschaler, nicht am jeweiligen Einzelfall orientierter und fachlich nicht untersetzter Einsatz zusätzlicher Fachkräfte ist künftig nicht mehr möglich; allerdings, alle bestehenden Betreuungsverhältnisse bleiben unberührt.

Meine Damen und Herren, das zu den konkreten Fragen des Berichts. Ich könnte jetzt noch des längeren die Vorteile ausführen, die die Regelungen unseres neuen Kindertageseinrichtungsgesetzes bieten;

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Da brauchen wir noch Stunden.)

ich möchte darauf aber im Anblick der Uhrzeit verzichten. Gestatten Sie mir aber, auf zwei Vorurteile noch kurz einzugehen, die immer wieder vorgetragen werden.

Erstens wird gesagt, dass nur noch eine Betreuung und eine Öffnungszeit einer Kindertageseinrichtung im Umfang von neun Stunden möglich sei. Dies, meine Damen und Herren, ist falsch. Richtig ist dagegen, dass bei der Berechnung der Faktoren für die Mindestausstattung an pädagogischem Fachperso

nal von neun Betreuungsstunden ausgegangen wurde. Der Berechnung wurden diese neun Stunden zugrunde gelegt, weil die durchschnittliche Verweildauer eines Kindes, das ganztägig für den Besuch einer Kindertageseinrichtung angemeldet ist, in Thüringen unter neun, bei etwa 8,5 Stunden liegt. Die neun Stunden im Gesetz sagen also weder etwas über die tatsächlich mögliche Verweildauer eines Kindes noch über die mögliche Öffnungszeit der Einrichtung aus. Es ist - im Gegenteil - mehr als selbstverständlich, dass eine mittlere Betreuungszeit von neun Stunden überhaupt nur erreicht werden kann, wenn die Öffnungszeit der Einrichtung deutlich über dieser Zeitspanne liegt. Sie sind also lediglich eine Berechnungsgrundlage für den konkreten Einsatz des pädagogischen Personals, mit dem die Leiterin die pädagogische Arbeit im Interesse der Kinder eigenverantwortlich plant.

Und ein zweites Vorurteil: Es gibt die Aussage, dass die Standards in der Betreuung der Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, abgesenkt wurden. Auch hier muss entgegnet werden, dass dies überhaupt nicht zutrifft. Mit dem Kindertageseinrichtungsgesetz wird es ermöglicht, dass alle Kinder in gleicher Weise vom Land gefördert werden, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder ob sie nicht behindert sind. Für alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sind die Faktoren für die Berechnung der Mindestausstattung an pädagogischem Fachpersonal anzuwenden, ebenfalls unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, erhalten darüber hinaus - ich betone, darüber hinaus - Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII. Die Eingliederungshilfe umfasst auch einen Personalschlüssel zur spezifischen Förderung des Kindes, der zur Mindestpersonalausstattung nach dem Kindertageseinrichtungsgesetz hinzukommt. Für alle betroffenen Kinder sind Förderpläne zu erstellen und ist entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorzusehen. Das gilt nicht nur für die Kinder in einer integrativen Einrichtung, sondern auch für solche, die in der Regeleinrichtung gefördert werden.

Lassen Sie mich mit einem knappen Fazit schließen, meine Damen und Herren: Wir haben die Chance für eine bessere, zukunftsfähige und auch finanzierbare Kinderbetreuung genutzt. Wir gehen mit unserem Konzept in einigen Bereichen einen völlig neuen Weg in Deutschland, aber wir sehen, dass uns da die Bundesregierung folgt, und wir haben ganz bewusst eine Überprüfungsklausel in das Gesetz eingebracht, die es ermöglicht, nach einem Jahr Wirkung Bilanz zu ziehen.

Meine Damen und Herren, das werden wir tun. Die Landesregierung wird im April/Mai nächsten Jahres dem Thüringer Landtag einen umfassenden Bericht

über die Umstellungsphase des Jahres 2006 vorlegen. Das wird auch der Zeitpunkt sein, über eventuell erforderliche Anpassungen und mögliche Veränderungen zu reden. Ich bin überzeugt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Wir dürfen mit Recht stolz darauf sein, dass wir in Thüringen das erste umfassende familienpolitische Strukturgesetz in Deutschland verabschiedet haben.

Meine Damen und Herren, es gibt kein faireres System der Finanzierung von Kinderbetreuung als die Orientierung am einzelnen Kind. Wir investieren in das einzelne Kind, nicht in starre Strukturen, die immer wieder rasch überholt sind. Die Thüringer Gemeinden erfahren eine in der Bundesrepublik bisher einzigartige Aufwertung und Profilierung in der Familienpolitik. Das zu betonen, tut gerade vor den Kommunalwahlen richtig gut. Unser System ist finanziell transparent und kindbezogen. Wir haben eine ordnungspolitisch sinnvolle und notwendige Neuerung eingeleitet, die auch unabhängig von der Haushaltslage allein aus Gerechtigkeitsgründen notwendig und richtig ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Kann ich auch hier davon ausgehen, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Bericht wünschen? Ja, das ist so. Dann für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Emde.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion hilft aus meiner Sicht in der Sache nicht bei der Weiterentwicklung der Thüringer Kindertagesstätten, aber vielleicht nützt er der SPD ja etwas im Kommunalwahlkampf, obwohl diejenigen, die sich im Wahlkampf befinden, schon weggegangen sind und ihren Pflichten als Abgeordnete nicht nachkommen, aber das mag dann eben so sein.

Herr Paczulla von der OTZ nennt die Instrumentalisierung eines landespolitischen Themas nicht ganz fair, denn Bürgermeister sollten weit mehr Qualitäten haben, als gegen die Familienoffensive zu sein. Dazu sage ich, gute Bürgermeister, auch gute SPDBürgermeister, können mit den Neuregelungen des Kindertagesstättengesetzes sehr gut leben und wissen, wie man Kinder und familienfreundliche Kindergärten fördert.

Kindergarten als gemeindliche Aufgabe stärkt kommunale Verantwortung und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. So versteht die Landtagsabgeordnete und Landratskandidatin Heike Taubert ihr an

visiertes Ziel und anvisiertes Amt falsch, aus meiner Sicht, wenn sie als erste Chefsache benennt, falls sie denn gewählt würde, die Umsetzung des Kindergartengesetzes und meint, die Gemeinden in dem Landkreis bräuchten dann ihre intensive Begleitung. Ein Landrat ist nicht der Chef der Bürgermeister und es gab für uns auch sehr gute Gründe, den Kindergartenbereich den Gemeinden zuzuordnen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das hat aber sehr lange gedauert.)

Jeder Interessierte weiß, dass wesentliche Regelungen des neuen Kindergartengesetzes erst im Juli in Kraft treten und statistische Angaben, welche die SPD fordert, noch gar nicht vorliegen können. Insofern weiß man, glaube ich, wie man diesen Antrag einzuordnen hat. Der Minister ist auf die einzelnen Forderungspunkte oder Informationswünsche eingegangen. Ich will vielleicht nur noch ein paar Worte sagen zu offiziellen Forderungen der SPD-Fraktion. Da ist zum einen der Rechtsanspruch ab einem Jahr. Dazu ist zu sagen, dass ja mit unserem Gesetz das bedarfsgerechte Angebot für die Familien da ist und vorzuhalten ist und damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Thüringer Eltern gegeben ist. Oder auch die Forderung nach einem letzten kostenfreien Jahr - auch mit einem erhobenen Elternbeitrag besuchen derzeit 96 Prozent der betroffenen Kinder den Kindergarten. Sie sind also dann im Kindergarten im Vorschulalter. Was soll also diese weitere staatliche Leistung, die dann von Gemeinden oder vom Land finanziert werden soll? Was bringt sie uns in der Praxis? Ich denke, es bringt nichts und wenn man die Bildung von Kindern ganzheitlich und altersspezifisch für durchgängig notwendig hält, so ist die Forderung nach einem beitragsfreien letzten Kindergartenjahr schwer verständlich. Die CDU-Fraktion sieht im Thüringer Bildungsplan bis 10 eine gute Möglichkeit, dem Bildungsaspekt im Kindergarten- und Grundschulalter neue Aspekte zu geben. Was macht es außerdem auch ordnungspolitisch her und für einen Sinn, dass Eltern bis zu diesem Alter Beiträge zahlen, dann ein Jahr nicht und wenn das Kind den Grundschulhort besucht, werden wieder Beiträge erhoben? Aus meiner Sicht keine sinnvolle Regelung. Und wenn man mehr Geld in die Hand nehmen möchte, was ja gar nicht da ist zurzeit, dann sollte man überlegen, ob man es nicht in die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität steckt. Denn wenn man einen Bildungsplan einführt, dann braucht der auch eine fachliche Begleitung und Unterstützung - ein konkretes Unterstützungssystem für die Kindertagesstätten.

Es ist dann eine Forderung von Herrn Matschie: gute Kinderbetreuung in bezahlbaren Kindergärten. Gute Kinderbetreuung, das wollen wir auch und ich den

ke, wir setzen es auch um, indem wir ein flächendeckendes Netz haben, indem wir den Rechtsanspruch auf zwei Jahre abgesenkt haben, indem wir den Bildungsplan bis 10 erarbeiten und umsetzen und indem wir uns bemühen um die Qualifizierung des pädagogischen Personals. Bezahlbare Kindergärten, genau deswegen haben wir ja die Novelle am Ende auch mit gemacht, denn „bezahlbar“ heißt ja nicht nur, dass es für die Eltern bezahlbar sein soll, sondern auch für die Gemeinden und das Land muss es bezahlbar sein. Deswegen war die Umstellung auf die kindbezogene Pauschale der richtige Weg.

Da komme ich zu der letzten Forderung. Da geht es um die bezahlbaren Elternbeiträge und die Ängste, die hier geschürt werden. Dazu sei gesagt, jede Gemeinde, die sich die Erhöhung von Elternbeiträgen leicht macht in der jetzigen Situation, wo man es bequem auf das Land abschieben kann, der sei gesagt, dass wir darauf pochen werden, dass die Kostenstrukturen und damit auch die Basis für die Elternbeiträge offen gelegt werden. Dann sollen diejenigen, die so etwas heute vertreten, den Eltern einmal klar machen, warum es in der Nachbargemeinde wesentlich niedrigere Kosten für einen Kindergartenplatz und auch wesentlich niedrigere Elternbeiträge gibt. Das wird eine sehr spannende Diskussion sein. Wir haben ja dafür gesorgt, dass in dem Gesetz steht, dass zu diesem Gesetz und seinen Auswirkungen hier zu diskutieren ist. Aber wir denken, heute ist nicht der richtige Zeitpunkt. Wir stellen uns natürlich jeder Diskussion, auch in Zeiten des Wahlkampfs, aber, ich denke, sinnvoll war das heute nicht, das Thema hier aufzurufen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich Frau Abgeordnete Jung zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Zielstellung des Antrags der SPD-Fraktion ist auch für uns klar, das Thema Kindertagesstätten vor dem 7. Mai noch einmal zu besetzen. Auch wir sind der Meinung, wenn man das Gesetz anwendet, ist zum heutigen Zeitpunkt eine umfassende Berichterstattung nicht möglich. Aus dem Antrag ergeben sich trotzdem für mich noch einige Fragen, die jetzt und heute noch nicht angesprochen wurden. Zum Stand der Bedarfsplanung 2006/2007 stellt sich für mich die Frage, für welchen Zeitraum denn zukünftig Bedarfspläne aufgestellt werden. Also in einigen Kommunen vor Ort ist schon jetzt klar, dass man von dem Kindergartenjahr/Schuljahr abweichen will und nach Haushaltsjahren diese Bedarfspläne

aufstellen will. Aber wie will man dann geeignete Zahlen vergleichen? Ich fordere die Landesregierung hiermit nochmals auf, genau diesem Punkt entgegenzuwirken, um dann auch Vergleichbarkeit wirklich herstellen zu können. Wie soll ein Bedarfsplan momentan überhaupt aufgestellt werden, wenn noch nicht einmal absehbar ist, wie viele Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren die Kindertagesstätte besuchen werden? Dazu kommt, dass auf Bundesebene das Elterngeld eingeführt wird, was wir sehr begrüßen.

Die Einführung des Elterngeldes wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn entsprechende Möglichkeiten der Kinderbetreuung im Kleinkindalter bestehen und wenn es um die Transformation des männlichen Ernährers zu einer Politik der dualen Erwerbstätigkeit geht. Dazu passt aber Ihr Landeserziehungsgeld in keinster Weise. Ich kann Sie nur auffordern, dieses Relikt mit seinem bürokratischen Wust einzustampfen und zu überlegen, wie wir in Thüringen einen guten Anschluss an das Elterngeld erreichen oder ob wir nicht besser das Geld in die Chancengleichheit für Kinder stecken und damit Kinder direkt fördern.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich frage mich: Wer hat sich diese Prozedur ausgedacht? Ich will jetzt darauf verzichten, zu erklären, wie der Werdegang des Erziehungsgeldes ist - das ist ja häufig geschehen -, einfach auch in Anbetracht der Zeit.

Was ist zu der Übersicht der zu erwartenden oder bereits erfolgten Schließungen zu sagen? Hier kommt man ehrlicherweise, und das tue ich hiermit, nicht um die Frage herum, ob die Schließungen wirklich etwas mit dem Familienfördergesetz zu tun haben oder/und welche politische Konstellation es in dem jeweiligen Ort gibt. Da gibt es Bürgermeister, auch oft mit SPD-Buch, die schon immer kleine Kindertagesstätten schließen wollten und das jetzt mit Hilfe des Familienfördergesetzes umsetzen, denn eine bessere Argumentation kann man ja momentan nicht haben. Dann sind es die CDU-Bürgermeister, die vor der Kommunalwahl entweder momentan noch keine Entscheidung treffen oder sich wie in Weimar verhalten, wo die Trägerlandschaft beruhigt wird, indem die weggefallenen Sachkostenzuschüsse für die freien Träger in den Kommunalhaushalt eingestellt werden. Das ist ja völlig in Ordnung, wenn es so bleibt. Ich habe nur die Befürchtung, dass dies ein sehr kurzlebiger Zustand ist.

Das Gleiche trifft auf den Personalabbau zu. Die Kritik an diesem Gesetz ist einfach, dass die Unterschiedlichkeit in Thüringen nicht größer sein kann, und das haben Sie, Herr Minister, bestätigt. Dass

aber Herr Matschie das Beispiel Gera in den Mund nimmt, das tut mir persönlich sehr weh. Mir ist schon bekannt, dass nicht immer vor Ort das umgesetzt wird, was man auf Landesebene predigt. Aber mit der Vorreiterrolle der SPD-Stadträte wurde der Personalabbau in Gera in einer Größenordnung von 50 VbE nicht verhindert, obwohl es möglich war und im Jugendhilfeausschuss mit der SPD-Stimme dieser Beschluss bei keiner Gegenstimme gefasst wurde. In Gera sparen wir momentan Geld bei der KitaBetreuung ein und nicht wegen der Überkapazitäten, wie der Ministerpräsident gestern erst wieder in Gera verkündet hat, sondern wegen der faktischen Halbierung des Personalschlüssels im Krippenbereich. In Gera wird nun mal die größte Anzahl an Krippenkindern in Thüringen betreut. Die Differenz zwischen dem alten Personalschlüssel und dem neuen beträgt 45. Daran sehen Sie, dass die Mär von der Überkapazität einfach nicht wahrer wird, wenn Sie es immer wieder predigen. Wenn Sie Recht hätten, dann würde ich sofort den Rücktritt des Ministers fordern wegen Verschwendung von Steuermitteln.

Bleibt mir nur ein Fazit: Die Linkspartei.PDS wird sich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, die Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen zu erhalten und auszubauen, die gebührenfrei zugänglich sind.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir wollen mehr und besser ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Wir streiten für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit auch dafür, dass für alle Kinder ein Krippenplatz vorgehalten wird. Hier haben wir in Thüringen leider schon fast das Westniveau nach unten erreicht. Nur 22 von 100 Kindern besuchen in Thüringen eine Kinderkrippe. Im Westen sind es 10 von 100. Damit sind wir in diesem Bereich, meine Damen und Herren, das schlechteste Bundesland im Osten. Sie sagen immer, es ist kein Geld da. Wir sagen, das Geld ist da. Wenn die Landesregierung einsehen würde und mitstreiten würde, dass Bildung nicht nur Ländersache, sondern eine Bundesangelegenheit ist, könnte sie sich auch für eine Drittelfinanzierung einsetzen. Ein Drittel bezahlt der Bund, ein Drittel das Land und ein Drittel die Kommune. Wenn Länder und Bund einsehen würden, dass in Kinder und nicht in Erwachsene investiert werden muss, könnten alle Kinder eine Eliteförderung erhalten. 12 Mrd. € allein kostet das Ehegattensplitting, eine Subvention aller Ehen, auch solcher, in der es keine Kinder gibt. Unser Ziel ist eine umfassende Neuorientierung. Das können wir im Volksbegehren nicht fordern, weil es den gesetzlich vorgegebenen Rahmen sprengen würde. Aber die Familienpolitik in Thüringen ist auf dem falschen Weg. Die Politik nutzt der Demografie nichts, sie vergeudet die Potenziale weiblicher Fachkräfte, sie verschwen

det Geld und sie schadet den Kindern.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Deswegen unterstützen wir auch weiter das Volksbegehren, deswegen werden wir auch weiterhin eine andere Politik anstreben. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich das eben so im Vorbeigehen richtig gehört habe, sehr geehrter Herr Minister Dr. Sklenar, hatten Sie eben gesagt, das ist hier eine Standarddebatte; ich kann Ihnen da nur beipflichten. Ich finde es sehr schade, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU auch noch Wert darauf gelegt haben, zu solch später Stunde dieses Thema hier nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu diskutieren, aber das war ja sicherlich eine Zielsetzung Ihrerseits. Wenn man dann den so genannten Bericht von Herrn Minister Prof. Dr. Goebel gehört hat, dann weiß man auch, warum Sie das an diesem Punkt diskutieren wollen. Der dritte Punkt: Natürlich, es wird so sein wie immer, weil sozusagen die CDU für sich in Anspruch nimmt, immer Recht zu haben, auch wenn sie nicht Recht hat, dann wird es eben zum Recht gemacht oder schöngeredet und demzufolge wird dann im Anschluss sicherlich noch einmal Herr Panse sagen, dass sowohl die Vertreterin der Linkspartei als auch meine Wenigkeit wieder einmal nichts verstanden haben und Sie alles ordentlich machen und Sie das ganz toll machen

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Ganz sicher!)

und dass die 40 oder 50 Mio. weniger sind, das liegt nur in unserer Betrachtungsweise und das ist angeblich alles nicht wahr. Das, was Sie hier tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist eine Politik, die nach dem Motto läuft: „Vorwärts, Kollegen, wir müssen zurück“ und das machen Sie deutlich und kontinuierlich.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Wenn dann Herr Emde hier auch noch einmal darauf verweist, dass Sie zur Diskussion jederzeit zur Verfügung stehen, nur heute nicht, das ist auch ganz angenehm, sonst wird es vielleicht heute Abend noch später, aber dass Sie dann auch noch sagen, was

sollen weitere staatliche Leistungen hinsichtlich eines kostenfreien letzten Kita-Jahres bzw. der letzten 12 Monate vor Einschulung, dann weiß ich nicht, ob Sie sich mit dem Gesetz, also mit Ihrem Gesetz, der Familienoffensive, so richtig beschäftigt haben. Dann frage ich mich: Was soll in Zeiten knapper Kassen ein Erziehungsgeld, was ich einkommensunabhängig zahle? Erklären Sie mir das einmal. Also, ich denke, Sie haben versucht, schönzureden, Sie haben auch auf verschiedene Dinge hingewiesen, die man noch nicht wissen kann. Man hätte Einschätzungen geben können, Herr Minister, aber dass Sie das nicht wollen, das ist ja klar und das ist dann auch der Situation geschuldet. Ich will auch an dieser Stelle nicht noch einmal rückwärts gewandt all die Entwicklungen Ihrer gebrochenen Versprechen ausführen, weil letztendlich Ihr Bericht diese Tradition des Täuschens, einmal des Landtags und auch der Bevölkerung, fortsetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen das sagen, in wenigen Tagen werden wir die HaushaltsIst-Angaben für 2005 vorliegen haben und wir können dann noch genauer vorrechnen, wie hoch die tatsächliche Einsparung Ihrer so genannten Familienoffensive ist. Immer wieder wird der Versuch unternommen, zu sagen, es passiert eigentlich gar nichts und das, was passiert, ist dann möglicherweise schon die vorweggenommene Konsequenz oder Verantwortung derer, die die kommunale Verantwortung haben. Das ist ja schön, dass man schon so im Vorfeld, Herr Emde hat das auch so ein bisschen angedeutet, also nach dem Motto: Wenn denn irgendetwas kommt, dann waren wir es auf keinen Fall auf Landesebene, sondern da haben dann diejenigen vor Ort in der Kommune wieder einmal ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ganz klar, das ist gut, wenn man jetzt schon darauf hinweist, wenn es dann so weit ist und Sie wollen dann ja doch im nächsten Jahr, wenn der Bericht vorliegt, noch mal über alles diskutieren und dann kann ich mir jetzt auch schon ungefähr wieder vorstellen, wie der Bericht von Herrn Minister ausfällt, weil, es liegt nicht an dem Land, es liegt an anderen.

Vor wenigen Wochen noch hatte Kollege Panse den Versuch unternommen und den Wegfall der Elternbeiträge in Treffurt propagiert; das war dann auch wenige Stunden später irgendwas aus der CDU-Propaganda-Abteilung, also es stimmte nicht. Die Kollegen in Treffurt haben sehr deutlich gesagt, das, was Herr Panse ausführte, entsprach nicht der Wahrheit. Irgendwann - und ich hoffe, dass es dann vielleicht schon ein bisschen früher so weit sein wird - wird diese Landesregierung differenziert berichten müssen und es wird für Eltern, für Kommunen, Träger und Kinder nichts Angenehmes sein, über das dann zu berichten ist. Aber, meine Damen und Herren von der CDU, Sie setzen auf die Vergesslichkeit der Men

schen. Auf die Vergesslichkeit setzte offensichtlich auch unser Kultusminister, nämlich in der Rede zum Familienfördergesetz am 08.12.2005, in der behauptet wurde, dass der gleiche Betreuungsstandard wie bisher gesichert sei. Auf diese Vergesslichkeit setzte und setzt der Ministerpräsident, als er beispielsweise in seiner Broschüre auf die selbst gestellte Frage „Steigen die Elternbeiträge?“ verkündete, das neue Gesetz biete dafür keinen Ansatz. Noch mal ausdrücklich und auch für das Protokoll: Es biete keinen Anlass für steigende Elternbeiträge; die Landesmittel würden auch weiterhin ausreichen, um das bisher gewohnt hohe Betreuungsniveau zu erhalten. So weit Ministerpräsident und Minister. Die Thüringer Landeszeitung, Ausgabe Eisenach, berichtete allerdings vor wenigen Tagen, am 27.04.2006, ich zitiere: „VG wettert gegen Landesregierung“. Und in der Unterüberschrift - ich hoffe, dass ich das auch zitieren darf, ohne einen Ordnungsruf zu erhalten - stand nämlich: „Familienfördergesetz ist eine Sauerei.“ Die VG-Leiterin, die gleichzeitig auch CDU-Mitglied ist - und deswegen darf man das mal hier erwähnen, es wird ja auch an anderer Stelle immer auf bestimmte Wohlfahrtsverbände und auch auf andere Kollegen, die anderen Parteien angehört haben, verwiesen -, diese Kollegin, Mitglied der CDU, beschreibt die Auswirkungen des Familienfördergesetzes als einen „Hammer“. Gemeinsam mit dem Mihlaer Bürgermeister berichtet sie über verkürzte Regelbetreuungszeiten, mehr bürokratischen Aufwand und Verdrossenheit bei den Eltern. Im Übrigen nur mal nebenbei, selbst in dem Kindergarten, in dem ich gestern gewesen bin, hier in Erfurt am Roten Berg, sie waren alle sehr begeistert über die bürokratischen Mehraufwendungen, die Erzieherinnen jetzt zu leisten haben. Also, dem Pressebericht zufolge sieht die Gemeinde Frankenroda als Betreiberin eines kleinen Kindergartens schwarz mit Blick auf die Zukunft der Einrichtung. Die Stadt Rossleben verabschiedet einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ vom 28.04.2006 zufolge einstimmig eine Protestnote zur so genannten Familienoffensive. Diese führt nach Meinung des Stadtrats zu erheblichen Mehrbelastungen für die betroffenen Eltern und Kommunen. Für alle Kindergärten in freier Trägerschaft mussten in Rossleben zum 01.05.2006 die Elterngebühren angehoben werden. So geht das weiter.