Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

Ich kann an dieser Stelle nur allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern empfehlen, sich an ihre CDUAbgeordneten vor Ort zu wenden und sie von Angesicht zu Angesicht zu fragen, weshalb ihre Mitglieder dieses Landtags - Sie, in der Mitte des Hauses - diese Politik wollen und auch verfolgen. Ich kann nur hoffen, dass die Protestwelle im Bereich des Straßenausbaus vielleicht genauso anschwillt, wie dies vor einigen Jahren im Bereich Wasser und Abwasser der Fall war. Ich glaube, da begehrt es einen Herrn Kuschel vielleicht gar nicht dazu.

Meine Damen und Herren, ich sage auch an dieser Stelle, leider findet ja die nächste Landtagswahl voraussichtlich erst in drei Jahren statt. Die Thüringer müssten also, wenn es um Versprechen des Ministerpräsidenten geht, noch etwas warten. Dass damit das Problem nicht wirklich gelöst ist, sehen wir ebenfalls. Hier sage ich auch immer, da ist der Wasser- und Abwasserbereich ein Paradebeispiel dafür, wo einfach handwerklich schlecht gearbeitet worden ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, das jetzige Agieren der Landesregierung, den Kommunen mit Rundschreiben die Pistole auf die Brust zu setzen, lenkt in der Wirklichkeit nur von den eigentlichen Verantwortlichen ab. Wenn schon im Kommunalabgabengesetz nichts von einem Zwang zur Beitragspflicht steht, so hat dies Gründe. Der Gesetzgeber wollte nämlich die Beitragserhebung in das gemeindliche Ermessen stellen, ansonsten hätte das Gericht nicht aushilfsweise auf die Kommunalordnung zurückgreifen müssen. Damit hat in Thüringen wieder einmal ein Gericht - wie heute Morgen auch schon von mir zitiert - die politische Entscheidung getroffen, weil offenbar die politische Mehrheit in Thüringen handlungsunfähig ist. Handlungsfähigkeit lässt sich am besten dann beweisen, wenn das Urteil nicht einfach so hingenommen wird, sondern die Gesetzeslage so eindeutig geändert wird, dass der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers im Ermessensentscheid wieder Rechnung getragen wird. Wenn die Landesregierung ehrlich ist, legt sie einen Gesetzentwurf vor, wie dieses Problem gelöst werden kann. Ich denke, sie kann sich dabei auch durchaus von unserem Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS-Fraktion inspirieren lassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Als nächste Rednerin folgt Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge ist in Thüringen so alt wie das Land selbst und auch vor 1945 war die vorrangige Einnahmebeschaffung in diesem Bereich nicht anders, als sie heute ist.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: War schöneres Wetter.)

Nach der Wende, Herr Seela.

Es gab stets hitzige Debatten, Sie kennen das, Vorteilsbegriff Tiefenbegrenzung, einmalig wiederkehrende Beiträge. Viele Stadträte und Bürgermeister haben die gesetzliche Situation ernst genommen, haben versucht, auch mit Bürgern gemeinsam Lösungswege zu finden, Beiträge zu erheben, die bezahlbar sind. Andere wähnten sich in Argumentationsnischen, dass sie entweder nicht erheben brauchten oder nicht in dem Maße, wie der Gesetzgeber es fordert. Wieder andere setzten sich über alles hinweg und sagten einfach, wir machen nichts. Bereits mehrfach wurde versucht - da will ich widersprechen, Herr Hauboldt -, über viele Jahre, auch mit Geld die Einsicht zur Beitragserhebung zu heben. Leider viel zu lange - und das ist unsere Kritik an der jetzigen Situation - wurde vonseiten des Innenministeriums und auch von den Kommunalaufsichten hingenommen, dass Gemeinden auch ohne Beitragserhebung und/oder Satzung Straßen grundhaft ausbauen können. Offensichtlich ist jedes Mal eine Wahl im Wege gewesen, frühzeitig auf die flächendeckende Umsetzung der Gesetzesinhalte zu drängen. Wir wissen auch, dass die Kommunalaufsichten wegen der nunmehr festgeschriebenen Eigenhaftung sehr formal mit Anweisungen umgehen, und ich denke, die letzten Schreiben an die einzelnen Kommunen zeigen das in besonderer Weise. Das ist für mich menschlich durchaus verständlich, aber für eine sachgerechte Betrachtung der momentanen Fälle ist es wenig hilfreich.

In Anbetracht dieser Mitverantwortung der Kommunalaufsichten und des Innenministeriums an der sehr langen Zeitspanne, für die jetzt Beiträge noch erhoben werden sollen, fordern wir die Betrachtung jedes relevanten Einzelfalls. Wir glauben auch, dass das Urteil zur Gemeinde Benshausen nicht Maßstab für die vorhandenen und sehr unterschiedlichen Sachverhalte sein kann.

Die Mehrzahl der Thüringer Gemeinden hat sich in einem schwierigen Prozess zur Erhebung von Beiträgen bekannt und dies muss honoriert und beachtet werden. Auch die besondere Situation bei Gemeinden mit wiederkehrenden Beiträgen und das damit

verbundene Rückwirkungsgebot sollte berücksichtigt werden. Auch dazu gab es sehr großen Schriftwechsel, so dass diese Gemeinden tatsächlich Schwierigkeiten haben, jetzt andere Argumentationen anzubringen. Wer Baumaßnahmen aus heutiger Sicht betrachtet - und Sie kennen das vom Rechnungshof oder von den Rechnungsprüfungsämtern, wenn die über lange Zeit dann anfangen zu prüfen -, der weiß, nicht alles, was da vorhanden ist, auch insbesondere aus den Jahren 1991 bis 1994, ist rechtssicher. Auch das, denke ich, muss betrachtet werden, wenn man jetzt die Fälle bespricht, und das fordern wir, dass diese Fälle besprochen werden. Ich habe gestern zumindest mit gewisser Genugtuung gehört, dass die Landesregierung das vorhat und im Einzelfall schaut.

Ich will noch eines dazu sagen: Sie wissen ja, dass die SPD-Fraktion, insbesondere auch ich, für die Erhebung sinnvoller Beiträge plädiert. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde für die Kommunen, für die meisten Kommunen, die die Beiträge erhoben haben, desaströs sein, Herr Hauboldt. Es ist nicht möglich, diese Beiträge rückwirkend abzuschaffen. Sie müssen sich vorstellen, der Freistaat kann das Geld nicht in die Hand nehmen und die Kommunen haben es auch nicht.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Es ist also unmöglich. Es wäre auch eine unrechtmäßige Behandlung all der Bürgermeister und Stadträte, die in der Vergangenheit gestritten haben, und ich gehöre auch dazu. Ich saß die ersten fünf Jahre in der Verwaltung und danach im Stadtrat. Ich weiß, wie intensiv wir darum gerungen haben, welche Beitragsart wir einführen wollen. Es war am Ende ein Aushandlungsprozess zwischen Bürgermeister, Stadtrat und den Bürgern, sich auf eine bestimmte Beitragsart zu einigen. Ich denke, es wäre jetzt ungerecht, wegen Einigen diese Situation für die anderen unerträglich zu machen. Danke.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS.

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die Red- nerliste ist daran schuld.)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind tatsächlich erst davon ausgegangen,

dass die Mehrheitsfraktion hier sich zur Aktuellen Stunde äußert, aber das wird sie dann noch tun.

(Unruhe bei der CDU)

Der Ministerpräsident des Freistaats täuscht die Öffentlichkeit, wenn er gestern in der Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen behauptet, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Fall Benshausen das Land und die Kommunen derart bindet, dass jegliche Handlungsoptionen angeblich nicht mehr bestehen würden, also unmöglich werden. Die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bis zum Jahr 1991 wäre demnach völlig alternativlos, so der Ministerpräsident. Wenn das tatsächlich so wäre, also eine solche Politik hätten Thüringen und die Bürger dieses Landes nicht verdient.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung muss einfach nur deutlich sagen, was sie denn in diesem Lande will, was sie den Bürgern zumutet oder was sie nicht will, und sollte sich nicht hinter Entscheidungen von Gerichten verstecken. Wir interpretieren die Handlungsweise der Landesregierung dahin gehend, dass die Landesregierung will, dass in diesem Land Bürger 15 Jahre rückwirkend für Straßenbaumaßnahmen zur Kasse gebeten werden. Wenn Sie das tatsächlich wollen, dann stellen Sie letztlich auch Teile des Rechtsstaats infrage.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Die stel- len Sie doch infrage.)

Denn was hat dann in diesem Land noch der Grundsatz des Rückwirkungsverbots beispielsweise für einen Wert, oder der Rechtsgrundsatz der Verjährung, ein hohes Gut im Rechtsstaat?

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dieser Tatbestand der Verjährung soll im Straßenausbaurecht in Thüringen einfach nicht mehr gelten? Demnach hätte kein Bürger mehr in diesem Land einen Anspruch darauf, dass staatliches Handeln für ihn planbar ist, denn er muss jederzeit damit rechnen, dass der Staat rückwirkend in abgeschlossene Tatbestände eingreift. Das kann doch tatsächlich nicht sein. Dort erwarten wir von der Landesregierung ein klares Wort, eine klare politische Aussage. Sie wissen ganz genau, dass Entscheidungen von Verwaltungsgerichten sich natürlich immer auf eine geschaffene Rechtssituation und Rechtslage beziehen. Es ist selbstverständlich dem Gesetzgeber freigestellt, auf Entscheidungen der Gerichte zu reagieren und notfalls dort, wo man merkt, dass die Rechtslage nicht mehr zeitgemäß ist, die Rechtslage anzupassen. Dazu hatten wir im November und Dezember vergangenen Jahres einen Vorschlag unterbreitet. Dieser

Vorschlag hat seitens der Mehrheitsfraktion im Landtag nicht einmal die Ehre gefunden, an die Ausschüsse überwiesen zu werden. Auch das hat die Landesregierung hingenommen, insofern müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, Sie wollen die Situation nicht lösen, sondern nehmen dieses Urteil jetzt einfach zum Anlass, tatsächlich 15 Jahre rückwirkend Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die vom Ministerpräsidenten gestern angekündigte Einzelfalllösung, wie soll denn die aussehen? Wo soll denn das ausgekaspert werden, in den Amtsstuben? Was ist denn das für ein Rechtsstaat? Entweder gibt es einheitliche Grundsätze, da kann auch nicht, wie der Ministerpräsident sagt: Wer Geld irgendwoher besorgt, der braucht das vielleicht nicht, und andere, da machen wir ab 96, und dann bei 98. Also das ist doch unzumutbar - geht das dann nach Parteibuch des Bürgermeisters o.Ä.? Das kann doch wohl nicht sein! Deshalb fordern wir Sie noch mal auf: Folgen Sie unseren Vorschlägen.

Dann betone ich noch mal, wir fordern nicht die Abschaffung von Beiträgen, wir fordern auch nicht die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge. Wir fordern eine Regelung, die sich im Saarland bewährt hat, und das Saarland gehört meines Wissens immer noch zum Einzugsbereich des Grundgesetzes. Dort ist es möglich, dass die Gemeinden selbst in Abhängigkeit ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entscheiden. Wir wissen, dass das natürlich auch nicht befriedigend ist. Unsere Forderung, die sicherlich in die Zukunft gerichtet ist, die bleibt, dass die Straßenausbaubeiträge nicht mehr zeitgemäß sind, aber für die momentane Situation brauchen die Gemeinden das Ermessen und es muss ausgeschlossen werden, dass Bürger rückwirkend zur Kasse gebeten werden. Da muss sich eine Gemeinde vorher im Klaren sein, bevor sie baut, wie sie es finanzieren will. Die Kommunalaufsichten stehen dort in der Pflicht und in der Verantwortung, dass vorher geklärt wird, wie die Maßnahme finanziert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass kommunale Aufsichtsbehörden dort manchmal sogar Entscheidungen von Gemeinden blockieren, macht der Fall Zella-Mehlis deutlich. Im Jahre 2000 hat der Stadtrat Zella-Mehlis eine Satzung über wiederkehrende Beiträge beschlossen. Anstatt diese zu genehmigen, wird die Genehmigung verweigert. Jetzt haben wir das Jahr 2006, damit sind der Stadt ZellaMehlis sechs Jahre lang Einnahmen entgangen.

Herr Abgeordneter Kuschel, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Die gleiche Behörde fordert jetzt die rückwirkende Erhebung. Dass das auf Unverständnis stößt, das können wir nachvollziehen. In diesem Sinne - unsere Vorschläge stehen und die Landesregierung ist hier zum Handeln aufgefordert. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat Abgeordneter Fiedler, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich freue mich, dass ich jetzt auch drankomme. Das ist ja immer noch ganz in Ordnung.

(Heiterkeit im Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war natürlich trotzdem erbaulich, dass Herr Abgeordneter Kaiser heute noch vor mir geredet hat, das ist ja noch ganz erbaulich, um das mit aufzunehmen. Vielleicht haben Sie Ihren Kuli hier vergessen, so einen grünen!

(Zwischenruf aus dem Hause: Das ist Redezeit.)

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, Die Links- partei.PDS: Wir haben nur rote Kulis.)

Ach, ihr habt nur rote Kulis, na, was Besseres habt ihr auch nicht verdient.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf die Aktuelle Stunde eingehen. Ich kann in weiten Teilen der Kollegin Taubert hier Zustimmung signalisieren. Ja, das ist einfach so. Man muss auch die Realitäten in dem Land einfach sehen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Sie haben dabei wahrscheinlich vergessen, dass die Gesetzeslage seit Anfang der 90er-Jahre ganz eindeutig war. Das steht auch jetzt noch in der Kommunalordnung in § 54: „Grundsätze der Einnahmebeschaffung - (1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen 1. soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.“ Das ist klar definiert und war klar definiert. Ich kann in einem Punkt

zumindest sagen - und das sage ich auch als langjährig in der Kommunalpolitik Tätiger, der nicht immer mit den Kommunalaufsichten nur auf friedlichem Fuße lebt und gelebt hat -, die Kommunalaufsichten hätten von Anfang an hier deutlich besser und mehr hinschauen müssen, damit es erst gar nicht zu so gravierenden Dingen kommt. Das heißt aber nicht, dass die Kommunen, die Bürgermeister, die Gemeinderäte, die Stadträte etc. davon freigesprochen sind, dass sie das nicht gemacht haben, sondern beide gemeinsam hätten sich dafür einsetzen müssen. Die Zahlen sind ja genannt worden, über 800 Kommunen sind den steinigen Weg gegangen, indem sie entsprechend Beiträge erhoben haben. Wer in den Versammlungen war, weiß, dass das nicht etwa nur zur Freude Anlass gegeben hat, sondern das ging dort ganz anders zu. Da kann man sich jetzt auch streiten, wiederkehrende Beiträge, Einmalbeiträge, was es dort für Möglichkeiten gibt und welche anzuwenden sind usw. und so fort.

Fakt ist aber eins, die Gesetzeslage war immer da. Dass sie nicht umgesetzt wurde - und jetzt kommt das durch das Gerichtsurteil, was entsprechend jetzt vom Oberverwaltungsgericht zu Benshausen gefällt wurde, auch hier muss man noch einmal deutlich sagen, hinter den Kulissen reden alle darüber und man hat auch die Benshäuser wohl mehrfach darum gebeten, sie mögen doch das Urteil vielleicht gar nicht, wie soll man sagen, haben wollen, ich will mich mal so ausdrücken, sie sollten es zurückziehen, weil klar war, was dort rauskommt. Nein, sie haben ganz bewusst das Ding weiter an die Wand gefahren. Nun ist es natürlich so, das Urteil ist da. Ich empfehle Ihnen einfach, dieses Urteil zu lesen. Sie wissen, dass das Urteil ziemlich stringent ist, ob Ihnen das gefällt oder nicht.

Herr Kuschel, was Sie hier behaupten - es gibt ein Oberverwaltungsgerichtsurteil und dem haben sich auch eine Landesregierung und wir zu beugen, wenn dort nicht entsprechende Dinge sind, die man dort noch, ich sage mal, so noch mal betrachten kann im Einzelnen, dass man davon abweichen kann. Es steht alles in dem Urteil drin. Nur mal einen Satz: „Mit der landesgesetzlich festgelegten und grundsätzlichen Pflicht zur Erhebung von Entgelten für die von den Kommunen eigenverantwortlich erbrachten Leistungen schränkt der Thüringer Gesetzgeber zwar die Möglichkeiten der Gemeinde ein, auf finanzielle Gegenleistungen für erbrachte Leistungen verzichten zu können, sichert dadurch jedoch zugleich die finanzielle Ausstattung der Kommunen mit eigenen Mitteln für die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Der Gesetzgeber greift damit nicht unverhältnismäßig oder gar willkürlich in die Finanzhoheit der Kommunen ein.“ Ich könnte Ihnen weiter die Begründung des Gerichts hier darlegen. Ich empfehle Ihnen, sich das Urteil nicht unters Kopfkissen zu legen und Ran

dale zu machen, Herr Kaiser - Ihr Mobil wird wahrscheinlich schon wieder gerüstet sein, dass es schon wieder klar ist, um wieder vornweg zu rennen und alle wieder aufzustacheln im Lande -, sondern wir müssen Lösungen finden.

Da bin ich mit Ihnen, Frau Taubert, und, ich glaube, auch meine Fraktion in voller Übereinstimmung, man muss jetzt die, die alle ordentlich das durchgeführt haben, das ist in Ordnung und das muss man akzeptieren. Und da - es wird bisher von 130 gesprochen, ich mache noch ein Fragezeichen dran, es können vielleicht auch mehr sein - muss man jetzt sehen, wie man die Kuh vom Eis bekommt. Das wird nicht global gehen, dass das Innenministerium jetzt irgendwelche Dinge dort aufschreibt. Deswegen bin ich dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, und das hat er ja gestern beim Gemeinde- und Städtebund klar und deutlich noch mal geäußert, es wird im Landesverwaltungsamt entsprechend mit dem Präsidenten eine Stelle eingerichtet,

Herr Abgeordneter Fiedler, Ihre Redezeit ist abgelaufen.