Nach Information des „Freien Wortes“ vom 4. September 2006 haben 1,3 Millionen Versicherte in den neuen Ländern ihr Rentenkonto nicht geklärt. Für eine Kontenklärung sind unter Umständen auch Lohnunterlagen aus Zeiten der ehemaligen DDR nötig. Für die in zentralen Dokumentenstellen archivierten Unterlagen endet am 31. Dezember 2006 die Aufbewahrungspflicht.
4. Wer und in welcher Form könnte den Bürgern, die hier Unsicherheiten haben, helfen bzw. geholfen werden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse wie folgt:
Zu Frage 1: In Thüringen haben etwa 160.000 Versicherte die Unterlagen zur Vervollständigung ihrer Versicherungskonten noch nicht vorgelegt.
Zu Frage 2: Die rechtzeitige Vorlage von Lohnunterlagen kann finanzielle Vorteile bedeuten. Außerdem können sich die Betroffenen möglicherweise viel Mühe zu einem späteren Zeitpunkt ersparen. Versicherte, die keine Nachweise über Beschäftigungszeiten und Entgelthöhe vorlegen können, haben die Möglichkeit der sogenannten Glaubhaftmachung gemäß § 286 b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Dazu können Arbeitsverträge, Zeugenaussagen und sonstige Unterlagen dienen. Da derartige Ersatzunterlagen häufig lückenhaft sind, werden damit glaubhaft gemachte Beitragszeiten nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt.
Zu Frage 3 und 4: Versicherte, deren Versicherungsbiographien noch nicht abschließend geklärt sind, können sich jederzeit mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Dort wird man telefonisch, schriftlich oder auch persönlich beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben auch bei fehlenden Unterlagen Hinweise zu deren Beschaffungsmöglichkeiten oder Ersatz. In nächster Nähe befindet sich die Deutsche Rentenversicherung in der Blosenburgstraße 20 in Erfurt, darüber hinaus sind die Beratungsstellen der Versicherungsträger flächendeckend in den Regionen Thüringens angesiedelt. Unter dem Link „Rente“ in der Homepage www-deutsche-rentenversicherungmitteldeutschland.de kann man Angaben zu Beratungsstellen in seiner Nähe finden. Abschließend ist anzumerken, dass im Ausschuss des Bundesrates für Arbeit und Soziales am 27. September 2006, also gestern, eine Ergänzung im Betriebsrentengesetz aufgenommen wurde, die eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen um 5 Jahre vorsieht. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren letztendlich beschlossen werden wird.
Zunächst vielen Dank, dass Sie sich augenscheinlich dafür eingesetzt haben, dass es verlängert wird, aber die Frage ist, geht die Landesregierung auch davon aus, dass das noch vor dem 31.12.2006 in Kraft treten kann, weil ja nur dann so ein Stückchen auch die Unsicherheit den Bürgern genommen werden kann, was nach dem 01.01.2007 dann mit ihren Unterlagen geschehen könnte.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Pilger, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2260, vorgetragen durch Abgeordneten Höhn.
Es existiert ein Flugblatt der Landesregierung (Zick- Zack-Falz, zwölf Seiten): „Ministerpräsident Dieter Althaus: Das Solidarische Bürgergeld. Sicherheit und Freiheit ermöglichen Marktwirtschaft.“ Darunter ist das Wappen des Freistaats Thüringen abgebildet.
1. Handelt es sich bei dem dokumentierten Bürgergeld-Modell um ein Konzept der Thüringer Landesregierung oder um eine Verlautbarung des Vorsitzenden der CDU Thüringen; gegebenenfalls wie und wann wurde das Konzept der Landesregierung beraten und beschlossen?
2. Wer hat das Druckerzeugnis in Auftrag gegeben und warum ist das Druckerzeugnis der Landesregierung nicht mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Impressum versehen?
4. Welche Kosten entstanden bisher für Produktion und Verteilung des Duckerzeugnisses (bitte beides getrennt benennen)?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger wie folgt:
Zu Frage 1: Auf der Klausurtagung der Landesregierung am 6. Juni 2006 haben die Mitglieder der Landesregierung mit einigen Referenten unter anderem das Thema „Bürgergeld - Negativsteuer“, aber auch das Thema „Demographischer Wandel“ und „Chancen des vernetzten Denkens“ diskutiert. Das Bürgergeld stand im Mittelpunkt der Erörterungen. Seit dieser Klausur ist sich die Landesregierung einig, dass dieses Modell gerade für die Entwicklung in den jungen Ländern, in denen das Niedriglohnniveau oft nicht mehr existenzsichernd ist, eine Perspektive bietet und deswegen weiter verfolgt werden soll.
Zu Frage 2: Herausgeberin des Faltblatts ist die Thüringer Staatskanzlei, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit. Aufgrund eines Versehens wurde ein Impressum nicht aufgenommen, insofern kann ich nur um Nachsicht bitten.
Aufgrund eines Versehens wurde das Impressum nicht aufgenommen. Es ist schlicht durchgerutscht, um es auf den Punkt zu bringen.
Zu Frage 3: Die Auflagenhöhe des Flyers waren 500 Exemplare. Der Flyer wurde insbesondere verteilt an Medienvertreter und auf Anfrage an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Zu Frage 4: Die Gesamtkosten für Grafik und Druck des Flyers belaufen sich auf 2.072,22 €. Die Verteilung des Faltblattes erfolgte hauptsächlich im direkten Kontakt mit Medienvertretern, z.B. bei Redaktionsbesuchen oder Pressekonferenzen, aber auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger auf dem Postweg. Die Portokosten werden nicht projektbezogen erfasst.
Herr Minister, zu Ihrer Antwort auf die Frage 1: Hat sich die Landesregierung auf einer Klausur mit diesem Thema befasst? Gibt es zu diesem Thema auch einen Kabinettsbeschluss?
Einen auf einer Tagesordnung ausgewiesenen förmlichen Kabinettsbeschluss dazu gibt es nicht. Es gibt eine Einigung auf dieser Klausur.
Danke Frau Präsidentin. Herr Minister, da Sie ja mit Justizangelegenheiten befasst sind: Welche rechtlichen Grundlagen sehen Sie denn aufgrund einer Klausurbefassung der Landesregierung zu einem offiziellen Dokument des Freistaats Thüringen? Sehen Sie da die Rechte nicht insofern verletzt?
Keine neue Frage, ich wiederhole sie noch einmal. Sehen Sie nicht einen signifikanten Unterschied in einer Befassung der Regierung in einer Klausur ohne einen entsprechenden Beschluss und ein offizielles Papier der Landesregierung mit Wappen des Freistaats versehen, das an die Bürger verteilt wird, sehen Sie dafür eine rechtliche Grundlage?
Ich sehe dafür selbstverständlich die rechtliche Grundlage. Das Kabinett kann sich einig sein. Ob es das immer ganz formal beschließt? Wir machen viele Beschlüsse, die nicht in Protokollen stehen, sind uns aber trotzdem einig.
Nein, es waren zwei Fragen. Sie sind aber nicht der Fragesteller. Damit wäre das Kontingent der Fragen aus dem Haus erfüllt. Wenn Einvernehmen bestünde oder kein Widerspruch erfolgt, hätte jetzt Herr Abgeordneter Kuschel, der sich schon gemeldet hat, noch eine Nachfrage. Gibt es dagegen Widerspruch? Herr Abgeordneter Schwäblein.
Dann gibt es kein Einvernehmen. Herr Abgeordneter Kuschel, damit keine Nachfragen. Nein, Sie sind nicht der Fragesteller. Der Fragesteller ist Abgeordneter Pilger und Sie sind der Vortragende. Das ist nun einmal so. Das haben wir jetzt hier gerade geklärt. Danke schön, Herr Minister.
Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die Anfrage der Abgeordneten Pelke, nämlich meine Anfrage, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2262, dankenswerterweise vorgetragen durch Abgeordnete Taubert.
Das Institut Allensbach führt aktuell oder führte in den letzten Wochen eine Meinungsumfrage in Thüringen durch. Wesentliche Fragestellungen beziehen sich auf die Familienpolitik der Landesregierung.
2. Sofern die Landesregierung nicht selbst Auftraggeberin ist: Sind der Landesregierung die Fragestellungen bekannt, und wenn ja, mit welchen Fachressorts wurden sie erarbeitet bzw. abgestimmt?