Protokoll der Sitzung vom 29.09.2006

(Unruhe im Hause)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Gentzel, also entweder waren Sie gerade zur Kur oder nicht da - wir haben in diesem Hause zum Einzelplan 03, wo diese Stellen drin stehen, des Haushalts gesprochen, wo der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen gesagt hat, dass es darum geht, dass das ein Pfad ist, der bis 2020 geht. Wir dürfen doch nicht vergessen, es gibt nun einmal einen Bevölkerungsrückgang. Also auf der einen Seite höre ich laufend von Ihnen, Sie wollen eine Gebietsreform machen, weil doch angeblich alles zusammenbricht, und jetzt, wenn dann langfristig solche Dinge angegangen werden - und wir haben es hier ausdrücklich besprochen -, es stand unglück

lich in dem grünen Buch, in dem Einzelplan 03.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ja, da können Sie lachen, wie Sie wollen, das haben wir hier ganz klargestellt und der Ministerpräsident hat es noch einmal bestätigt. Ich will noch einmal darauf

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

verweisen, da der Innenminister mir das gerade noch mal zugerufen hat, da steht das Ziel drin. Wir dürfen doch nun nicht alles durcheinanderwerfen, als ob hier nun übermorgen die Polizei zusammenbricht - so ein Horrorszenario. Bitte etwas seriös bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Mit liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache und ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Oder erhebt sich Widerspruch? Bitte, Abgeordneter Schröter.

Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Fortsetzung der Aussprache zum Sofortbericht im zuständigen Fachausschuss, dem Innenausschuss.

Sind die anderen beiden Fraktionen damit einverstanden, dass wir über dieses Ansinnen abstimmen? Dann stimmen wir darüber ab. Es ist beantragt worden, den Sofortbericht weiter zu diskutieren im Innenausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich ums Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist einstimmig die Überweisung an den Innenausschuss erfolgt.

Ich rufe als Nächstes den Punkt 23 a auf. Wir waren gestern bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass dieser Tagesordnungspunkt unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung heute auf jeden Fall aufgerufen werden soll. Der Tagesordnungspunkt 23 a

Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar bzgl. Unwirksamkeit der Verord- nung über die Lernmittelpauschale Antrag der Fraktion der Linkspar- tei.PDS - Drucksache 4/2322 -

Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Döring von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gerade einmal ein gutes Jahr ist es her, da haben wir uns an dieser Stelle ausführlich mit der von der Landesregierung eingeführten Lernmittelpauschale befasst. Anlass war seinerzeit ein Gesetzentwurf meiner Fraktion. Er zielte angesichts der absehbaren juristischen Unhaltbarkeit des Regierungsvorhabens, aber auch aus prinzipiell bildungs- und familienpolitischen Erwägungen auf eine ersatzlose Streichung des neuen Büchergeldes sowie auf eine Rückkehr der Lernmittelfreiheit in ihrem früheren, aus unserer Sicht uneingeschränkten Umfang ab. Eltern und volljährigen Schülern, die bereits die Lernmittelpauschale bezahlt hatten, sollte das Büchergeld zudem zurückerstattet werden. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie das Kultusministerium und die CDU-Fraktion seinerzeit auf unseren Gesetzentwurf reagierten. Das alles sei nur ein populistisches Manöver, meinte der Kollege Emde; die von uns vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen wertete er als unseriös, unrealistisch und überhaupt nicht umzusetzen. Kultusminister Goebel griff diese Pauschalvorwürfe dann bereitwillig auf und versicherte uns Abgeordneten zudem mehrfach, dass die von seinem Haus getroffenen rechtlichen Regelungen zur Erhebung und Verwaltung der Lernmittelpauschale juristisch absolut unanfechtbar seien. So erklärte der Minister am 30. Juni 2005 hier im Plenum beispielsweise Folgendes, ich zitiere: „Wir haben in Artikel 24 unserer Verfassung - das können Sie selber nachlesen - den Satz: ‚Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln regelt das Gesetz.’ Ein solches Gesetz gibt es und auf der Basis dieses Gesetzes eine entsprechende Verordnung. Diese Vorschriften werden eingehalten durch unser Verfahren. Es ist also keine Rede davon, dass hier irgendwo Verfassungsrechte in Gefahr geraten.“ Und am 15.09.2005 betont Minister Goebel im Plenum erneut, verfassungsrechtliche oder andere rechtliche Bedenken könne er nicht erkennen.

Meine Damen und Herren, wer diese von Selbstbewusstsein strotzenden Sätze heute, wenige Tage nach dem vernichtenden Urteil des Oberlandesgerichts Weimar zur Rechtmäßigkeit der Lernmittelpauschale, liest, kann sich ein ironisches Lächeln nicht verkneifen. Auch das alte deutsche Sprichwort „Hochmut kommt vor dem Fall“ mag dem einen oder anderen dabei durch den Sinn gehen. Geradezu fahrlässig haben Sie, Herr Minister Goebel, im vergangenen Jahr die von verschiedenster Stelle vorgetragenen und gut begründeten juristischen Bedenken

gegen das neue Büchergeld vom Tisch gewischt. Auch auf unsere Gesetzesinitiative, die es ermöglicht hätte, die abenteuerliche Operation Lernmittelpauschale noch vor dem zu erwartenden Gerichtsdebakel abzubrechen, wollten Sie partout nicht eingehen. Störrisch weigerten Sie sich, die goldene Brücke, die wir Ihnen mit unserem Gesetzentwurf gebaut hatten, sich auch nur einmal unvoreingenommen aus der Nähe anzuschauen. Nun haben Sie vom Oberverwaltungsgericht Weimar die verdiente Quittung für Ihr halsstarriges Vorgehen bekommen.

Meine Damen und Herren, die Weimarer Richter haben mit ihrem Urteilsspruch die im Mai 2005 erlassene Novellierung der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung für nichtig erklärt. Damit besteht für eine Erhebung von Büchergeld in Thüringen derzeit keine Rechtsgrundlage. Das bedeutet, dass ab sofort keine Lernmittelpauschale mehr erhoben werden darf, noch anhängige Mahnverfahren gegen säumige Zahler einzustellen sind und vor allem sämtliche, ich sage sämtliche, Beträge, die ab dem Schuljahr 2005/2006 zu Unrecht von den Thüringer Eltern erhoben worden sind, zurückgezahlt werden müssen. Das organisatorische Chaos in Schulen und Schulämtern, das Sie, Herr Minister Goebel, in dem vergangenen Jahr im Falle einer Realisierung unseres Gesetzentwurfs zu Unrecht prophezeit haben, haben Sie nun durch Ihr eigenes dilettantisches Handeln selbst heraufbeschworen.

Meine Damen und Herren, wie auch schon in den Medien aus einer Vielzahl von Schulen und Schulämtern berichtet wurde, weiß dort niemand, wie mit den sich jetzt häufenden Anfragen von Eltern und Schülern nach einer raschen Rückzahlung des Büchergeldes umgegangen werden soll. Einen Plan B, der im Fall des eigenen Scheiterns vor Gericht greifen könnte, hat es im Kultusministerium offenbar nie gegeben. So viel zur Seriosität, mit der dort zentrale bildungspolitische Weichenstellungen vorgenommen werden.

Nun wird mir der Kultusminister natürlich entgegnen, er müsse erst einmal das noch ausstehende schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten. Dann sei dieses intensiv zu prüfen und schließlich müsse er danach auch noch gründlich überlegen, ob und wie er gegen diesen Richterspruch juristisch angehen kann. Dazu von meiner Seite nur so viel, Herr Goebel: Sparen Sie sich die Zeit und Mühe für weitere Rechtsscharmützel zulasten der Eltern. Sie werden, und das wissen Sie genau, auch in der nächsten Runde vor Gericht, sofern eine Revision überhaupt zugelassen ist, kläglich untergehen und darauf gebe ich Ihnen schon heute Brief und Siegel. Ihr Büchergeldvorhaben ist und bleibt rechtswidrig, das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen.

Meine Damen und Herren, das Kultusministerium wird also gar nicht anders können, als den Thüringer Eltern ihr unrechtmäßig einverlangtes Geld zurückzuzahlen. Hier kommt eine neue Belastung in mehrfacher Millionenhöhe auf den Landeshaushalt zu, die der Kultusminister durch eigene Stümperei verursacht hat. Zu gleicher Zeit wird genau dieser Minister nicht müde, den Thüringer Bürgern zu erklären, das Land müsse bei Theatern und Orchestern 10 Mio. € einsparen, weil diese Summe nicht mehr zu finanzieren sei. Wenn man sieht, wie leichtfertig Sie, Herr Goebel, durch die rechtswidrige Erhebung der Lernmittelpauschale an anderer Stelle tiefe Löcher in Ihren Etat reißen und dort Millionen von Euro versenken, kann dieses Argument beim besten Willen niemand mehr ernst nehmen.

Wie bereits gesagt, gibt es bislang offenbar keinen Plan B im Kultusministerium. Wir fordern daher dieses Ressort auf, umgehend, umgehend ein Verfahren zu erarbeiten, wie die Thüringer Eltern so unbürokratisch wie möglich, aber auch auf juristisch unbedenkliche Weise, insbesondere natürlich im Hinblick auf den Datenschutz, an ihr Geld kommen. Ferner wollen wir wissen, ab welchem konkreten Zeitpunkt mit einer Rückzahlung der Lernmittelpauschale zu rechnen ist, und wir verlangen außerdem, dass die Durchführung dieses Rückzahlungsverfahrens nicht noch den Schulen aufgelastet wird.

Meine Damen und Herren, die Thüringer Lehrer haben frühzeitig massive Bedenken gegen die Erhebung der Lernmittelpauschale artikuliert. Das Kultusministerium ist darüber seinerzeit einfach hinweggegangen und hat den Schulen die Vor-Ort-Umsetzung des eigenen fragwürdigen Vorhabens aufgebürdet. Es wäre daher mehr als unredlich, die Thüringer Lehrer jetzt auch noch die Suppe auslöffeln zu lassen, die sich das Ministerium in Weimar selbst eingebrockt hat.

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass hier im Plenum der Kultusminister keine befriedigende Antwort zu diesen Punkten geben wird, und daher habe ich mich entschieden, eine Kleine Anfrage zu stellen, um das weitere Verfahren wirklich abzufragen. Ich bin überzeugt, der Minister wird uns so schnell wie möglich eine Antwort geben müssen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Reimann, Die Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, seit zwei Jahren schafft und erntet die Landesregierung Unruhe, Unzufriedenheit und Protest, nicht nur bei den Kulturschaffenden, nein, auch unter den Pädagogen, Schülern und Eltern. Erinnert sei nur an solche Stichworte wie Hortkommunalisierung, Familienfördergesetz, Kürzung bei Schuljugendarbeit usw. usf. Die Einführung und rigorose bzw. überhastete Umsetzung einer pauschalen Elternbeteiligung für Lehr- und Lernmittel ist daher nur ein Baustein in einem ganzen Gebäude von Zumutungen, die man den Pädagogen und Eltern aufgebürdet hat, Zeit, die ihrer eigentlichen Arbeit verloren ging.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts setzt dem selbstherrlichen Agieren des Kultusministers und seiner Ministerialbeamten ein Ende. Kopfschüttelnd und warnend kommentierten Bildungsexperten das, was im Kultusministerium erdacht und gar als Weiterentwicklung verkündet wurde. Meine Herren, es ist schlichtweg rechtswidrig. Wir haben es jetzt mündlich und bald schwarz auf weiß.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Sagen Sie nicht, Sie hätten es nicht gewusst. Bereits im Frühjahr 2005 lag ein Gutachten vor, welches auf die Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erhebung der Schulbuchpauschale einging und dies deutlich machte. Es gab Diskussionen hier im Parlament, im Bildungsausschuss sowohl zur Elternbeteiligung an den Lernmitteln an sich als auch zu dieser höchst zweifelhaften Verordnung. Denken Sie nur an diese Datenschutzdiskussion bzw. die Tatsache, dass Schulleiter für ihre Schulen eigentlich keine privaten Schulkonten eröffnen können. Alles wurde schlicht mit Mehrheit und Arroganz der Macht übergangen getreu dem Motto: Wer die Macht hat, der hat Recht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Quasi als Vollzugsbeamter der Finanzministerin hat der Kultusminister im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung die Einführung einer Pauschale für die Ausleihe von Schulbüchern durchgesetzt. Die im Schulgesetz fixierte Lernmittelfreiheit wurde damit zur Farce. Mit dem Beitritt zum „Institut der Lernmittelfreiheit“ zahlten Eltern ihre Eigenbeteiligung, davon 37.000 unter Vorbehalt - Widerspruch und Unsinn zugleich.

Eintausend Hardliner gab es noch im Januar, denen die Schulämter dann Mahnverfahren androhten.

Sanktionen gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Schließlich mussten die Qualitätsagenturen erst geschult werden, wie denn rechtsgültige Verwaltungsakte aussehen müssen. Diese wurden dann trotzdem ohne Rechtsbehelfsbelehrung verschickt. Schlimmer noch: Der Erfurter Schulamtsleiter Abbé kann zwar keine Widerspruchsbescheide versenden, aber Mahnverfahren einleiten. Diese führten meiner Information nach zur Pfändung mehrerer Hundert, ohne dass dem Betroffenen der rechtsstaatliche Weg durch das Einlegen von Rechtsmitteln offengestanden hätte. Eine fristgerechte einstweilige Verfügung war fünf Tage vor dem Urteil des OVG beim Verwaltungsgericht nicht mehr zu erlangen.

Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren, eine Kontopfändung fünf Tage vor dem OVG-Urteil mit allen Konsequenzen, die das für die Betroffenen hat, zum Beispiel Schufa-Eintrag. Welcher Machtmissbrauch eines Amtsleiters!

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Augen zu und durch - das scheint neben dem Aussitzen der Probleme auch die bevorzugte Strategie des Kultusministers zu sein. Offensichtlich ist die Landesregierung nur durch Gerichtsurteile in ihrem selbstherrlichen Treiben zu stoppen. Ich bin gespannt, wie es jetzt weitergeht.

Laut Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 4/1562 waren an den Schulen alle Nachweise für das Vorliegen der Befreiungstatbestände umgehend und vollständig zu vernichten, Originale waren zurückzugeben. Bleibt zu hoffen, dass alle Eltern ihre Quittungen gut aufgehoben haben, mittels dieser wahrscheinlich wieder die Lehrer das Geld vom eigentlich nicht vorhandenen Schulkonto auszahlen werden. Durch Floating und Teilzeit haben sie ja vermutlich genügend Zeit für ehrenamtliche Tätigkeit zugunsten des Kultusministers. Alle verantwortlichen Juristen an diesem Drama würde ich gleich per Amtshilfe bzw. Nachhilfe mit abordnen. Das wäre mal ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Behördenstrukturreform.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Am besten, meine Herren, Sie schließen sich unserer politischen Auffassung an - Herr Döring hat es auch schon gesagt - und lassen es, wie es mal war, gerecht und unbürokratisch für alle. Denn Gebühren für Bildung sind ungebührlich. Schaffen Sie die Lernmittelpauschale ersatzlos ab.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Emde, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, es ist wohl jedem klar, dass eine konkrete und solide Aussage zu dem mündlich ergangenen Urteil heute nicht möglich ist, da muss man die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen haben. Herr Döring, jetzt grinsen Sie, vorhin haben Sie es ja selbst so erwähnt. Trotzdem ist es so, dass die Sache von öffentlichem Interesse ist und deswegen haben wir letzten Endes diesem Antrag auch zugestimmt, aber inhaltlich kann man wirklich erst drüber reden, wenn die inhaltliche Urteilsbegründung vorliegt. Der schriftliche Bericht des Kultusministers wird dann sicherlich nicht auch erst in sechs Monaten vorliegen, sondern das Bemühen muss sein in dieser Angelegenheit, die ja auch Unsicherheit bringt, möglichst schnell zu Stuhle zu kommen. Natürlich ist das eine äußerst ärgerliche Angelegenheit und, Frau Reimann, solche drakonischen Maßnahmen, wie Sie gegenüber den Juristen der Landesregierung ergreifen würden, sind sicherlich nicht möglich und auch nicht angebracht, aber ärgerlich ist es allemal. Man muss schon fragen, wie so etwas zustande kommen kann.

Aber zu der Forderung, Frau Reimann, generell die Elternbeteiligung auszusetzen, sage ich, es ist ja üblich in allen Bundesländern in Deutschland, dass Eltern in der einen oder anderen Form an den Lernmitteln beteiligt sind. Da nehme ich nur mal das Bundesland Berlin, dort haben ja die Linkspartei.PDS und SPD zusammen regiert, dort zahlen Eltern erst einmal pauschal 100 €, ausgenommen sind nur Arbeitslose und ein paar andere.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, ich will nur ein Beispiel sagen, wie die Linkspartei.PDS sich dort verhält, wo sie regiert. Es soll noch mal klar gesagt werden, dass die Mitbeteiligung der Eltern an den Kosten für die Lernmittel in Thüringen kein Einzelfall ist, sondern üblich ist in ganz Deutschland. Die Beteiligung der Eltern wurde im Übrigen vom Gericht auch nicht kritisiert. Es ging um die Form und die Art und Weise, wie es geschehen ist und wie es juristisch umgesetzt wurde. Herr Döring, da darf ich aber auch sagen, vorhin bei Ihnen habe ich das so rausgehört, als hätten Sie immer gewusst, „dass das Büchergeldvorhaben unrechtmäßig ist“. In den Ausschussberatungen habe ich das so von Ihnen nicht vernommen.

(Beifall bei der CDU)

Aber sei es, wie es sei, die Kuh muss vom Eis gebracht werden und hier wird gefordert, dass das Geld zurückzuzahlen ist. Ich denke, das wäre keine besonders glückliche Lösung, denn neben dem Loch, das in die Haushaltskasse des Kultusministeriums gerissen würde, wäre es auch ein enormer Verwaltungsaufwand, wenn dieses Geld zurückgezahlt würde. Ich hoffe, man kann da eine andere Lösung finden. Sie müssen nur daran denken, Schüler haben auch die Schule verlassen und wie kommen Sie dann an die Eltern heran.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Da müs- sen Sie ihn fragen.)

Im Übrigen ist das auch so ein Wahnsinnsaufwand, der die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben würde. Ich denke, dort sollte nach einer anderen Lösung gesucht werden. Im Übrigen fand ich es einen sehr guten Ansatz, dass die Erhebung der Elternbeiträge über die Schule gelaufen ist und dass die Schule selbst auch einen Nutzen daraus ziehen konnte. Nur Bayern als anderes Bundesland geht einen ähnlichen Weg. Das dient ja auch dazu, dass die Mittel effektiv eingesetzt werden, dass Schulen einen Anreiz daraus ziehen können, und dient auch der Eigenverantwortung von Schule. Dazu sei anzumerken: Die Lehrer, verschiedene Lehrer - einzelne - haben ja auch geklagt gegen diesen angeblichen Mehraufwand, den sie betreiben mussten. Sie sind vor Gericht unterlegen. So viel sei dazu noch gesagt.