Kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1814 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/2346. Wer ist für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, dann durch Erheben von den Plätzen ihre Stimme abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Zweites Gesetz zur Ände- rung des Thüringer Spar- kassengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2158 - ZWEITE BERATUNG
und schadet damit den Sparkassen in Thüringen und dem Deutschen Sparkassenwesen insgesamt. Lassen Sie mich diese Aussage an drei Fakten belegen.
Fakt 1: Statt den Sparkassen eine klare Perspektive darzustellen, statt einer eindeutigen Positionierung von Anfang an versuchte die Thüringer CDU, das Thema herunterzuhängen. In internen Verhandlungen soll nun ein Staatsvertrag erarbeitet werden, der die Thüringer Interessen einigermaßen schützen soll. Unser Ministerpräsident hätte das Problem zur Chefsache machen sollen und Klartext mit Ministerpräsident Koch reden müssen; das wäre ein Signal nach außen gewesen, dass Thüringen seine Interessen auch durchsetzt und wahren will.
Fakt 2: Am 31. März dieses Jahres hat dann das Hohe Haus ein vollkommen falsches Signal nach Wiesbaden hinterhergeschickt. Der Antrag „Verhinderung schädlicher Auswirkungen auf die Thüringer Sparkassen und das Sparkassenwesen in Deutschland“ wurde von der CDU-Mehrheit abgelehnt, nicht weil es inhaltliche Differenzen gab, sondern weil der Antrag von der falschen Fraktion eingereicht worden war.
Fakt 3: Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes wurde nicht einmal zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Zunächst halte ich es für grundsätzlich falsch, wenn kraft Wassersuppe, hier kraft schwarzer Wassersuppe, ein Antrag nicht im Ausschuss beraten werden kann,
eine Diskussion unterbunden wird, nur weil eine Partei immer recht hat. Aber beim konkreten Gesetzentwurf ist auch hier das falsche Signal nach außen gegangen, nämlich das Signal, dass die drei Fraktionen im Thüringer Landtag unterschiedliche Positionen vertreten.
Dabei wollen alle in diesem Punkt das Gleiche. Wir brauchen in den Regionen starke Sparkassen. Wir wollen, dass der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen seine Tätigkeit erfolgreich fortsetzen kann, und dazu müssen wir die Risiken minimieren und den Sparkassen für die Zukunft größtmögliche Sicherheit geben. Letztendlich geht es nämlich um den Stellenwert des Sparkassenwesens in Deutschland und in der Europäischen Union.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass die Sparkassen in Rheinland-Pfalz Stammkapital bilden können und einige auch schon gebildet haben. Bisher konnte aber durch andere Sparkassen oder die Landesbank Schlimmeres verhindert werden, indem die entstehenden Brände schnell wieder ausgetreten wurden. Die Bildung von Stammkapital ist aber der erste Schritt zur Privatisierung der öffentlichen Geldinstitute. Nun wollen die Hessen einen weiteren gewichtigen Stein aus dem Brückenpfeiler herausnehmen und die Frage ist, wie lange die Statik dann noch hält, bis das Bauwerk ins Wanken gerät. Und Thüringen schaut zu!
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin mag sicher recht haben, dass die Bildung von Stammkapital in Hessen für Thüringen keine entsprechenden Gesetzeszwänge nach sich zieht, aber jedes Schlagloch hat mit einem kleinen Riss begonnen. Ob Thüringen dann dem Druck standhalten kann, mag bezweifelt werden. Herr Wehner hat in der ersten Lesung auch über die Verwaltungsräte in den Sparkassen gesprochen. Ich stimme ihm zu, dass diese ihrer Verantwortung gerecht werden und sehr verantwortungsvoll in ihrer Tätigkeit sind. Man muss aber sehen, dass viele Mitglieder von Kreistagen und Stadträten mit dem Rücken zur Wand stehen, dass ihnen finanziell die Luft zum Atmen fehlt. Dann ist die Verlockung groß, durch Ausschüttungen, die den Rückhalt der Sparkasse schmälert, oder durch Veräußerung von Sparkassen den Haushalt zu sanieren. Ich erinnere an die Wohnungsgesellschaften zahlreicher Städte, aus denen jetzt der neue Besitzer das Kapital herauszieht und die Substanz vergammeln lässt.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch die Gefahren für unsere Landesbank sehen. Jeder Erwerb von Sparkassen bedeutet eine erhebliche Eigenkapitalbelastung für die Helaba. Dadurch wird ihre Basis für Kapitalerhöhungen schmaler. Außerdem muss die Helaba die erworbenen Sparkassen konsolidieren. Wir laden ihr damit eine schwere, kaum zu tragende Last auf den Buckel.
Meine Damen und Herren, die Bildung von Stammkapital ist im Thüringer Sparkassengesetz nicht vorgesehen. Deshalb ist die vorgeschlagene Gesetzesnovelle eigentlich nicht notwendig. Sie wäre eine doppelte Absicherung, wie wir sie aber in anderen Gesetzen auch schon haben. Sie wäre aber auch ein positives Signal des Thüringer Landtags nach außen, in das deutsche Sparkassenwesen hinein. Deshalb wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, mein Name ist Frank Kuschel, wir beraten heute zum zweiten Mal den von uns eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes und zunächst haben wir mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die SPD entgegen den Aussagen in der ersten Lesung unseren Gesetzentwurf nicht mehr für überflüssig hält, sondern als ein Signal bewertet, und Herr Dr. Pidde hat es bezeichnet als eine Form der doppelten Absicherung, die durchaus im Gesetzgebungsverfahren nicht unüblich ist. Das Handeln der Landesregierung hingegen in dieser Frage - und über diese Frage diskutieren wir bereits seit Monaten - ist tatsächlich halbherzig und die Landesregierung muss sich fragen lassen, insbesondere auch die Finanzministerin - sie ist heute nicht da, aber der Staatssekretär vertritt sie ja -, wie ernst sie eigentlich den Landtag als Parlament nimmt. In der ersten Lesung hat die Finanzministerin hier dargelegt, dass die Landesregierung überhaupt keinen Handlungsbedarf hinsichtlich des Sparkassenrechts erkennt, und zwar unabhängig von den Vorhaben, die hier im Raum stehen, die die hessische Landesregierung plant. Vor wenigen Tagen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung offenbar einen sehr erheblichen Handlungsbedarf sieht, aber das nicht im Sparkassengesetz regeln will, sondern im Staatsvertrag, und das finden wir doch schon eine erstaunliche Entwicklung und wir werden im Haushalts- und Finanzausschuss mit der Landesregierung darüber in den Dialog treten, wie denn nun plötzlich innerhalb von vier Wochen dieser Gesinnungswandel erfolgen kann. Es ist aus unserer Sicht nicht seriös, bei einer Gesetzesberatung in erster Lesung zu sagen, es gibt keinen Handlungsbedarf und zwischen der ersten und zweiten Lesung dann auf einmal den Handlungs
bedarf klar zu bestimmen, aber ihn im Staatsvertrag regeln zu wollen. Wir fordern von der Landesregierung, dass sie das Vorhaben der hessischen Landesregierung nicht nur kritisiert und mögliche Risiken für Thüringen im Staatsvertrag minimieren will, sondern wir wollen, dass sich diese Landesregierung eindeutig positioniert, dass dieses hessische Vorhaben zu verhindern ist. Es ist zu verhindern.
Herr Dr. Pidde hat die Argumente hier bereits formuliert und dargestellt. Es ist tatsächlich ein Einstieg in die Privatisierung und die Landesregierung nimmt hier billigend in Kauf, sie riskiert, dass sich in absehbarer Zeit, notfalls auf dem Klageweg, private Investoren den Sparkassen nähern und Anteile oder die gesamten Sparkassen übernehmen können. Wir wollen ein klares Bekenntnis; die drei Fraktionen im Thüringer Landtag haben im Übrigen dieses klare Bekenntnis ausgesprochen, denn alle drei Fraktionen haben mehrfach im Landtag betont, die kommunalen Sparkassen auch mit der kommunalen Trägerschaft zu erhalten. Wir verlangen allerdings auch, dass insbesondere die Mehrheitsfraktion diesen Erklärungen Taten folgen lässt, weil ansonsten der Vorwurf der Sonntagsreden sicherlich nicht unberechtigt ist. In diesem Zusammenhang bewerten wir die Nichtüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss nicht so wie die SPD, die sagt, es ist ein schlechtes demokratisches Verhalten, sondern wir gehen davon aus, die CDU hat sich eindeutig mehrfach positioniert und hat keine Probleme, unserem Gesetzentwurf auch ohne weitere Ausschussberatungen zuzustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit würden wir ein Zeichen setzen auch in Richtung Landesregierung. In den weiteren Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses werden wir dann über Details zu sprechen haben, die den Staatsvertrag betreffen. Es gibt aus unserer Sicht Handlungsbedarf bei den kommunalen Sparkassen und beim Sparkassengesetz, darauf haben wir mehrfach hingewiesen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Gesetzesinitiative der Fraktion der PDS in der 3. Legislaturperiode.
Mit einer abschließenden Bemerkung möchte ich meine Ausführungen beenden. Entgegen den Befürchtungen der SPD, dass möglicherweise durch die Ausschüttung der Bestand der Sparkassen gefährdet wird, haben wir hier eine andere Position. Wir sind davon überzeugt, die Kommunen als Träger der Sparkassen in Thüringen dürfen nicht nur das wirtschaftliche Risiko der Sparkassen mittragen, sondern müssen auch am wirtschaftlichen Erfolg der
Sparkassen beteiligt werden. Zwischenzeitlich liegt eine Antwort der Landesregierung zur wirtschaftlichen Situation der Thüringer Sparkassen vor. Daraus wird sichtbar, dass die Thüringer Sparkassen wirtschaftlich gut aufgestellt sind, sich im Markt auch gegen ihre Mitbewerber behauptet haben und die Ausschüttung jedoch gegenwärtig nur an zwei Träger erfolgt; wenn ich den Unstrut-Hainich-Kreis mit einbeziehe - obwohl die nicht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Sicherheitsrücklage überwunden haben -, sind es drei Sparkassen.
Wir aber sind davon überzeugt, alle Träger, alle kommunalen Träger der Thüringer Sparkassen müssen bei der guten wirtschaftlichen Situation der Sparkassen dort am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt werden, und das in einer Größenordnung, die niemals den wirtschaftlichen Bestand der Sparkassen gefährdet. Es geht einfach darum, dass auch die Sparkassen einen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen und der kommunalen Haushalte zu leisten haben.
In diesem Sinne gehen wir davon aus, dass unserem Gesetzentwurf von allen Fraktionen die Zustimmung erteilt wird. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste! Herr Kuschel, Sie irren in Ihrer Annahme, dass wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmen können. Ich darf aber zunächst einmal feststellen, dass ich es manchmal nicht mehr begreife, wenn man die Reden seitens der Opposition hört, wie unterschiedlich doch gleiche Sachverhalte gesehen werden.
Herr Dr. Pidde hat beklagt, dass wir uns nicht positioniert hätten. Er empfand es als undemokratisch, dass wir es nicht im Ausschuss noch mal auf die Tagesordnung gehoben haben. Kurz danach stellt Herr Kuschel fest, dass wir uns ja schon mehrfach positioniert haben dazu und eigentlich seinem Gesetzentwurf zustimmen könnten. Also irgendwas muss ja nun hier in der Wahrnehmung völlig verschieden ablaufen. Ich kann an dieser Stelle noch mal deutlich sagen: Die CDU-Fraktion tritt für den Erhalt der Sparkassenlandschaft ein.
Sie irren aber, wenn Sie meinen, dass wir das durch ein Gesetzgebungsverfahren, das in Hessen stattfindet, also in einem anderen Bundesland, machen könnten, indem wir dieses Gesetz, bei dem wir überhaupt kein Mitspracherecht haben, ablehnen könnten oder wie auch immer. Die einzige Möglichkeit, mit Hessen, mit einem anderen Bundesland etwas zu erreichen, ist nun mal der Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag ist mittlerweile auch von der Landesregierung ausgehandelt worden, ist dem Parlament zugeleitet worden. Ich gehe davon aus, dass wir uns in einer der nächsten Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses auch inhaltlich darüber austauschen werden.
Wir haben übrigens in vielen Ausschuss-Sitzungen im Prinzip einen großen inhaltlichen Konsens in der Sparkassenfrage erreicht und auch dargestellt. Ich verstehe auch aus dieser Sicht diese Diskussion hier heute nicht.
Der vorliegende Gesetzentwurf der PDS ist überflüssig. Wie Sie richtig festgestellt haben, ist es nach Thüringer Gesetzgebung nicht möglich, das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verhindern wollen, überhaupt durchzuführen. Also wozu dann überhaupt dieses Gesetz? Ich habe bereits im Rahmen der ersten Lesung auf die unterschiedlichen Bedingungen der Sparkassenlandschaft von Hessen und Thüringen hingewiesen. Hessen hat teilweise kleingliedrige Strukturen, Hessen hat mehrere öffentlich-rechtliche Sparkassen, die im selben Gebiet tätig sind. Aus dieser Sicht der unterschiedlichen Bedingungen gibt es natürlich auch unterschiedliche Interessen, die in der Sparkassengesetzgebung durchaus Berücksichtigung finden können. Übrigens ist diese Gesetzesänderung der hessischen Seite ja nicht die erste. Wie Sie richtig darauf hingewiesen haben, haben die Rheinland-Pfälzer und der Ministerpräsident Beck bereits 1999 eine Gesetzesänderung vorgenommen. Schon aus diesem Grund, Herr Dr. Pidde, empfehle ich Ihnen etwas mehr Zurückhaltung bei der Diskussion um die Gefährdung der Sparkassenlandschaft. Siebenmal hat man inzwischen in Sparkassen von Rheinland-Pfalz Stammkapital gebildet. Von einem Untergang der Sparkassenlandschaft kann deswegen sicherlich keine Rede sein.
sen tun wollen, dann empfehle ich Ihnen, helfen Sie uns mit, das zu verhindern, was sich gerade in Berlin tut. Dort stehen Sie nämlich gemeinsam in politischer Verantwortung. Denn für das Sparkassenwesen ist aus meiner Sicht der Streit mit der EU-Kommission um den Namensschutz „Sparkasse“ anlässlich des Verkaufs der Bankgesellschaft Berlin viel gefährlicher. Zur Bankgesellschaft Berlin gehört nämlich auch die Berliner Sparkasse. Der rot-rote Senat in Berlin hat sich gegenüber der EU-Kommission in einem Beihilfeverfahren verpflichtet, den Kauf der Bankgesellschaft Berlin auch privaten Investoren zu ermöglichen. Dadurch wurde zum Zweck der Haushaltssanierung der Unternehmenswert erheblich gesteigert; allerdings bedeutet dies auch, dass die Marke „Sparkasse“ an sich gefährdet ist. Schlimmstenfalls könnte das sogar in Thüringen dazu führen, dass zukünftig auch private Sparkassen in Konkurrenz zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen treten dürfen. Wenn Sie, meine sehr verehrten Kollegen von der SPD und der Linkspartei.PDS, wirklich ehrlich etwas für die Sparkassenlandschaft tun wollen, dann wirken Sie auf Ihre Berliner Genossen ein, nicht denselben Weg, wie seitens der EU-Kommission gewollt, dass auch Private den Namen „Sparkasse“ verwenden dürfen, mit zu ebnen.