sen tun wollen, dann empfehle ich Ihnen, helfen Sie uns mit, das zu verhindern, was sich gerade in Berlin tut. Dort stehen Sie nämlich gemeinsam in politischer Verantwortung. Denn für das Sparkassenwesen ist aus meiner Sicht der Streit mit der EU-Kommission um den Namensschutz „Sparkasse“ anlässlich des Verkaufs der Bankgesellschaft Berlin viel gefährlicher. Zur Bankgesellschaft Berlin gehört nämlich auch die Berliner Sparkasse. Der rot-rote Senat in Berlin hat sich gegenüber der EU-Kommission in einem Beihilfeverfahren verpflichtet, den Kauf der Bankgesellschaft Berlin auch privaten Investoren zu ermöglichen. Dadurch wurde zum Zweck der Haushaltssanierung der Unternehmenswert erheblich gesteigert; allerdings bedeutet dies auch, dass die Marke „Sparkasse“ an sich gefährdet ist. Schlimmstenfalls könnte das sogar in Thüringen dazu führen, dass zukünftig auch private Sparkassen in Konkurrenz zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen treten dürfen. Wenn Sie, meine sehr verehrten Kollegen von der SPD und der Linkspartei.PDS, wirklich ehrlich etwas für die Sparkassenlandschaft tun wollen, dann wirken Sie auf Ihre Berliner Genossen ein, nicht denselben Weg, wie seitens der EU-Kommission gewollt, dass auch Private den Namen „Sparkasse“ verwenden dürfen, mit zu ebnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der PDS erweckt den Eindruck, dass die Bildung von Stammkapital ausdrücklich ausgeschlossen werden muss, um unzulässig zu sein. Dies ist nicht der Fall. Es ist unsinnig und es ist nur erklärbar mit der Art und Weise, wie Sie Politik betreiben. Es geht, wie so häufig auch in anderen Politikbereichen erlebt - und Herr Kuschel ist ja dort Fachmann -, nicht darum, ein Sachproblem zu lösen, sondern lediglich darum, Menschen zu verunsichern. Sie wollen den Eindruck erwecken, als wären unsere Sparkassen als wichtiger Standortfaktor in den Regionen - und dort auch nicht wegzudenken - akut gefährdet.
Herr Staatssekretär Dr. Spaeth wird dieses Haus anschließend über die Inhalte des Staatsvertrags informieren. Dieser räumt der Thüringer Seite umfassende Einspruchsrechte ein. Um gerade das zu verhindern, was Sie in Bezug auf die Helaba ja vielleicht zu Recht angemahnt haben, dass natürlich dort auch Kapital gebunden wird und Thüringen daran beteiligt ist, ist daran ein umfassendes Einspruchsrecht vorgesehen.
Ich bezweifle jedoch, dass Sie bereit sind, das Verhandlungsergebnis der Thüringer Landesregierung entsprechend positiv zu würdigen und Ihren Gesetzentwurf einfach zurückzuziehen. Deshalb kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Abgeordneter Wehner, Sie haben in Ihren Ausführungen darauf verwiesen, dass der Entwurf des Staatsvertrags oder die Änderungen dem Parlament zugeleitet worden sind. Können Sie das noch mal erläutern, denn wir haben ihn noch nicht.
Das Zweite: Würden Sie mir zustimmen, dass die Ursachen bei der Berliner Landesbank im Wesentlichen in der Zeit zu suchen sind, als die CDU mit in der Landesregierung Verantwortung getragen hat?
Zur zweiten Frage zunächst: Die Schieflage der Bankgesellschaft Berlin rührt sicherlich aus Zeiten der Großen Koalition. Das räume ich ein. Aber natürlich geht es um die Umsetzung dieser Geschichte
und da sind ja nun schon einige Jahre Rot-Rote am Werk. Zum Schluss geht es bei diesem Punkt nur noch um Haushaltssanierung und dafür ist man sogar bereit, den Namen „Sparkasse“ mit zu verhökern.
Zum anderen kann ich Ihnen nur sagen, dass ich seitens des Thüringer Finanzministeriums informiert worden bin, dass diese Drucksache zugeleitet worden ist. Ich selber habe sie auch noch nicht. Ich habe aber darauf verwiesen, dass Dr. Spaeth im Anschluss darüber informieren wird. Ich weiß also nur ganz allgemein, dass es Einspruchsrechte gibt. Genaues werden Sie aber gleich erfahren, Herr Kuschel.
(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Da können Sie die Ergeb- nisse doch nicht schon loben!)
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Damit erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Dr. Spaeth.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, den Gesetzentwurf lehnen wir ab. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht und genügend erörtert. Ich möchte mich aber in den nächsten Momenten kurz auf diesen Entwurf des Staatsvertrags, der dem Landtag zugeleitet worden ist, konzentrieren
und Ihnen ein paar Punkte erörtern. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass Verhandlungen mit Hessen stattgefunden haben, wurde im Haushalts- und Finanzausschuss des Öfteren erörtert, war auch in der TA als auch in der Financial Times zu lesen.
Natürlich ist es so, dass solche Gespräche vertraulich laufen. Insofern darf ich mich noch einmal bei den Hessen bedanken. Nicht zu verleugnen ist natürlich, dass es Zeit gedauert hat, bis die Vertreter der hessischen Landesregierung bereit waren, mit uns auf Augenhöhe zu verhandeln. Dies haben wir durch einen Mix aus öffentlich gemachter Kritik und Vorgesprächen mit Vertretern der hessischen Landregierung durchgesetzt und ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Beispielsweise haben wir immer wieder den Beleg für eine EU-Festigkeit des hessischen Vorgehens gefordert. Diese ist inzwischen von der EU bestätigt, EU-Innenmarktkommissar McCreevy hat mit Schreiben vom 7. August dieses Jahres dem hessischen Wirtschaftsminister mitgeteilt, dass die hessische Sparkassengesetzesnovelle nicht gegen die EG-Binnenmarktregeln verstößt. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags würden erst im Falle eines Verkaufs von hessischen Sparkassen an Private Anwendung finden. Dies wird jedoch durch den Staatsvertrag ausgeschlossen. In weiteren Verhandlungsrunden zwischen Finanzministerin Diezel und dem hessischen Wirtschaftsminister Rhiel hat man sich darauf geeinigt, den ge
meinsamen Staatsvertrag in wesentlichen Punkten zum Schutz des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens zu ergänzen. Dabei wird eine Privatisierung von Sparkassen durch den Staatsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass Hessen nicht einseitig den Verkauf von Sparkassenanteilen an Private in seinem Sparkassengesetz zulassen könnte. Damit ist auch Spekulationen der Nährboden entzogen, dass Hessen die Einführung von Stammkapital als ersten Schritt zur späteren Privatisierung seiner Sparkassen vollzieht. Diese Regelung hat einen weiteren Charme, sie wirkt nämlich wie eine Rückfallklausel. Zwar könnte der Europäische Gerichtshof die geplante hessische Novelle auf Klage einer privaten Bank kippen, diese Wahrscheinlichkeit ist allerdings nicht sonderlich hoch. In einem solchen Fall müsste Hessen aufgrund der neuen Regelungen im Staatsvertrag jedoch zur heute bestehenden Rechtslage zurückkehren. Das heißt, die Möglichkeit der Handelbarkeit von Stammkapital würde automatisch wieder entfallen. Juristisch gesehen würde der Europäische Gerichtshof nämlich lediglich verlangen, dass das Hessische Sparkassengesetz nicht gegen den EG-Vertrag verstößt. Da die heutige Rechtslage nicht gegen den EG-Vertrag verstößt, hätte Hessen aufgrund des Staatsvertrags nur die Möglichkeit, zur aktuellen Rechtslage umzukehren. Die Thüringer Landesregierung hat auch erreicht, dass die Helaba oder ihre Tochtersparkasse, die Fraspa, sich an hessischen Sparkassen nur mit Zustimmung der Thüringer Landesregierung beteiligen darf. Damit ist verfahrensrechtlich sichergestellt, dass die Interessen des Freistaats Thüringen, des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen und damit der Thüringer Sparkassen in einem solchen Fall der Beteiligung stets gewahrt werden können.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat erfolgsorientiert verhandelt. Sie war weder tatenlos noch ängstlich. Im Gegenteil, die Thüringer Landesregierung hat die Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung standen, genutzt. Die Ergebnisse werden dazu beitragen, das Sparkassenwesen in Thüringen zu sichern; das war das Ziel, denn Thüringen braucht seine Sparkassen. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass die Versorgung mit Finanzdienstleistungen auch in der Fläche Thüringens gewährleistet bleibt. Dies ist wichtig für unsere Region insgesamt, ist wichtig für den Einzelnen und ist wichtig für die zahlreichen Handwerksbetriebe und andere, besonders kleine mittelständische Betriebe in Thüringen. Ich danke Ihnen.
Da die Verwaltung gearbeitet hat, habe ich keine Nachfrage mehr. Ich finde es nur bodenlos, dass Abgeordnete aus der Financial Times Ergebnisse eines Staatsvertrags zur Kenntnis nehmen sollen.
Entschuldigung, da haben Sie nicht richtig zugehört. Ich habe gesagt, dass wir mit Hessen über einen Staatsvertrag verhandeln, konnte man in der Vergangenheit in der Financial Times als auch in der TA lesen und im HuFA wurde es mehrfach erörtert. Da muss man dann einfach auch mal Protokolle lesen. Ich danke Ihnen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2158 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.
Kommunales Haus- haltsrechtsmoderni- sierungsgesetz Gesetzentwurf der Frak- tion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2279 - ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Taubert, SPD-Fraktion. Die Abgeordnete Taubert ist nicht da. Was entscheidet die SPDFraktion?
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das heute in zweiter Lesung auf der Tagesordnung stehende Kommunale Haushaltsrechtsmodernisierungsgesetz als Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS greift grundsätzliche Probleme der Kommunalparlamente in Thüringen auf. Bevor ich darauf eingehe, will ich an dieser Stelle den Blick nochmals auf die Probleme der Abwendung vieler Bürgerinnen und Bürger von der parlamentarischen Demokratie richten. Vorwürfe, die ein jeder hier im Hohen Haus bestimmt nicht nur einmal gehört hat, wie „Ihr braucht uns ja nur zur Wahl und dann habt ihr uns eh wieder vergessen!“, sollten Mahnung genug sein.
Viele Wählerinnen und Wähler nehmen diesen Vorwurf unterdessen sehr ernst und bleiben jeglichen Wahlen fern. Hier ist die Politik gefragt, die ihre Angebote transparenter machen sollte. Entscheidungen, die nachvollziehbar sind, werden in der Regel auch aktiv unterstützt. Was - frage ich Sie - ist an dieser Zielstellung falsch? Nun kann man sich über die Wege und Methoden der Bürgerbeteiligung ja trefflich streiten. Man sollte aber eines nicht tun und das ist, mit Ignoranz und Ablehnung alles zu verhindern.
Auch wenn Herr Staatssekretär Baldus in der ersten Lesung am 28. September dieses Jahres die repräsentative vor die direkte Demokratie gestellt hat, kann man einer solch einseitigen Kritik nicht ungeteilt zustimmen.
Aus dem Thüringer Landtag müssen endlich Zeichen kommen, dass uns die Meinung der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig ist, und dies nicht nur am Tag der Wahl, sondern auch danach.
Wenn wir uns dem speziellen Thema der Kommunalhaushalte zuwenden, reicht es eben nicht, sich einzelne Erscheinungsbilder herauszulösen. Viele Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabenpflichtige in Thüringer Kommunen haben keine direkte Beteiligung an der Erstellung ihrer kommunalen Haushalte. Noch geringer ist die Möglichkeit der Kontrolle des Vollzugs. Eine Rechenschaftspflicht, wie wir sie vorschlagen, ist nicht Mehrarbeit, sondern Dienst am Bürger. Es ist aber auch nicht richtig, wenn behauptet wird, dass die kommunalen Parlamente eigentlich nur über ihre Mehreinnahmen nachdenken müssen
und die ach so arme Landesregierung dies neidisch verfolgt. Dazu nochmalig einige Zahlen, die dies widerlegen können. Wenn ich auf die Halbjahresbilanz des Jahres 2006 - die Zahlen entsprechen der Veröffentlichung des Thüringer Landesamtes für Statistik - sehe, so stehen tatsächlich 36,1 Mio. € Mehreinnahmen in den kommunalen Kassen zu Buche. Dem stehen aber auch allein 51,4 Mio. € Mehrausgaben für soziale Leistungen in den Büchern gegenüber. Nun stellen Sie sich einmal vor, die Zahlen der HansBöckler-Stiftung würden nur halbwegs stimmen und 2,5 Mio. Menschen würden ihre Leistungen auch noch abrufen. Man differenziert da ja zwischen 1,9 und 2,5 Mio. Menschen, das ist ja heute auch in der Presse nachzulesen. Hartz IV ist schon jetzt nur bei den Ausgaben über allen Erwartungen unserer Regierung geblieben. Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ist eine Fehlanzeige. Die dabei auftretende Fehlsumme von 15,3 Mio. € muss also durch Einsparungen oder Streichungen gefunden werden. Logische Schlussfolgerung ist der Rückgang der Sachinvestitionen um 3,7 Mio. €. Diese Zahl ist eine Fortführung der Entwicklung des I. Quartals 2006. Dort gingen die Sachinvestitionen bereits um 8,1 Mio. € bzw. um 8,8 Prozent zurück. All dies - und ich will Sie nicht weiter mit trockenen Zahlen langweilen - spricht aber eine klare Sprache.