Einen letzten Vergleich müssen Sie sich aber noch anhören, auch wenn es schwerfällt. Im Jahr 1993 standen den Kommunen für Sachinvestitionen 1.722.861.000 € zur Verfügung. Im Jahr 2004 war diese Summe auf 761.288.000 € geschrumpft, eine Reduzierung um 1 Mrd. €. So viel zu den Mehreinnahmen der Kommunen. Der Einstieg in die Haushaltsberatungen in meinem Landkreis, im Saale-OrlaKreis, zeigt dort dasselbe Bild. Eine erhebliche Erhöhung der Kreisumlage, die im Planentwurf steht, treibt den Bürgermeistern den Schweiß auf die Stirn. Dazu kommt - nur um ein Beispiel herauszunehmen - ein erheblicher Investitionsstau in vielen Bereichen. Allein das Straßennetz und die dazu notwendige Technik, das zu unterhalten hat einen erheblichen Bedarf. Vorschläge, Straßen einfach - und ich sage das bewusst - „verfallen“ zu lassen, können das Problem nicht wirklich lösen. Einher geht all dies mit dem Versuch, erhebliche Summen in allen Bereichen zu sparen. Mehrausgaben für Investitionen sind nicht oder kaum zu realisieren. Manche Kommune kann schon heute die Last nicht mehr allein tragen. Eigentlich kommt an dieser Stelle immer der Vorwurf, dass man in der Vergangenheit eben nicht über seine Verhältnisse leben durfte. Dann sollte man aber auch die Frage nach der Verantwortung dafür stellen. Diese bleibt aus Sicht der Bürger oft recht unbeantwortet. Wahlverdrossenheit ist die Antwort und ich kann nur hoffen, dass es nicht noch drastischere Antworten findet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen wir uns beim Wort nehmen, oder um es einmal bildlich zu beschreiben: Beim Kartenspiel ist der Blick in die Karten der Mitspieler verpönt. Uns sollte es Anspruch sein, dass ein jeder hineinschauen kann. Im Weiteren sollte auch die Auszählung der Ergebnisse, so wie es im Kartenspiel üblich ist, öffentlich erfolgen. So können wir zumindest ein Zeichen für Offenheit und Transparenz senden. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Plenum am 28. September ist dieser Gesetzentwurf in Drucksache 4/2279 schon im Detail - möchte ich sagen - ausdiskutiert worden. Anknüpfend an die damalige Debatte möchte ich doch noch einiges anmerken.
Zunächst zu dem Vorschlag der Linkspartei.PDS im Punkt 4 ihres Gesetzesvorhabens zum Thema „rentierliche Kredite“: Frau Kollegin Taubert, die wir jetzt gerade noch suchen, hat ja dankenswerterweise im letzten Plenum deutlich an einem Beispiel aufgezeigt, dass solche Projekte und auch rentierliche Kredite nach gründlicher Abwägung und fiskalischer Untersuchung aller Vor- und Nachteile durchaus auch nach den jetzt bestehenden gesetzlichen Regelungen eine Genehmigung erhalten können, auch wenn es mit der dauernden Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune nicht zum Besten gestellt ist. Das untermauerte insofern auch meine Ausführungen in der damaligen Debatte dazu. Ich möchte die Kollegen von der Linkspartei.PDS auch nochmals an den Redebeitrag von Herrn Staatssekretär Baldus zu dem Thema „Einnahmeentwicklung der Thüringer Kommunen“ erinnern. Diese Zahlen konnte man ja in Ruhe im Protokoll nachlesen bzw. konnte man auch beim Landesamt für Statistik noch mal Einsicht nehmen und insofern sich damit beschäftigen. Gerade gestern ist in den Medien wieder ganz aktuell über dieses Thema „Einnahmeentwicklung in Deutschland“ informiert worden. Dort kam die Aussage, dass im Jahr 2006 die Steuereinnahmen auf allen Ebenen so hoch seien wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Wir werden uns sicherlich nach Abschluss dieses Jahres auch noch mal konkret mit den Zahlen für Thüringen, für das Land und für die Thüringer Kommunen, auseinandersetzen. Herr Kollege Kalich, ich denke, man kann nicht 1993 mit 2004 vergleichen und ich halte das insofern auch für unredlich. 1993
gab es ein großes Programm des Bundes für Investitionen der Kommunen und das war auch eine einmalige Sache. Deshalb denke ich, dass man die Zahlen mit dem, was danach passiert ist, nicht einfach so vergleichen kann, sondern da muss man auch die Ursachen für die damalige hohe Investitionsquote berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gesagt, am 28. September 2006 haben wir bereits ausreichend Zahlen und Fakten diskutiert und an diesen hat sich auch in den letzten Wochen nichts geändert. Ich habe übrigens auch immer noch keine Rufe der Kommunen nach neuen Krediten oder einer vereinfachten Kreditaufnahme entgegen den jetzigen Bestimmungen gehört. Nicht eine einzige Kommune hat sich inzwischen dazu zu Wort gemeldet. Eine Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund meinerseits hat ergeben, dass dort ein Bedarf dafür auch nicht gesehen wird. Das wurde mir im Übrigen auch zu all Ihren Vorhaben in diesem Gesetzentwurf mitgeteilt und weiterhin, dass diese Themen, die Sie jetzt in Ihrem Entwurf aufgegriffen haben, bei den Thüringer Gemeinden überhaupt keine Rolle spielen. Deshalb kann ich Ihre Aussage, Herr Kollege Kalich, zu den großen Problemen vor Ort in diesen Punkten, die Sie ja geändert haben möchten, nicht nachvollziehen. Meine Erfahrungswerte vor Ort und auch bei Arbeitsbesuchen in meinem Wahlkreis in den Kommunen haben ebenfalls nichts Derartiges ergeben. Insofern sollte man sich in der Fraktion der Linkspartei.PDS doch noch einmal überlegen, wer eigentlich auf die Idee mit diesem Gesetzentwurf gekommen ist und ob überhaupt erforderlich ist, so wie jetzt hier das Ganze durchzuexerzieren. Wir meinen, und damit stehen wir auch nicht allein, dass Ihr Haushaltsrechtsmodernisierungsgesetz nichts an neuen Fortschritten bringt und aus unserer Sicht nicht erforderlich ist - weder für die Kommunen noch für die Bürger -, und zu diesem Punkt komme ich jetzt.
Sie haben vorgeschlagen, dass die §§ 15, 29, 57, 80 und 107 in der Thüringer Kommunalordnung geändert werden sollen - alles mit dem Ziel, durch eine Gesetzesänderung bzw. Änderung in der Thüringer Kommunalordnung eine höhere Bürgerbeteiligung zu erreichen. Dazu wiederhole ich auch an dieser Stelle gern nochmals, dass diejenigen Bürger, die interessiert sind, sich bereits jetzt schon beteiligen. Ich denke, das ist nicht nur in meiner Heimatkommune und in meinem Heimatkreis so, sondern ich denke, dass das thüringenweit so ist - das haben jedenfalls meine Gespräche mit meinen Kollegen, die in der Kommunalpolitik tätig sind, ergeben.
stehende Regelungen zur Durchführung von regelmäßigen Einwohnerversammlungen gibt - „mindestens einmal jährlich“ steht dort, „mindestens“ heißt ja nicht, dass man bei einmal jährlich bleiben muss. Interessanterweise verweisen Sie ja gerade in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf auf diese Regelung und führen deshalb auch Ihren eigenen Vorschlag meiner Meinung nach schon ad absurdum. Es verbietet niemand, dass sich der Bürgermeister zu Haushaltsplan und Investitionen oder auch anderen finanziell relevanten Vorhaben in diesen Einwohnerversammlungen äußert. Er ist sogar dazu angehalten, da er, wie man ja nachlesen kann, zu wichtigen Gemeindeangelegenheiten berichten soll. Das dürfte - ich denke, da sind wir uns auch einig - unstrittig z.B. den Haushalt oder Investitionen betreffen. Wer verbietet es, dass die Bürger dort hingehen oder auch nachfragen, dass sie dort ihre Ideen einbringen - auch das verbietet niemand und erst recht kein Gesetz.
Dann gibt es noch die Bürgermeistersprechstunden und selbst meine Kreistagsfraktion bietet in regelmäßigen Abständen auch Sprechstunden für die Bürger an. Ich weiß, dass das thüringenweit in manch anderen Landkreisen auch so manche Fraktion tut. Jeder Bürger kann und soll selbst entscheiden, ob und wie er sich einbringt, ob er die Sprechstunden dafür nutzt, seine Vorschläge vorzutragen, oder sich persönlich individuell an die Gemeinde- und Kreisräte wendet. Wie bereits in der letzten Debatte erwähnt, wir beurteilen die Lage so, dass viele Bürger schon jetzt davon Gebrauch machen und es eigentlich vor Ort viel besser funktioniert, als Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, uns hier glauben machen wollen.
Ich nehme mal ein Beispiel heraus. Ihre Fraktionskollegin Frau Enders ist ja auch als Bürgermeisterin aktiv und ich denke schon, dass sie sich keinem Bürger verschließt, der sich mit Ideen und Vorschlägen zum Gemeindehaushalt an sie wendet oder Dinge vorträgt, was man vielleicht in ihrer Gemeinde noch tun sollte. Es sei denn, Sie würden behaupten, dass Frau Enders das alles nicht macht und jetzt per Gesetz dazu gezwungen werden soll. Das glaube ich eigentlich nicht.
Zu einem weiteren Punkt Ihres Vorhabens, meine Damen und Herren, die Gemeinde- und Kreistagsmitglieder können sich bereits jetzt regelmäßig auch über den Haushaltsvollzug berichten lassen. Auch die Jahresrechnung wird nicht nur in den Ausschüssen, sondern genau wie der Haushalt auch in öffentlicher Sitzung diskutiert und am Ende beschlossen. Es findet nichts Geheimes statt, was Gesetzesänderungen zwingend erforderlich machen würde, um
z.B. die Öffentlichkeit herzustellen. Ich denke, da sind wir uns alle einig, werte Kolleginnen und Kollegen. Es ist natürlich wünschenswert, wenn sich noch mehr Bürger in den Haushalt einlesen, wenn sich noch mehr Bürger mit dem Haushaltsrecht beschäftigen und auch insofern ihre Vorschläge mit einbringen. Aber eine Gesetzesänderung, so wie Sie das vorhaben, trägt nach unserer Auffassung nicht dazu bei, den Grad der Beteiligung zu erhöhen, sondern hier muss man sicher auch immer wieder auf die Bürger zugehen, diese Möglichkeiten anbieten, die es schon gibt, und dafür auch werben, indem man den Bürgern wirklich Gehör schenkt und die Dinge auch aufgreift. Das läuft bereits nach unserer Auffassung sehr gut vor Ort, wie gesagt, besser, als Sie uns das hier glauben machen wollen. Ich erwarte insofern eigentlich noch Erläuterungen bzw. hat sich mir der tiefere Sinn Ihrer Vorhaben noch nicht erschlossen, wie Sie die Bürger durch solche Gesetzesänderungen dazu bringen wollen, sich stärker zu beteiligen. Wie gesagt, Ziel ist es, dass wir das alle wollen, aber Gesetzesänderungen werden dazu nicht beitragen, denn Gesetze sollen Erforderliches als Rahmen regeln. Nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, ist Ihr Gesetz nicht erforderlich.
Das können Sie - werden Sie sicherlich auch, sehr geehrter Herr Kollege Kuschel - noch so schönreden hier vorn wie beim letzten Mal oder auch mit Frechheiten gegen eigene Kollegen spicken und verlängern, es ändert nichts an unserer Auffassung zu diesem Gesetzentwurf.
Die SPD-Fraktion hat noch einmal um das Wort für die Abgeordnete Taubert gebeten. Ich erteile ihr das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Kommunalordnung steht, dass man den Haushalt rechtzeitig einbringen muss. Wer macht das? Wer hält sich daran?
Nicht alle. Ich bin Stadtratsmitglied einer Gemeinde, die sich seit vielen Jahren regelmäßig nicht daran hält. Was kann man als Rechtsaufsicht dagegen tun? Nichts. Deswegen - das haben wir das letzte Mal schon erwähnt - können wir den Punkten in dem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen, die weitere Elemente in die Kommunalordnung hineinbringen. Wir haben das das letzte Mal auch schon gesagt. Das ist eine Überregulierung. Natürlich wäre es schön, will ich sagen, dass die Bürger unterrichtet werden über den Gemeindehaushalt der Folgejahre. Aber wenn der Haushalt noch nicht einmal den Gemeinderäten vorliegt, was soll der Bürgermeister denn dann den Bürgerinnen und Bürgern erzählen?
Zum Zweiten muss auch ich sagen, ich kann da Frau Lehmann nur in Ihren Äußerungen bestärken, die Bürger können heute schon kommen und an den Gemeindesitzungen teilnehmen, sie können anfragen. Mir persönlich ist es in 16 Jahren Kommunalpolitik noch nicht passiert, dass ein Bürger zum Haushalt eine Anfrage gestellt hat. Zumeist sind ja die Anliegen sehr persönlich; das ist auch, denke ich, gut nachvollziehbar. Der Aufwand, der für die Kommune entsteht, ist durchaus erheblich, wenn, wie von Ihnen gefordert, zum Beispiel § 57 geändert wird.
Wir hatten auch bereits erwähnt - und deswegen bedauern wir es außerordentlich, dass wir im Innenausschuss nicht darüber sprechen konnten -, dass wir die Thematik der Kreditaufnahme von rentierlichen Krediten näher besprechen konnten. Ich finde das wirklich bedauerlich, weil wir nicht nur Bürgermeister und Landräte haben, die dieses Instrument „missbräuchlich“ verwenden wollen, sondern weil es der ernsthafte Wunsch ist und auch die Notwendigkeit, Investitionen voranzubringen. Mich hätte intensiv interessiert: Wo sind solche Kredite bereits genehmigt worden? Wie ist die Praxis? Gibt es da den Versuch, das nur oberflächlich zu bewerten, wie rentierlich so ein Kredit ist? Wie genau prüft die Rechtsaufsicht und das Landesverwaltungsamt? Wie gesagt, wir haben im Saale-Orla-Kreis so ein Projekt durchgezogen und es war eine ganz schwierige Sache für die Verwaltung, denn man musste sehr deutlich und intensiv sagen, wie man das Geld für den Kredit aufbringen will, sowohl Zins als auch Tilgung, und nach langem Beraten ist es dann auch genehmigt worden. Deswegen können wir uns momentan eigentlich noch gar kein umfassendes Bild über diese Thematik machen. Wir hätten gewollt, dass wir das im Vorfeld tun können. Trotz alledem müssen wir, weil es nun einmal ein gesamtes Gesetzespaket ist, aus den vorgenannten Gründen das Gesetz ablehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben schon mehrfach hier im Plenum erlebt, dass insbesondere der Innenminister oder der Innenstaatssekretär, sicherlich im Namen der Landesregierung, unsere Fraktion und auch mich persönlich des Öfteren belehren, was verfassungsrechtlich zulässig/unzulässig ist, was kommunale Selbstverwaltung bedeutet oder nicht bedeutet. Deshalb möchte ich in gleicher Art und Weise hier mit einem Verweis beginnen. Wir finden es, um es vorsichtig zu formulieren, mehr als irritierend, wenn hier der Vertreter der Landesregierung in Form des Staatssekretärs des Finanzministeriums den Landtag über die Inhalte eines neuen Staatsvertrags mündlich informiert. Wir sind überzeugt, das ist ein verfassungsrechtlich bedenklicher Vorgang, regelt doch Artikel 67 Abs. 4 der Landesverfassung, dass der Landtag rechtzeitig über derartige Dinge zu informieren ist.
Man muss in diesem Zusammenhang schon mal fragen, wie Sie denn hier das Hohe Haus akzeptieren. Im Übrigen wäre es auch möglich gewesen, über diesen Staatsvertrag im Ausschuss zu beraten, wenn unser Gesetz überwiesen worden wäre, und dann hätten wir auch eine Entscheidung treffen können.
Ich rede deshalb zur Sache, Frau Präsidentin, weil auch dieser Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, nicht an den Ausschuss überwiesen wurde, und ich wollte nur einen Querverweis machen. Die Diskussion dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss, über den wir jetzt beraten, hätte die Möglichkeit gegeben, ab
zuwägen, ob man Dinge in einem Staatsvertrag regelt oder in einem Gesetz. Dann wäre die Forderung der CDU richtig gewesen. Wir hätten gegebenenfalls darüber nachdenken können, ob wir unseren Gesetzentwurf zurückziehen. Aber hier Informationen zu geben und einfach zu sagen, zieht mal euren Gesetzentwurf zurück, das spricht nicht für eine Achtung dieses Hauses.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte in der ersten Lesung Frau Lehmann von der CDUFraktion den Hinweis gegeben, sie sollte sich noch mal die richtige Beschlussvorlage geben lassen, weil sie in der ersten Lesung über Dinge geredet hat, die wir in unserem Gesetzentwurf überhaupt nicht thematisiert hatten. Heute hatte ich zumindest den Eindruck, Sie haben diesen Hinweis aufgegriffen, haben zwar die richtige Vorlage gelesen, aber der Sinn - das haben Sie selbst formuliert - hat sich Ihnen nicht erschlossen.
Frau Lehmann, das hatte ich befürchtet, deshalb haben wir ja vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss oder die Ausschüsse zu überweisen, weil wir Ihnen dort hilfreich zur Seite stehen wollten, damit sich der Sinn unseres Gesetzentwurfs auch Ihnen erschließt.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ich lache mich kaputt.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Lehmann, Sie können ja immer sehr selektiv Beispiele thematisieren; das mache ich auch. Beispiele sind immer dazu angehalten, Pro und Kontra festzumachen. Wenn Sie aber von Ihren guten Erfahrungen der CDU-Kreistagsfraktion im Unstrut-Hainich-Kreis berichten, was z.B. Bürgerfragestunden und dergleichen betrifft, gehört zur Wahrheit aber auch, dass Sie sich seit Jahren im Kreistag dagegen verweigern, dass z.B. in den Ausschüssen berufene Bürger tätig sein können. Das wäre auch ein Element der Bürgermitwirkung.
Sie müssen schon konsequent sein, warum Sie ein solches wirksames Mittel, das in vielen Kreisen, Städten und Gemeinden üblich ist, nicht anwenden wollen. Nach meinem Kenntnisstand hätte da die Links