Protokoll der Sitzung vom 29.03.2007

Dieses Programm mit den 5 Mio. €, das Sie gerade ansprechen, ist ein weiteres, hat mit dem, zu dem die Fragen und die Antworten gelten, nichts zu tun. Die Beurteilung der Projekte läuft im Augenblick, in diesen Tagen. Insofern kann ich dazu noch keine weitere Auskunft geben.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Dr. Fuchs, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2792.

Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) - die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Von Mai 2003 bis Mai 2006 hat das Robert-KochInstitut (RKI) den KiGGS durchgeführt. Ziel der bundesweiten Studie war es, erstmals umfassende und bundesweit repräsentative Informationen zum Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahren zu erhalten. Die Untersuchung wurde in 167 für die Bundesrepublik repräsentativen Städten und Gemeinden durchgeführt. Thüringer Städte wurden in diese Studie mit einbezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Studie aus Thüringer Sicht?

2. Ergeben sich aus der Feststellung der Studie, dass die Intensität der Aktivität im Vereinssport am höchsten ist, Konsequenzen, den Thüringer Landessportbund finanziell besser auszustatten?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang des Anteils der Auffälligen mit niedrigem sozioökonomischem Status, z.B. bei Essstörungen und Übergewichtigkeit etc.?

4. Werden im nächsten Thüringer Gesundheitsbericht soziale Indikatoren bei der Erhebung von Gesundheitsdaten mit berücksichtigt?

Es antwortet wiederum Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Kinder- und Jugendsurveys ist eine bundesweite Studie zur Darstellung des Gesundheitszustands von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 0 bis 17 Jahren. Bei 7.641 Kindern und Jugendlichen wurden Daten zum körperlichen, psychischen und psychosozialen Gesundheitszustand, zum Gesundheitsverhalten, zur subjektiv wahrgenommenen Gesundheit und zur motorischen Leistungsfähigkeit erhoben. Die Daten leisten einen wichtigen Beitrag für die zielgerichteten Strategien zur gesundheitsbezogenen Prävention und Intervention. Weiterhin liefert die Erhebung eine Fülle von Daten, mit deren Hilfe es möglich ist, den Einfluss verschiedener Faktoren auf den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen darzustellen. Davon ausgehend können Maßnahmen der Prävention und Intervention auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten werden. Dies alles wird positiv beurteilt.

Zu Frage 2: Nein. Dies ist in Thüringen nicht notwendig. Das Land fördert den Landessportbund und den Vereinssport großzügig. Gemäß § 3 des Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetzes erhält der Landessportbund beispielsweise 6 Prozent der Spieleinsätze aus der Veranstaltung der Lotterien und Sportwetten.

Zu Frage 3: Auf diesen möglichen Zusammenhang wird in einigen Studien hingewiesen. Es wird in nahezu allen Untersuchungen festgestellt, dass die Ursachen von Defiziten sehr vielschichtig sind und völlig unterschiedliche Hintergründe haben können. Dementsprechend gibt es auch keinen Königsweg bei den notwendigen Maßnahmen. Notwendig ist ein Katalog, ein Bündel von Maßnahmen für alle Betroffenen. Gesundheitsförderung für Menschen mit sozialer Benachteiligung ist eine besondere Herausforderung. Sie muss Angebote zur Veränderung des sozialen Umfelds ebenso umfassen wie Angebote zur Verhaltensänderung. Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung - AGETHUR - leistet hierbei in Kooperation mit der AOK Thüringen einen wesentlichen Beitrag.

Zu Frage 4: Einen Gesundheitsbericht in der gewohnten Form wird es nicht mehr geben. Derzeit wird von der Landesregierung ein umfangreiches elektronisches Gesundheitsportal im Internet aufgebaut. Diese Datenbank wird mindestens 300 Indikatoren umfassen, also wesentlich detaillierter, umfangreicher und aktueller sein als die bisherigen Gesundheitsberichte. 60 dieser Indikatoren sind bereits freigeschaltet. Dieses Portal ist über die Homepage der Thüringer Staatskanzlei, des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und des statistischen Landesamtes erreichbar. In den nächsten Wochen und Monaten werden diese Daten Schritt für Schritt ergänzt. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Statistik wird es auch möglich sein, Gesundheitsmerkmale und soziale Daten miteinander zu verknüpfen.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Huster, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2800.

Verdacht der rechtswidrigen Übergabe eines Lottomittel-Bescheids?

In der „Hallo Weimar + Apolda zum Sonntag“ vom 3. März 2007 erschien ein Artikel, in dem berichtet wurde, dass die Kicker des SV 90 in Umpferstedt dank eines Fangnetzes nun nicht mehr in den Beeten der angrenzenden Gärten weiterspielen müssten. Das Projekt wurde mit Lottomitteln in Höhe von 3.000 € gefördert. Ausdrücklich wird im Artikel behauptet, dass der Landtagsabgeordnete und CDUKreisvorsitzende Mike Mohring den Lottomittel-Bescheid überreicht haben soll.

Frau Ministerin Diezel antwortete auf die Kleine Anfrage 1167 am 16. März 2004 (vgl. Drucksache 3/4107), dass Zuwendungsbescheide von Mitgliedern der Landesregierung oder durch beauftragte Vertreter der staatlichen Verwaltung persönlich überbracht, in der Regel jedoch per Post versandt wurden. Dies entspräche den gesetzlichen Regeln. Mitglieder des Landtags würden nicht beauftragt, Bescheide zu übergeben. Während der Plenarsitzung am 4. Mai 2006 wurde in Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/1899 diese Aussage durch Staatssekretär Dr. Spaeth wiederholt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Funktion hat Herr Abg. Mohring den Lottomittel-Bescheid an den SV 90 überreicht?

2. Würde die Übergabe eines Lottomittel-Bescheids durch einen Abgeordneten in seiner Funktion als Mitglied des Landtags den gesetzlichen Regeln widersprechen?

3. Falls Herr Mohring den Lottomittel-Bescheid ohne die Zustimmung der Landesregierung überreicht hat: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem vorsätzlichen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen für Herrn Mohring?

4. Falls die Landesregierung verneint, dass der Abgeordnete einen Lottomittel-Bescheid übergeben hätte und damit der Artikel in der Zeitung unrichtig ist: Wie beabsichtigt sie, gegen die damit verbundene Darstellung in der Presse, dass die Landesregierung gegen gesetzliche Regeln verstoße, vorzugehen?

Es antwortet Ministerin Diezel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster in der Drucksache 4/2800 wie folgt:

Der in Rede stehende Bescheid des Thüringer Finanzministeriums für die Zuwendung aus den Überschüssen der Staatslotterie an den SV 90 Umpferstedt als Zuschuss für eine Ballstoppanlage auf dem Sportplatz in Umpferstedt wurde am 28. August 2006 per Post an den Verein übersandt. Dieser bestätigte mit Datum vom 1. September 2006 den Eingang des Zuwendungsbescheides. Der Abgeordnete Mohring hat demzufolge den Zuwendungsbescheid nicht überreicht.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Hierzu verweise ich auf Frage 1.

Zu Frage 4: Durch die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage im Thüringer Landtag hat die Landesregierung nun die Gelegenheit, den Sachverhalt öffentlich richtigzustellen. Insoweit danke ich Ihnen, Herr Abgeordneter, für Ihre Anfrage.

Gibt es dazu Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage; eine des Abgeordneten Kuschel, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2816.

Danke, Frau Präsidentin.

Änderung von Gemeindegebietsstrukturen

Mit der Frage Nummer 1 in der Kleinen Anfrage 1152 wurde die Landesregierung befragt, ob die in einer Tageszeitung zitierte Aussage des Innenstaatssekretärs „Weil wir aber wissen, dass erst ab 5.000 bis 7.000 Einwohnern eine Gemeindeverwaltung in vollem Umfang und entsprechender Qualität möglich ist, fördern wir jetzt Zusammenschlüsse bis zu 10.000 Einwohnern.“ die Auffassung der Landesregierung wiedergibt oder diese eine Einzelmeinung darstellt.

Die Landesregierung antwortete in Drucksache 4/2793 hierzu, dass es nicht zu den Aufgaben der Landesregierung gehöre, Presseartikel zu kommentieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Woraus schlussfolgerte die Landesregierung, dass sie aufgefordert war, eine zitierte Aussage des Innenstaatssekretärs zu kommentieren, bezog sich doch die Frage darauf, ob hier die Auffassung der Landesregierung zitiert wurde?

2. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass erst ab 5.000 bis 7.000 Einwohnern eine Gemeindeverwaltung in vollem Umfang und entsprechender Qualität möglich ist und wenn ja, woher und mit welcher Begründung weiß sie dieses, wenn nein, welche Auffassung vertritt sie ansonsten dazu?

3. Weshalb schließt die Thüringer Landesregierung gegenwärtig eine Gemeindegebietsreform aus, weiß sie doch nach der zitierten Aussage des Innenstaatssekretärs, dass erst ab 5.000 bis 7.000 Einwohnern eine Gemeindeverwaltung in vollem Umfang und entsprechender Qualität möglich ist, bzw. aus welchen sonstigen Gründen schließt sie gegenwärtig eine Gemeindegebietsreform aus?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Die Antwort der Thüringer Landesregierung vom 7. März 2007 auf die Kleine Anfrage Nummer 1152 resultierte aus der Fragestellung.

Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, aus denen ersichtlich ist, dass erst ab 5.000 bis 7.000 Einwohnern eine Gemeindeverwaltung in vollem Umfang und entsprechender Qualität möglich ist. Zu den Gemeindeeinwohnergrenzen habe ich mich für die Landesregierung unter anderem im Zusammenhang mit der Mündlichen Anfrage vom 15. Januar 2007 zur Zukunft der Gemeindegebietsstrukturen auf der 53. Sitzung des Thüringer Landtags am 25. Januar 2007 ausführlich geäußert. Im Hinblick auf den prognostizierten und bereits spürbaren Bevölkerungsrückgang in Thüringen hält die Landesregierung jedoch eine weitere Verbesserung der kommunalen Strukturen für erforderlich. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Arbeit der Enquetekommission „Zukunftsfähige Verwaltungs-, Gemeindegebiets- und Kreisgebietsstrukturen in Thüringen und Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen“.

Frage 3: Hinsichtlich der Auffassung, dass erst ab 5.000 bis 7.000 Einwohnern eine Gemeindeverwaltung in vollem Umfang und entsprechender Qualität möglich sei, verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Im Übrigen hat die Thüringer Landesregierung diese Frage bereits in ihrer Antwort vom 7. März 2007 auf die Kleine Anfrage Nummer 1152 hinreichend beantwortet. Aktuellere Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu nicht vor.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, ist also die Aussage des Innenstaatssekretärs, dass erst ab 5.000 bis 7.000 Einwohnern eine Gemeindeverwaltung in vollem Umfang und entsprechender Qualität möglich ist, entsprechend Ihrer jetzigen Antwort eine Einzelauffassung des Staatssekretärs und gibt nicht die Auffassung der Landesregierung wieder?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ehe- maliger Staatssekretär.)

Nein, der ist noch Staatssekretär im Innenministerium.

Sie müssen dies genau lesen, Herr Gentzel, „1. Juni“ steht in der Pressemitteilung der Staatskanzlei.

(Unruhe bei der CDU)

Jetzt will ich aber Ihre Frage beantworten, Herr Kuschel. Ich bitte um Nachsicht, dass das so nicht sofort möglich war.