Protokoll der Sitzung vom 29.03.2007

In Kenntnis der vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Zahlungen durch die TAB an den Insolvenzverwalter der CDA Logistik Center Albrechts GmbH wegen der Tatsache, dass die TAB an ein Beteiligungsunternehmen der TIB Kredite trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ausreichte, und unter Beachtung der TIB-Beteiligungen an insgesamt elf „Unternehmen in Schwierigkeiten“ frage ich die Landesregierung unabhängig von dem Berufungsergebnis beim Bundesgerichtshof:

1. Ist der Landesregierung auch durch die Mitwirkung von Vertretern der Landesregierung in einzelnen Gremien der TAB sowie der TIB bekannt, in wie vielen Fällen die TAB gegenüber TIB-Beteiligungsunternehmen Kredite gewährt hat, obwohl konkrete Kenntnisse zur Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit dieser Unternehmen vorlagen?

2. In welcher Höhe und Anzahl sind derartige Kredite insgesamt ausgereicht worden?

3. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind infolge der Gesamtvollstreckung bzw. der Insolvenz von acht TIB-Beteiligungsunternehmen Forderungen der TAB in dem Verfahren erhoben worden?

4. In welcher Höhe sind bisher die angemeldeten Forderungen in den Gesamtvollstreckungs- bzw. Insolvenzverfahren befriedigt worden?

Es antwortet Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Die TAB hat in der Vergangenheit in begründeten Einzelfällen auch bei finanzieller Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit von TIB-Beteiligungsunternehmen Kredite gewährt. Es handelt sich hierbei um sechs Kredite an vier der zwölf in Insolvenz bzw. Gesamtvollstreckung gegangenen Beteiligungsunternehmen. Der TAB war in diesem Fall die finanzielle Überschuldung oder die Zahlungsunfä

higkeit zum Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt. Hierbei ist zu beachten, dass eine finanzielle Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens nicht mit dem Stadium der Gesamtvollstreckung oder der Insolvenz gleichzusetzen ist. Bei positiver Fortführungsprognose werden vielmehr häufig insbesondere in einer durch die finanzielle Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen hervorgegangenen Krise Kapitalmaßnahmen getroffen, um diese Krisensituation zu beseitigen. Diese Verfahrensweise ist der Landesregierung bekannt.

Zu 2.: Das Gesamtvolumen der sechs Kredite belief sich auf, damals noch in D-Mark 33,4 Mio., jetzt 17,1 Mio. €. In allen Fällen wurden die Kredite im Rahmen von Sanierungsbemühungen gewährt, mit denen die krisenhaften Zustände der Unternehmen überwunden werden sollten.

Zu 3.: Die TAB hat hinsichtlich der vorgenannten Kredite infolge der Gesamtvollstreckung bzw. der Insolvenz der betroffenen Unternehmen Forderungen in Höhe von 30,4 Mio. DM/15,5 Mio. € angemeldet.

Zu 4.: Die TAB hat aus den angemeldeten Forderungen bislang Zahlungen in Höhe von 500.000 € erhalten.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Abgeordnete Hennig, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2778.

Abbruch der Schulsozialarbeit an den Thüringer berufsbildenden Schulen?

2006 gelang es mit Hilfe von Übergangsregelungen einem Teil der an den Thüringer Berufsschulen wirkenden und dort dringend benötigten Sozialpädagogen die Weiterarbeit zu ermöglichen. 2007 haben nach dem Willen der Landesregierung die Kommunen die volle Verantwortung für diesen Bereich übernommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützten 2004, 2005 und 2006 die Arbeit der Pädagogen an den Thüringer berufsbildenden Schulen (bitte jeweils zu Beginn des Ausbildungsjahres und nach staatlichen berufsbildenden Schulen und Beruflichen Schulen in freier Trägerschaft getrennt angeben)?

2. Wie viele Personen waren mit dem Auftrag Schulsozialarbeit am 1. März 2007 noch an den Thüringer berufsbildenden Schulen tätig? Um wie viele volle bzw. Teilzeitstellen handelte es sich dabei?

3. Plant die Landesregierung auch die inhaltliche Verantwortung für den Schulbetrieb an den berufsbildenden Schulen an die Kommunen abzutreten und wenn ja, wann ist dies vorgesehen?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es ist statistisch nicht möglich, die Zahl der Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter zu Beginn eines Ausbildungsjahres anzugeben. Die nachfolgend dargestellten Zahlen beziehen sich jeweils auf das gesamte Kalenderjahr. An den staatlichen berufsbildenden Schulen unterstützten in 2004 51, in 2005 49 und 2006 32 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die Arbeit der Pädagogen. In den Jahren 2004, 2005 und 2006 gab es keine Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die an Berufsschulen in freier Trägerschaft angestellt waren.

Zu Frage 2: Nach Angaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe waren am 1. März 2007 29 Personen mit dem Auftrag der Schulsozialarbeit an den Thüringer berufsbildenden Schulen tätig. Dabei handelt es sich um 11 Vollzeit- und 18 Teilzeitstellen.

Zu Frage 3: Nein.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2789. Diese Mündliche Anfrage wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Damit rufe ich die nächste Anfrage auf, Abgeordneter Panse, CDUFraktion, in Drucksache 4/2790.

Kampf gegen Rechtsextremismus

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für 2007 das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsex

tremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ mit einem Finanzvolumen von insgesamt 19 Mio. € aufgelegt. Danach können Thüringer Kommunen und freie Träger mit einer Förderung aus Bundesmitteln für drei Jahre in Höhe von jeweils 100.000 € für Projekte im Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus rechnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Zielsetzung hat das neue Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“?

2. Welche Thüringer Kommunen haben sich für den Programmbereich „Entwicklung integrierter lokaler Strategien“ beworben?

3. Welche Thüringer freien Träger haben sich für den Programmbereich „Entwicklung und Umsetzung themenbezogener modellhafter Maßnahmen“ beworben?

4. Inwieweit ist die Landesregierung in dieses Programm eingebunden?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bei diesem Programm handelt es sich ausschließlich um eine Maßnahme des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Nach Angaben der Bundesregierung verfolgt das Programm die folgenden Ziele: Es ist vorrangig im präventiv-pädagogischen Bereich angesiedelt. Es dient der Bewusstseinsbildung und es ist auf langfristige Wirkungseffekte ausgerichtet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Vorläuferprogrammen CIVITAS und ENTIMON sollen lokale Aktionspläne in kommunaler Verantwortung gefördert werden, herausgehobene, modellhafte Maßnahmen unterstützt sowie auf Bundesebene zusätzliche Orte zentraler gesellschaftlicher Kommunikation über Vielfalt und Toleranz geschaffen werden.

Zu Frage 2: Es haben sich folgende Städte und Landkreise beworben: Stadt Altenburg, Stadt Eisenach und Gemeinde Wutha-Farnroda, Stadt Erfurt, Eichsfeldkreis, Stadt Gera, Stadt Gotha, Landkreis Hildburghausen, Ilm-Kreis, Stadt Jena, Kyffhäuser

kreis, Landkreis Nordhausen, Stadt Nordhausen, Verwaltungsgemeinschaft Ohrdruf, Stadt Pößneck, Saale-Holzland-Kreis, Stadt Saalfeld, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Stadt Sömmerda, Landkreis Sonneberg mit den angrenzenden oberfränkischen Kreisen Coburg und Kronach, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis und Stadt Weimar gemeinsam mit dem Landkreis Weimarer Land.

Zu Frage 3: Im Rahmen eines Vorverfahrens konnten die Länder jeweils ein Modellprojekt benennen. Seitens der Thüringer Landesregierung wurde das Projekt „Perspektivwechsel - Bildungsinitiative gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit“ vorgeschlagen. Träger ist die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. Die Bewerbungsfrist für die Träger von Modellprojekten bei der Bundesregierung, die so genannte Interessenbekundung, ist am 15. Februar dieses Jahres abgelaufen. Der Bund befindet sich derzeit in der Sichtung und Auswertung der etwa 360 aus dem Bundesgebiet eingegangenen Interessenbekundungen. Daher liegen bisher noch keine Informationen zu möglichen Thüringer Bewerbern vor.

Zu Frage 4: Anders als bei den bisherigen Programmen CIVITAS und ENTIMON ist der Bund bei diesem neuen Programm bestrebt, sowohl die Länder als auch die Kommunen in die Umsetzung mit einzubeziehen. So haben die Länder im Programmbereich „Entwicklung integrierter lokaler Strategien“, sogenannte Säule 1, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden den Auftrag, die eingegangenen Interessenbekundungen zu prüfen und zu bewerten. Im Bereich der Modellprojekte, sogenannte Säule 2, bestand darüber hinaus ein Vorschlagsrecht für ein derartiges Projekt. Die endgültigen Förderentscheidungen über das Gesamtprogramm liegen jedoch abschließend beim Bund.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Abgeordneter Panse.

Sie hatten bei der Beantwortung auf Frage 2 deutlich gemacht, ich glaube, 24 Regionen, die sich darum beworben haben, und bei der Beantwortung auf Frage 4, dass die Länder durchaus eine Stellungnahme dazu abgeben konnten. Deswegen meine Frage: Ist schon bekannt, für wie viele der Kommunen jetzt eine Förderung erfolgen wird, also für wie viele der 24 Bewerber, und war die Stellungnahme des Landes in einer Rang- und Reihenfolge oder geht es grundsätzlich um die Frage der Befürwortung oder Nichtbefürwortung der kommunalen Anträge?

Also, der Umfang der sozusagen erfolgreichsten Bewerbungen ist nach meiner Kenntnis ausschließlich bestimmt durch die Vorgabe des Bundes, nicht mehr als 10 Bewerbungen zum Erfolg führen zu wollen. Ob der Bund dabei bleibt, ist noch nicht klar. Ich nehme an, dass das so ist.

Was die Beurteilung angeht: Die vom Bund beauftragte Gesellschaft, die die Erstbewertung vorgenommen hat, hat in einer Rang- und Reihenfolge uns unterrichtet, wie dort die Bewertung gesehen wird. Hier in Thüringen ist diese Bewertung durchdiskutiert worden, einmal von den Vertretern des Landes, zum anderen von den kommunalen Spitzenverbänden, mit denen dieses zusammen gemacht wurde, und diese Meldung ist anschließend wieder an den Bund zurückgegangen. Diese Bewertung ist eine rein fachliche Beurteilung gewesen, die - soweit ich Kenntnis habe - nicht wesentlich unterschiedlich ist von dem, was die Bundeseinschätzung war. Eine abschließende Beurteilung ist dieses aber im Zweifelsfall nicht, weil der Bund immer wieder betont hat, dass er sich ohne jede weitere Diskussion die Beschlussentscheidung vorbehält.

Herr Abgeordneter, es waren eigentlich zwei Fragen, die Sie gestellt haben. Selbstverständlich dürfen Sie eine Bitte äußern.

Da würde ich die Bitte gern äußern: Wenn der Bund entschieden hat, dass wir vielleicht zur Kenntnis bekommen könnten die Reihenfolge der zehn Projekte, die die Bewilligung gefunden haben. Wir haben damals fraktionsübergreifend in allen Landtagsfraktionen dafür geworben, dass sich möglichst viele auch zunächst einmal in dieses Rennen begeben. Ich glaube, wir haben ein gemeinsames Interesse, dann auch zu wissen, wenn die abschließende Entscheidung da ist, wer es geworden ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dies ist hiermit zugesagt.

Dann eine weitere Nachfrage aus dem Haus. Abgeordneter Gentzel.

Herr Staatssekretär, was das CIVITAS-Programm betrifft, hatte der Bund ja den Haushaltsansatz noch einmal um 5 Mio. € erhöht. Ich habe den Medien entnommen, dass von diesen 5 Mio. € 400.000 € nach Thüringen gehen können für die mobile Beratung, es bedarf aber noch einer Abstimmung mit der Thüringer Landesregierung. Inwieweit hat es denn eine Abstimmung gegeben, ist denn jetzt schon klar, inwieweit Bund und Land im nächsten Jahr die mobile Beratung unterstützen?

Dieses Programm mit den 5 Mio. €, das Sie gerade ansprechen, ist ein weiteres, hat mit dem, zu dem die Fragen und die Antworten gelten, nichts zu tun. Die Beurteilung der Projekte läuft im Augenblick, in diesen Tagen. Insofern kann ich dazu noch keine weitere Auskunft geben.