2. Wann ist mit einer Entscheidung des Fernwasserzweckverbands zu rechnen, damit man den Bürgern nicht weiter irgendwelche Wahlversprechungen vorgaukelt?
Frau Sedlacik, das, was die Bürgermeister sich gedacht haben und was sie gesagt haben, möchte ich hier nicht kommentieren, weil ich nicht weiß, was sie sich dabei gedacht haben. Man kann sich vieles denken und man kann sich auch vieles ausmalen. Man hat sicher auch einmal woanders hingeschaut, wo ähnliche Bedingungen bestehen. Man hat dann Überlegungen angestellt, dass das dort vielleicht auch so ist. Von unserer Seite und von meiner Seite aus ist darüber nicht spekuliert worden.
Zu Frage 2: Das hängt ganz davon ab, wie schnell jetzt die Fernwasserversorgung zusammenkommt und sich darüber dementsprechend entscheiden wird. Ich schätze mal, im Frühjahr nächsten Jahres sehen wir weiter.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, welchen Zusammenhang gibt es denn zwischen der weiteren Nutzung des Talsperrensystems Zeulenroda und der möglichen Versorgung dieser Region mit Trinkwasser aus der Talsperre Leibis und welche technischen und Investitionsvoraussetzungen müssen denn in diesem Zusammenhang noch realisiert werden?
Herr Kuschel, darüber könnte man jetzt sicher die ganze Stunde debattieren, aber das führt, glaube ich, nicht zu der Frage, die hier gestellt worden ist, es ging um die touristische Nutzung. Das hat mit touristischer Nutzung nichts zu tun, das sind Versorgungsfragen. Die Versorgungsfragen werden auch von der Fernwasserversorgung in der nächsten Zeit entschieden werden, wie weiter damit zu verfahren ist.
Herr Minister, wird das von Ihnen für das Frühjahr 2008 angekündigte Konzept auch Aussagen über die Talsperren im Landkreis Gotha, über die beiden Talsperren Tambach-Dietharz und Ohra-Talsperre enthalten?
Herr Pidde, nein. Ich möchte noch einmal dazu sagen, dass es hier nicht um ein Konzept geht, sondern dass es um eine Entscheidung geht, die die Talsperrenverwaltung in dieser Richtung treffen muss, wie das mit dem Problem in Zeulenroda weitergeht.
Danke. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3266.
Bezüglich des Insolvenzverfahrens über das Unternehmen Patrol, zu dem u.a. die Patrol Sicherheitsdienst-GmbH in Gera gehört, soll das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Unabhängig von der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Insolvenzverfahrens ist im Zusammenhang mit der Eröffnungsentscheidung - auch vor dem Hintergrund eines Massegutachtens - die Bewertung der finanziellen Vorteile und Risiken von beabsichtigten Anfechtungsklagen gegen (ehemalige) Arbeitnehmer bezüglich an diese nach längerer Verzögerung geleistete Gehaltszahlungen fraglich.
Gleichzeitig soll von Gerichten dem Insolvenzverwalter bzw. dem insolventen Unternehmen Prozesskostenhilfe zur Führung von Anfechtungsprozessen gegen (ehemalige) Arbeitnehmer bewilligt worden sein. Im oben erwähnten Massegutachten soll/wird von einer „Null-Quote“ für die Gläubiger ausgegangen. Dennoch haben die Anfechtungsklagen und die damit verbundenen Rückzahlungsforderungen an die Arbeitnehmer verschärfte Auswirkungen auf die existenzielle Situation der Arbeitnehmer. Soweit öffentlich bekannt, mussten zahlreiche Arbeitnehmer des Unternehmens schon in der Zeit vor der Insolvenz sehr nerv- und kräftezehrend und zum Teil in (meist erfolgreichen) Gerichtsverfahren um den ihnen zustehenden Arbeitslohn streiten.
1. Inwieweit ist die voraussichtliche Gläubigerquote rechtlich bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters gegen Arbeitnehmer etwa hinsichtlich der Bedürftigkeitsprüfung und der Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung sowie der Erfolgsaussichten des Verfahrens zu prüfen?
2. Inwieweit ist durch Verfahrensrecht bzw. Regelung der Gerichtsorganisation sichergestellt, dass sogenannte Massegutachten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verfahren der genannten Art bekannt sind und berücksichtigt werden können?
3. In wie vielen Fällen wurde seit 2005 für Verfahren im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen von Insolvenzverwaltern ein Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Thüringer Gerichten gestellt?
4. Sieht die Landesregierung hinsichtlich der Regelung der Prozesskostenhilfe bzw. der Gerichtsentscheidung insoweit einen Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zunächst zwei Vorbemerkungen: Das alte Konkursrecht ist 1999 durch das Insolvenzrecht/Insolvenzordnung abgelöst worden und damit sind alte Privilegien, Arbeitnehmerforderungen, Löhne als vorrangig zu beachten, vom Gesetzgeber abgeschafft worden. Stattdessen ist ausgleichend eingeführt
Die zweite Vorbemerkung: Die Landesregierung äußert sich bekanntermaßen nicht zu anhängigen gerichtlichen Verfahren selbst. Die nachfolgenden Antworten sind deshalb eher als abstrakte Aussagen zur allgemeinen Rechtslage zu verstehen.
Zu Frage 1: Eine voraussichtliche Gläubigerquote wird bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Anfechtungsklagen eines Insolvenzverwalters regelmäßig nicht geprüft. Die Gläubigerquote steht erst am Ende des Insolvenzverfahrens fest. Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Anfechtungsverfahren im Rahmen einer Insolvenz sind die Erfolgsaussichten solcher Verfahren und die Kostendeckung aus der Insolvenzmasse insgesamt zu prüfen.
Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Die Insolvenzmasse bzw. das Massegutachten sind selbstverständlich Gegenstand einer Prüfung der Voraussetzungen, ob Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist für den Insolvenzverwalter oder nicht.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Herr Abgeordneter Hausold, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/3267.
Politische Konsequenzen aus der Insolvenz des Unternehmens Patrol bezüglich der Rückforderung von Arbeitnehmergehältern.
Im Rahmen der Insolvenz des Unternehmens Patrol, zu dem unter anderem auch die Patrol Sicherheitsdienst-GmbH Gera gehört, sollen nach Medienangaben Gehaltsnachforderungen von Arbeitnehmern, die diese erst nach monatelanger Verzögerung erhalten hatten, vom Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse angefochten worden sein. Von der Insolvenz betroffene Arbeitnehmer sind so Rückforderungsansprüchen ausgesetzt, die sich in manchen Fällen auf mehrere Tausend Euro belaufen und die die Betroffenen in große, meist existenzielle
Schwierigkeiten bringen. Der Insolvenzverwalter spricht medienöffentlich von ca. 100 solcher Klagen gegen ehemalige Arbeitnehmer.
1. Welche Informationen über die Anzahl der Verfahren und die durchschnittliche Höhe der Forderungen sind der Landesregierung über Anfechtungsklagen im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Unternehmen Patrol und insbesondere der Sicherheitsdienst GmbH zugänglich, bei denen es um die Rückforderung von Arbeitnehmergehältern geht?
2. In wie vielen Fällen ist es seit 2005 in Thüringen zu Rückforderungen von Arbeitnehmergehältern durch den Insolvenzverwalter gekommen?
3. In wie vielen dieser Fälle haben die Insolvenzverwalter ganz oder teilweise mit welcher durchschnittlichen Forderungshöhe obsiegt?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der erleichterten Anfechtungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters bei Gehaltsforderungen von Arbeitnehmern durch die geltende Insolvenzordnung?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Ich darf zunächst, um Wiederholungen zu vermeiden, auf meine beiden Vorbemerkungen zur vorherigen Mündlichen Anfrage verweisen.
Zu Frage 4: Die Regelungen der Insolvenzordnung zur Anfechtung von Rechtshandlungen, die einem Insolvenzgläubiger vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht haben, stellen alle Gläubiger gleich und dienen der Anreicherung der Insolvenzmasse. Arbeitnehmer sind durch die Möglichkeit, Insolvenz
geld beantragen zu können, für Lohnausfälle, die sie infolge der Insolvenz erleiden im begrenzten Umfang allerdings nur - muss ich fairerweise sagen - abgesichert.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Gentzel, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3316.
Laut Landeshaushaltsplan 2006/2007 wurden im Einzelplan 03 als Ziel für den Stellenabbau im Rahmen des Konzepts der Landesregierung 1.591 Stellen vorgesehen. Im Entwurf des Haushaltsplans 2008/2009 wurden als Ziel 1.658 Stellen vorgegeben.