zes ist das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für Versicherte und Leistungsempfänger kostenfrei. In jedem einzelnen Verfahren trifft das Gericht eine Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die Beteiligten die ihnen entstandenen Kosten tragen müssen. Nach § 73 a Sozialgerichtsgesetz besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies kommt dann in Betracht, wenn einer der Beteiligten nicht in der Lage ist, z.B. die Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen.
Zu Frage 3: Eine Beantwortung der Frage 3 ist nicht möglich, weil die dafür notwendigen statistischen Erhebungen und Auswertungen, wie bereits in Frage 1 und 2 erläutert, in Thüringen nicht vorhanden sind.
Zu Frage 4: Die Landesregierung lehnt den Vorschlag ab. Zu der Frage des verbleibenden Kostenrisikos für die Betroffenen habe ich bereits in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 Stellung genommen, woraus Sie erkennen konnten, dass das Kostenrisiko wesentlich minimiert ist. Darüber hinaus ist aber eine objektive Normenkontrolle über gesetzliche Regelungen keine Angelegenheit eines einzelnen Bürgers. Nach geltendem Recht ist ein Bürger nur dann widerspruchs- bzw. klagebefugt, wenn er selbst in seinen eigenen Rechten verletzt ist. Es ist von der Rechtsordnung gewollt und entsprechend normiert, dass das verbleibende Kostenrisiko letztlich von der unterlegenen Partei zu tragen ist. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Blechschmidt, DIE LINKE, in Drucksache 4/3468.
Aus der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage in Drucksache 4/3076 sowie weiteren Informationen aus der Landessportkonferenz und der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Doppelhaushalt 2008/2009, Einzelplan 07, ergaben sich keine konkreten Aussagen und Entscheidungen zu Trägermodellen des geplanten Skitunnels Oberhof.
1. Welche juristischen, fachlichen oder finanztechnischen Fragen, Probleme und Hindernisse stehen vertraglich fixierten Trägermodellen zum Bau bzw.
2. Welche kommunalen oder gewerblichen Vertreter haben ihr Interesse für eine Trägerschaft - Bau und Betreibung - signalisiert bzw. wurden in Vorgespräche zum geplanten Skitunnel einbezogen?
4. Wann muss bzw. wann werden mit Blick auf den Baubeginn/Baufertigstellung Trägermodelle einschließlich der finanziellen Rahmenbedingungen entschieden und öffentlich vorgestellt, um die geplante Zeitschiene einzuhalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Hinblick darauf, dass das ursprünglich verfolgte Betreibermodell nicht realisiert werden konnte, welches aus dem Landkreis Schmalkalden/Meiningen, der Stadt Oberhof, dem Thüringer Skiverband und dem Thüringer Schlitten- und Bobsportverband bestehen sollte, wird aktuell an einer anderen Trägerkonstruktion gearbeitet. Ein geeigneter Träger könnte der Landkreis Schmalkalden/Meiningen sein. Hierzu wird sich der Kreistag Ende des Monats positionieren. Daher stehen dem Bau und dem Betrieb nicht primär juristische oder finanztechnische Probleme entgegen.
Zu Frage 2: Wie schon zu Frage 1 ausgeführt, wurden der Landkreis Schmalkalden/Meiningen, die Stadt Oberhof sowie der Thüringer Skiverband und der Thüringer Schlitten- und Bobsportverband in die ursprünglichen Gespräche einbezogen.
Zu Frage 4: Aktuell liegt eine Anfrage beim Landkreis Schmalkalden/Meiningen zur Übernahme der Trägerschaft für den Bau und Betrieb des geplanten Projekts Skilanglaufhalle Oberhof vor. Am 29.11.2007 wird eine Entscheidung des Kreistags dazu erwartet. Danach werden umgehend die formgebundenen Anträge auf Zuwendung beim Bund und beim Land gestellt. Ob dazu dann eine öffentliche Vorstellung
Zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Kann man aufgrund der jetzigen neuen Situation bei der Entscheidungsfindung zu einem Trägermodell die geplante bauliche Zeitschiene einhalten? Zweite Frage: Gibt es gegebenenfalls finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt?
Entschuldigung, Herr Minister, es gibt noch weitere Nachfragen aus dem Haus. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.
Das ist jetzt nicht so ganz klar mit den negativen Auswirkungen, aber Auswirkungen auf den Haushalt wird es doch haben, weil es auf den Kreishaushalt keine Auswirkungen haben wird laut Aussage von Landrat Luther. Stimmt das?
Es war vorher auch nicht vorgesehen, dass es Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Oberhof haben würde. Insofern hat sich an den Auswirkungen auf den Landeshaushalt nichts geändert.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Lemke, DIE LINKE, in Drucksache 4/3469.
26 Hainich-Gemeinden, die Städte Mühlhausen, Eisenach und Bad Langensalza als Mitglieder der kommunalen Arbeitsgemeinschaft haben alles dafür getan, dass das Nationalparkhaus nach Weberstedt kommt. Tausende Bürger aus der Region haben dafür ihre Unterschrift gegeben. Nach Ankündigungen aus dem zuständigen Ministerium wären - nach meiner Meinung und der vieler Bürger aus der Region - alle Anstrengungen umsonst gewesen.
1. Welche Gründe sprechen für oder gegen einen der beiden in Frage kommenden Standorte eines Nationalparkhauses (bitte für jeden Standort sepa- rat benennen) und was gab letztendlich den Ausschlag für den Standort Thiemsburg?
2. Hat der Freistaat für den möglichen Standort Weberstedt Mittel für Standortgutachten und Voruntersuchungen eingesetzt, wenn ja, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsachen, dass die Kommune Weberstedt und der UnstrutHainich-Kreis aufgrund von Stellungnahmen, Briefen und öffentlichen Äußerungen von Regierungsvertretern, die sich klar zu Weberstedt positioniert hatten, immense Vorleistungen erbracht hat, wie beispielsweise die Erstellung eines Flächennutzungsplanes oder der Anschluss des künftigen Standortes an das Kanalisationsnetz?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass sich eine gesamte Region, Tausende Bürger und zahlreiche Gebietskörperschaften für Weberstedt als zukünftigen Standort aussprechen und wie geht sie mit diesem deutlichen Votum um?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der vom Regionalmanagement UnstrutHainich vorgelegte Entwurf eines Betriebs- und Finanzierungskonzepts für das Nationalparkhaus „Am Tor zum Hainich“ in Weberstedt vom Mai 2007 ist so nicht realisierbar. Es besteht für diesen Ansatz kein sich selbst tragendes Konzept. Der Standort Thiemsburg profitiert von seiner Lage im unmittelbaren Umfeld des Baumkronenpfades. Dort gibt es bereits private und kommunale Initiativen, die sich sinnvoll und kostengünstig um Elemente der Umweltbildung und des Naturerlebnisses ergänzen und zu einem Nationalparkzentrum entwickeln lassen. So werden doppelte Infrastruktureinrichtungen und Dauersubventionen vermieden.
Zu Frage 2: Für das Nationalparkhaus sind mehrere Gutachten, unter anderem im Rahmen von regionalen Entwicklungskonzepten, vergeben worden. Dafür sind Fördermittel in einer Größenordnung von 100.000 € eingesetzt worden. Die Ergebnisse fließen selbstverständlich auch in die Überlegung zum Standort Thiemsburg ein.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat ihre Unterstützung immer davon abhängig gemacht, dass sich ein solches Haus dauerhaft ohne Zuschüsse selbst tragen kann. Dies ist laut vorgelegtem Projekt nicht der Fall.
Zu Frage 4: Das Ministerium sieht darin ein Votum der Region für ein Nationalparkhaus als Aushängeschild für den Nationalpark. Diesem Votum wird auch mit einem Nationalparkzentrum am Standort Thiemsburg entsprochen.
Herr Minister, in Frage 3 ist von öffentlichen Äußerungen von Regierungsvertretern, die sich klar zu Weberstedt positioniert hatten, die Rede, von denen man jetzt nichts mehr wissen will. Warum ist das so?
Herr Lemke, mir ist nicht bekannt, dass sich einer klar dazu geäußert hat. Ich habe auch gesagt, das Projekt in Weberstedt ist nicht schlecht, aber das Finanzierungskonzept geht nicht auf und da wird das nichts werden.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Schugens, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/3485.
Am 1. März 2007 wurde in Thüringen ein Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ (BF 17) gestartet.