Protokoll der Sitzung vom 11.04.2008

3. In welchem Zeitraum wurden die Mittel unter welchen Voraussetzungen (Bindefrist) bereitgestellt?

4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der technischen Probleme bzw. der Unwirksamkeit der Rußpartikelfiltersysteme vor?

Die Frage beantwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurde für die Errichtungsinvestition in 2002 und für die Erweiterungsinvestition in 2006 der Betriebsstätte in Eisenach-Hörselberg - allgemein bekannt als Kindel - ein GA-Zuschuss gewährt.

Zu Frage 2: Insgesamt erhielt das Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 1,6 Mio. € bewilligt, von denen 1,4 Mio. € ausgezahlt wurden. Die Auszahlung des Restbetrags wurde aufgrund der aufgetretenen Probleme gestoppt. Die Thüringer Aufbaubank wird keine weiteren Auszahlungen der Fördermittel vornehmen und zunächst das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten. Außerdem wurde die TAB gebeten, im Rahmen einer Anhörung eine aktuelle Stellungnahme des Unternehmens zu der bestehenden Problematik kurzfristig einzuholen.

Zu Frage 3: Die vorgenannten Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe wurden in den Jahren 2003 bis Frühjahr 2007 ausgezahlt. Mit der Bereitstellung der Fördemittel war die Errichtung und Erweiterung der Betriebsstätte Eisenach-Hörselberg sowie die Schaffung und Besetzung von 27 Dauerarbeitsplätzen und 2 Ausbildungsplätzen verbunden. Der Investitionszeitraum für das erste Projekt lief vom 01.01.2002 bis 30.11.2005 und für das zweite Projekt vom 29.11.2005 bis 31.12.2007. Nach Abschluss

des jeweiligen Investitionsprojekts beginnt bekanntlich die 5-jährige Zweckbindungsfrist.

Zu Frage 4: Die Landesregierung erhielt mit einem Schreiben der GAT EuroSchall vom 19.10.2007 an die Thüringer Staatskanzlei davon Kenntnis, dass „auf Drängen der Deutschen Umwelthilfe und sämtlicher Medien“ der Vertrieb der Diesel-Partikelfilter vorübergehend eingestellt wurde. Eine Begründung hierzu erfolgte nicht. Zuvor hatte die Firma GAT die Löschung der allgemeinen Betriebserlaubnis für Partikelminderungssysteme am 10.10.2007 beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg veranlasst. Die Löschung wurde vom Kraftfahrtbundesamt am 12.10.2007 bestätigt. Mit einem Schreiben an die Thüringer Aufbaubank teilte die GAT EuroSchall GmbH später mit, dass im II. Quartal 2008 ein neues, diskussionsfreies DBF-System auf den Markt gebracht werden soll, sofern das Kraftfahrtbundesamt die beantragte allgemeine Betriebserlaubnis erteilt.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Dr. Schubert, bitte.

Ich hätte noch einmal eine Frage zu den Arbeitsplätzen. Die 27 Arbeitsplätze und zwei Ausbildungsplätze waren die Gesamtzahl für alle Förderbescheide? Sie haben ja von zwei verschiedenen Bewilligungen gesprochen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE, in Drucksache 4/3884.

Danke, Frau Präsidentin.

Rechtsgutachten zur Reichweite des parlamentarischen Fragerechts

Das Thüringer Innenministerium hat im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfragen 1307 bis 1958 "Zeitpunkt des Inkrafttretens der Straßenausbaubeitragssatzungen" (Drucksache 4/3839) ein Rechtsgutachten zur Reichweite des parlamentarischen Fragerechts in Auftrag gegeben. Im Ergebnis

des Rechtsgutachtens vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Beantwortung der genannten Kleinen Anfragen nicht erfolgen muss. Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Michael Brenner, Uni Jena, erstellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt wurde das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben?

2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl des Gutachters?

3. Welche Kosten sind dem Land durch das Gutachten entstanden?

4. Welche Gründe waren für die Beauftragung des Rechtsgutachtens maßgebend?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Rechtsgutachten wurde am 4. Juli 2007 in Auftrag gegeben.

Zu Frage 2: Herr Prof. Dr. Brenner ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der FriedrichSchiller-Universität in Jena. Er ist sowohl ein Experte des Parlamentsrechts im Allgemeinen als auch des Thüringer Verfassungsrechts im Besonderen. Das waren die ausschlaggebenden Kriterien für seine Auswahl als Gutachter.

Zu Frage 3: Es wurde mit Prof. Brenner ein Honorar von 18.000 € zzgl. Mehrwertsteuer vereinbart. Das entspricht den Üblichkeiten in solchen Fällen.

Zu Frage 4: Sowohl die ungewöhnlich hohe Zahl der Anfragen als auch die Art und Weise der Ankündigung über die Presse, diese Fragen einreichen zu wollen, ließen aufseiten der Landesregierung von Anbeginn Zweifel an der Motivation des Anliegens aufkommen. Eine eingehende Prüfung durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung bestätigte diese parlamentsrechtlichen Zweifel. Gleichwohl sollte aus Respekt vor dem hohen Gut des parlamentarischen Fragerechts eine umfassende Überprüfung dieser Rechtsauffassung innerhalb der Landesregierung durch einen unabhängigen Wissen

schaftler durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Nichtbeantwortung der Anfragen wurde daher zurückgestellt, bis das Gutachten vorlag. Die Gründe für die Nichtbeantwortung sind inzwischen übermittelt worden. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten begründet, weshalb Herr Prof. Brenner beauftragt wurde. Wurde vorher geprüft, ob möglicherweise weitere Gutachter ein solches Gutachten erstellen können? Wenn ja, welche Personen wurden dort in die Prüfung einbezogen?

Die zweite Frage: Weshalb hat die Landesregierung nicht bei der Beantragung der Fristverlängerung für die Beantwortung der Anfrage darauf verwiesen, dass sie gedenkt, ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Anfragen einzuholen?

Ich fange mit der zweiten Nachfrage an. Ich habe eben ausgeführt, dass wir zunächst im Rahmen der Landesregierung die Fragestellung und die Beantwortungspflicht geprüft haben. Das hat einige Zeit in Anspruch genommen. Deswegen haben wir auch erst zu einem späteren Zeitpunkt den Gutachter beauftragt.

Die Auswahl des Gutachters erfolgte - ich habe es auch bereits gesagt - deswegen, weil Herr Brenner ein ausgewiesener Experte ist und es auch das Anliegen war, jemanden zu gewinnen, der sich mit den Thüringer verfassungsrechtlichen und auch parlamentsrechtlichen Fragestellungen in besonderer Weise auskennt und da fiel die Wahl klar auf Professor Brenner. Vielen Dank.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Wolf, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3963.

Wegweisungen und Ingewahrsamnahmen in Thüringen

Das Gewaltschutzgesetz des Bundes ermöglicht die Wegweisung eines Gewalttätigen aus der ehelichen bzw. gemeinsam genutzten Wohnung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie oft erfolgten Einsätze der Polizei wegen Gewalt im sozialen Nahraum 2007?

2. Wie oft wurden nach diesem Gesetz im Jahr 2007 Wegweisungen oder Platzverweise vorgenommen?

3. Wie oft erfolgte eine Ingewahrsamnahme nach Gewalttätigkeiten im häuslichen Bereich?

4. Wie oft waren Frauen die Täter?

Auch diese Anfrage beantwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: Handlungs- und Ermächtigungsgrundlage für Wegweisungen und Ingewahrsamnahmen sind für die Thüringer Polizei zunächst das Thüringer Polizeiaufgabengesetz, dort vor allen Dingen § 18 - Platzverweise. Das Gewaltschutzgesetz des Bundes ermöglicht der Polizei darüber hinaus, gegen solche Täter vorzugehen, die gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen. Künftig soll in § 18 Abs. 2 des Polizeiaufgabengesetzes eine ausdrückliche Ermächtigung für die Polizei zum Wohnungsverweis bei Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Beratung im Innenausschuss und die Landesregierung verspricht sich davon eine weitere Verbesserung des Opferschutzes in diesem Bereich.

Nun zu den Antworten.

Zu Frage 1: Die Thüringer Polizei hatte im vergangenen Jahr 2.176 Einsätze anlässlich häuslicher Gewalt zu bewältigen. Das ist ein Rückgang um 65 Einsätze gegenüber 2006.

Zu Frage 2: Hinsichtlich der Gewaltschutzverfahren lässt sich nur die Zahl der erledigten Verfahren mitteilen. Danach haben im Jahre 2007 die Amtsgerichte 294 und die Landgerichte 5 Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz abgeschlossen. In Familiensachen, insbesondere Scheidungsverfahren, haben die Amtsgerichte darüber hinaus in diesem Zusammenhang 277 Verfahren erledigt. Im Jahr 2007 wurden zudem insgesamt 341 Platzverweise gemäß

§ 18 Polizeiaufgabengesetz ausgesprochen. Das sind 10 Platzverweise mehr als im Jahre 2006.

Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt erfolgten im Jahre 2007 in Thüringen 247 Gewahrsamnahmen, gegenüber dem Jahr 2006 ist diese Zahl annähernd konstant.

Zu Frage 4: Für das Jahr 2007 wurden 335 Frauen als Täterinnen in Fällen häuslicher Gewalt erfasst gegenüber 1.926 Männern als Täter. Die Differenz, wenn Sie die beiden Zahlen - weibliche und männliche Täter - addieren, zu der von mir genannten Zahl in Frage 1, was die Einsätze anbetrifft, erklärt sich daraus, dass mehr Täter als Einsätze zu verzeichnen sind. Vielen Dank.