Viertens werden Kapazitätszuweisungen an Plattformen, z.B. Handy und Fernsehen, ermöglicht. Künftig ist ein Drittel der Übertragungskapazität hauptsächlich für die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reserviert. Ein weiteres Drittel steht für Programme und Telemedien privater Veranstalter zur Verfügung. Das letzte Drittel und eventuell nicht ausgeschöpfte Teile des ersten und zweiten Drittels kann der Plattformbetreiber frei vergeben.
Mit diesen Regelungen werden die Entscheidungsstrukturen der Länder vereinfacht und vereinheitlicht. Es wird erstmals möglich sein, bundesweit einheitlich Übertragungskapazitäten zuzuweisen und dies nicht etwa nur an Rundfunkveranstalter, sondern auch an Plattformbetreiber wie etwa Telekommunikationsunternehmen.
Fünftens ist der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zudem speziell für Thüringen als Kindermedienland relevant, zumal die Geschäftsstelle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschlossen werden sollte. Hierzu ist es dank eines Kraftaktes nicht gekommen, aber dazu wurde auch schon berichtet am 11. April in diesem Haus.
Meine Damen, meine Herren, so viel zum Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der möglichst zum 1. September 2008 in Kraft treten soll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich schließe damit die Aussprache. Es ist beantragt worden, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Damit wird im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien fortberaten. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4. Wir gehen jetzt in eine einstündige Mittagspause.
Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Baumann, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3984.
Im Zuge der Behördenstrukturreform plant die Thüringer Landesregierung unter anderem die Zusammenlegung von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG), der Thüringer Aufbaubank (TAB) und der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) zu sogenannten regionalen Servicezentren. Damit verfolge die Landesregierung die Ziele einer gemeinsamen Beratung der Landestöchter des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sowie Bürgernähe bzw. kurze Wege für antragstellende Klienten (Firmen, Kommunen, Institutionen, Existenzgründer, ALG-II-Bezieher) und nicht zuletzt die Begleitung der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik.
1. Wie hoch belaufen sich die im Zusammenhang mit den Standortverlagerungen der GFAW-Geschäftsstellen stehenden einmalig sowie dauerhaft anfallenden Kosten bzw. Kostensteigerungen?
2. Entfaltet die Umstrukturierung der GFAW-Standorte Auswirkungen auf die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Geschäftsstellen oder gar auf die Planungsregionen?
3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird, wie wirkt sich die Umstrukturierung konkret in den einzelnen Regionen aus?
4. Welche Rolle spielten Etablierung, Verflechtungen und Auslastung (Antragszahlen) bestehender GFAW-Standorte sowie verkehrliche Anbindungen insbesondere mit ÖPNV bei den Standortentscheidungen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bislang hatte die GFAW Regionalstellen in Gera, Rudolstadt, Nordhausen und Meiningen. Nach der Zusammenführung wird es regionale Servicecenter „Wirtschaft und Arbeit“ in Gera, Nordhausen, Suhl und Eisenach geben. Aufgrund des Umzugs entstehen voraussichtlich einmalige Kosten in Höhe von insgesamt 45.300 €. Ab dem 1. Juli dieses Jahres stehen dem jährliche Einsparungen an Mietkosten in Höhe von voraussichtlich 24.300 € gegenüber. Ab 1. Februar nächsten Jahres erhöht sich die jährliche Mietzinseinsparung auf rund 33.500 €.
Die Fragen 2 und 3 möchte ich gemeinsam beantworten: Auf die Planungsregionen hat die Umstrukturierung der GFAW-Standorte keine Auswirkung, weil deren Zuschnitt von der GFAW nicht beeinflusst werden kann. Auswirkungen auf die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche der Geschäftsstellen hat die Umstrukturierung nur insoweit, als in Rudolstadt nur noch beraten wird und Anträge angenommen werden, die zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Darüber hinaus könnte sich im Zuge der Verlagerung der Regionalstelle von Meiningen nach Suhl und der Errichtung des neuen regionalen Servicecenters in Eisenach die regionale Verteilung des Antragsaufkommens verschieben. In welcher Größenordnung dies geschieht, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auch über die Grenzen von Planungsregionen hinweg das jeweils nächstgelegene Servicecenter aufsuchen werden.
Zu Frage 4: Mit der Wahl der Standorte für die regionalen Servicecenter Wirtschaft und Arbeit, also Suhl, Nordhausen, Eisenach, Erfurt und Gera, wird eine optimale regionale Verteilung innerhalb des Freistaats erreicht. Durch diese gleichmäßige Verteilung werden den meisten Kunden von GFAW, LEG und TAB, den antragstellenden Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen also, kurze Anfahrtswege ermöglicht. In diesem Zusammenhang ist im Sinne der Bürgerfreundlichkeit auch auf eine gute verkehrstechnische Anbindung der Standorte mit dem öffentlichen Personennahverkehr geachtet worden. Bei der jeweiligen Standortentscheidung für die regionalen Servicecenter Wirtschaft und Arbeit sind die verschiedenen Interessen von TAB, LEG und GFAW gegeneinander abgewogen worden, um die bestmögliche Lösung zu finden. Dabei wurde auch geprüft, ob etablierte GFAW-Standorte erhalten bleiben können. Bis auf Meiningen werden alle Regionalstellen der GFAW beibehalten.
Meine Frage: Wann, durch wen und mit welchem Ergebnis wurden die Verantwortlichen der betroffenen Regionen, wie Gebietskörperschaften, ARGEn oder Regionalbeiräte in die Entscheidungsfindung zu den veränderten Standortbedingungen einbezogen?
Es waren grundsätzlich alle Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen, die im Zusammenhang mit der Gesellschafterfunktion an den Tochtergesellschaften der LEG beteiligt sind.
Warum ist zum Beispiel die TAB vor einem halben Jahr nicht von Suhl nach Meiningen umgezogen, wobei entgegen der jetzigen Situation eine Zusammenführung ohne zusätzliche Mietkosten hätte umgesetzt werden können? Es wird jetzt in Meiningen noch zusätzlich Miete bezahlt und die Erreichbarkeit mit ÖPNV ist in Suhl wesentlich schlechter, als das in Meiningen der Fall ist.
Wenn Sie den Vortrag richtig verfolgt haben, sehen Sie ja, dass Südwestthüringen die einzige Region ist, wo es zwei Standorte gibt, nämlich Eisenach und Suhl. Suhl ist deshalb gewählt worden, um den südwestlicheren Raum bis hin nach Sonneberg, Hildburghausen besser erreichen zu können, was von Meiningen aus nicht so einfach wäre.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Jung, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3999.
Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat zu Beginn des Jahres eine beschränkte Ausschreibung „Zur Erstellung der analytischen und empirischen Grundlagen für ein Seniorenpolitisches Konzept der Landesregierung des Freistaates Thüringen“
2. Welcher Bieter hat den Zuschlag des Sozialministeriums zur Erstellung des o.g. Konzepts erhalten?
3. Welche Kriterien waren seitens des Ministeriums ausschlaggebend für die Vergabe an unter Nummer 2 genannte Bieter?
4. In welcher Höhe entstehen finanzielle Ausgaben im Einzelplan 08 für die Erarbeitung des Konzeptes in den Jahren 2008 sowie 2009?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Ausschreibungen wurden versandt an die Fachhochschule Nordhausen, die INBAS-Sozialforschung GmbH in Frankfurt/Main, die Empirica AG Berlin, das Sozialwissenschaftliche Forschungszentrum Berlin-Brandenburg e.V. in Berlin und die Friedrich-Schiller-Universität mit Sitz in Jena.
Zu Frage 3: Die Kriterien für den Zuschlag waren Qualität und Aussage des Angebots, Methodik und Bearbeitungstiefe der 17 Handlungsfelder der Seniorenpolitik durch das Institut, Vorlage von Referenzen und Preis der Leistung.
Zu Frage 4: Für die Erarbeitung der Grundlagen für ein seniorenpolitisches Konzept werden die Ausgaben im Jahr 2008 voraussichtlich 45.000 € und im Jahr 2009 voraussichtlich 23.128 € betragen.
Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfrage. Danke. Damit folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4000.
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage Drucksache 4/3268 hat die Landesregierung bestätigt, dass die Vergabe eines Ingenieurvertrags zur Ausführungsplanung, Vergabe Bauleitung (Leistungsphase V bis VIII), Bauvermessung und besondere Leistung im Zusammenhang mit der Sicherung und Rekultivierung der Kreisabfalldeponie „Wolfsberg“ nicht ordnungsgemäß erfolgte. Die Vergabe ohne vorherige öffentliche Ausschreibung war schon deshalb angezeigt, weil der Vertragsumfang mit rund 415.000 € erheblich über dem sogenannten Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen (211.000 €) lag. Bereits eine vorherige Ausschreibung für die Leistungsphasen II bis IV des betreffenden Bauvorhabens erfolgte nicht ordnungsgemäß. In der Antwort der Landesregierung wurde darauf verwiesen, dass derartige Verstöße, gegen das Haushalts- und Vergaberecht, dienst-, haftungs- und strafrechtlich zu prüfen wären.
1. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden der vorgenannten nicht ordnungsgemäßen Ausschreibung des Ingenieurvertrags eingeleitet?
2. Welche dienstrechtlichen Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der genannten nicht ordnungsgemäßen Vergabe wann, durch wen, mit welchem Ergebnis geprüft worden?