Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

3. Wie gedenkt die Landesregierung die Ausbildungsstandorte Sonneberg und Hildburghausen als moderne und mit hohem Aufwand an öffentlichen Mitteln geförderte Berufsschulen für die Zukunft zu sichern?

4. Sind Initiativen privater Wirtschaftsunternehmen im oben genannten Sinne an die Landesregierung herangetragen worden und wie steht die Landesregierung zu diesen Vorschlägen?

Es antwortet Minister Müller.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Sie gestatten mir zunächst eine kurze Vorbemerkung.

Das Gutachten der Universität Erfurt zur Entwicklung der berufsbildenden Schulen stellt eine wichtige Grundlage der Meinungs- und Konsensfindung in der schulpolitischen Diskussion dar. Es verdeutlicht, wie sich die demographischen Veränderungen auf dem Bildungssektor in diesem Bereich auswirken. Das Gutachten stellt eine Empfehlung dar. Neben der demographischen Entwicklung sind auch Ar

beits- und Wirtschaftsmärkte zu betrachten sowie Aspekte des Landesentwicklungsplans zu beachten. Verantwortlich für die zukunftsfähige Gestaltung eines Schulnetzes der berufsbildenden Schulen sind die Schulträger vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich hierzu derzeit in Gesprächen befinden. Das Thüringer Kultusministerium begleitet diesen Prozess und stellt gemäß § 14 Thüringer Schulgesetz das Einvernehmen her.

Zu Frage 1: Eine abschließende Bewertung ist zurzeit noch nicht möglich.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Im Rahmen des § 14 Abs. 4 des Thüringer Schulgesetzes.

Zu Frage 4: Es sind keine Initiativen privater Wirtschaftsunternehmen im oben genannten Sinne an die Landesregierung herangetragen worden.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Kummer.

Bloß die Nachfrage, wann mit einer abschließenden Bewertung durch die Landesregierung zu rechnen sein kann.

Die Frage nach dem Wann kann im Moment so nicht exakt bewertet werden, da sie ja abhängig ist von der Konsensfindung der betroffenen Schulträger.

Noch eine Nachfrage. Bitte, Abgeordneter Kummer.

Wenn die Konsensfindung der betroffenen Schulträger so ausgehen würde, dass man sich einigt, den Standort zu erhalten, würde das also dann auch die Bewilligung der Landesregierung finden?

Das kann ebenfalls so nicht abschließend beantwortet werden, weil natürlich dann entschieden werden muss, wie die Konsensfindung den weiteren Betrieb und die notwendigen Rahmenbedingungen für eine umfassende Beschulung im Rahmen der berufsbildenden Schulen ermöglicht.

Danke, weitere Nachfragen gibt es nicht. Es folgt die nächste Anfrage, Abgeordnete Enders, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4163.

Sicherheitskonzept für die Bauphase des Silberbergtunnels der ICE-Strecke Ebensfeld-Erfurt

In Beantwortung der Kleinen Anfrage 2124 in Drucksache 4/3482 antwortete die Landesregierung, dass das für die Bauphase erforderliche Sicherheitskonzept den zuständigen Behörden in den ersten Monaten des Jahres 2008 zur Verfügung gestellt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde das Sicherheitskonzept durch die DB Projektbau GmbH zwischenzeitlich vorgelegt?

2. Existiert für derartige Sicherheitskonzepte ein einzuhaltender Kriterien- bzw. Anforderungskatalog?

3. Welche wesentlichen Bestandteile beinhaltet ein solcher Katalog?

4. Welche Behörde hat das Sicherheitskonzept mit welchem Ergebnis geprüft?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Mitteilung der für das Projekt verantwortlichen DB Projektbau GmbH ist eine Auftragsvergabe für den Silberbergtunnel noch nicht erfolgt. Demzufolge konnte auch bislang noch kein Sicherheitskonzept erstellt werden. Die Frage ist daher mit Nein zu beantworten. Ergänzend verweise ich noch auf die Antwort des TMBLM zur Drucksache 4/4164, die voraussichtlich gleich noch aufgerufen wird.

Zu Frage 2: Grundlage für die Erstellung von Sicherheitskonzepten bilden insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften sowie die Konzernrichtlinie der Deutschen Bahn AG, Notfallmanagement und Brandschutz und darauf beruhende weiterführende Regelungen. Daraus leiten sich die Kriterien für die Erstellung des Sicherheits

konzepts ab, die aufgrund der konkreten örtlichen Bedingungen dann für den Silberbergtunnel zu präzisieren sein werden.

Zu Frage 3: Ein Sicherheitskonzept sollte unter anderem Angaben zum Bauwerk, die Festlegung von Verantwortlichkeiten, die Baustellenordnung, Angaben über bauliche Einrichtungen zur Gefahrenabwehr, Festlegung interner und externer Ansprechpartner der Gefahrenabwehr, das Melde- und Berichtswesen zum Informationsaustausch aller Beteiligten und ähnliche Angaben enthalten. Insgesamt muss dieses Dokument ein umfassendes Sicherheits- und Gesundheitsmanagement während der Bauphase und in Vorbereitung der Inbetriebnahme gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Zu Frage 4: Eine Prüfung des Sicherheitskonzepts war bislang nicht möglich, weil das Konzept noch nicht vorliegt. Wenn es vorliegt, sind mehrere Behörden an der Prüfung beteiligt. So ist für den Bereich des Arbeitsschutzes der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und Technischen Verbraucherschutz - Regionalinspektion Erfurt - zu beteiligen, für den Bereich der Bauaufsicht das Eisenbahnbundesamt - Außenstelle Erfurt - und für den Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die rettungsdienstlichen Aspekte die jeweils zuständigen kommunalen Aufgabenträger. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4140.

Ergebnisse aus der Kommunalprüfung der Kläranlage Unterbreizbach

In Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/3869 hat die Landesregierung im April mitgeteilt, dass der Prüfbericht des Landesrechnungshofs zur Investitionsmaßnahme „Kläranlage Unterbreizbach“ im Februar 2008 im Umweltministerium eingetroffen sei. Die Landesregierung habe drei Monate Zeit, zum Bericht Stellung zu nehmen. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche wesentlichen Feststellungen enthält der Prüfbericht des Landesrechnungshofs?

2. Welche der durch den Landesrechnungshof im Prüfbericht dargelegten Feststellungen entsprechen

nicht der Auffassung der Landesregierung und wie hat die Landesregierung ihre abweichenden Auffassungen in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Rechnungshof begründet?

3. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung aus den Prüffeststellungen des Landesrechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung gegenüber dem Landesrechnungshof und wie begründet die Landesregierung diese Schlussfolgerungen?

4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Landesregierung bereit, die Prüffeststellungen des Landesrechnungshofs mit den betroffenen Beitrags- und Gebührenzahlern zu diskutieren und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat mit Schreiben vom 7. Mai 2008 gegenüber dem Thüringer Rechnungshof zum vorläufigen Prüfergebnis vom 14. Februar 2008 Stellung genommen. Mit Schreiben vom 14. Mai 2008 übersandte der Thüringer Rechnungshof dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt den Entwurf eines Beitrags für den Jahresbericht 2007. Der Rechnungshof hat dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hierzu eine Frist zur Stellungnahme bis zum 6. Juni - also bis morgen - 2008 eingeräumt. Der Entwurf des Beitrags für den Jahresbericht befasst sich nicht mehr mit der Größe des gemeinschaftlichen Gebiets, nicht mehr mit der Notwendigkeit der Kläranlage Unterbreizbach und nicht mehr mit der Zulässigkeit der Förderung. Der Entwurf lässt in den wenig verbliebenen Punkten noch Missverständnisse und sachliche Fehlinterpretationen des Thüringer Rechnungshofs erkennen. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt erarbeitet derzeit die Stellungnahme zum Beitragsentwurf. Die Landesregierung wartet zunächst die weitere Meinungsbildung des Thüringer Rechnungshofs im Ergebnis dieser Stellungnahme ab, ehe sie sich zu inhaltlichen Fragen der danach eventuell verbliebenen Dissenzpunkte öffentlich äußert.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, bis zu welchem Zeitpunkt muss denn die jetzige nochmalige Stellungnahme zum Landesrechungshof abgesandt werden?

Das hatte ich bereits gesagt, Herr Kuschel, bis zum 6. Juni 2008, bis morgen. Morgen ist der 6. Juni.

Okay, also das heißt, ab 7. Juni sind Sie dann bereit, über die Ergebnisse des Prüfberichts und Ihre Stellungnahme dazu die Öffentlichkeit zu informieren?

Nein, Sie haben mir nicht richtig zugehört, Entschuldigung, Herr Kuschel.

Deswegen frage ich ja nach, Herr Minister.

Nein, ich hatte bereits gesagt, dass wir dann abwarten, was der Rechnungshof zu dieser Stellungnahme sagt.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Dann setze ich jetzt Ihr Einverständnis voraus, dass noch die letzte Mündliche Anfrage aufgerufen wird? Das Einverständnis ist vorhanden, dann verfahren wir so. Es ist die Anfrage der Abgeordneten Enders, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4164.