Frage 2: Antwort - Nein. Der Bundestag hat bei der Festlegung des Versicherungszwecks seinen Gestaltungsspielraum genutzt.
Herr Staatssekretär, ich habe nur eine Nachfrage, und zwar zu 2. Sie haben gesagt, Nein, der Bundestag hat seinen Spielraum genutzt. Sie können also ausschließen, dass es eine Zweckentfremdung dieser Mittel gibt, also dieses Eingliederungsbeitrags, sondern dass der direkt wieder in aktive Arbeitsmarktpolitik zurückfließt.
Danke. Ich rufe auf die nächste Frage. Die Abgeordnete Sojka, Fraktion DIE LINKE, stellt diese entsprechend der Drucksache 4/4419.
Aufgrund des Ausscheidens einer Erzieherin im Hort der Grundschule 1 in Hildburghausen zum 22. September 2008 und langwieriger Erkrankungen anderer Erzieherinnen sieht sich das Hortpersonal an dieser Grundschule nicht mehr in der Lage, die bisherigen Betreuungsangebote im Grundschulhort auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Ein zunächst in Aussicht gestellter Personalersatz wurde durch die zuständige Hortkoordinatorin dementiert. Die Elternsprecher haben deshalb mit Schreiben vom 4. September 2008 sowohl den Schulträger als auch den Thüringer Landtag eindringlich um eine Problemlösung gebeten.
1. Wird der durch das Ausscheiden einer Erzieherin am Grundschulhort der Grundschule 1 in Hildburghausen zum 22. September 2008 entstehende Per
sonalmangel behoben und wenn ja, wann wird eine entsprechende Neueinstellung mit welchem Stundenumfang erfolgen?
2. Wird der durch langwierige Krankheiten von Erzieherinnen zusätzlich bestehende Personalmangel an dieser Grundschule behoben und wenn ja, wann werden welche Personalmaßnahmen durchgeführt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt, nachdem Sie mir gestatten, eine kurze Vorbemerkung zu machen.
Zum Schuljahr 2008/2009 stieg der Anteil der Grundschüler, die die Horte besuchen, im Vergleich zum Vorjahr wieder an, und zwar von 71 Prozent auf nahezu 74 Prozent. Dies entspricht einer Steigerung der Hortanmeldungen von ca. 6 Prozent, was nicht zuletzt auch als Erfolg für, denke ich, gute Ganztagsangebote an unseren Schulen zu werten ist. Obwohl in Vorbereitung des Schuljahres 2008/2009 bereits über 300 Erzieherinnen eingestellt wurden, wird die laut Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Schuljahre 2008/2009 und 2009/2010 angestrebte Erzieher-Kind-Relation von 15 bis 20 Kindern je Erzieher deshalb noch nicht überall im gewünschten Maße erreicht. Derzeit sind an der Schule, auf die sich die Fragestellerin bezieht, 7 Erzieherinnen im Einsatz, was einem Schlüssel von 1 zu 21 entspricht, wenn alle Kinder immer präsent sind.
Zu Frage 1: Es wird derzeit geprüft, wie die angestrebte Erzieher-Kind-Relation auch nach dem Ausscheiden einer Erzieherin durch Abordnung oder eine befristete Einstellung wieder hergestellt werden kann.
Offensichtlich hat diese Anfrage etwas Staub vor Ort aufgewirbelt, deshalb folgende zwei Nachfragen: Dürfen gewählte Elternvertreter Briefe an Ämter schreiben, und müssen solche Schulinterna dringend zwingend über den Tisch der Schulleiterin gehen?
Und die zweite Nachfrage: Bekommen die Pädagogen, die die Eltern in Kenntnis gesetzt haben, um damit um Verständnis zu bitten, jetzt Ärger?
Zu Frage 1: Selbstverständlich dürfen Eltern, auch wenn sie Mitglieder von Elternvertretungen sind, Briefe an Ämter schreiben.
Danke. Dann kommt die nächste Frage der Abgeordneten Frau Taubert, SPD-Fraktion, entsprechend Drucksache 4/4420.
Innenminister Scherer kündigte in einem Interview mit dem „Freien Wort“ vom 16. August 2008 anlässlich eines Fazits seiner 100-tägigen Amtszeit an, dass das Gesetz über das Neue Kommunale Finanzwesen in den Pilotkommunen nicht wie geplant am 1. Januar 2009 zur Anwendung komme. Begründet wurde dies damit, dass das Gesetz den Landtag in dieser Legislatur nicht mehr passieren werde. Die Pilotgemeinden müssten mithin nicht wie geplant am 1. Januar 2009 mit der Umstellung auf die Doppik beginnen.
1. Welche Erkenntnisse und Informationen liegen dem Innenminister vor, die ihn zu dieser Sichtweise veranlasst haben, und welche zeitliche Vorstellung zur Implementation in den Pilotkommunen hat der Innenminister daraus gewonnen?
2. In welcher Weise wurden die Pilotkommunen oder die kommunalen Spitzenverbände in die Entscheidungsfindung, die zum Verschieben der lange geplanten Einführung der Doppik geführt hat, einbezogen oder vorab informiert?
3. In welcher Weise wurden die Pilotkommunen oder die kommunalen Spitzenverbände vom zuständigen Ministerium zwischenzeitlich dazu angehalten, notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Umsetzung
4. Welche Vereinbarungen hat der zuständige Minister anlässlich der entsprechenden Konferenzen mit den zuständigen Ministern der anderen Bundesländer zur Einführung der Doppik, insbesondere hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs, getroffen und können diese Vereinbarungen nach heutigem Stand eingehalten werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Taubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Frage bezieht sich auf einen Bericht im „Freien Wort“ vom 16. August 2008. Hier wurde der Innenminister mit der Äußerung wiedergegeben, wonach die Pilotgemeinden nicht wie geplant ab 1. Januar 2009 mit der Doppik beginnen müssten, da das entsprechende Gesetz den Landtag in dieser Legislatur nicht mehr passieren werde. Ich kann diese Zeitungsmeldung nicht bestätigen. Aus heutiger Sicht kann ich zur Sache Folgendes sagen: Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes über das Neue Kommunale Finanzwesen am 9. April dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Kommunen in der Tat ab 1. Januar 2009 auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zu geben, mit der kommunalen Doppik zu beginnen. Diese Zielstellung entspricht der Grundsatzentscheidung der Landesregierung vom 24. Januar 2006. Die Landesregierung hat alle Vorbereitungen getroffen, um den Kommunen eine Einführung der Doppik zum 1. Januar 2009 auch zu ermöglichen. Das Innenministerium hat nicht nur das Gesetz über das Neue Kommunale Finanzwesen, sondern auch Entwürfe für das untergesetzliche Regelungswerk erarbeitet und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Neben zahlreichen praktischen Hilfen - ich will das noch einmal kurz ausführen - für die Umstellung wurden insbesondere Entwürfe einer Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik, einer Thüringer Verordnung über die Bewertung für die Eröffnungsbilanz der Gemeinden, einer Verwaltungsvorschrift für die Bewertung eines Kontenrahmenplanes und eines Produktrahmenplanes vorgelegt.
sen, damit die Kommunen, wie geplant, und fristgerecht auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen umstellen können. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit in den Ausschussberatungen. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse und Informationen, die erwarten lassen, dass der Landtag in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr über den Gesetzentwurf der Landesregierung entscheiden wird.
Zu Frage 2: Da die Landesregierung keine Verschiebung der Einführung der kommunalen Doppik beabsichtigt, musste auch niemand einbezogen oder vorab informiert werden.
Zu Frage 4: Die Innenminister der Bundesländer haben keine Vereinbarungen hinsichtlich eines endgültigen Einführungstermins für die Doppik getroffen. Dafür sind die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und auch die Regelungsvarianten zu unterschiedlich. Ich will aber gern hier auch sagen, dass mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Thüringen in allen Flächenländern inzwischen die erforderlichen Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind. Ich bin zuversichtlich, dass der Thüringer Gesetzentwurf ebenfalls rechtzeitig zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 5. September ist über die weitere Verfahrensweise entschieden worden, das heißt, für Oktober ist die zweite Lesung auch nicht vorgesehen. Würden Sie mir recht geben, dass die Kommunen, die zum 01.01.2009 umstellen müssen, bereits jetzt die entsprechenden Haushaltsentwürfe erarbeiten. Wie soll das aus Ihrer Sicht vonstatten gehen? Wenn also auch im Oktober das Gesetz nicht verabschiedet wird, käme ja als nächste Variante der November dann dementsprechend infrage.
Nach meinem Kenntnisstand sind die Kommunen, die zum 1. Januar 2009 als Pilotkommunen beginnen wollen, mit ihren Vorbereitungen im Zeitplan, so dass sie dann, wenn der Gesetzgeber bis zum Ende des Jahres spätestens den Gesetzentwurf verabschiedet haben wird, tatsächlich auch beginnen können.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten gesagt, der Pressebericht gibt nicht die Meinung wieder. Also kann ich daraus schlussfolgern, der Innenminister hat sich nicht so geäußert? Da stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, weshalb dann vonseiten des Innenministers oder der Landesregierung hier keine Richtigstellung erfolgte?
Ich habe gesagt - das möchte ich auch noch einmal betonen -, ich kann den Pressebericht nicht bestätigen. Da ich bei dieser Veranstaltung nicht dabei war, kann ich auch nicht sagen, ob der Minister richtig oder vielleicht missverständlich zitiert worden ist. Vielen Dank.
Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Wolf, Fraktion DIE LINKE, entsprechend der Drucksache 4/4421.