Herr Voigt, jetzt haben Sie mich enttäuscht, weil Sie gerade Ihre Kompetenz widerlegt haben, und zwar in der Form, wenn man heutzutage anonym gewisse Dinge im Internet tun will, dann ist das schon längst möglich. Das heißt, die internetaffinen Personen, das heißt aber auch, diejenigen, die eine gewisse kriminelle Energie im Internet ausleben wollen, die können das schon längst tun. Für diejenigen ändert sich durch die Wegnahme der Störerhaftung überhaupt nichts. Ich sage Ihnen nur als Beispiel das Programm „Tor“. Vielleicht haben Sie davon schon mal gehört, dass man anonym über mehrere Verbindungen, über verschiedene IPAdressen letztendlich möglicherweise Musikdateien oder Filme aus dem Internet lädt oder eben wie die CDU Bombenbauanleitungen, ich weiß es nicht genau.
Danke schön, Frau Präsidentin. Über die verschluckte Zwischenbemerkung, die Sie jetzt am Ende gebracht haben, sehe ich mal hinweg, aber ich will einmal eine Frage stellen. Glauben Sie nicht auch, dass nur weil jemand technisch in der Lage ist, bestimmte Dinge und Rechtssetzung auch zu umgehen, wir nicht trotzdem darauf aufmerksam und vor allen Dingen auch als Gesetzgeber darauf achten sollten, dass trotzdem rechtliche Normen geschaffen werden, die das eigentlich verbieten, weil am Ende man dann nämlich besser unterscheiden kann, wer Recht bricht und wer Recht einhält?
Ich würde da anders herangehen, Herr Dr. Voigt. Grundsätzlich haben Sie natürlich recht, grundsätzlich. Nur in diesem Fall denke ich, dass es entscheidender ist, dass wir in der Lage sind, Internet zu teilen, ohne dabei in eine rechtliche Falle zu treten. Das zum einen und zum Zweiten, es geht nicht darum, zu Straftaten aufzurufen und es geht auch nicht darum, ausgehend von möglichen 2 Prozent der Bevölkerung ein Strafmaß oder eine Einschränkung des offenen WLAN-Verkehrs - so nenne ich es jetzt einmal - für 100 Prozent der Bevölkerung zu schaffen.
Wo kommen wir denn hin, wenn wir ausgehend von der Minderheit, die Mehrheit einschränken? Inwieweit ist das nicht eine Beschränkung der Freiheit, die Sie auch immer groß nach außen verteidigen? Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete König. Mir liegt jetzt keine Redeanmeldung vonseiten des Parlaments vor. Gibt es vonseiten der Regierung den Wunsch auf Rede? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung.
Wir stimmen als Erstes ab über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es wurde keine Ausschussüberweisung beantragt, also geht es direkt um diesen Antrag in der Drucksache 5/4929. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen FDP und DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4936. Auch hier gab es nicht den Antrag auf Überweisung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt
um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist Ihr Antrag abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/5004. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP, der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen.
Regierungserklärung der Thüringer Ministerpräsidentin Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4930
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor mehr als eineinhalb Jahren geschah das Unfassbare - der Atomunfall von Fukushima. Dieser schwerwiegende Atomunfall war Anlass, dass die Landesregierung eine Erklärung zur Energiepolitik abgegeben hat, die auch wir unterstützt haben. Wir sind der Meinung, dass es inzwischen an der Zeit ist, dass man mal ein kurzes Resümee zieht, was ist bisher geschehen, wo soll die Reise weiter hingehen und welche Schwerpunkte sind gesetzt worden? Ich sage mal, den Bogen spannen von der Kommunalisierung der Netze bis zur Zukunft der Photovoltaikindustrie in Thüringen. Als Bürgermeister interessiert mich noch im Besonderen - und das wäre eine ergänzende Forderung, wenn sich das einbauen ließe -, inwiefern nimmt die Landesregierung Einfluss auf die regionalen Planungsgemeinschaften? Ich weiß, wir haben kommunale Selbstbestimmung, aber man muss auch seine Strategie und seine Politik durchsetzen. Mich würde schon mal interessieren, wie sorgt man dafür, dass es unten ankommt. Punkt 2: Wie lange wollen wir noch zuschauen, dass Thüringer Kommunen nicht in den Genuss des wirtschaftlichen Ertrags ihrer Anlagen erneuerbarer Energien kommen? Also wir mussten wieder erleben, dass zwei Ostthüringer Kommunen, die Kommune Kleinröda und die Kommune Starkenberg, ihre großen Photovoltaikanlagen, die sie auf ihrem Territorium haben, nicht betreiben konnten, die Wertschöpfung nach Bayern abfließt. Wie stellen wir uns künftig dazu? Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Hellmann. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im vorliegenden Antrag geht es gar nicht so sehr um die einzelnen Inhalte der Thematik Energiewende, sondern nur um den Punkt, dass die Landesregierung mehr als 537 Tage - die Formulierung finde ich übrigens spannend, da ich jetzt nicht genau weiß, bezieht sich das auf den 12. September oder wer hat das denn ausgerechnet,
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nach der Einreichung, nach meiner Rede wirst du wissen, dass es sich um 575 Tage gehandelt hat.)
Ja, das sind fast zwei Jahre -, nachdem die Ministerpräsidentin hier eine Regierungserklärung abgegeben hat über die Ziele und Aufgaben in der Energiepolitik, nun mal eine Regierungserklärung abzugeben, wie sich das denn inzwischen entwickelt hat, wie weit man denn gekommen ist. Ich will das vorab sagen, diesen Antrag unterstützen wir ausdrücklich, weil wir das für einen sehr wichtigen,
richtigen und notwendigen Vorgang halten würden. Nicht zuletzt darf deshalb, weil ja in vielen einzelnen Aktivitäten - ob man die jetzt alle für richtig hält, ist eine ganz andere Frage - die Landesregierung sich hier sehr stark auch schmückt mit dem Prädikat, man sei der Vorreiter bei der Energiewende. Deswegen wäre es angemessen, diesen Landtag im Rahmen einer Regierungserklärung darüber zu unterrichten.
Ich will trotzdem ein paar Gedanken loswerden, was ich da auch so erwarten würde, zu welchen Punkten man da vielleicht was sagt. Es wird im Zusammenhang mit der Energiewende häufig davon gesprochen, es müsse ein Masterplan her und ich habe manchmal den Eindruck, dass bei diesem Masterplan die Erwartung besteht, dass das die eierlegende Wollmilchsau ist, dass da irgendwo so ein Superschlauer sitzt, der uns aufschreibt, was alles getan werden müsse im Einzelnen, damit die ganzen wirklich vielfältigen und vielen unterschiedlichen Interessen unter einen Hut gebracht werden können und das dann, wenn wir diesen Masterplan abarbeiten, alles sozusagen konfliktfrei und verträglich für alle möglichen Belange, die man sich ausdenken und vorstellen kann, gestaltbar sei. Ich glaube, dass wir uns von diesem Gedanken verabschieden können, dass ein Masterplan auch nur an
satzweise so etwas leisten kann und wir müssen uns natürlich mit dem Gedanken anfreunden, dass ein paar politische Entscheidungen schon übrig bleiben werden und die müssten eben genau Inhalt auch dieser Regierungserklärung sein.
Es führt an politischen Entscheidungen kein Weg vorbei. Wir haben die 380-kV-Leitungen hier schon oft thematisiert. Das wäre so ein Punkt, wo man ein klares Bekenntnis der Landesregierung erwarten könnte. Auch die Frage Speicher, Pumpspeicherwerke, wir haben eines in Thüringen. Der Betreiber dieses Pumpspeicherwerkes sagt ganz klar, wir bauen keines mehr. Der wird einen Grund haben dafür. Deswegen würde mich schon interessieren, was jetzt dazu führt, dass die Landesregierung plötzlich sagt, es gibt in Thüringen 15 Standorte, wo man so etwas bauen kann. Das halte ich alles für ein bisschen abenteuerlich - Thema für eine Regierungserklärung. Da läuft der Wirtschaftsminister rum und erklärt es uns allen, heute ist er wieder einmal nicht da, er diskutiert das wahrscheinlich gerade mit intelligenteren Menschen als mit uns, um uns dann wieder zu erklären, wie das alles geht.
Die Frage Preise: Wir hatten das gestern gerade hier auch diskutiert. Die Frage, wie wir sozialverträglich sozusagen mit den Preiserhöhungen umgehen. Es ist sinnvoll, die Preisgestaltung politisch immer so weiter nach oben zu gestalten oder ist es nicht der beste Weg auch sozialverträgliche Preise zu erreichen, von diesen immer wieder politisch induzierten Preiserhöhungen einfach mal Abstand zu nehmen und auch ein bisschen Marktwirtschaft wirken zu lassen? Denn die wird im Masterplan am Ende auch nicht ersetzen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. All diese Dinge, glaube ich, sind wichtig, sie sind auch gesellschaftlich relevant, da führt überhaupt kein Weg dran vorbei und deshalb zum Ende noch mal ausdrücklich unsere Unterstützung für die Forderung einer Regierungserklärung hier im Hohen Hause von der Ministerpräsidentin zu diesem Thema zu erwarten. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Barth. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Barth, bei der Kritik an der Vorstellung eines allumfänglichen Masterplans möchte ich Ihnen gern recht geben, das ist auch hinreichend dokumentiert. Jeder Leitartikel zum Thema Energiewende beginnt mit dieser Weisheit im Augenblick. Aber dennoch ist es richtig, das hier im Thüringer Landtag auch noch mal zu sagen. Wichtig ist aber, und das stört so ein bisschen, wenn man erkennt, dass man keinen Masterplan haben kann, der einen dann bis in das Jahr 2050 führt, dass man sich dennoch nicht gegen den ersten Schritt wehren darf und das ist ja etwas, was die FDP fortwährend tut. Der Energieminister in der Bundesregierung gehört Ihrer Partei an und wir erleben alle, wie im Augenblick die vor ca. zwei Jahren auf den Weg gebrachte Energiewende von Schwarz-Gelb wieder kassiert werden soll.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deshalb ist es wichtig, das Ziel zu kennen. Das ist der erste Schritt.)
Auch dafür ist es gut, dass DIE LINKE diesen Antrag gestellt hat, dass wir von der Ministerpräsidentin hören können, wie man in Thüringen fortschreiten will.
Wichtig ist aber auch, dass wir hier anfangen, nicht mehr nur auf die eine Energieform, nämlich die Elektrizität, zu schauen, sondern dass wir uns umfassend der Diskussion widmen, der Verkehrsbereich 30 Prozent unseres Energieverbrauches oder dann z.B. die Gebäudewärme. Wenn wir hier nicht dazu kommen, dass die Landesregierung Vorschläge macht, wie wir mit der Sanierungsquote hochkommen, das wäre etwas, wo Herr Carius der Ministerpräsidentin sicherlich zuarbeiten könnte und müsste und auch sollte,
wie wir dort endlich vorwärtskommen oder das in der Debatte CDU- und SPD-Fraktion erklären, wo denn nun ihr erneuerbares Wärmegesetz bleibt, wo Sie uns auch vor ca. eineinhalb Jahren gesagt haben, das sei schon fertig, deshalb müsse man unseres ja nicht mehr beschließen.
Alles wichtige Fragen, die hier debattiert werden sollten. Deshalb schließen wir uns dem Antrag an und bitten die Ministerpräsidentin hier eine Regierungserklärung abzugeben.
Persönlich will ich das noch sagen, ich hätte mich gefreut, wenn die Landesregierung, die Ministerpräsidentin gesagt hätte, so ein Antrag kommt auf den Tisch, nehme ich gleich zum Anlass, selbst mal darüber zu sprechen und nicht die Staatskanzleiministerin hier ganz allein aus der Landesregierung herzuschicken zur Debatte. Vielen Dank.