Protokoll der Sitzung vom 22.11.2012

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

Thüringer Kommunen und eines transparenten Verfahrens?

2. Wie ist der aktuelle Stand der Übernahme und inwiefern ist eine geforderte genaue Prüfung des Verfahrens bereits erfolgt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Welche Haftungsgefahren sieht die Landesregierung hinsichtlich der Übernahme?

4. Welchem Ministerium obliegt die Zuständigkeit des Verfahrens?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, und zwar macht das die Ministerin Frau Walsmann.

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gründung des kommunalen Zweckverbandes geschieht in der eigenen Verantwortung der Kommunen. Die Landesregierung ihrerseits hat im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres energiepolitischen Konzepts ein hohes Interesse daran, dass eine mögliche Übertragung der von E.ON angebotenen Anteile an die ETE in kommunaler Trägerschaft und deren gestalterischer Verantwortung gelingt. Ich verweise da auf die Aktuelle Stunde vom gestrigen Tage. Die Thüringer Staatskanzlei hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie alle Beteiligten einschließlich des Innen- und Finanzministers sehr frühzeitig an einen Tisch geholt, um den erforderlichen Abstimmungsprozess aktiv zu moderieren und zu begleiten.

Zu Frage 2: Auch hier verweise ich auf die Erörterung der gestrigen Aktuellen Stunde hier im Hohen Haus. Bislang wurde lediglich die von den Kommunen beantragte Satzung für einen kommunalen Zweckverband geprüft und durch das Landesverwaltungsamt genehmigt. Eine abschließende Entscheidung in der eigentlichen Hauptsache ist damit noch nicht gegeben. Derzeit erfolgt die Prüfung der mit der Bildung des Zweckverbandes und dem Aktienerwerb verbundenen vermögens-, unternehmens- und haushaltsrechtlichen Fragestellungen durch die Kommunen im Anschluss durch das Landesverwaltungsamt.

Zu Frage 3: Die erforderlichen Genehmigungsanträge, die eine detaillierte Prüfung erlauben, wurden bisher noch nicht gestellt. Wir befinden uns im kommunalaufsichtsrechtlichen Verfahrensbereich.

Entschuldigung, Frau Ministerin. Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe hier im Haus, es ist ein ziemlich kompliziertes Gebiet.

Zu Eckwerten, über die vorab informiert wurde, ist Vertraulichkeit vereinbart.

Zu Frage 4: Die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung sind klar geregelt. Hier handelt es sich um einen kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorgang, der wegen seiner politischen Bedeutung auch ressortübergreifende Bedeutung hat und an dem neben dem Innenministerium das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, das Finanzministerium und koordinierend die Staatskanzlei beteiligt sind. Danke.

Ich sehe den Nachfragewunsch durch den Fragesteller. Bitte, Herr Kemmrich.

In den üblich gut unterrichteten Kreisen wird von einem Unternehmenswert gesprochen, der ohne Berücksichtigung von der Verschuldung der Unternehmung von 1,8 Mrd. € ausgeht. Können Sie begründen, wie dieser Unternehmenswert zustande kommt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass aus den veröffentlichten Bilanzen hervorgeht, dass langjährige Mittel ein Vorsteuergewinn von 63 Mio. € und ein Nachsteuergewinn von 40 Mio. € sind.

Herr Abgeordneter Kemmerich, ich habe bereits ausgeführt, dass gegenwärtig die Prüfung der mit der Bildung des Zweckverbandes und anderen Dingen durch die zuständigen Ressorts verbundenen vermögens-, unternehmens- und haushaltsrechtlichen Fragestellungen erfolgt. Es ist ein informeller Austausch zu Eckwerten erfolgt, zu denen ich mich nicht äußern werde an dieser Stelle. Das war Ergebnis der Vereinbarung mit den kommunalen Vertretern.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

(Abg. Kemmerich)

Wie ist denn sichergestellt, der Zeitplan ist sehr knapp bis zum 31.12. des Jahres, Weihnachten liegt bekanntlich auch noch dazwischen, dass die kommunalen Entscheidungsträger ausreichend informiert sind und eine vernünftige Basis für die Entscheidung, die sie zu treffen haben, bis zum 31.12. erhalten.

Die kommunalen Entscheidungsträger haben sich selbst den Termin 26.11., das ist der Montag nächster Woche, zu einer Informationsveranstaltung gesetzt. Darüber hinaus begleiten die Landesregierung und das jeweils federführende Ressort, indem die notwendigen Plausibilitätsprüfungen und andere Dinge schon begleitend in dem Prozess auch durchgeführt werden.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerin. Damit schließe ich auch die Fragestunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 30

Nachwahl und ggf. Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/5123

Von meiner Seite einen Hinweis dazu: Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren. Mit der Annahme des Mandates der Abgeordneten des Thüringer Landtags ist Frau Abgeordnete Groß als stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Amt ausgeschieden.

Die jetzige Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/5123 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Staatssekretär a.D. Kjell Eberhardt. Wir verfahren wie folgt. Jeder Abgeordnete erhält nach seiner Namensnennung einen Stimmzettel und er kann auf dem entweder mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Kowalleck, Kanis und Bärwolff. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, David-Christian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther Gerhard; Gumprecht, Christian; Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst.

Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Wolfgang Lemb, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Dr. Gudrun Lukin, Dorothea Marx, Christoph Matschie, Beate Meißner, Peter Metz, Carsten Meyer, Dirk Möller, Mike Mohring, Eleonore Mühlbauer, Maik Nothnagel, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Bodo Ramelow, Lutz Recknagel, Jürgen Reinholz, Martina Renner, Astrid Rothe-Beinlich, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Fritz Schröter, Jennifer Schubert, Heidrun Sedlacik, Anja Siegesmund, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Marion Walsmann, Frank Weber, Siegried Wetzel, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig.

Dann frage ich in die Runde: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe da keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlkommission muss noch wählen - das ist auch geschehen. Ich fange noch einmal an. Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich verkünde das Wahlergebnis zur Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofes. Für den Wahlvorschlag in der Drucksache 5/5125 der CDU, Kjell Eberhardt, haben mit Ja gestimmt 57 Abgeordnete, mit Nein haben 25 Abgeordnete gestimmt, es gab 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags, das wären 59 Stimmen gewesen, nicht erreicht.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung, um den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, sich zu verständigen,

wie wir in diesem Wahlgang weiter verfahren. Danke.

Werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den zweiten Wahlgang zur Nachwahl und gegebenenfalls dann zur Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Es gibt die Verständigung mit der antragstellenden Fraktion, dass dieser zweite Wahlgang mit erneut dem Wahlvorschlag für Herrn Kjell Eberhardt durchgeführt wird. Dazu verfahren wir wie folgt: Im Prinzip genauso wie im ersten Wahlgang.

(Heiterkeit im Hause)

Man ist sich hier oben nicht immer ganz so sicher, ob das wirklich auch alle verstanden haben.

(Heiterkeit im Hause)

Deshalb ziehen wir das noch mal durch. Es werden also die Namen verlesen, jeder Abgeordnete erhält einen Stimmzettel und er kann dann entweder mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelfer berufe ich wieder die Abgeordneten Kowalleck, Kanis und Bärwolff. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, David-Christian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst.

Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Wolfgang Lemb, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Dr. Gudrun Lukin, Dorothea Marx, Christoph Matschie, Beate Meißner, Peter Metz, Carsten Meyer, Dirk Möller, Mike Mohring, Eleonore Mühlbauer, Maik Nothnagel, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Bodo Ramelow, Lutz Recknagel, Jürgen Reinholz, Martina Renner, Astrid Rothe-Beinlich, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Fritz Schröter, Jennifer Schubert, Heidrun Sedlacik, Anja Siegesmund, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike

Taubert, Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Marion Walsmann, Frank Weber, Siegfried Wetzel, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig.

Ich frage, hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/5123 Kjell Eberhardt haben gestimmt mit Ja 61 Abgeordnete, mit Nein haben 23 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags, die hätte bei 59 Stimmen gelegen, erreicht. Damit ist Kjell Eberhardt als stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Ich sehe das Nicken.

Wir kommen jetzt zur Ernennung und zur Vereidigung und die wird durchgeführt durch die Landtagspräsidentin Frau Diezel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach § 5 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 des § 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag ihren Eid leisten. Sie haben sich von den Plätzen erhoben. Als Erstes bekommen Sie Ihre Ernennungsurkunde.

Herr Eberhardt, ich verlese Ihnen als Erstes die Eidesformel, die sie dann mit „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ oder „Ich schwöre es.“ bekräftigen können. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Herr Eberhardt:

Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen im Namen des Thüringer Landtags und wünsche Ihnen Kraft, Gesundheit und Gottes Segen für Ihr Amt.

(Vizepräsident Gentzel)

Herr Eberhardt:

Danke schön.

(Beifall im Hause)

Ich schließe hiermit den Tagesordnungspunkt 30 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 31