Protokoll der Sitzung vom 22.11.2012

Ich schließe hiermit den Tagesordnungspunkt 30 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Nachwahl eines Mitglieds des Stiftungsrats der „Stiftung Europäische Jugendbildungsund Jugendbegegnungsstätte Weimar“ Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/5133

Gemäß § 6 Abs. 2 und 3 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zuständige Ministerium zwei Mitglieder auf Vorschlag des Thüringer Landtags in den Stiftungsrat, die nicht Mitglied des Landtags sein müssen. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt. Deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Anwendung. Die Fraktion der CDU hat anstelle des bisherigen Mitglieds, Frau Uta Wahl, Herrn Ullrich Walter vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/5133 vor. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Aussprache nicht gewünscht ist. Gut, das nehme ich so zur Kenntnis.

Gemäß § 46 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch gegen eine solche Wahl? Das nehme ich so zur Kenntnis. Das heißt, wir stimmen ab mit einem Stimmzettel. Es ist folgendermaßen: Jeder Abgeordnete erhält seinen Stimmzettel und er kann auf dem entweder Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Kowalleck, Kanis und Bärwolff. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, David-Christian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Kaschu

ba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst;

Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Wolfgang Lemb, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Dr. Gudrun Lukin, Dorothea Marx, Christoph Matschie, Beate Meißner, Peter Metz, Carsten Meyer, Dirk Möller, Mike Mohring, Eleonore Mühlbauer, Maik Nothnagel, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Bodo Ramelow, Lutz Recknagel, Jürgen Reinholz, Martina Renner, Astrid Rothe-Beinlich, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Fritz Schröter, Jennifer Schubert, Heidrun Sedlacik, Anja Siegesmund, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Marion Walsmann, Frank Weber, Siegfried Wetzel, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle folgendes Wahlergebnis fest. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/5133, Herr Ullrich Walter, haben gestimmt 48 Abgeordnete, mit Nein haben 32 Abgeordnete gestimmt, es gab 4 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

Damit ist Herr Walter als Mitglied gewählt. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass Herr Walter die Wahl annimmt. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir nehmen zunächst erst einmal einen Wechsel im Sitzungspräsidium vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4714 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/5236

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5249

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5252

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5255

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5256

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5257

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Fiedler aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Wir haben das „Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012“ beraten. Der Gesetzentwurf ist am 20. Juli 2012 an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 20. Juli 2012 und seiner 50. Sitzung am 16. November 2012 beraten. Daran sieht man schon, es hat eine Weile gedauert. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden hat der Innenausschuss jeweils Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Wir haben das auch dann im Innenausschuss ausgiebig diskutiert.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das stimmt nicht.)

Na, na, na, Herr Kollege Kuschel, immer bei der Wahrheit bleiben, das ist immer gut. Wir haben ausgiebig diskutiert und auch die Dinge besprochen. Man sieht auch an den Änderungsanträgen, die auf dem Tisch liegen, dass nicht alles durchgekommen ist. Manches, was sogar von der CDU selber eingebracht wurde, wurde wieder zurückgezogen. Wir haben dort einige Dinge im Rohr. Ich sage jetzt den Rest nicht noch mal an, was dort beschlossen wurde, weil davon wieder einiges geändert wurde. Ich wünsche uns eine gute Beratung.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Fiedler. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Es liegt mir eine Rednerliste vor. Das Wort hat als Erster Abgeordneter Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, aus fast 40 bisherigen Gebietskörperschaften sollen mit diesem Gesetz 13 neue Gebietskörperschaften geschaffen werden. Es ist ein freiwilliger Prozess vor Ort vorgenommen worden. Diese 13 neuen Kommunen zeigen damit noch einmal deutlich, was wir schon alle lange wissen, wir brauchen in Thüringen größere, neue und effektive Gebietskörperschaften, die ihre Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger gut tun können. Ich erspare mir an dieser Stelle das, was gesagt werden müsste, nämlich eine lange Reihe dessen aufzuzählen, was die Landesregierung versäumt hat in diesem Prozess, eine solche Gebietsreform für ganz Thüringen auf den Weg zu bringen

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und vor allen Dingen auch für die freiwilligen Gebietszusammenschlüsse, wenn das schon nicht gelingt, eine allgemeine Gebietsreform voranzubringen, für die freiwilligen Zusammenschlüsse wenigstens Kriterien aufzustellen, die sie hinterher auch selber einhält, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Stattdessen haben wir Arbeitskreise ohne Ende in dieser Landesregierung. Ein Gutachten wird erarbeitet, das ich, ohne es zu kennen, schon im Voraus lobe, weil es endlich einen Standpunkt formulieren wird, wie auch immer er ist, der dann zur Diskussion und damit der Diskussion zugänglich gemacht wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landesregierung muss man aber sagen, Gutachten sind nur gut, wenn man auch damit etwas vorhat. Gutachten zum Verschieben, das ist nicht die richtige Variante.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Landesregierung ist auch der Ausfluss eines imaginären Willens des Innenministeriums. Imaginär, weil niemand den Willen des Innenministeriums kennt, niemand wissen kann, wie die Entscheidungen des Innenministeriums ablaufen werden. So ist es auch in diesem Jahr der Ge

(Vizepräsidentin Hitzing)

meinde Straufhain, die im letzten Jahr mit Gleichamberg gemeinsam gehen wollte, und in diesem Jahr mit dem Heldburger Unterland zusammengehen wollte, nicht gelungen, einen Antrag zu stellen, der auch genehmigt werden kann. Man darf das als Indiz der Beratungsverweigerung aus dem Innenministerium sehen. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl in gleichgelagerten Fällen, wie z.B. in den neuen Gemeinden Nobitz, Amt Wachsenburg und Barchfeld-Immelborn, man hier eine Genehmigung erteilt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schaut man nüchtern darauf, dass es sich hier um Verwaltung und Verwaltungshandeln handelt, könnte man den Begriff Willkür vor Augen bekommen.

(Beifall DIE LINKE)

Aber es ist vielmehr, so scheint es uns, ein politisches Aushandeln, eine politische Aushandlungsgeschichte, bei der es nicht mehr um reine Kriterien geht. So viel zur Kritik an der Landesregierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als GRÜNE schauen aber auch mit Besorgnis darauf, dass manche Abgeordnete der Koalition unterwegs sind mit ihrer Einzelmeinung als Einzelperson und den Gemeinden Hoffnung machen, dass sie etwas ändern könnten, wo sie doch in der Koalition einfach nur in ihrer Fraktion dafür sorgen müssten, dass es ein starkes Ja gibt zu einer Entschließung, die wir im letzten Jahr getroffen haben, in der man nämlich sagt, wir wollen im Umfeld von größeren Städten keine weiteren Gemeindezusammenschlüsse zulassen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wäre der richtige Weg gewesen, mit diesen politischen Argumenten ganz in der Öffentlichkeit zu kämpfen und zu sagen, deshalb ist es falsch. Deshalb argumentieren wir dagegen, nicht aber als Einzelperson unterwegs zu sein, und ein bisschen dafür zu werben, dass alle sich noch einmal versuchen aufzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag gestellt zur Entschließung des Innenausschusses. Die Entschließung des Innenausschusses ist unserer Meinung nach eine …

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Be- schlussempfehlung und nicht Entschließung.)

Bitte? Beschlussempfehlung.

(Beifall DIE LINKE)

Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zeigt ein deutliches Maß an Verfahrensuntreue und eine ganz beunruhigende Vorstellung von Bürger

beteiligung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)