sitzt und aufgrund ihrer Geschichte und der Dichte der kulturellen Erfahrungen ihr auch eine besondere Rolle in einem Kulturkonzept zukommen muss und in der kulturellen Vermarktung dieses Landes.
Das heißt nicht, dass wir die andere Kulturlandschaft vernachlässigen, auch das habe ich hier deutlich gemacht, sondern es heißt, dass wir gemeinsam mit den Kommunen, mit den Kulturinstitutionen überlegen, wie eine tragfähige Struktur für die Zukunft aussehen kann und dazu sollen die Kulturentwicklungskonzepte dienen. Wenn jetzt hier bemängelt wird, ja, es steht ja noch nicht jedes Detail fest, wie die Kommunen die Mittel beantragen; auch das wird jetzt konkretisiert und es wird eine entsprechende Förderrichtlinie geben. Klar ist, die Kommunen müssen ihre Bereitschaft zur Entwicklung eines übergreifenden Konzepts, das alle Sparten einschließt, deutlich machen. Sie müssen deutlich machen, dass sie diesen Prozess gemeinsam gestalten wollen und dann können sie Mittel beantragen, zunächst einmal für professionelle Begleitung eines solchen Konzepts, denn zum Teil fehlt es ja auch an personeller Untersetzung, solche Konzepte in den Kommunen überhaupt auf den Weg zu bringen, und genau diese Begleitung wird gefördert. Ich glaube, wir werden dort auch eine Reihe von interessanten Entwicklungen sehen.
Was ist mit den kommunalen Anteilen, ist hier gefragt worden, und wie lange werden die Kommunen noch in der Lage sein, ihre Anteile zu bringen? Auch das ist eine Frage, die ist so alt wie die Kulturpolitik selbst und die muss immer wieder neu beantwortet werden mit jeder Haushaltsentscheidung, die in den Kommunen getroffen wird. Sie muss aber von uns auch, glaube ich - und das sage ich noch einmal mit Blick auf die Debatten, die wir ja auch gestern hier zum Teil gehört haben -, strukturell irgendwann beantwortet werden, nämlich: Wie machen wir unsere Kommunen leistungsfähiger? Meine persönliche Überzeugung ist, wir werden in Thüringen an einer Verwaltungs- und Gebietsreform nicht vorbeikommen.
Wir brauchen Kommunalstrukturen, die leistungsfähig sind, auch leistungsfähig, um die kulturellen Einrichtungen tragen zu können. Das heißt, wir haben es hier auch mit Entscheidungen zu tun, die nicht die Kulturpolitik im engeren Sinne betreffen, sondern die Landespolitik insgesamt.
Lassen Sie mich - Frau Rothe-Beinlich, Sie haben das angesprochen - auch noch einmal einen Satz sagen zur Weiterentwicklung der Museumslandschaft. Auch dazu findet sich ja Grundsätzliches im Kulturkonzept. Dort heißt es, für die Fortentwicklung der Fördersystematik soll eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Trägern und Museumsverband Empfehlungen erarbeiten, die institutionelle Förderung des Landes orientiert sich an den Quali
tätskriterien von ICOM. Das heißt, hier sind die Grundsätze formuliert, aber auch hier bedarf es natürlich noch weiterer Arbeit, das auszuformulieren und Förderkonzepte weiterzuentwickeln. Sie haben hier Hohenfelden namentlich erwähnt. Auch Hohenfelden haben wir nicht im Regen stehen lassen, sondern wir haben Hohenfelden jährlich mit 50.000 € aus der Projektförderung bedacht, damit dort eben auch etwas …
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht institutionell ge- fördert, darum geht es.)
Ja, Frau Rothe-Beinlich, ich habe doch gerade etwas zur institutionellen Förderung gesagt, die wir weiterentwickeln müssen. Ich widerspreche Ihnen doch gar nicht. Wir müssen sie weiterentwickeln, aber wir lassen eben auch das, was neu entsteht, nicht einfach ohne Unterstützung, sondern versuchen dann Dinge zunächst einmal mit Projektförderung auf den Weg zu bringen und dann zu sehen, ob das tragfähig ist und irgendwann auch in eine institutionelle Förderung überführt werden kann.
Etwas anders - und das will ich hier auch deutlich sagen - ist das Thema institutionelle Förderung gelagert beim Projektmanagerprogramm. Das Projektmanagerprogramm ist und bleibt eine Projektförderung, aber auch hier - und das ist auch im Kulturkonzept angelegt - haben wir deutlich gemacht, wir wollen Pilotversuche zur mehrjährigen Projektförderung auf den Weg bringen, um mehr Stabilität für bestimmte Einrichtungen schaffen zu können. Dass das haushaltsrechtlich nicht einfach ist, das wissen Sie alle. Deshalb gehen wir jetzt mit einem Pilotversuch an diese Aufgabe heran. Natürlich ist mir bekannt, Frau Rothe-Beinlich, ich bin ja auch im Land unterwegs, dass viele Institutionen das einfordern und sagen, wir möchten für mehrere Jahre die Klarheit haben. Aber insgesamt ist das Projektmanagerprogramm doch ein wirkliches Erfolgsprogramm für Thüringen
und wir haben das noch mal um 35 Prozent aufgestockt seit 2009. Ich finde, das kann sich wirklich sehen lassen.
Zum Schluss noch ein Blick auf die kulturelle Bildung, die mir auch besonders am Herzen liegt und die ja auch ausreichend Erwähnung findet. Frau Hitzing, Sie haben das auch noch mal hier unterstrichen. Eine wichtige Rolle wird neben dem, was wir alles auch institutionell hier verankert haben und auch an gesetzlichen Vorgaben für die kulturelle Bildung haben, das Kulturagentenprogramm von Bedeutung sein. Wir sind eines von fünf Bundesländern in der Republik, die dieses Programm aufge
legt haben gemeinsam mit der Kulturstiftung. Das ist jetzt angelaufen und ich glaube, das wird wesentliche Impulse für die kulturelle Bildung bewirken. Das ist natürlich erst mal begrenzt auf 30 Schulen, die von diesem Programm profitieren. Aber ich glaube, es wird Ausstrahlung darüber hinaus entwickeln. Welche Erfolge kulturelle Bildung auch gezeitigt hat, auch das haben Sie schon mal anklingen lassen in Ihrem Beitrag, Frau Hitzing, und ich habe es vorhin auch erwähnt. Wenn man sich nur mal die Zahlen der Anmeldungen in den Musikschulen anschaut, das zeigt doch, dass das Interesse an kultureller Bildung wächst, an eigener kultureller Betätigung. Wenn man mal in die Schulen reinschaut, was dort alles in dem Bereich Gestalten zum Beispiel passiert an tollen Projekten in den Schulen, wo Kinder und Jugendliche sich ausprobieren können, ich glaube, dass das auch Interesse wecken wird an unseren kulturellen Institutionen, an unserer reichen Kulturlandschaft.
Lassen Sie mich zum Schluss noch mal sagen: Weil natürlich Kultur immer auch eine Debatte ist um knappe Ressourcen, die verfügbar sind - das war im 18. Jahrhundert nicht anders als im 21. -, aber es ist eine Debatte, die wir führen müssen, und ich führe Sie sehr engagiert im Namen der Kultur. Ich will einfach nicht die Hände heben und sagen, da geht nichts mehr, sondern mit Ihnen gemeinsam danach suchen, was geht, weil ich davon überzeugt bin, dass Kultur ein ganz wesentlicher Entwicklungsfaktor dieser Region ist. Wer mal in die Geschichte zurückschaut, was prägt denn Geschichte, was bleibt denn übrig von der Entwicklung von Regionen, was ist denn das, was auf spätere Generationen noch ausstrahlt und Entwicklungspotenziale bis heute bietet, es ist die kulturelle Entwicklung und die müssen wir stärken, damit dieses Land insgesamt vorankommen kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister hatte die Vermutung, dass wir hier den Wettkampf um die schönste Frage aufmachen. Selbstverständlich, wenn wir den Minister mal sehen und der uns zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht, dann machen wir das selbstverständlich auch.
Im Ausschuss hätten wir das auch getan, in jedem Fall, wenn Sie das gemeinsam mit uns diskutiert hätten. Ich will an dieser Stelle eines sagen: Sie haben bezüglich von Frau Dr. Klaubert hier noch ein
bisschen Ihrer Traurigkeit Ausdruck verliehen, dass sie Ihr Konzept nicht über den grünen Klee lobt. Sie hätten das selbstverständlich in der gemeinsamen Debatte mit uns schon vorher diskutieren und erarbeiten können, es wäre ein schöner Prozess gewesen, schöner Diskussionsprozess, es hätte sich sicher das eine oder andere Problem vorzeitig klären lassen. Aber wir haben ja jetzt Zeit. Sie haben ja gesagt, wir machen das künftig hin. Sie wollen keine Befehle von oben geben, Sie wollen es nicht vorgeben, sondern gemeinsam diskutieren auch mit allen Akteuren. Das finde ich toll, wir warten auf die Zukunft dieser Diskussion.
Zu den Fragestellungen: Ich möchte die Frage doch noch einmal an Sie stellen. Sie haben es noch mal gesagt, 4 Prozent des Verwaltungshaushalts sollen von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Mich würde einfach nur interessieren, wie Sie diese 4 Prozent definieren. Es gibt ja sehr unterschiedliche Strukturen im kulturellen Bereich, ich sage mal im Bereich der kulturellen Einrichtungen und Projekte. Also Sie wissen zum Beispiel - ich muss den Namen jetzt wieder sagen, auch wenn es nicht jedem gefällt -, dass die Stadt Jena mit einem kommunalen Eigenbetrieb arbeitet. Andere haben Kulturfinanzierung im Gesamthaushalt von vornherein mit drin. Daraus ergeben sich ja unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten, wie man diese Finanzierung aufmacht. Das würde mich schon mal interessieren, ob Sie darüber schon mal nachgedacht haben. Also im Moment konnten Sie das ja für mich nicht so ganz klarmachen, aber vielleicht kommt das noch mit der Förderrichtlinie. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass Sie nicht sagen, und Sie haben es wieder gesagt, am Ende ist es die kommunale Verantwortung. Das ist nicht nur die kommunale Verantwortung. Es geht darum, wie viel Geld geht auch aus dem Landeshaushalt da und da hin, wie wird es eingestellt. Ich habe es Ihnen vorhin versucht zu sagen, also Hans-Jürgen Döring habe ich versucht es zu sagen, es hat in Bezug auf unsere Stadt die Folge, dass wir weniger Geld haben. Punkt, aus, vorbei für diesen Bereich Kultur.
Dann möchte ich noch etwas zu Ihrer Ausgangsrede sagen. Ich fand diese Betrachtungen zur Kultur sehr interessant. Eine Kulturkonzeption ist interessant. Aber am Interessantesten ist, wie setzt man das um. Und Kultur - jetzt beteilige ich mich mal an den Definitionsversuchen von Kultur hier im Raum ist ja nicht nur die Finanzierung von Kultureinrichtungen und von Projekten. Kultur ist eigentlich das, was am Ende eine Zivilisation ausmacht und demzufolge eine Gesellschaft ausmacht. Insofern, glaube ich, hätte der gemeinsame Diskurs sowohl im Vorfeld als auch in der Zukunft für alle von uns einen hohen Gewinn, in welche Richtung es geht und wie man es finanziert. Danke. Es ging nicht um den Wettbewerb.
Frau Kollegin Kaschuba, da Sie noch mal gefragt haben nach der Richtlinie für die Kommunen. Ohne dass schon alle Details jetzt feststehen, weil die Abstimmung noch läuft, lassen Sie mich noch Folgendes sagen: Wir werden das ausrichten an der Kulturquote. Ich hatte gesagt, 4 Prozent des Verwaltungshaushalts müssen mindestens für die Kultur eingesetzt werden. Im Übrigen kann man das in den Haushaltsplänen der Kommunen auch darstellen, auch wenn das Ausgaben sind, die über Eigenbetriebe laufen. Da wir nur eine Anreizförderung machen können, verfassungsrechtlich, wird das so gehandhabt, dass man die drei zurückliegenden Jahre dafür betrachtet, dass man jetzt auch nicht sozusagen nur Einmaleffekte drin hat, sondern ein Zeitraum von drei Jahren zurückliegend hier zugrunde gelegt wird. Die Details werde ich dann vorlegen, wenn die Abstimmung innerhalb der Landesregierung abgeschlossen ist. Da die Mittel des Haushalts ja auch noch nicht beschlossen worden sind durch das Parlament und damit noch nicht freigegeben sind, haben wir auch noch ein paar Tage Zeit, aber ich will, dass das rechtzeitig mit dem Haushaltsbeschluss vorliegt, damit das Geld dann auch sofort fließen kann.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr und schließe die Aussprache zur Regierungserklärung und damit den Tagesordnungspunkt 2.
a) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5208 ERSTE BERATUNG
b) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5203 ERSTE BERATUNG
neten Bärwolff. Für die FDP-Fraktion habe ich keine Meldung dazu. Dann bitte, Herr Abgeordneter Bärwolff.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der FDP haben wir bislang auch noch keine gemeinsame Initiative gemacht, von daher wird das auch so schnell nicht passieren.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, um das Thüringer Landeserziehungsgeld abzuschaffen, ein Thema, was uns nicht zum ersten Mal hier im Landtag begegnet. Der aktuelle Hintergrund ist die Einführung des umstrittenen Betreuungsgelds auf Bundesebene. Die Koalition von FDP und CDU hatte ja das Betreuungsgeld in einem Kuhhandel eingeführt und das Betreuungsgeld ist aus unserer Sicht genauso fatal und genauso falsch in der Prioritätensetzung wie das Landeserziehungsgeld. Mit dem Landeserziehungsgeld hatte Dieter Althaus im Rahmen seiner Familienoffensive einen großen Paradigmenwechsel vorgenommen. Anstatt die Unterstützung von Familien anhand des Einkommens festzumachen, das heißt, einkommensschwache Familien mehr zu unterstützen als einkommensstärkere Familien, hat man das Prinzip geändert hin zur Belohnung von konservativem Familienverhalten. Das heißt, diejenigen, die ihre Kinder nicht in die Kitas bringen, werden dafür auch noch belohnt. Das Geld für das Landeserziehungsgeld wurde aus dem großen Topf für die Kita-Finanzierung genommen und in das Landeserziehungsgeld gesteckt. Nun kommt also das Bundesbetreuungsgeld von der schwarz-gelben Koalition und die hat dasselbe Prinzip. Während einkommensschwache Familien immer weniger Hilfe erhalten, wird das Geld verhaltensabhängig gezahlt. Erwähnt sei hier am Rande nur die Anrechnung des Bundeselterngelds auf die Regelsätze von Hartz IV-Empfängern; diejenigen, die am ehesten die Hilfe brauchen, wenn sie kleine Kinder haben, weil sie finanziell eben sehr klamm bei Kasse sind, sind diejenigen, die am wenigsten bekommen.
Für DIE LINKE steht fest, Kinder brauchen Kinder, für uns steht fest, der Kita-Ausbau in Ost und West muss weitergehen, auch wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen.
Angesprochen sei Fachkräftemangel, angesprochen sei Betreuungsschlüssel, angesprochen sei auch die bauliche Ausstattung unserer Kindertagesstätten, die noch nicht überall so ist, wie wir sie uns wünschen. Für DIE LINKE und für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist also eine Doppelförderung des gleichen unproduktiven Familienbildes nicht weiter legitimierbar. Eine Doppelförderung von Betreu
ungsgeld und Landeserziehungsgeld nebeneinander lehnen wir ab. Wir - das ist unsere tiefe Überzeugung - brauchen keine Zementierung konservativer Familienpolitik, einer Familienpolitik, die die traditionellen Rollenbilder zementiert und weiter verfestigt. Den Schaden auf Bundesebene durch das Betreuungsgeld, den können wir nicht beheben, wohl aber können wir in Thüringen dem Irrsinn ein Ende bereiten und in der Tat, es ist nicht nur ein einfacher Irrsinn, nein, es ist ein doppelter Irrsinn. Wir wollen, dass ausschließlich ideologisch motivierte Instrumente wie eben das Landeserziehungsgeld und das Bundesbetreuungsgeld gekippt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKEN wollen diese Leistung nicht tragen. Wir sagen, das Geld ist in Kitas und in institutioneller Betreuung besser angelegt.
Dazu werden wir auch im Haushalt anschließend ein paar Anträge stellen, damit das Geld auch in die Töpfe fließt, die wir für wichtig halten, also Familienförderung und Kitas. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute Beratung.
Ich eröffne die Aussprache zu beiden Gesetzentwürfen. Als Ersten rufe ich auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Gumprecht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Siegesmund kennt das Ergebnis, es wird auch dabei bleiben,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einer der beiden Anträge der Opposition, über die wir heute reden, hatte ursprünglich den Titel „Gesetz zur Klärung des Verhältnisses von Thüringer Erziehungsgeld und Betreuungsgeld“. Vermutlich ist Ihnen dabei die offensichtliche Ironie des Titels aufgefallen, denn Ihr eigenes Verhältnis zu dem Thema ist alles andere als geklärt. Obwohl die Opposition auf Bundesebene mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht droht, stellen Sie hier im Lande sich hin und sagen, oh schön, das Betreuungsgeld ist bald da, lasst uns das Erziehungsgeld abschaffen. Das halte ich schon etwas für doppelzüngig.