Meine sehr verehrten Damen und Herren, also ich will es kurz zusammenfassen. Wir haben diesen Landesentwicklungsplan jetzt seit einem Jahr im Landtag vorliegen. Wir haben einen außerordentlich umfangreichen Beteiligungsprozess öffentlich geführt. Wer mir hier undemokratisches Verhalten vorwirft, scheint entweder einen völlig diffusen Begriff von Demokratie zu haben oder scheint nicht ganz klar orientiert zu sein, was hier eigentlich im letzten Jahr gelaufen ist.
Herr Minister, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch die Abgeordnete ScheringerWright von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Minister, ich habe ja nur zu diesen Punkten gesprochen, die im LEP aufgeführt sind. Stimmen Sie mir zu, dass man die Punkte, die im LEP genau aufgeführt sind, auch diskutieren kann, oder nicht?
Selbstverständlich kann man die diskutieren, aber Sie haben ja nicht einen Punkt aufgerufen, der hier drinsteht und den diskutiert, sondern Sie haben gesagt, wir wollen ein Großviehanlagenkataster im LEP festhalten und wollen auch noch, dass der Landtag darüber beschließt. Ich kann Ihnen nur sagen, das geht aus wie das Hornberger Schießen, wenn wir hier auch noch fachlich abgestimmte exekutive Handlungen quasi dann noch politisch legitimieren wollen. Das ergibt doch im Grunde überhaupt gar keinen Sinn. Das habe ich angemerkt, halte ich für außerordentlich problematisch. Dann haben Sie es noch in Beziehung gebracht mit den Hotspots, da habe ich wirklich große Zweifel, ob Sie das wirklich ernsthaft gemeint haben können.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Aber das mit dem Hornberger Schießen und dem Hornvieh - gibt es da einen Zusammen- hang?)
Hornberger Schießen nehmen wir jedenfalls auch nicht in das LEP auf, maximal in dieser Debatte spielt es eine Rolle. Es fällt mir auch noch bei einem weiteren Punkt ein, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemacht hat zur Frage Oberzentren, die Erreichbarkeit jetzt runtergesetzt von 90 auf 60 Minuten. Das heißt für uns jetzt im Grunde Folgendes: Wenn man das machen wollte, heißt das entweder, wir können die Geschwindigkeiten in
Thüringen anheben, wir legen also nicht nur Höchst-, sondern Mindestgeschwindigkeiten fest, dann erreichen wir die Oberzentren schneller, oder aber wir weisen noch mehr Oberzentren aus. Da habe ich auch große Zweifel, ob das die Richtung ist, die Sie wirklich einschlagen wollen. Denn am langen Ende haben Sie uns ja vorgeschlagen, bei den Grundzentren doch deutlich härter noch vorzugehen. Im Übrigen kann ich auch hier nicht erkennen, was uns auf der einen Seite als Mutlosigkeit ausgelegt wird, wird uns auf der anderen Seite als demokratieunfreundliches Verhalten ausgelegt. Entweder wir legen einen Vorschlag vor, den geben wir hier in die Debatte hinein, stellen den damit der demokratischen Debatte auch in diesem Haus zur Verfügung und lernen auch aus der Debatte nicht nur aus diesem Haus heraus, sondern auch aus dem, was uns in den Änderungsanträgen, in den vielen Stellungnahmen entgegengeschlagen ist, insbesondere bei der Frage der Entwicklung der Grundzentren. Hier haben wir dem Ausschuss ja einen Weg dargestellt, wie wir uns vorstellen könnten, den LEP neu zu entwickeln. Und das geht genau in die Richtung, Frau Schubert, das geht ja genau in die Richtung der funktionsteiligen Grundzentren. Überhaupt nichts dagegen zu sagen, nur Ihr Gedanke ist im Grunde nicht neu, sondern erstens haben wir ihn schon im LEG drin und zweitens entwickeln wir ihn auch noch weiter und leisten damit, glaube ich, schon einen sehr mutigen Beitrag dazu, etwas für die Entwicklung im ländlichen Raum zu tun.
Jetzt komme ich zum Thema ländlicher Raum in einer politischen Debatte und ländlicher Raum im LEP. Also ländlicher Raum in einer politischen Debatte hat natürlich eine ganz andere Dimension als die Frage, wie wir die Raumkategorien im LEP bezeichnen. Aus unserer Sicht macht es doch nur Sinn, dass wir in den Raumkategorien Räume, die zusammengehören, die sich durch spezifische Gemeinsamkeiten auszeichnen, dass wir die als einen Raum kategorisieren. Das ermöglicht dann auch eine spezifisch abgestimmte Förderung für diese Räume. Es macht überhaupt keinen Sinn, dass wir Städte wie Weimar - wenn wir sozusagen bei der alten Diskussion bleiben - in den ländlichen Raum hineindefinieren. Das entspricht weder dem Lebensgefühl noch sonst irgendeiner Form, die da vor Ort Zustimmung findet. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur sagen: Wir würden die Vorschläge ja in dem neuen LEP-Entwurf gern aufgreifen, die von den Kommunen gekommen sind, die lauten eben gerade in eine andere Richtung, dass man die Raumkategorien, die wir ausgewiesen haben, noch mal deutlich erweitert und nicht einschränkt auf zwei - entweder Verdichtungsraum oder ländlicher Raum -, weil es in der Sache überhaupt nicht sachgerecht ist. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich mich zunächst einmal für die Stellungnahme und auch für die intensiven Bera
tungen in den zuständigen Ausschüssen herzlich bedanken. Wir sagen zu, dass wir Anfang des Jahres dann einen neuen abgestimmten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vorlegen werden, so dass wir hoffentlich auch dann in der Mitte des nächsten Jahres auch nach erneuter Stellungnahme des Landtags dann ein neues Programm vorgelegt haben können, was dann letztlich auch Gültigkeit beweist und uns auch ermöglicht, die Fragen der Energiewende vernünftig voranzutreiben. Insofern herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. Die Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch einmal um das Wort gebeten. Bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Carius, es wäre z.B. sinnvoll, zu überlegen, dass man Eisenach zumindest verkehrstechnisch als weiteres Oberzentrum ausweist. Was spricht dagegen? Das würde auch so manche überdimensionierte Planung, in diesem Falle die B 19, überflüssig machen. Genau darum geht es bei der Erreichbarkeit, hier das neu zu überlegen und das nicht nur auf Erfurt zu fokussieren.
Letzter Satz: Ich möchte Frau Scheringer-Wright noch einmal in Schutz nehmen und sie richtig verstanden wissen und beziehe mich da auch auf Herrn Wetzel. Es ist nicht ganz logisch, dass Kühe raumbedeutsam sein sollen und entsprechende Aufmerksamkeit im LEP bekommen, aber nach Ihren Worten, Herr Wetzel, ÖPNV-Verbindungen nicht. Das ist das, was Sie insbesondere - vielleicht nicht die Koalition, aber Sie - noch erklären müssen. Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann und wir kommen zur Abstimmung.
Wir beginnen in der Abstimmung mit dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5360. Ich frage, wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? Das ist Zustimmung von der Fraktion der FDP. Ich frage nach Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Ich frage noch einmal nach Enthaltungen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
und Verkehr in der Drucksache 5/5341 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung in der von mir genannten Drucksache die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung. Das sind die Stimmen von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 13 „Rechtliche Neubewertung der Stiftung FamilienSinn“ ist abgesetzt von der Tagesordnung und deshalb machen wir weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 14 in den Teilen
a) Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen - Umweltrechtliche Rahmenbedingungen ändern hier: Nummer II Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4160 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/5332
b) Sicherheit hat höchste Priorität - gegen unkonventionelle Erdgasförderung in Thüringen, hier: Nummer III Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4507 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/5333
Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Kummer aus dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Berichterstattung zu beiden Teilen des Tagesordnungspunkts.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die eben genannten Anträge auf der einen Seite der Koalition und auf der anderen Seite von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen worden. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Der Ausschuss hat sich in drei Sitzungen inhaltlich mit den Fragen des Frackings beschäftigt und hat in seiner November-Sitzung noch einen zusätzlichen Antrag von der Fraktion DIE LINKE erhalten, so dass dann in der Sitzung im Dezember drei Anträge abgestimmt wurden: auf der einen Seite der Koalitionsantrag „Sicherheit hat höchste Priorität gegen unkonventionelle Erdgasförderung in Thüringen...“, auf der anderen Seite der Antrag der GRÜNEN „Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen“, hier ging es vor allem darum, umweltrechtliche Rahmenbedingungen zu ändern, und der Antrag der LINKEN, der ein klares Verbot der Fracking-Technologie gefordert hat. Der Ausschuss hat den Antrag der Koalition mehrheitlich angenommen, und das mit einer kleinen Änderung. Es wurde eingefügt, dass dem Landtag zu berichten ist. Dieser Beschluss liegt Ihnen hier vor und ich freue mich auf die Diskussion zum Tagesordnungspunkt. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter. Wünschen CDU und SPD das Wort zur Begründung für ihren Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Dann will ich zunächst einen Hinweis geben. Die Landesregierung hat angekündigt, den in der Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 14 b erbetenen Bericht zu Beginn der Aussprache zu erstatten. Der Bericht kann dadurch in die Aussprache mit einbezogen werden. Die Beschlussfassung am Ende der Tagesordnung bleibt davon unberührt. Deshalb eröffne ich jetzt zunächst die Aussprache und gebe dem Herrn Staatssekretär Richwien das Wort zur Berichterstattung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung wurde um Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten gebeten, im geltenden Zulassungssystem Vorhaben der unkonventionellen Gasgewinnung zu untersagen. Eine pauschale Untersagung der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking mit umwelttoxischen Hilfsstoffen ist nach der geltenden Rechtslage nicht möglich. Dies ist nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalls zulässig, wenn ein beantragtes Vorhaben den konkreten Schutzanforderungen des Um
weltrechts oder des Bergrechts nicht gerecht wird und diese Anforderungen auch nicht über behördliche Auflagen oder Nebenbestimmungen erfüllt werden können. In einem solchen Fall muss die Gewinnung sogar untersagt werden. Da haben dann, meine Damen und Herren, die Behörden kein Ermessen mehr.
Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise immer dann zu verweigern, wenn bei Umsetzung eines Fracking-Vorhabens schädliche Wasserveränderungen zu erwarten sind. Daneben kann und muss die Bergbehörde nach den aktuell geltenden Regelungen des Bundesberggesetzes die Zulassung von Gewinnungsbetriebsplänen ebenfalls immer dann verweigern, wenn die erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern nicht getroffen ist, wenn nicht ausreichend für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist, wenn die anfallenden Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, wenn keine Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung getroffen ist oder wenn gemeinschädliche Einwirkungen des Vorhabens zu erwarten sind. Darüber hinaus kann die Bergbehörde nach § 48 Abs. 2 Bundesberggesetz die Aufsuchung oder Gewinnung immer dann beschränken oder untersagen, wenn ihr überwiegend öffentliches Interesse entgegensteht. Mit dieser Bestimmung ist der Behörde allerdings kein allgemeines, willkürliches Ermessen eingeräumt, sondern die Befugnis gegeben, im begründeten öffentlichen Interesse schädliche Einwirkungen auf die Umwelt abzuwehren.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss zwischen der Rechtslage und der vermeintlichen „Gefahr“, dass in Thüringen unkonventionelles Erdgas mittels Fracking gewonnen werden könnte, unterschieden werden. Die Rechtslage, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe, wird sich in den nächsten Monaten verändern. Der einstimmige Beschluss der Umweltministerkonferenz zum Fracking lässt erwarten, dass das Bergrecht geändert und für Frackingbohrungen eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben wird. Auch sollen Frackingmaßnahmen, sofern diese den Einsatz von umwelttoxischen Stoffen notwendig machen, bis zum Nachweis ihrer Umweltverträglichkeit nicht genehmigt werden. Frackingmaßnahmen sollen zukünftig ohne gefährliche Chemikalien auskommen. Dieser Beschluss hat unsere Unterstützung und Thüringen wird auch im Bundesrat für eine schnelle Änderung des Bergrechts votieren. Die Gewinnung von Erdgas durch Fracking mit umwelttoxischen Stoffen wird auf jeden Fall stärkeren Restriktionen unterworfen. Ob diese Technologie auch dann, wenn sie ohne diese gefährlichen Hilfs
Meine Damen und Herren, die Diskussion unter den Umweltministern lässt erkennen - und hier orientieren sich die Umweltminister an den Empfehlungen der verschiedenen Studien zu dieser Technologie -, dass ein pauschales Frackingverbot bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten nicht zu erwarten sein wird.
Meine Damen und Herren, in Thüringen wird es keine Ergasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten und damit auch kein Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien geben. Warum? Weil wir das so nicht wollen und weil es im Übrigen bei uns in Thüringen keine unkonventionellen Erdgaslagerstätten gibt und deshalb die umstrittene Erdgasgewinnungsmethode auch nicht gebraucht wird. Wie Ihnen außerdem bekannt ist, hat das Unternehmen BNK öffentlich und gegenüber der Genehmigungsbehörde erklärt, die Aufsuchung auf konventionelle Erdgasvorkommen auszurichten. Thüringen wird sich jetzt aber nicht zurücklehnen. Ich habe wiederholt gesagt, dass wir uns die Schlussfolgerungen der Studien des Bundesumweltamtes und des Umweltministeriums aus Nordrhein-Westfalen zu eigen machen werden. Das bedeutet, dass ich mich weiterhin, auch wenn in Thüringen kein Fracking angewandt wird, auf Bundesebene für die notwendigen Rechtsanpassungen stark machen werde. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Frackingtechnologie und die damit verbundenen Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft und auf geologische Situationen beschäftigen die Menschen in ganz Europa. Die Menschen haben Angst, Angst vor möglichen Umweltauswirkungen, Angst vor Langzeitauswirkungen, die kein Mensch zu diesem Zeitpunkt einschätzen kann, und die Menschen haben zu Recht diese Ängste. Deshalb ist es mir wichtig, deutlich zu machen, dass wir uns in diesem Hohen Haus fraktionsübergreifend in der Frage einig sind, dass wir hier im Freistaat kein Fracking wollen und alle notwendigen Schritte gemeinsam auf den Weg bringen werden, um Fracking hier in Thüringen zu verbieten und zu verhindern. Wenn Sie, Herr Staatssekretär, richtig feststellen, dass das jetzige Bergrecht eine Untersagung vonseiten der Länder nicht zulässt, dann ist die notwendige Konsequenz, dieses Bergrecht entsprechend zu verändern und diese Initiativen auch
von Thüringen aus anzugehen, um diese bergrechtliche Veränderung herbeizuführen. Dazu dient auch der letzte Abschnitt im vorliegenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Weiterhin ist die Gewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten, wie das so schön genannt wird, eine lokale Frage. Es ist keine Frage wie zum Beispiel bei den Stromtrassen, die länderübergreifende Interessen und globale Interessen miteinander verbindet, die zwingend im Bund entschieden werden muss. Es ist eine sehr lokale Frage. Es ist sehr lokal einzuschätzen, welche Auswirkungen stattfinden und es ist auch sehr lokal einzuschätzen, ob man das will im Freistaat oder ob man das nicht will. Vor dem Hintergrund beinhaltet der Antrag der Regierungsfraktionen, wie Sie gesehen haben, auch die Option, den Ländern die Möglichkeit zu geben über Fracking oder Nicht-Fracking entsprechend zu entscheiden. Diese Initiative, diese Intention, befindet sich auch im Entschließungsantrag.
Weiterhin brauchen wir eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung im Vorfeld dieser Maßnahmen. Das ist auch eine Position, die die SPD-Fraktion in dieser Frage schon seit geraumer Zeit einnimmt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es sehr, dass die Umweltministerkonferenz sich auf eine entsprechende Veränderung des Bergrechts in diesem Bereich verständigt hat und dass diese Frage auf Bundesebene nun doch auf den Weg gebracht wird. Wir brauchen diese Umweltverträglichkeitsprüfung, wir brauchen Bürgerbeteiligungsmechanismen in dieser Frage, wir brauchen, um es auf den Punkt zu bringen, eine Demokratisierung des Bundesbergrechts. Was wir aber auch brauchen im Nachhinein - und deswegen wird die Frage nicht abschließend beantwortet werden können mit der, so hoffe ich, fraktionsübergreifenden Annahme des Entschließungsantrags -, ist die tatsächliche Untersuchung derjenigen Risiken, die beim Greenfracking, wie man so schön sagt, also beim Fracking ohne umwelttoxische Fluids, entstehen, welche Belastungen das geförderte Wasser unter Umständen hat, welche geologischen Auswirkungen entstehen können. Diese müssen weiter aufmerksam beobachtet werden und vor diesem Hintergrund müssen wir uns mit Sicherheit auch weiterhin in diesem Haus mit diesem Thema befassen. Herzlichen Dank.
Staatssekretär. Der hat einiges an Klarheit hier schon geschaffen und das ist natürlich gut, wenn man das vorher schon einmal gehört hat, dann braucht man nicht mehr zu orakeln in den Diskussionspunkten. Ich möchte es auch relativ kurz machen und nicht noch einmal alles wiederholen, was auch der Herr Abgeordnete Weber eben schon einmal sagte. Fakt ist, dass viel zu viele Unklarheiten noch bestehen und dass man die Unsicherheiten der Bevölkerung natürlich ernst nehmen muss. Wir haben also den Antrag der CDU und SPD, dann haben wir den Entschließungsantrag und wir haben den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wichtig ist natürlich erst einmal, diese vielen Risiken für Menschen und Umwelt herauszustellen, die hier noch nicht geklärt sind und die einfach noch nicht abschätzbar sind. Die muss man ernst nehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man einer unkonventionellen Erdgasförderung in Thüringen auf der Basis nicht zustimmen. Darüber waren wir uns schon im Juli eigentlich einig.