Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

Danke, Herr Minister. Ich schaue noch einmal in die Runde. Ich sage es noch einmal: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich jetzt die Aussprache und wir treten in die Abstimmung ein. Wir stimmen zunächst ab... Zur Geschäftsordnung?

Danke, Herr Präsident. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bitte in Einzelabstimmung der Punkte 1, 2 und 3.

Also noch mal: 2 und 3 in namentlicher Abstimmung?

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ein- zelabstimmung der Punkte 1, 2 und 3.)

1, 2 und 3 einzeln?

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ein- zeln.)

Gute, danke.

Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5357. Ich rufe zur Abstimmung den Punkt 1 auf. Wer diesem Punkt zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Das ist Ablehnung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Damit ist der Punkt 1 abgelehnt.

Wir machen weiter mit dem Punkt 2. Wer möchte dem Punkt 2 zustimmen? Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es von den Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Damit ist der Punkt 2 abgelehnt.

Ich rufe als Letztes den entsprechenden Punkt 3 in der Drucksache 5/5357 auf. Wer möchte dem zustimmen? Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD und CDU. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Damit ist auch der Punkt 3 aus der genannten Drucksache abgelehnt.

Wir kommen deshalb zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5078 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen

möchte, den bitte ich jetzt um seine Zustimmung. Es ist Zustimmung von den Fraktionen der SPD und CDU. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten sich der Stimme.

Wir treten jetzt in die Schlussabstimmung ein. Das heißt, wir erheben uns entsprechend von den Plätzen. Ich frage noch einmal: Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? Das ist Zustimmung von SPD und CDU. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen von der Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Stimmenthaltung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und gebe Ihnen Folgendes zur Kenntnis: Wir gehen jetzt in die Mittagspause und machen weiter um 14.05 Uhr, und zwar machen wir weiter mit dem Tagesordnungspunkt „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“. Ich bitte deshalb, um 14.05 Uhr pünktlich wieder hier zu sein.

(Zwischenrufe aus dem Hause: Nach 11.)

Gut, dann machen wir erst Tagesordnungspunkt 11 und dann 11 a. Trotzdem wäre es gut, wenn Sie alle pünktlich kommen.

Wir setzen die Sitzung fort und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5290 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne dazu die Aussprache. Um das Wort hat Staatssekretär Prof. Herz gebeten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, im Rahmen der ersten Beratung des heute zu beschließenden Gesetzentwurfs am 12. Dezember dieses Jahres hat die Abgeordnete Frau Berninger die Frage gestellt, ob bei Schuldnern der Datenschutz insoweit hinreichend

(Minister Reinholz)

gewährleistet ist, als dass ein Missbrauch aufgrund von Verwechslungen ausgeschlossen werden kann. Dies entspricht auch der Forderung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die das Bundesministerium der Justiz aufgefordert hatten, für einen besseren Datenschutz bei der geplanten Internetabfrage aus dem Schuldnerverzeichnis Sorge zu tragen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten es für notwendig erachtet, bei der Regelung der Einsicht in das Schuldnerverzeichnis die zwingende Angabe weiterer Identifizierungsmerkmale vorzusehen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass möglichst nur diejenigen Personen angezeigt werden, auf die sich der Abfragezweck auch bezieht. Der Forderung der Datenschutzbeauftragten, bei der Regelung der Einsicht in das Schuldnerverzeichnis die zwingende Angabe weiterer Identifizierungsmerkmale vorzusehen, wurde in der Folge durch den Bundesverordnungsgeber entsprochen. Sind also zu einer Abfrage im Vollstreckungsportal mehrere Treffer vorhanden, erfolgt keine Übermittlung der verfügbaren Daten. Vielmehr hat der Abrufteilnehmer in diesem Fall weitere Merkmale einzugeben, durch die eine Individualisierung eines bestimmten Schuldners möglich ist, zunächst dessen Geburtsdatum, gegebenenfalls auch noch dessen Geburtsort. Eine Datenübermittlung an den Abrufteilnehmer erfolgt erst dann, wenn anhand der eingegebenen Merkmale ein bestimmter Schuldner zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Eine Verwechslungsgefahr besteht daher nicht.

Darüber hinaus wurde durch den Bundesrat durch Beschluss vom 15. Juni 2012 - Drucksache 263/ 12 - eine Evaluierungsverpflichtung niedergelegt. Das Bundesministerium der Justiz wird die Schuldnerverzeichnisführung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten einer Evaluierung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten unterziehen und das Ergebnis den in Bund und Ländern für den Datenschutz verantwortlichen Stellen mitteilen. Hierbei wird insbesondere untersucht werden, ob und in welchem Umfang Datensätze übermittelt wurden, die sich nicht auf einen gesuchten Schuldner bezogen.

Sie sehen also, Frau Abgeordnete Berninger, dass den auch von Ihnen vorgetragenen Bedenken bereits Rechnung getragen wurde. Ich hätte Ihnen gern die begehrten Informationen bereits in der Ausschuss-Sitzung am 10. Oktober mitgeteilt, als der heute zu beratende Staatsvertrag dem Justizund Verfassungsausschuss zur Kenntnis gegeben worden ist. Ich bitte Sie aber nunmehr, dem eingebrachten Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5290 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen.

Wir steigen ein in die Schlussabstimmung, indem wir uns entsprechend von den Plätzen erheben. Ich frage deshalb noch mal: Wer möchte dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das ist das gleiche Abstimmungsbild wie vorher. Danke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Jetzt - schätze ich mal - hat Abgeordnete Berninger das Wort für eine Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten. Bitte.

Ich möchte unser Abstimmungsverhalten erklären. Insbesondere konnten wir jetzt guten Gewissens zustimmen, da unsere Zweifel ausgeräumt worden sind. Deswegen möchte ich Ihnen, Herr Prof. Dr. Herz, sehr für die ausführliche Beantwortung meiner Frage danken und den Fraktionen, die vorgestern ermöglicht haben, dass wir die zweite Beratung erst heute machen konnten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 11 a)

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Erfolgte Bespitzelung, Herabwürdigung und Infiltration von Parteien, Fraktionen und Vereinen durch einen als V-Mann geführten führenden Neonazi mit Wissen und/oder Zustimmung des Landesamtes für Verfassungsschutz und der

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

Thüringer Landesregierung und deren Umgang mit erlangten Informationen über Aktivitäten und Straftaten der extremen Rechten in Thüringen Antrag der Abgeordneten Blechschmidt, Bärwolff, Berninger, Hausold, Hellmann, Hennig, Huster, Jung, Kalich, Dr. Kaschuba, Dr. Klaubert, König, Korschewsky, Kubitzki, Kummer, Kuschel, Leukefeld, Dr. Lukin, Möller, Nothnagel, Ramelow, Renner, Dr. Scheringer-Wright, Sedlacik, Skibbe, Stange - Drucksache 5/5366

Dazu folgenden Hinweis: Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Minderheitenantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative der Landesverfassung. Er trägt die dem verfassungsgemäßen Quorum von einem Fünftel entsprechende Anzahl von Unterschriften - das sind also mindestens 18 -, wie es auch § 83 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung verlangt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Mir ist von der Fraktion DIE LINKE signalisiert worden, dass es keinen Wunsch auf Begründung gibt. Deshalb treten wir in die Aussprache ein und als einzige Wortmeldung habe ich bisher die Wortmeldung des Abgeordneten Bodo Ramelow von der Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Sachverhalt hat uns veranlasst, von unserem Minderheitenrecht Gebrauch zu machen, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen und Sie zur Abstimmung hier im Hohen Haus zu bitten, den Untersuchungsausschuss mit uns auf den Weg zu bringen. Der Inhalt ist in der Aktuellen Stunde debattiert und auch in den dafür zuständigen Gremien besprochen worden. Ich bedanke mich bei all den Fraktionen, bei den Vertretern der Landesregierung, bei Herrn Innenminister Geibert für die Signalisierung, bei der Aufklärung mitwirken zu wollen. Es liegt uns hier ein Brief auch des Innenministers an die Fraktionsvorsitzenden und damit an die Fraktionen vor und wir wissen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission, dass man sich in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Thema intensiv beschäftigt hat. Es gibt Überlegungen, von dem neuen Recht des Verfassungsschutzgesetzes Gebrauch zu machen, einen Sonderermittler oder einen -beauftragten einzusetzen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Im Hintergrund spielt eine für uns zentrale Rolle der Umgang mit einem Nazi, der während seiner Aktivitäten - wie sich heute herausstellt - als V-Mann geworben war. Da geht es um den Umgang des Landesamtes für Verfassungsschutz, es geht um den Umgang von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz, wann mit wem über was gesprochen wurde, welche Informationen niedergelegt wurden, was in den Akten verschriftlicht worden ist, über was sich Dokumente finden. Es geht aber auch um die Frage, welche Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses oder ob das Hohe Haus selbst rechtzeitig informiert wurden, in Kenntnis gesetzt wurden, so dass man Strategien entwickeln kann, sich gegen diese perfiden Methoden der Unterwanderung und der Infiltration mithilfe des Rechtsstaats und mithilfe der Solidarität des Parlaments zur Wehr zu setzen. Wir wissen, dass alle fünf genannten Kolleginnen und Kollegen - das betrifft dreimal unsere Fraktion, einmal die SPD-Fraktion, einmal die CDU-Fraktion - das Gleiche durchlitten haben. Alle fünf haben sich monatelang einer rechtlichen Auseinandersetzung stellen müssen, bei denen sie immer nicht wussten, wie geht das aus und was erlebt man da alles für Überraschungen. Der Kollege Primas hat ja in der Aktuellen Stunde an seinem Beispiel und an dem Beispiel des Bundes der Vertriebenen deutlich gemacht, was da alles passiert ist und welch seltsame Urteile man dann auch erlebt hat. Das ist eben die Geschichte, wenn falsche Zeugen benannt werden oder auf falschen Zeugen aufgebaut wird und Ähnliches.

Die Kollegin Susanne Hennig hat in ihrem Verfahren wegen Beleidigung bis heute noch kein rechtsgültiges Urteil gegen diesen Kerl erlangt, weil er in Rechtsmittel gegangen ist. Aber sie hat gestern schon von seinem Anwalt wieder eine Unterlassungsverfügung bekommen. Das heißt, dieser Mensch agiert weiterhin und jetzt kann man sagen, okay, das ist ein Nazi oder es ist jemand, der so qualifiziert worden ist, wie er menschlich hier in der Aktuellen Stunde ja auch bezeichnet worden ist das will ich gar nicht wiederholen. Der entscheidende Punkt ist aber, wenn er zu dieser Zeit, in der er das getrieben hat, staatliches Geld bekommen hat, wenn er gepampert worden ist von staatlichen Stellen und damit in den Genuss kam, diese Auseinandersetzung gegen die Kolleginnen und Kollegen des Parlaments zu führen, dann müssen wir uns als Parlament damit auseinandersetzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Deswegen bin ich sehr einverstanden, dass die Parlamentarische Kontrollkommission auf der Basis des Verfassungsschutzgesetzes sich ihrer Instrumentarien bedient. Ich denke, da wird auch nichts unter den Teppich gekehrt, weil die Kolleginnen und Kollegen dort sehr intensiv an dem Thema arbeiten. Ich bitte nur um Verständnis, wenn dieser

(Vizepräsident Gentzel)

Sonderbeauftragte eingesetzt wird, kann er bestimmte Fragestellungen für uns im Parlament nicht klären, er kann nur die verfassungsschutzrechtlichen Dinge klären. Er kann vielleicht auch die Fragen klären, wann ist durch das Amt das Ministerium informiert worden, und dann muss man im Ministerium klären, wann ist im Ministerium das Parlament informiert worden.

Unstreitig ist uns im Ältestenrat mitgeteilt worden, dass wegen einer anderen Person eine Information durch den Staatssekretär Baldus erfolgt ist an die Direktorin des Landtags. Wenn das unstreitig ist und wenn auch unstreitig ist, dass Kollege Primas konkret wegen Trinkaus von dem Präsidenten informiert worden ist, dann bleibt aber für uns die Frage, warum nicht das ganze Parlament informiert worden ist, warum die weiteren Kolleginnen und Kollegen nicht informiert worden sind. Deswegen geht es ohne ein Misstrauen gegen irgendjemand, der jetzt in Verantwortung steht, sondern es bleibt die Pflicht des Parlaments, sich mit den Dokumenten auseinanderzusetzen. Und da, Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir ein wirksames Instrumentarium, dass nach der Strafprozessordnung auch so aufbereitet werden kann, dass Zeugen, die vorgeladen werden, eben auch im Rahmen einer strafprozessualen Möglichkeit die Risiken einer Falschaussage dokumentiert und gewahr sein müssen. Da geht es nämlich um die Fragen: Was hat der Minister Karl-Heinz Gasser damals gewusst? Warum hat der die Dinge nicht dokumentiert, wenn er Zweifel hatte, diesen V-Mann anzuwerben? Warum hat der Präsident Sippel in Kenntnis des Gasser-Berichts trotzdem diesen V-Mann angeworben und die Geldzahlung veranlasst? Warum hat man bis in den Herbst hinein des Jahres 2007 diesen Menschen weiter agieren lassen, obwohl man jeden Tag lesen konnte, hören konnte, was dieser Mensch hier in Erfurt und in Thüringen getrieben hat? Er hat versucht, einen Spitzel hier in den Landtag unterzuschieben; das ist abgewehrt worden. Aber bei dieser Unterschiebeaktion hat der Herr Trinkaus offenkundig seinem V-Mann-Führer später gesagt, jetzt versuchen wir es in einer der Fraktionen, entweder in Sachsen oder in Thüringen. Das ist dokumentiert. Die Maßnahmen gegen Knut Korschewsky sind im Amt in den Unterlagen dokumentiert, und zwar schon aktenkundig zu einem Zeitpunkt, wo der Kollege Korschewsky den Stern-Artikel noch gar nicht erlebt hat. Das heißt, zwischen dem aktenkundigen und dem verschriftlichen und dem tatsächlichen Geschehen liegen Zeitabläufe. Deswegen muss man die Frage stellen: Wer hat sich hier durch Schweigen schuldig gemacht? Wenn man etwas weiß, aber nichts unternimmt, dann bleibt die Frage: Warum ist nichts unternommen worden? Jedenfalls haben wir keine Unternehmung kennengelernt und deswegen wird aus Schweigen und Mitwisserschaft auch Mittäterschaft. Das muss man sich anschauen und anhand von aussagefähigen

Unterlagen und Informationen überprüfen. Dazu bietet das Mittel des Untersuchungsausschusses eine Möglichkeit, die einzig adäquate Möglichkeit.

Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht um die Thematik NSU, das hat mit der ganzen Thematik NSU und der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses nichts zu tun, es geht nicht um das NPDVerbotsverfahren und es geht auch nicht um die NPD an sich, sondern es geht um das Treiben von Kai-Uwe Trinkaus im Jahr 2007 und dann in der Vorbereitung, denn er hatte sechs Monate Anwerbephase aus dem Jahr 2006 und er ist im Nachsorgebereich gewesen bis ins Jahr 2008. Um diese Jahre geht es und es geht um das Verhältnis des Landesamts für Verfassungsschutz zur Regierung und dem Verfassungsorgan Regierung zum Verfassungsorgan Parlament. Nicht mehr und nicht weniger soll im Untersuchungsausschuss betrachtet werden. Ich halte das für zeitlich überschaubar, ich halte es inhaltlich für abgrenzbar, so dass wir nicht in irgendwelchen Ausforschungsbereichen uns noch mit sonstigen Themen beschäftigen. Es geht auch nicht um das Amt oder nicht das Amt oder um unterschiedliche politische Sichten, sondern es geht schlicht und ergreifend um diesen Vorgang, zu dem es hinreichend Akten gibt, die allerdings an Stellen liegen, die derzeit dem Parlament und damit der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Da muss man abwägen, was muss im Untersuchungsausschuss dokumentiert, verschriftlicht werden, damit wir hinterher als Parlament gemeinsam eine Schlussfolgerung daraus ziehen, dass sich so etwas nie mehr wiederholen darf.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und ich bitte um einen kollegialen Umgang, wie wir zügig in die Arbeit kommen. Je schneller wir in die Arbeit einsteigen, desto schneller kann dieser Vorgang aufgeklärt werden und es wäre schön, wenn die Kollegen von der Parlamentarischen Kontrollkomission den Sonderermittler so, sagen wir mal, vom Untersuchungsauftrag her ausstatten, dass der öffentliche Bericht, den er dann geben könnte, passend zu der Arbeit des Untersuchungsausschusses ist. Wir kennen das, Kolleginnen und Kollegen, bei der Schäfer-Kommission haben wir genauso zusammengearbeitet. Die Schäfer-Kommission hat einen Teil der Aufgaben abgegrenzt, übernommen und untersucht und wir haben sie anschließend in unsere parlamentarische Arbeit bzw. in die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses aufnehmen können. Es ist also kein Gegeneinander, kein Nebeneinanderher, sondern es ist ein gemeinsamer Aufklärungswille, denn es geht um das Ansehen des Parlaments als Ganzes, nicht mehr und nicht weniger. Es geht um den verfassungsrechtlichen und verfassungsmäßigen Schutz der parlamentarischen Demokratie und dafür sollten wir sorgen, dass da, was alles in Zweifel steht, jetzt aufgeklärt wird. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Höhn von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage gleich zu Beginn meiner Ausführungen, die SPDFraktion unterstützt die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses vorbehaltlos. In aller Deutlichkeit sage ich, diese in Rede stehenden Vorgänge müssen aufgeklärt werden.