Protokoll der Sitzung vom 24.01.2013

Kultur rechnet sich auch. Kulturtourismus ist ein ganz wesentlicher Faktor der Tourismusentwicklung. Ich sage Ihnen nur mal zwei Zahlen: Unsere Museen haben rund 4,2 Mio. Besucher im Jahr, unsere Theater und Orchester 1 Mio. Besucher im Jahr. Das ist doch auch eine Entwicklung, die sich wirklich sehen lassen kann. Deshalb steigern wir die Kulturausgaben von 123 Mio. €, so viel waren es 2009, auf 155 Mio. €.

(Beifall SPD)

Aber wir können das nicht allein, wir brauchen starke Partner. Das sind vor allem zwei Bereiche, das sind zum einen die Kommunen und das sind zum anderen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für Denkmalschutz oder für Kultur vor Ort ins Zeug legen. Deshalb habe ich gesagt, wir müssen die Kommunen unterstützen in dieser Entwicklung, und deshalb der Kulturlastenausgleich mit 9 Mio. €, von dem die Kommunen profitieren können.

Ich habe auch gesagt, wir müssen mit Höhepunkten, mit kulturellen Höhepunkten das Interesse für

Thüringen stärken. Das wichtigste Ereignis auf diesem Weg wird 2017 „500 Jahre Reformation“ sein, deshalb hat man hier auch einen Investitionsschwerpunkt gesetzt bei den Denkmalmitteln. Wir haben eine Prioritätenliste und ein Großteil der Mittel in den nächsten Jahren wird in die Bereiche fließen, die für „500 Jahre Reformation“ wichtig sind.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert?

Ich frage, obwohl Sie eingangs in Ihrer Rede schon einmal auf die Ausgestaltung des Kulturlastenausgleichs eingegangen sind, auf den Finanzminister verwiesen haben und, übrigens zum zweiten Mal, ich hatte ja schon mal nachgefragt, die Antwort gegeben haben, zeitnah wird sich dort etwas entwickeln. Die Kommunen, die letzten Endes ihre Kulturausgaben jetzt auch in die Haushalte gebracht haben oder hineinbringen werden, möchten gern wissen, wann sie mit der Richtlinie, Verordnung oder was auch immer rechnen können. Übrigens sind etliche Ihrer Parteimitglieder dabei. Wann können wir mit dieser Verordnung, dieser Vorschrift rechnen und tritt sie dann rückwirkend in Kraft?

Ich fange mit der letzten Frage an. Wenn die Richtlinie veröffentlicht ist, dann gilt sie natürlich für das gesamte Jahr. Es stehen mit dem Haushalt 2013 die Mittel zur Verfügung und die vollen Mittel für das Jahr können dann auch mit der Richtlinie abgerufen werden. Sie wird vorgelegt, sobald ich die Zustimmung des Finanzministeriums habe. Ich kann sie nicht ohne Zustimmung des Finanzministeriums in Kraft setzen. Dort sind wir noch in Gesprächen und ich hoffe, dass die bald abgeschlossen sind. Aber Sie verstehen, diese Entscheidung liegt nicht in meiner Hand. Deshalb kann ich Ihnen kein genaues Datum nennen.

Zum Schluss noch einen kurzen Blick. Ich hatte von der Schwerpunktsetzung in der Kultur gesprochen, 500 Jahre Reformation, das ist die wichtigste Schwerpunktsetzung für die kommenden Jahre. Anschließend, 2019, werden wird 100 Jahre Bauhaus feiern, auch dort haben wir angefangen, Schwerpunkte zu setzen, dieses Jahr das Van-deVelde-Jahr, und Aufmerksamkeit für Thüringen zu organisieren.

(Minister Matschie)

Gestatten Sie mir zum Schluss noch folgende Bemerkung: Haushalt, und das ist ein viel zitierter Spruch, ist in Zahlen gegossene Politik. Ich will noch mal in wenigen Worten deutlich machen, wie diese in Zahlen gegossene Politik aussieht mit dem Doppelhaushalt, den wir vorlegen. Wir sparen, wir zahlen Schulden zurück und wir setzen Schwerpunkte. Bildung, Wissenschaft und Kultur stehen ganz oben auf der Prioritätenliste. Ich finde, das ist eine Leistung, die sich sehen lassen kann, eine Gemeinschaftsleistung dieser Koalition. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, und bei allen, die hier im Parlament diesen Prozess kritisch begleitet und eigene Vorschläge gemacht haben. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke schön. Ich sehe eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Emde von der CDU-Fraktion, bitte schön.

Ich möchte gern zwei Dinge klarrücken. Zunächst einmal, Herr Minister Matschie, ich will es noch mal ganz klar sagen, ich habe nicht gesagt, dass der Stellenabbau aus meiner Sicht die wichtigste Aufgabe in den nächsten Jahren ist, sondern ich habe auch betont, dass es die wichtigste Aufgabe in den nächsten Jahren sein wird, die Personalsituation in unseren Schulen im Griff zu haben, und zwar unter dem Aspekt, den Unterricht abzusichern. Ich habe aber auch gesagt, dass ich es für eine große Herausforderung halte, den Stellenabbau, den Sie sich mit der Regierung gegeben haben, einzuhalten. Mein Fraktionsvorsitzender hat gesagt, es ist wenig ambitioniert, was Sie gerade tun, umso mehr ambitioniert wird es sein, was in den nächsten Jahren zu tun ist. Ich möchte eins auch klarstellen, damit es auch hier noch einmal richtig im Protokoll steht, an die Adresse von Frau Rothe-Beinlich.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freut mich.)

Ich lese Ihnen jetzt konkret die Zahlen vor: Neueinstellungen 2005 im Lehrerbereich und im Erzieherbereich 439 VZB,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, so viel?!)

2006 362 VZB, 2007 215 VZB, und das war das Jahr, in dem uns dann das Urteil zur Teilzeitverbeamtung erreicht hat, Sie erinnern sich. Damals mussten dann über Nacht die Teilzeitverträge aufgehoben und allen Beamten 100 Prozent gezahlt werden. Das hat dann dazu geführt, dass im darauf folgenden Jahr, als das alles neu geordnet wurde, nur 9 VZB eingestellt wurden. 2009 waren es dann

wieder 84 Lehrer, 2010 dann unter der Führung von Herrn Matschie 188, 2011 200, 2012 280 und jetzt reden wir von 400 Stellen pro Jahr, die zur Verfügung gestellt werden. Das mal zur Wahrheit und Klarheit. Frau Rothe-Beinlich, dann halte ich Ihre Worte von einer Nichteinstellungspolitik in der Vergangenheit für Polemik, die in der Sache nicht zutrifft. Ich bezeichne das, was damals geschehen ist, als ein Solidarmodell zwischen dem Land als Arbeitgeber und den beschäftigten Lehrern auf der anderen Seite. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache zum Komplex des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beendet.

Ich rufe auf den Einzelplan 05 - Justizministerium.

Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen für die CDU 10 Minuten, DIE LINKE 9 Minuten, SPD 8 Minuten, FDP 6 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6 Minuten. Gemäß § 29 Abs. 4 Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn die Landesregierung insgesamt länger als 10 Minuten redet.

Das Wort hat als Erster Abgeordneter Dirk Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das kam jetzt doch etwas überraschend, weil es vorher hieß, dass erst der Einzelplan 07 beraten werden soll. Ich will auf die für mich wichtigsten Punkte eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Einzelplan Justiz, der jetzt aufgerufen ist.

Im Einzelplan Justiz sind die Ausgaben um 14,8 Mio. € gestiegen und somit auf 337.521.900 € angewachsen. Rechtsstaatlichkeit, meine Damen und Herren, kostet so, wie auch die Sicherheit der Bürger durch neue Justizvollzugsanstalten, durch gut ausgestattete Gerichte sowie auch durch gut ausgebildetes Personal. Trotz allem gibt es auch bei dem Einzelplan 05 hier und da kleinere oder größere Sparbüchsen und wir haben versucht, durch unsere Änderungsanträge diese ausfindig zu machen.

Das Kabinett hat im Dezember 2012 nun einem Konzept des Justizministers zugestimmt, mit dem schrittweise die Sicherheit in Gerichten weiter verbessert werden soll. Das Sicherheitskonzept sieht die Gewährleistung dauerhafter Zutrittskontrollen bei allen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften vor. Ich denke, es ist richtig, in diesem Bereich die Standards und Vorkehrungen zu erhöhen,

(Minister Matschie)

denn es gibt auch immer wieder Vorfälle, die wie in Dresden tragisch ausgehen. Dafür wurden zwar die Voraussetzungen im Haushalt geschaffen, leider ist im Haushalt noch nicht ersichtlich, wie viel das im Einzelnen kosten wird. Darauf bin ich in der Folge gespannt. Auch bezüglich der neuen Justizvollzugsanstalt in Sachsen ist im Haushalt noch nichts zu finden, mit Ausnahme eines Änderungsantrags der Koalition mit Leertitel. Allerdings denke ich, dass wir an dieser Stelle noch einigen Beratungsbedarf haben, wenn man die aktuellen Äußerungen des Rechnungshofs, die heute 16.12 Uhr über die Ticker gelaufen sind, zur Kenntnis nimmt. Ich kündige an dieser Stelle auch erheblichen Beratungsbedarf meiner Fraktion an, wo wir selbstverständlich in der Tiefe auch hinterfragen werden.

(Beifall FDP)

Die Justizvollzugsanstalt, die nun in Zwickau-Pöhlau nach Auffassung der Landesregierung gebaut werden soll, hat inzwischen schon einige Schlagzeilen gemacht und leider eben nicht gerade nur gute. Und für die Baukosten einer gemeinsamen Unterbringung von Sicherungsverwahrten mit dem Land Hessen in Schwalmstadt wurde von den Fraktionen CDU und SPD durch Änderungsantrag aufgenommen. Dass der Freistaat Thüringen Partner für solche Großprojekte gefunden hat, ist auch für den Thüringer Haushalt wahrscheinlich gut, darf aber aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass wir künftig in Thüringen keine Projekte mehr realisieren. Hier wünsche ich mir mehr Einsatz des Justizministeriums für Standorte, für Arbeitsplätze im Land Thüringen.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, im aktuellen Haushalt befindet sich ein Titel für ein Gutachten zur Evaluation der Jugendstation Jena/Saale-Holzland. Derzeit existieren in Thüringen zwei Jugendstationen, in Gera sowie seit 2011 in Jena. Die Jugendstation in Jena wurde vorerst für einen Zeitraum von drei Jahren als Pilotprojekt gestartet. Trotz der sehr positiven Berichte vor Ort ist noch nicht abschließend gesichert, dass das Projekt in Jena verlängert werden soll. Im Justizausschuss in der letzten Woche haben wir von der FDP-Fraktion zur Evaluation von den Jugendstationen sowie zur Umsetzung des Pilotprojektes in Jena ein Dauerprojekt nachgefragt. Ein Gutachten zur Evaluation der Jugendstationen wird es nach diesen Erkenntnissen nicht mehr geben, aber es gab zumindest - und das nehme ich auch sehr erfreut auf - positive Signale für die Etablierung als Dauerprojekt in Jena. Was allerdings mit dem Geld passiert, das im Haushalt für ein Gutachten eingestellt ist, das ist dann an dieser Stelle mir noch nicht so ganz klar. Das können Sie ja vielleicht heute hier noch erklären, Herr Minister. Vielleicht kann man das Geld nutzen, um in Jena schnellstmöglich das Erfolg versprechende Projekt

dauerhaft umzusetzen und vielleicht auch um in Erfurt eine Jugendstation zu etablieren.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, wir sehen, dass auch in dem relativ kleinen Einzelplan des Justizministeriums einiges an Verhandlungs- und Beratungsbedarf besteht und bestand und dass auch für die Folge noch etliches zu klären sein wird. Ich bedanke mich bei Ihnen und freue mich auf die weitere Debatte.

(Beifall FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Für die CDUFraktion hat das Wort Abgeordneter Manfred Scherer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Judikative ist die dritte Gewalt im Staat und deshalb kommt natürlich ihrem Haushalt auch eine gewisse besondere Bedeutung zu, denn der Bürger hat auch einen Anspruch auf Justizgewährung und zur Justizgewährung gehört auch, dass Entscheidungen innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens ergehen. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber vor einiger Zeit auch ein Schadensersatzrecht für die Bürger eingeführt, wenn es eben nicht so ist, wenn überlange Gerichtsverfahren vorliegen. Daraus ergibt sich natürlich auch die Forderung an den Haushalt, dass es sowohl eine angemessene Personalausstattung geben muss als auch die notwendige Sachausstattung gewährleistet sein muss. Aber auch der Justizhaushalt kann sich nicht loslösen von den ansonsten zur Verfügung stehenden Mitteln und unabdingbare Sparmaßnahmen müssen auch im Justizhaushalt mitgetragen werden. Dazu gehört, dass natürlich auch die Justiz ihren Beitrag im Rahmen des Stellenabbaukonzepts der Landesregierung leistet, zumal in einigen Gerichtszweigen auch die Verfahrenszahlen rückläufig sind. Das heißt, in den nächsten Jahren werden auch bei der Justiz Planstellen abgebaut werden, runde 350 in den nächsten Jahren, was bei einem Personalbestand von nur etwa runden 4.000 schon auch erheblich ist.

Auch bei diesen Einsparungen muss man trotzdem sehen, dass auch der Justizhaushalt etwas ansteigt, bedingt auch durch die Personalausgaben, aber auch durch Investitionen, die im Justizhaushalt notwendig sind, zum Beispiel die Jugendstrafanstalt in Arnstadt, für die zusätzlicher Aufwand notwendig ist, oder auch die Kostenbeteiligung für das Projekt mit Hessen - Sicherungsverwahrungsprojekt -, wo wir gemeinsam mit Hessen diese Sicherungsverwahrungsanstalt bauen, so dass letztlich 88 Mio. €

(Abg. Bergner)

Einnahmen Ausgaben von rund 337 Mio. € gegenüberstehen.

Es war uns wichtig als Regierungsfraktionen, aber noch an zwei, drei Stellschrauben trotzdem zu drehen. Eine Stellschraube waren die Gerichtsvollzieher. Die Gerichtsvollzieher haben durch ein Gesetz im Jahr 2009, das jetzt zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist, zusätzliche Aufgaben erhalten. Für diese zusätzlichen Aufgaben brauchen sie einfach auch zusätzliches Geld, das bisher so im Haushalt nicht vorgesehen war. Deshalb haben wir an anderer Stelle eingespart und dafür bei den Gerichtsvollziehern für deren Bürooder Sachausstattung 240.000 € noch zusätzlich draufgelegt. Das war der eine Punkt.

Der andere Punkt, der uns wirklich wichtig war, war die Sicherheit bei den Gerichten. Auch hier hat sich aus anderen Bundesländern - zum Glück bei uns noch nicht - gezeigt, dass es dringend notwendig ist, die Sicherheit in den Gerichten zu erhöhen sowohl für die Bediensteten, aber auch für das Publikum, das dort hingeht. Wir haben - das muss man natürlich auch sagen - keine zusätzlichen konkreten Mittel dann im Haushalt bereitgestellt, sondern Deckungsvermerke quer über alle Titel des Haushalts in den Haushaltsgruppe 4, 5 und 8. Es wird eben jetzt Sache des Justizministers sein, diese Deckungsvermerke auch mit Leben zu erfüllen und Geld bereitzustellen, damit tatsächlich für die Sicherheit in den Gerichten was getan werden kann, wobei man schon mit kleinen Dingen anfangen kann, wenn ich an die Ausrüstung der Gerichtswachtmeister denke, die sich unlängst bei uns darüber auch beklagt hatten.

Weitere Änderungen sind eingebracht, bei denen es um Baumaßnahmen geht, zum Beispiel die Sanierung in Mühlhausen, dass es da vorangehen kann, oder auch diese Sicherungsverwahrungseinrichtung in Hessen.

Jetzt muss ich natürlich auch noch einen Satz zu dem sagen, was heute durch die Presse gegangen ist. Ich wusste es bis vorhin nicht - bin gerade darauf angesprochen worden - Neubau der Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit Sachsen in Zwickau. Nicht nur dass vor ein paar Tagen es durch die Presse ging, dass offensichtlich Sachsen das Grundstück noch gar nicht in ihrem Eigentum hat, mal sehen, wenn sie es nicht in ihr Eigentum kriegen. Der Eigentümer hat ja jetzt eine hervorragende Stellung. Ich würde jetzt auch den Preis mal schnell verdoppeln, je nachdem. Wenn das so läuft, vielleicht kommt die Justizvollzugsanstalt doch noch nach Thüringen, wobei ich davon ausgehe, dass wir an dem vorgesehenen Standort das Grundstück auch gehabt hätten, was ich so nicht weiß. Aber was heute durch die Presse geht, ist ein Bericht der Rechnungshöfe von Sachsen und von Thüringen, in denen beide offenbar monieren - ich

kenne nur die Pressemeldung -, dass die Justizbehörden von viel zu hohen Gefangenenzahlen für die Zukunft ausgehen. Wenn dahintersteht, dass man deshalb die Justizvollzugsanstalt in Zwickau oder wo sonst auch nicht neu bauen müsste, das ist in meinen Augen ein grober Fehlschluss. Vor zehn oder wie viel Jahren, als ich auch in diesem Justizministerium saß, hatten wir schon damit gerechnet, dass im Zuge der weniger werdenden Bevölkerung auch die Strafgefangenen kontinuierlich abnehmen. Das hat sich bis heute leider so nicht gezeigt, auch wenn man sagen muss, dass wahrscheinlich die Alterspyramide in den jungen Jahren tatsächlich abnimmt. Aber es hat erstens dieses Ergebnis bis jetzt noch nicht gebracht und zweitens, dieser Neubau ist trotzdem notwendig, selbst wenn man mit weniger Zahlen rechnen würde, weil Hohenleuben aufgelöst werden soll und in Gera ist es dringend notwendig, die Anstalt zu schließen. Hohenleuben hat noch Zellen, in denen zum Teil sechs oder acht Gefangene sitzen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sechs, nicht acht.)

Sechs. Gut, dann sind es sechs. Das ist auch zu viel. Wir haben eigentlich die Verpflichtung zur Einzelunterbringung. Da ist es einfach dringend notwendig, eine neue Anstalt zu bauen. Selbst wenn man dort die Gefangenenzahlen rechnet und hochrechnet, dann hat man immer noch nicht berücksichtigt, dass wir noch andere Strafanstalten in Thüringen haben, die auch schon verhältnismäßig alt sind. Wenn ich an die Wasserburg in Untermaßfeld denke, diese Wasserburg ist zwar eine schöne Sache und es ist auch interessant, wenn die Gefangenen einmal im Jahr ein Schauspiel geben für geladene Gäste, ist auch sehr schön, aber auf Dauer wird man auch dort Gefangene nicht mehr unterbringen können. Irgendwann wird es so sein, dass man sagt, man braucht auch dort Ersatz dafür. Oder auch Suhl-Goldlauter, ein alter DDR-Gefängnisbau, Plattenbau, der wird auch irgendwann das Zeitliche segnen. Jetzt zu sagen, man hätte 400 oder 500 Haftplätze zu viel, ist in meinen Augen einfach nicht richtig. Insgesamt gehen wir davon aus, dass der Justizhaushalt ausgewogen ist und letztlich auch ausreichend, um den Anspruch auf eine ordentliche Justizgewährung auch zu erbringen. Danke schön.

(Beifall CDU)