Meine Damen, meine Herren, eines bitte ich hierbei auch noch zu bedenken: Nahezu jede Veränderung bewirkt eine neue Situation und die kann zu Umstellungsproblemen führen. Ich würde sie nicht bezeichnen mit Frust, Ärger und was weiß ich. Wenn man, sage ich mal, das alles vermeiden wollte Frust, Ärger -, dann sollte man gar nichts mehr verändern und alles so belassen, wie es ist.
Was die Umstellungsprobleme betrifft, bietet der MDR seine Beratung und Unterstützung an. Ich verweise diesbezüglich auf die Presseinformation vom 12.02.2013. Ich denke auch, dass das eine oder andere Problem im direkten Miteinander gelöst werden kann.
Zu III. des Antrags, der Forderung nach einem bürokratiearmen, maßvollen und für den Programmauftrag auskömmlichen neuen Rundfunkbeitrag, möchte ich Folgendes bemerken: Das neue, ab diesem Jahr geltende Beitragsmodell ermöglicht eine vereinfachte und kostengünstigere Beitragserhebung und stabilisiert auch damit die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Was die Auskömmlichkeit des neuen Rundfunkbeitrags für den Programmauftrag betrifft, verweise ich auf die im Vorfeld des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags intensiv geführten Diskussionen mit den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der KEF, der Rundfunkkommission, in der Ministerpräsidentenkonferenz und schließlich auch in den 16 Landesparlamenten.
Meine Damen und Herren, wir sollten jetzt auf keinen Fall vorschnell urteilen und handeln. Sollten Kommunen oder auch andere Beitragszahler von der neuen Rundfunkfinanzierung unverhältnismäßig und unangemessen belastet sein oder werden, so bin ich mir sicher, dass dieses bei der Evaluierung thematisiert und anschließend auch von den Gesetzgebern korrigiert wird.
Meine Damen und Herren, wir sollten deshalb den 19. KEF-Bericht abwarten, der die Grundlage für die Evaluierung sein wird. Erst dann werden wir eine geeignete Grundlage haben, um über einen für den Programmauftrag auskömmlichen sowie einen verhältnismäßigen, angemessenen Rundfunkbeitrag diskutieren zu können, denn Entscheidungen sollten grundsätzlich erst getroffen werden, wenn die notwendigen Grundlagen erhoben sind. Alles andere hieße, im Nebel stochern und gegenwärtig befinden wir uns noch im Nebel.
Die Entscheidungsgrundlagen, das heißt, der 19. KEF-Bericht und die Evaluierung, sollen 2014 vorliegen, gegebenenfalls kann dieser Prozess aber auch beschleunigt werden. Der Hinweis von Herrn Bellut ist schon genannt worden. Bis zur Vorlage sollten wir dieses Thema allerdings zurückstellen und den vorliegenden Antrag heute ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wucherpfennig. Jetzt kommt noch die Frage von Herrn Blechschmidt. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Kollege Wucherpfennig, Sie haben - und da bin ich ja bei Ihnen deutlich gemacht, dass wir dann noch über die Fragen sprechen, welche Auswirkungen das im konkreten auf die Kommunen hat -, damit habe ich ja überhaupt kein Problem. Frage: Dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo auch immer, ob das beim WDR oder beim MDR ist, sich Kommunen mit der jeweiligen Intendanz oder mit dem gesamten Sender über Zahlungen verständigen, halten Sie das für verfassungs- und staatsrechtlich vernünftig?
Also man muss immer rechtskonform handeln. Die Anstalten, die sich jetzt mit den Umstellungsproblemen auseinandersetzen, die es gegenwärtig gibt, so kann dies auch rechtmäßig sein, aber warten wir es ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bin ich da sehr zurückhaltend.
Ja, natürlich müssen sie handeln, es gibt ja auch die Umstellungsprobleme und deswegen muss man sich nähern. Alle werden natürlich auch Rechtsbeistand haben, auch die Rundfunkanstalten haben Justiziare.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wucherpfennig. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Barth für die FDPFraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Einfach. Für alle. Der neue Rundfunkbeitrag“, das ist der Slogan, unter dem ARD, ZDF und Deutschlandradio für das neue Modell, für die Umstellung vom Gebühren- zum Beitragsmodell werben. Mit dieser Umstellung hat die Politik eine ganze Reihe von Zielen verbunden. Kollege Blechschmidt hat die vorhin fast abschließend aufgezählt, deswegen will ich darauf verzichten, das an dieser Stelle zu wiederholen. Aber einen Punkt, den will ich schon auch noch einmal sagen, den hat André Blechschmidt hier auch schon vorgetragen, weil der ganz wichtig ist. Eine Erwartung, eine Hoffnung, die damit verbunden war, auch seitens der Rundfunkanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selber war der Punkt, die Akzeptanz der Gebühren bzw. für die Beitragspflicht zu erhöhen in der Bevölkerung, in der Öffentlichkeit. Das war ein ganz zentraler Punkt. Nun muss man angesichts dessen, was in den letzten Tagen hier öffentlich geworden ist,
feststellen, dass in den Medien, in den sozialen Netzwerken, in weiten Teilen der Gesellschaft eine Diskussion stattfindet über die Beitragspflicht zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber, und das hängt immer zusammen in diesen Debatten, natürlich auch über den Umfang und über die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Debatten gehören dann irgendwie immer zusammen. Deshalb scheint es mir schon jetzt durchaus möglich, die Analyse zu treffen, dass viele politische Ziele, die vor der Umstellung mit der Erarbeitung des neuen Modells verbunden waren, verfehlt worden sind, und auch das Anliegen der Rundfunkanstalten, die Akzeptanz in der Gesellschaft für eine Beitragspflicht zu erhöhen, durchaus eher in weitere Ferne gerückt ist, als es vielleicht sogar vorher war. Deswegen will ich das für meine Fraktion zunächst noch mal ausdrücklich sagen, wir sind selbstverständlich der Auffassung, dass wir einen handlungsfähigen, starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.
Das muss an der Stelle deutlich gesagt werden. Dass dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk, um seinen Auftrag - darum geht es auch im Antrag, Kollege Blechschmidt, mit dem bestehenden Programmauftrag, daran will keiner irgendetwas ändern - ausführen zu können, auch eine angemessene Finanzausstattung braucht, das ist überhaupt keine Frage. Es ist bekannt, dass wir uns für ein anderes Gebührenmodell ausgesprochen hatten, wir waren ausdrücklich für die personenbezogene Gebühr, weil wir auch den Punkt sehen, Frau Ministerin, dass zwischen einer Wohnung und einem Dienstfahrzeug ein Unterschied besteht.
Das ist schon klar, aber die Person, die in dem Dienstfahrzeug sitzt, kann nach wie vor in ihrer Wohnung nicht zur selben Zeit Fernsehen gucken oder Radio hören, aber das ist eine Debatte, die ist jetzt beendet, das war bekannt. Deshalb schauen wir doch mal, wie es nun wirklich ist: Einfach. Für alle. Der neue Rundfunkbeitrag. Einfach ist es ganz offenkundig nicht. Die Regelungen und Definitionen in dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind alles andere als einfach. Ich würde sie eher als sehr kompliziert bezeichnen. Fragen zur Berechnung der Beitragshöhe, aber auch zum Umfang der Beitragspflicht an sich werden nicht gerade selten gestellt. Deswegen ist festzustellen, dass selbst Kommunen, selbst sozusagen hauptamtliche Verwaltungsmitarbeiter offenkundig Probleme haben bei der Umstellung des Beitrags herauszufinden, welche beitragspflichtigen Tatbestände habe ich überhaupt. Nicht zuletzt seit die Stadt Köln medienwirksam angekündigt hat, ihre Beitragszahlungen auszusetzen,
wird der Fokus der Diskussion auf die Auswirkungen des neuen Beitragsmodells auch für Nicht-Private gerichtet. Mit unserem Berichtsersuchen hatten wir Sie gebeten, ein paar Fragen zu beantworten. Ich möchte mich dafür ausdrücklich bei der Ministerin bedanken. Es gibt die Zeitungsberichte, nach denen auf die Kommunen in Thüringen teilweise Kostensteigerungen von 150 Prozent zukommen. Was mich ein bisschen gewundert hat, Frau Ministerin, das will ich so sagen, ist, dass Sie uns zum einen sagen, dass für die Landesregierung keine Zahlen vorliegen, auf der anderen Seite aber sagen, dass die Stellen in den Kommunen sich spätestens seit dem 8. Dezember 2011, seit der Beschluss hier gefasst worden ist, das ist, glaube ich, der Tag gewesen, darauf vorbereiten konnten, das Land auch. Das Land hatte genau dieselbe Zeit, sich darauf vorzubereiten, und wenn ich dann höre, dass es in über einem Jahr offenbar nicht möglich ist, zu zählen, wie viele Mitarbeiter man hat und wie viele Dienstwagen man hat, dann muss man mal fragen, wer macht hier eigentlich das Controlling? Man muss doch eine Vorstellung haben, wenn man so eine Veränderung vornimmt, wie sich das auf einen selbst auswirkt, dass man mal eine Modellrechnung macht.
Da war ich schon ein bisschen überrascht, dass es in Ihrem Bericht hieß, Sie haben so gar keine Vorstellung davon, wie sich das auf das Land und auf die Kommunen entsprechend auswirkt. Um an der Stelle einer Legendenbildung vorzubeugen, lieber Kollege Blechschmidt, Sie haben nicht gegen den Staatsvertrag gestimmt, Sie haben sich gemeinsam mit uns enthalten. Wir haben dann der Änderung des Verwaltungskosten- und -zustellungsgesetzes oder umgedreht, das weiß ich jetzt nicht so genau zugestimmt. Denn wenn das neue Recht kommt, muss man es natürlich auch entsprechend umsetzen. Das macht aus unserer Sicht durchaus Sinn. Aber wir haben uns an der Stelle gemeinsam enthalten. Denn zum einen will ich für uns sagen, dass wir trotz unserer Kritik, trotzdem wir ein anderes Modell favorisiert haben, wir das jetzt auf jeden Fall ganz grundsätzlich besser finden als das, was wir vorher hatten, und zum Zweiten für uns eine ganz wichtige Frage auch die Evaluierung ist, die dann am Ende aufgenommen wurde, und deshalb der Weg zumindest zur Enthaltung damals damit geebnet worden ist. Also einfach ist es nicht. Einfach für alle eigentlich schon, aber, und da hat Kollege Blechschmidt in seinen Ausführungen und jetzt auch mit seiner Zwischenfrage an meinen Vorredner noch einmal auf den Punkt hingewiesen. Eigentlich dachten wir, wir haben relativ klare Regelungen zur Frage der Beitragspflicht und auch der Beitragsbefreiung in den Staatsvertrag geschrieben. Dann kommen aber die Intendanten mal daher und sagen, Pflegeheime nehmen wir jetzt einmal
aus und mit den Kommunen diskutieren wir jetzt einmal darüber, wer da vielleicht wie viel zahlen muss. Mal ganz unabhängig von der Frage, ob man einzelne Befreiungstatbestände, die über das im Staatsvertrag Hinausgehende vielleicht noch denkbar sind, jetzt für richtig hält, ob man die unterstützt, ob man die nachvollziehen kann. Das ist eine ganz grundlegende Frage, ob das richtig sein kann, dass Intendanten, die an der Stelle ein Gesetz zu vollziehen haben, einfach nach Gusto hergehen und sagen können, wir verzichten jetzt auf das Geld.
Ich erinnere an die Debatten, die wir hier geführt haben, als es um die Frage ging, dass unsere Kommunen ihre Steuermöglichkeiten voll ausschöpfen müssen. Da haben wir hier Durchschnitte gebildet und sagen, jede Kommune, die weniger Grundsteuer, die weniger Gewerbesteuer erhebt, die verzichtet auf Einnahmen und muss es aus ihren eigenen Mitteln refinanzieren. Die Intendanten handeln jetzt anders, das kann aus unserer Sicht ganz grundsätzlich nicht richtig sein.
Die Entscheidung über die Beitragspflicht ganz grundsätzlich treffen nicht die Intendanten, sondern das macht der Gesetzgeber und das sind, wenn es den Staatsvertrag betrifft, letztlich wir als einer von 16 Landtagen. Die Frage, welche Rechtswirkungen das hat, wenn Geld fehlt, die ist auch noch ganz interessant. Wer zahlt das denn dann? Die Intendanten? Müssen dann die Pflegeheime rückwirkend plötzlich bezahlen? Zahlen Firmen mehr? Zahlt die Verwaltung mehr? Ähnlich ist das ja jetzt, wie gesagt, mit den Kommunen. Ich sage, das kann ganz grundsätzlich nicht richtig sein.
Die von uns in den Debatten auch immer wieder kritisierte Beitragspflicht für Betriebs-Kfz oder die Ausgestaltung der Betriebsstättenregelung gehören nach unserer Ansicht ebenfalls auf den Prüfstand.
Das sage ich angesichts der Debatte, die wir sechs Wochen nach Inkrafttreten des Staatsvertrags schon haben, bitte schön, nicht erst in zwei Jahren.
Wenn sich abzeichnet, dass das neue Beitragsmodell zu mehr Einnahmen führt, dann müssen die Beitragszahler nach unserer Überzeugung - private wie nicht private - auch entsprechend entlastet werden
GEZ. Meldungen, wie die personelle, wenn auch zeitlich befristete Aufstockung der GEZ oder die genannten Intendantenentscheidungen führen eben auch nicht zu mehr Akzeptanz der Einrichtung der Beitragspflicht insgesamt. Deshalb ist auch hier die Frage, die Sie in Ihrem Bericht angesprochen hatten, nämlich wer kontrolliert eigentlich, für wie viele Mitarbeiter wie viele Dienstwagen entsprechend da sind, das ist in dem Zusammenhang aus unserer Sicht auch eine ganz zentrale Frage.
Meine Damen und Herren, verantwortlich für das Beitragsmodell und die so stark kritisierten Regelungen sind nicht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern das sind wir, das ist der Gesetzgeber, das sind die Chefs der Staatskanzleien, die Ministerpräsidenten, wir sind es, die Rundfunkstaatsverträge verhandeln und unterzeichnen und die Landesparlamente müssen sie dann ratifizieren. Es liegt deshalb in unserer Hand, aus dem Thüringer Landtag heraus die Ministerpräsidentin, die Chefin der Staatskanzlei aufzufordern, mit den anderen Ländern auch andere Regelungen zu verhandeln, um ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, welches wirklich akzeptiert wird. Das ist das, was bei Kollegen Blechschmidt das Zweite war. Ich will das als Erstes nennen, weil aus unserer Sicht auch jetzt schon erkennbar ist, dass dieses Gebührenmodell scheinbar nicht in der Lage ist, die eingangs genannten Bedingungen, die eingangs genannten Anforderungen der Politik zu erfüllen. Es liegt in unserer Hand, in einem Staatsvertrag den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterzuentwickeln und das dabei auch kritisch, zum Beispiel mit Blick auf die Vielzahl der Digitalkanäle, zu überprüfen und zu begrenzen.
Bis es so weit ist, müssen wir sicherstellen, dass schnellstmöglich Rechtssicherheit im bestehenden System hergestellt wird, denn es liegt in der Hand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - in Thüringen richten wir dabei unseren Blick natürlich besonders auf den MDR und den KIKA -, durch die Qualität des Programms im Rahmen des Auftrags die Akzeptanz der Zuschauer, Zuhörer und Internetnutzer zu gewinnen. Denn das ist es, was wir brauchen, wenn wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich erhalten wollen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
wie die Debatte gerade gelaufen ist, der Systemwechsel war notwendig. Die Ungerechtigkeiten, die das alte System bis vor zwei Monaten mit sich gebracht hat, waren nicht mehr zu tolerieren und zu akzeptieren. Ich will das nur kurz erläutern, wir hatten ganze Stadtteile in Berlin, in denen offensiv keine GEZ-Gebühren mehr eingefordert worden sind, weil sich die einziehenden Personen ihres Lebens und ihrer Gesundheit nicht mehr sicher sein konnten, und das ist natürlich nicht gerecht, wenn Hunderttausende von Menschen nicht zahlen, obwohl sie müssten, und andere „die Dummen“ sind und dafür zahlen müssen.
Ich will auch nicht verhehlen, dass das auch gilt, wenn es um das Thema der Gewerbetreibenden geht. Die Zahlen, die Abschätzungen darüber, wie viele GEZ-Gebühren gerade im gewerblichen Bereich nicht gezahlt worden sind, gehen von 40 bis 70 Prozent. 40 bis 70 Prozent der Gewerbetreibenden respektive der Betriebsstätten respektive der auch schon da notwendigen Dienst-Kfz, die hätten angemeldet werden müssen, weil es darin Geräte gab, haben nicht gezahlt. Auch das darf man nicht verschweigen, wenn es darum geht, dass das jetzige System gerechter ist und notwendiger ist.