Meine Damen und Herren, nicht 2010 und 2011, sondern am 14. März 2012 hat die Landesregierung nicht etwa das Wassergesetz, sondern ein Vorschaltgesetz in den Landtag eingebracht, also vor gut einem Jahr. Sie wissen ja, Vorschaltgesetze sind so Dinge, die man macht, wenn man Geschwindigkeit in ein Verfahren hineinbekommen möchte, wenn es Handlungsbedarf gibt und wenn man mit dem eigentlichen Gesetz noch ein bisschen Zeit braucht. Ich sage noch einmal: Am 31.07.2009 hat der Bund reagiert und die Koalition kommt am 14.03.2012 mit einem Vorschaltgesetz.
Meine Damen und Herren, am 22.03. dieses Jahres war nicht nur der internationale Tag des Wassers es wäre ein schöner Anlass gewesen, um über den Antrag zu sprechen, also das letzte Plenum -, sondern es war mittlerweile mehr als ein Jahr vergangen seit Einbringung des Vorschaltgesetzes. Ein Jahr, in dem wir in dem Ausschuss sehr aktiv waren. Um mal zwei Zahlen zu nennen: Wir haben eine umfängliche Anhörung gehabt und auf Betreiben vom Kollegen Primas hin hat dann auch die Landtagsverwaltung eine Synopse angefertigt, die 138 Seiten umfasste, also etwas, was wir sonst noch nicht auf dem Tisch hatten. Das hat sehr viel Arbeit gemacht. Wir haben uns intensiv damit beschäftigt. Wir finden es auch etwas eigenartig ge
genüber den Anzuhörenden, die sich viel Arbeit gemacht haben, auch gegenüber der Landtagsverwaltung, wenn sich in den letzten drei Ausschuss-Sitzungen überhaupt nichts mehr getan hat und der Eindruck entsteht, als ob die Landesregierung und die Koalition nicht mehr an dieses Wassergesetz heran möchten. Wir fordern mit diesem Antrag auf, dass die Koalition hier ihre Arbeit macht. Herr Primas hat ja gestern ausgeführt, Sie brauchen dazu nicht die Aufforderung der Opposition. Herr Primas, Kolleginnen und Kollegen der Koalition und der Landesregierung, machen Sie Ihre Arbeit und legen Sie uns ein Wassergesetz vor, was wir behandeln können. Das wäre auch mehr als fair gegenüber denen, die sich all die viele Arbeit gemacht haben, so wie ich es hier gerade erklärt habe. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat als Erster Herr Abgeordneter Weber für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, natürlich hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN recht mit der Feststellung, dass das Thüringer Wassergesetz dringend
und zeitnah an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes angepasst werden muss. Ich glaube aber, das ist ein Fünfparteienkonsens in diesem Haus und ist in der Tat keine Erkenntnis, die allein die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat.
Auch wir sind als SPD-Fraktion nicht zufrieden mit der Länge der Beratung zum Vorschaltgesetz und mit dem Prozess, der sich doch schon einige Zeit in die Länge zieht. Und natürlich sind wichtige Fragen mit der Novellierung des Wassergesetzes verbunden.
Jetzt aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Forderung aufzumachen, einen so komplexen Sachverhalt mit so vielen Facetten, mit so vielen Bereichen, die betroffen oder berührt werden von dieser Novelle, in lediglich sechs Monaten zu novellieren und eine Novelle zu erarbeiten, ist aus meiner Sicht völlig unseriös. Sie missachten dabei eine entscheidende Frage: Manche Prozesse in der Politik, auch wenn uns das oftmals selbst nicht gefällt, brauchen Zeit. Und es ist gut, Herr Kollege Dr. Augsten, dass sie Zeit brauchen, weil diese Zeit uns die Möglichkeit eröffnet, viele Lösungen umfas
send zu diskutieren, mit all den Akteuren, die betroffen sind, die beteiligt sind. Das ist eben mal so in der Politik und es ist schwierig, dass in der gesellschaftlichen Wahrnehmung vielleicht auch die eine oder andere Frage der Politikverdrossenheit damit zusammenhängen mag, dass viele Menschen in einer immer schneller werdenden Gesellschaft ganz, ganz schnelle Ergebnisse erwarten auch vonseiten der Politik. Aber schnelle Ergebnisse, Herr Kollege Dr. Augsten, bedingen immer, dass weniger Beteiligung stattfindet, weniger Diskussion, weniger Debatte und weniger Abwägungsprozess. Deshalb vonseiten meiner Fraktion, ich kann es kurz machen, ein deutliches Ja zu Ihrem Anliegen und dem Anliegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein deutliches Nein zum vorliegenden Antrag. Es ist einfach unseriös, innerhalb von sechs Monaten eine solche Novelle zu erarbeiten. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Weber. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Tilo Kummer für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Weber, Sie können sich ja fast in eine Reihe einreihen mit dem Kollegen aus dem Ministerium, der im Ausschuss dort eine entsprechende Äußerung getan hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es schon ein bisschen schwierig, wenn eine Landtagsfraktion, die selbst gesetzgeberisch tätig werden könnte, einen Antrag einbringt und sagt: Landesregierung mach mal ein Gesetz. Man könnte ja vom Prinzip her selbst ein Gesetz schreiben, wie es uns der Kollege im Ministerium empfohlen hat. Auf der anderen Seite ist es natürlich schon so, dass die Landesregierung seit 2009 das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Landesrecht hätte umsetzen müssen und das ist erst mal Verpflichtung der Landesregierung, da was vorzulegen. Herr Weber, in dem Zusammenhang muss ich Ihnen klar sagen, seit 2009 ist ein bisschen mehr als ein halbes Jahr vergangen.
Als das Thüringer Wassergesetz hier im Haus das letzte Mal behandelt wurde, da war das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes schon geändert. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ich dem damaligen Minister in der letzten Legislatur hier gesagt habe, dass er dringend Passagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz in diese Novelle 2009 schon hätte mit aufnehmen müssen. Wir haben 2009 entsprechende Änderungsvorschläge unterbreitet, die haben leider vor der damaligen klaren
Mehrheit hier im Hause keine Gnade gefunden. Dass wir inzwischen mit einem Vorschaltgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz rumeiern, das als Zwischenvariante gedacht war und dessen Laufzeit in diesem Jahr noch ausläuft, das ist ja noch nicht mal beschlossen. Das zeigt, wie verwirrend die Situation in dem Bereich gegenwärtig ist. Jetzt ist die Frage, was hängt denn dran? Das ist der Punkt, wo ich sage, hier muss auf die Tube gedrückt werden. Wir haben auf der einen Seite die Dinge des Bundes umzusetzen, auf der anderen Seite haben wir aber auch eine ganze Reihe von Problemen im Thüringer Wassergesetz. Damals ist vom Thüringer Landtag eine Regelung eingeführt worden zum Beispiel zu den herrenlosen Speichern, dass Kommunen herrenlose Speicher vom Land saniert übernehmen können. Wenn man sich draußen die Vollzugsprobleme bei dieser Regelung ansieht, wo man feststellt bei jedem herrenlosen Speicher, dass noch nicht mal Grund und Boden da unten drunter geordnet sind und dass deshalb die Kommunen eigentlich gar nicht in der Lage sind, diese Anlagen zu übernehmen, weil dann sofort wieder der Privatbesitzer von Grund und Boden hinterherkommt, freut sich darüber, dass ihm die Anlage kostenfrei saniert wurde und streicht aber letztendlich die Gewinne daraus ein. Dann muss man feststellen, dass hier das Wassergesetz geändert werden müsste, um dort eine andere, eine praktikable Regelung zu finden, weil uns ansonsten viele dieser kleinen Talsperren, die oft in ihren Regionen die einzigen Gewässer sind, kaputtgehen. Das müsste auch das für Naturschutz zuständige Ministerium interessieren.
Meine Damen und Herren, ein anderer Punkt in dem Zusammenhang ist die Frage Abwasserentsorgung im ländlichen Raum. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sagt, dass in angemessener Frist jeder nach dem Stand der Technik an eine Abwasserbehandlung anzuschließen ist. Die EU sagt, die Gewässer müssen einen guten Zustand erreichen, und wie das passiert in den Mitgliedstaaten, ist uns egal. Wir haben in einigen Bereichen schon den guten Zustand der Gewässer. Trotzdem verpflichten wir dort Leute, Kläranlagen zu bauen. Das wäre nach EU-Recht nicht notwendig, nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes wäre es in angemessener Frist notwendig. Das, was in Thüringen im Moment passiert ist, dass dort, wo Zweckverbände sagen, diese Leute wollen wir nicht mehr zentral anschließen, die unteren Wasserbehörden den Menschen vorschreiben, bis zum Jahr 2015 eine Kleinkläranlage zu bauen, eine vollbiologische.
Das bezweifle ich, dass das nur bei uns so ist. Ich finde, dass hier eine Klarstellung im Wassergesetz erfolgen könnte. Wir könnten eine Priorisierung vorlegen, wo wir sagen, dort, wo Gewässer durch kommunale Abwässer nachweislich daran gehindert werden, den guten Zustand zu erreichen, dort sind in bestimmten Fristen Maßnahmen zu ergreifen. Das würde Sinn machen, das würde auch unseren unteren Wasserbehörden einen entsprechenden Ablauf in die Hand geben und wir könnten damit auch im ländlichen Raum Bürger entlasten. Aus meiner Sicht wäre das ein wesentlicher Grund, das Wassergesetz schnellstens zu ändern.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt dringend Regelungsbedarf. Wenn weder Landesregierung noch Koalition willens sind, ein Wassergesetz schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, dann müssen wir es vielleicht doch so machen, wie es uns im Ausschuss empfohlen wurde, eins selber schreiben. Ich habe damals zu dem Kollegen gesagt, das wollen Sie nicht wirklich. Aber ich sage Ihnen, wenn andere nicht handeln, dann werden wir es tun. Und ich hoffe, dass man dann den Vorschlägen, die uns wirklich sinnvoll helfen könnten, auch offen gegenübersteht. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, zu Beginn meiner Rede möchte ich einige Dinge zu den Hintergründen noch einmal ausführen, wie es eigentlich zu der Situation kommt, in der wir uns heute befinden. Schon im Jahr 2009 hat der Bund die rechtlichen Grundlagen für das Wasserrecht umfassend neu geordnet. Hintergrund war die Änderung der Gesetzgebungsbefugnis im Umweltschutz zwischen Bund und Ländern durch die Föderalismusreform im Jahre 2006. Der Bund hat damit die Ermächtigung zum Erlass von Neuregelungen erhalten, anstatt der bisherigen Rahmengesetzgebungskompetenz. Und somit erhalten die Länder auch die Möglichkeit, abweichende Regelungen vom Bundesrecht zu treffen.
Zum Wasserthema, also im Jahr 2009 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Seit 1. März 2010 ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in
Kraft getreten. Viele Bundesländer haben sehr schnell reagiert und die Ländergesetze angepasst. An der Stelle ging Thüringen einen eigenen Weg und erarbeitete einen Gesetzentwurf mit dem Namen „Thüringer Vorschaltgesetz zur Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz und Gesetz zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften“. Man wollte mit dem Vorschaltgesetz zunächst eine Übergangslösung schaffen, um damit Zeit für die eigentliche Erarbeitung des Gesetzes zu gewinnen. Am 14.03.2012, also vor etwa einem Jahr wurde der Gesetzentwurf von der Landesregierung vorgelegt. Am 22.03.2012 in der 81. Plenarsitzung sagte Herr Minister Reinholz, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Der Thüringer Bauernverband wies zwar nicht ganz zu Unrecht darauf hin, dass die Rechtslage durch das Gesetz etwas unübersichtlicher wird angesichts der zuvor geschilderten Ausgangslage, die Anpassung wichtiger Vorschriften an das Wasserhaushaltsgesetz sehe ich jedoch keine Alternative zu vorliegendem Gesetzentwurf.“ Der Fachausschuss, das wurde schon gesagt, hat eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt. Und ich muss auch sagen, die Anzuhörenden sparten hier wahrlich nicht mit Kritik. Um allen oder zumindest einem Großteil der berechtigten Einwände nun endlich Abhilfe zu schaffen, müsste ein neuer Entwurf des Gesetzes dringend erstellt werden. Und die Regierungskoalitionen scheinen aber, also Herr Weber hat es ausgedrückt, die Zeit reicht nicht aus, es scheint nicht möglich zu sein, vorläufig. Im Moment habe ich auch den Eindruck, dass alle Beratungen kurzerhand einfach ausgesetzt worden sind. Wir als FDP-Fraktion unterstützen deshalb ausdrücklich den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem es nämlich heißt, dass bis zum September-Plenum ein Gesetzentwurf vonseiten der Landesregierung vorgelegt werden soll. Auch dann wird es natürlich nicht ausbleiben, dass es Änderungsanträge gibt und dass es Diskussionen geben wird. Aber es ist nach unserer Auffassung eben auch notwendig, dass das Wasserhaushaltsgesetz auf den Weg gebracht wird und dass erst einmal eine Diskussionsgrundlage überhaupt dazu da ist. Deshalb werden wir dem zustimmen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag fordert von der Landesregierung, das Thüringer Wassergesetz dem des Bundes, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, anzupassen und das möglichst in den nächsten
sechs Monaten - bis September vorzulegen. Wir haben eben schon gehört Vorschaltgesetz. Wir haben eine Anhörung gemacht, wir haben eine Synopse gemacht. Dabei haben sich die Probleme doch deutlich gezeigt, dass es hier richtig viele Betroffene gibt und dass es so einfach nicht ist, einfach mal zu kommen und zu sagen, so wird es jetzt, und seid alle mal schön lieb und zahlt mal dann und macht. Wir haben das Vorschaltgesetz, Herr Kummer, angehalten, weil wir gesagt haben, wir müssen erst mal herauskriegen, was es denn eigentlich die Kommunen kostet, wenn wir diese Geschichten machen. Wir sind genau richtig, bei der Anhörung ist all das herausgekommen. Nun gehen wir mal her und sagen: Jetzt macht mal ganz schnell und legt mal das Gesetz vor, das ist überhaupt kein Problem, das kriegt ihr hin, ist ja alles nur eine Kleinigkeit. Das ist nur die Aufforderung, dass wir mit dem Bürger wieder in Streit geraten. Mehr ist das nicht. Wenn es so leicht wäre, dass wir es so larifari einfach hinlegen könnten, dann hätten es die GRÜNEN doch vorlegen können, wenn es so einfach wäre. Das ist es nun wahrhaftig nicht. Ich weiß aus den Gesprächen auch mit dem Ministerium, Herr Dr. Augsten, dass die zuständigen Leute dran sind, und ich rechne damit, dass wir in diesem Jahr einen Referentenentwurf kriegen und dass wir dann in die Diskussion eintreten können. Das ist wirklich eine Information, wo ich sage, das ist wohlgemeint, das ist eine gute Geschichte, das würde mich freuen, wenn wir es hinkriegen. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Jahr etwas auf den Tisch bekommen, ich sage jetzt nicht, diesen Monat, der Minister wird es gar nicht sagen, hoffe ich
- ja, Sie haben schon richtig verstanden, das wird schon passen -, damit wir das Gesetz behandeln können. Aber es muss mit Vorsicht passieren. Schauen Sie, wir haben in der CDU-Fraktion mit dem Strategiepapier Abwasser, da wird ein bisschen Druck herausgenommen aus dem, was Herr Kummer gesagt hat mit den biologischen Kläranlagen, dass wir nur Zeit gewinnen, dass wir Investitionen strecken in die Zukunft, dass nicht alles sofort kommt. Dass wir damit richtig liegen, zeigen die Pressemeldungen, die diese Woche aus Sachsen rübergekommen sind, wo genau das passiert ist, was Herr Kummer jetzt hier andeutet. Das ist nicht nötig, wenn die Leute auf die Demografie achten, wenn sie die Chance haben, alles zu überprüfen, wenn es mit Sinn und Verstand gemacht wird, dann läuft das auch. Lassen Sie uns bitte bei dieser wichtigen Materie das Kind nicht mit dem Bade ausschütten,
Das ist das Allerwichtigste. Wenn wir das dann hinkriegen und das ausdiskutiert haben mit all den Betroffenen, auch mit den Kommunen, dann wird ein Schuh daraus, dann wird es was. Wir müssen nämlich die Leute, die Menschen mitnehmen. Das Überstülpen, jetzt zahlt mal, das ist GRÜNEN-typisch. GRÜN kann man sich nur leisten, wenn man viel Kohle hat, dann kann man so was machen, dann kann man sich so was leisten. Dem normalen Bürger ist das nicht zuzumuten. Schönen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Meine Damen und Herren, ich sage jetzt nichts zu der Kohle, weil wir für erneuerbare Energien stehen, Kollege Primas. Ich steige auch nicht in die inhaltliche Debatte ein, wie es Herr Kummer getan hat. Das gehört woandershin. Wir haben das im Ausschuss auch ausgesprochen ausführlich gemacht, Sie können sich vorstellen, die Intention dieses Antrags besteht darin - Herr Primas, da hoffe ich, dass der Minister Ihre Aufforderung nicht ernst nimmt -, dass wir vielleicht mal heute erfahren, warum wir so lange nichts hören, was ist mit dem Gesetz, was ist mit dem Vorschaltgesetz, was ist mit dem Wassergesetz. Vielleicht bekommt man ungefähr eine Vorstellung davon, womit wir zu rechnen haben. Ich sage noch einmal, zumindest gegenüber den Anzuhörenden wäre es fair, wenn es diese Information heute noch vom Minister gäbe.