Zu meinen Vorrednerinnen und -rednern: Kollege Weber, sechs Monate, es haben jetzt mehrere Vorredner darauf hingewiesen, seit 2009 ist bekannt, dass Thüringen so was zu erledigen hat. Ich will noch mal darauf hinweisen, in der Ausschuss-Sitzung nach der Einbringung hier im Landtag hat ein Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums auf die Frage, was denn mit dem Wassergesetz ist, geantwortet, das kann man nachlesen, wir arbeiten mit Hochdruck im Haus an dem Wassergesetz. Also das Vorschaltgesetz muss sein, aber wir arbeiten mit Hochdruck daran, was für mich nichts anders bedeutet, dass man schon vor über einem Jahr im Prinzip mit Hochdruck an einem Gesetz gearbeitet hat, auf das wir jetzt warten.
weis, dass andere Länder das hinbekommen haben, eigentlich, wenn man so will, die Mehrzahl der Länder. Was ganz wichtig war, noch mal der Hinweis, dass fast alle Anzuhörenden den Hinweis gegeben haben in Ihren Zuschriften, dass sie erwarten, dass die Landesregierung schnellstmöglich ein Wassergesetz vorlegt, also nicht einverstanden sind mit dem Procedere Vorschaltgesetz und dann tut sich lange nicht, sondern alle haben geäußert, sie erwarten ein Wassergesetz.
Zum Schluss zum Kollegen Primas, das Spannende wird ja dann beim Minister passieren. Ich habe Verständnis dafür, da muss ich Ihnen recht geben, die Rückmeldungen der Anzuhörenden haben tatsächlich eine ganze Reihe von Schwierigkeiten aufgezeigt, mit denen wir vielleicht so nicht gerechnet haben, das ist so.
Kollege Primas, wir reden doch bei dem Antrag zwar immer zum Wassergesetz, aber dass sich beim Vorschaltgesetz nichts tut seit Monaten - da geht es nicht um die Probleme, die Sie zu Recht hier benannt haben, da geht es rein um Zuständigkeiten und um Rechtssicherheit. Das hat mit dem, was Sie hier an die Wand malen, wo Sie auch wieder Ängste schüren zum Teil bei der Bevölkerung, nichts zu tun. Wir können doch zumindest erwarten, dass dann im Ausschuss der Minister sagt: Hört zu, beim Wassergesetz haben wir Probleme, die Anzuhörenden haben uns eine ganze Menge Dinge mit auf den Weg gegeben. Das würden wir auch akzeptieren, aber dass wir gar nichts hören, dass wir selbst über das Vorschaltgesetz nichts erfahren, das ist etwas, was wir so nicht akzeptieren.
Herr Minister, ich erhoffe und erwarte Ihre Auskunft, wie es weitergeht. Dann können wir uns alle wahrscheinlich auch ganz beruhigt zurücklehnen, weil wir dann einen Fahrplan haben. Wenn es dabei bleibt, wie Kollege Primas sagt, werden wir das alles dieses Jahr noch auf dem Tisch haben, dann sind wir auch zufrieden und haben mit dem Antrag das erreicht, was wir eigentlich bezweckt haben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Reinholz hat sich zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie alle wissen, der Bundesgesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. März
2010 ein Wasserhaushaltsgesetz in Kraft gesetzt, dessen Regelungen auch in Thüringen natürlich unmittelbar gelten. Dieses Gesetz erließ der Bund erstmals auf einer neuen verfassungsrechtlichen Grundlage; der Bundesgesetzgeber hat im Gegensatz zum Vorgängergesetz das Recht, das Wasserrecht in Deutschland in alleiniger Kompetenz zu regeln.
Von dieser Vollkompetenz hat der Bund in weiten Teilen auch Gebrauch gemacht und im Wasserhaushaltsgesetz Dinge geregelt, die zuvor im Landesrecht geregelt waren. Das hat für Thüringen wie natürlich auch für alle anderen Bundesländer die Konsequenz, dass das geltende Landesrecht dem natürlich angepasst werden muss. Auf diese Situation hat die Landesregierung mit zwei ersten Schritten reagiert. Zum einen hat mein Haus zum 1. März 2010 Hinweise an die Wasserbehörden herausgegeben, welche landesrechtlichen Regelungen nach dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes noch gelten und welche nicht.
Zum anderen hat die Landesregierung im März 2012 den Entwurf eines Thüringer Vorschaltgesetzes zur Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf hat zum Ziel, zur Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für den Vollzug der wasserrechtlichen Genehmigungstatbestände klar zu regeln. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf Anpassungen, die materiell-rechtliche Regelungen wieder in Kraft setzen sollen, die vom neuen Wasserhaushaltsgesetz abweichend zum Thüringer Recht geregelt worden sind, die sich in Thüringen aber nun einmal bewährt haben.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich ist der Landesregierung auch bewusst, dass damit noch keine vollständige Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz verbunden ist. Eine solche wird auch kommen und kommen müssen, weil das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes weitere Anpassungen des Thüringer Wasserrechts zwingend erfordert. Die Landesregierung wird dazu dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten noch in diesem Jahr. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass ein solcher Vorschlag sicher natürlich nicht kurzfristig von heute auf morgen in sechs Wochen erfolgen kann.
Meine Damen und Herren, die Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz muss auf einer völlig neuen verfassungsrechtlichen Grundlage erfolgen und sie wird die erste grundlegende Überarbeitung des Thüringer Wassergesetzes seit 1994 beinhalten. Im Zuge dessen werden viele Fragen diskutiert und natürlich auch abgewogen werden müssen, die im Lichte heutiger Erkenntnisse ganz anders zu beurteilen sind, als noch vor ca. 20 Jahren. Daneben
müssen sämtliche wasserrechtlichen Gesetze und Verordnungen auf Vereinbarkeit mit dem Wasserhaushaltsgesetz und einem novellierten Thüringer Wassergesetz natürlich überprüft werden. Dies alles bedarf, meine Damen und Herren, einer sorgfältigen und natürlich gründlichen Bearbeitung, sonst können wir uns im Nachgang vor Widersprüchen nicht retten.
Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halte ich deshalb auch nicht für realistisch. Wer sich im Gesetzgebungsverfahren auskennt, wird wissen, dass die Erstellung eines komplizierten Gesetzentwurfs - und für einen solchen halte ich die Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes unter Beteiligung aller Betroffenen nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen ist. Dass dem so ist, konnten Sie den Diskussionen entnehmen, die bisher im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz allein zum erwähnten Vorschaltgesetz geführt wurden, da rede ich noch gar nicht vom eigentlichen Gesetzestext.
Es ist kaum davon auszugehen, dass eine grundlegende umfassende Änderung der Vorschriften im Wasser- und Abwasserbereich weiniger Diskussionen hervorrufen werden als das Vorschaltgesetz. Meine Damen und Herren, ich plädiere daher dafür, den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Herzlichen Dank.
Das merke ich mir. Herr Minister, wir haben ja zwei Baustellen, ein Vorschaltgesetz, ein Wassergesetz, ich habe Sie richtig verstanden, dass bis zum Jahresende das Wassergesetz kommen wird, wie sieht es mit dem Vorschaltgesetz aus?
wie ihr dann damit umgeht, kann ich natürlich von hier aus nicht sagen. Ich könnte mir vorstellen, dass das stirbt, wenn das Wassergesetz da ist, dann brauchen wir ein Vorschaltgesetz nicht mehr. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe niemanden mehr auf meiner Rednerliste und es wurde auch keine Überweisung beantragt. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5839. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht, somit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 18 aufrufe, möchte ich aber vorher noch darauf hinweisen, dass wir im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt dann die Große Anfrage mit Tagesordnungspunkt 31 aufrufen, denn die muss heute unbedingt behandelt werden, so ist es festgelegt worden im Ältestenrat.
Auseinandersetzung mit gesellschaftsimmanentem Rassismus angehen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5840
Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist der Fall und das Wort hat Herr Abgeordneter Möller.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund und liebe Userinnen und liebe User draußen vor den Bildschirmen, jährlich wird im Auftrag der Thüringer Landesregierung der Thüringen-Monitor erstellt. Er untersucht die politische Einstellung der Thüringerinnen und Thüringer. Neben wechselnden Schwerpunktthemen wird seit Anbeginn der Untersuchung die Affinität und Zustimmung zu rechtsextremen Einstellungen erfragt und hinterfragt. In der Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2012 wiederholte die Ministerpräsidentin ihre bereits mehrfach getätigte Aussage, ich zitiere: „Deutschland ist ein gastfreundliches, ein weltoffenes Land, das von seiner internationalen Einbindung lebt. Dies gilt auch für Thüringen. Diese Aussage gilt. Sie gilt als Ansage gegen jegliche Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.“ So weit das Zitat.
Doch wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die postulierte Weltoffenheit sich nicht in der in der Gesellschaft manifestierten Einstellung wiederfindet. Allerdings müssen wir, die Ergebnisse der Einstellungsuntersuchung zur Kenntnis nehmend, dem insofern widersprechen, dass wir nicht ein Problem eines mangelnden Einsatzes noch nicht umgesetzter Ideen vorfinden, sondern um manifeste Ausländerfeindlichkeit und eine Zustimmung zu einer rassistischen These von nahezu der Hälfte der Thüringer Bevölkerung. Dieser seit Jahren unverändert hohe Zustimmungswert offenbart eine über lange Zeit anhaltende manifestierte Ablehnung von Nichtdeutschen auf hohem Niveau. Insbesondere die Ablehnung von Menschen aus überwiegend muslimisch geprägten Staaten hat in den vergangenen Jahren erheblich an Zuspruch gewonnen. Die Auseinandersetzung mit rassistischen und gruppenbezogenen menschenfeindlichen Einstellungen darf nicht darauf reduziert werden, die Ansehensverluste des Thüringer Wirtschaftsstandortes so gering wie möglich zu halten. Im Gegenteil, sie ist die Voraussetzung für ein gleichberechtigtes und sozial sicheres Leben von Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, äußeren Merkmale, Weltanschauung, Religion, Geschlecht und Lebensweise nicht der Mehrheitsgesellschaft angehören. Sie entscheidet letztlich auch darüber, in welcher Gesellschaft wir und mit wem wir leben. Diese Auseinandersetzung mit in der Gesellschaft manifestierten rassistischen Einstellungen wollen wir mit dem vorliegenden Antrag forcieren. Dabei beschränken wir uns nicht auf einen Rassismus, der ausschließlich biologistisch begründet wird. Unter Rassismus, der notwendigerweise zurückzudrängen ist, verstehen wir ein Konzept, nach dem Menschen nach vermeintlichen oder tatsächlichen Merkmalen in Gruppen differenziert und abgewertet werden und in der Folge eigene Vorteile, wie die Sicherung von Machtpositionen, verwirklicht werden sollen.
1. Wissenschaftlich fundierte Erforschung der Ursachen, Erscheinungsformen und Verbreitung rassistischer Einstellungen in der Gesellschaft im Rahmen eines institutionalisierten Dialogs mit Expertinnen und Experten sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren;
2. Entwicklung von Konzepten für eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die feste Verankerung in Bildungsprozessen von der Vorschule bis hin zur Erwachsenenbildung einschließlich der Fort- und Weiterbildung für Landesbedienstete und Beschäftigte,
3. Überprüfung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen und Verwaltungsabläufe mit dem Ziel, diese, wenn notwendig, diskriminierungsfrei neu zu gestalten.
Wir wollen damit einen Auftakt dafür leisten, dass die Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht mehr nur sporadisch, reaktiv und projektbezogen stattfindet, sondern permanenter Rahmen gesellschaftlichen Handelns und institutioneller Verantwortung wird. Das wäre dann eine tatsächliche Ansage gegen jegliche Form von Rassismus. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. Ich eröffne jetzt die Aussprache zu diesem Antrag. Das Wort hat als Erster Herr Abgeordneter Döring für die SPD-Fraktion.
da der Entschließungsantrag, den ich vor einer halben Stunde eingereicht habe in der Poststelle, immer noch nicht auf den Tischen liegt.
Wir möchten gern unseren Entschließungsantrag begründen und es wird im Ablauf der jetzigen Plenardebatte nicht möglich sein, ihn zu begründen. Ich habe erst einmal 10 Minuten beantragt. Also 10 Minuten Auszeit bitte.