Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sehr abenteuerlich.)

Ach, Herr Ramelow, machen Sie sich keine Sorgen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Doch, über Sie mache ich mir Sorgen.)

Bitte, bitte, lieber nicht. Darauf kann ich bestens verzichten.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Giftmischerei ist das, nichts anderes.)

(Beifall FDP)

Ich würde die Herren Barth und Ramelow beide bitten, sich in ihrer Wortwahl zu mäßigen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nachdem er schon dreimal was gesagt hat und ich nur einmal...)

(Unruhe FDP)

Erstens haben Sie mein Handeln hier vorn nicht zu kommentieren, darauf möchte ich hinweisen. Zweitens hört man hier vorn vielleicht auch nicht alles, was Sie gerade hören.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber die Worte, die ich von Ihnen und von Herrn Ramelow gehört habe, möchte ich gar nicht mehr hören hier im Raum.

(Beifall SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Kemmerich.

Vielen Dank. Für eines noch mal ausdrücklichen Dank, Herr Rieder, Herr Staatssekretär. Was Sie hier coram publico ganz klar erklärt haben, dass es keinerlei Patronatserklärung gibt, das war eben Veröffentlichung in der Presse. Das dient deshalb, es ist ja unser Recht, hier auch Fragen zu stellen, und ich denke, mit sieben Fragen überfordern wir weder die Landesregierung noch Sie persönlich mit den Antworten. Insofern haben wir jetzt coram publico erklärt bekommen, dass keine Patronatserklärung in irgendeiner Form geartet hier vorliegt. Das beruhigt uns erst einmal. Dem dient ja auch unser Trachten danach, dieses Geschäft risikofreier herzustellen. Auch das haben wir an dieser Stelle schon gesagt, wir wünschen natürlich den beteiligten Kommunen, dass das alles gut geht.

(Beifall FDP)

Aber wir fordern genauso ein, die entsprechende Vorsicht walten zu lassen, Fragen zu stellen, die nach unserer Auffassung viel zu wenig gestellt worden sind von vielen Beteiligten. In dem Gedanken, die Energiewende mitgestalten zu können und noch mal ausdrücklich, das hat nichts mit Gestalten oder mit einem Pro oder Kontra der Energiewende zu tun. Das sagte hier einer meiner Vorredner, ich glaube, Herr Kuschel war es, wer Eigentümer dieser Gesellschaft ist, spielt für den Geschäftszweck, für die Erreichung des Geschäftszwecks eigentlich keine Rolle. Genauso glaube ich auch nicht, dass sich übrigens irgendein Mitarbeiter von E.ON, auch ein Führungsmitarbeiter von E.ON Thüringen von der Arbeit hat abhalten lassen, weil wir hier ein paar Fragen gestellt haben, Herr Fiedler. Ich denke, sie können, und dafür werden sie auch bezahlt, auch gut weiterarbeiten, während wir hier die Haftungsrisiken besprechen und erläutern.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Die Schild- kröte lässt grüßen.)

Insofern habe ich da keine Sorgen, was das anbelangt. Die Frage ist aber nur, ob es bei der Gestaltung der Energiewende nützlich und dienlich ist, dass die kommunale Gemeinschaft hier Eigentümer ist, und die Frage ist vor allen Dingen, ist es ein nützliches Geschäft für die kommunale Gesellschaft. Das wird die Zukunft zeigen. Wir wünschen dem Projekt inständig viel Erfolg, auch im Sinne der Haftungsrisiken, die dann nicht eintreten. Aber wir wünschen genauso weiter sehr seriöses Betrachten des Geschäftsmodells, das war ja auch mit Ausgangspunkt unserer Initiative. Wir erleben bei allen Diskussionen und auch von vielen Stadtwerken, von einer Publikation von den Stadtwerken in Hannover, die alle darauf verweisen, wie angespannt die Ertragslagen sind, wie hoch die Investitionen in den nächsten Jahren werden sein müssen, insbesondere in die Verteilnetze von den Eigentümern dieser Netze, und wie schwer es ist für die nächsten Jahre, eindeutige Planungen auf Basis der heutigen Ereignisse abzugeben, ein sehr voluntativer Markt, mit sehr viel Vorsicht zu genießen. Insofern ist Skepsis angesagt. Und auch das noch mal, die E.ON-Aktie, eine börsennotierte Aktie, ist mit der Verlierer der letzten Jahre von ihrem Aktienwert. Auch da haben wir uns sehr seriös die Frage gestellt, wie kann es sein, dass ein sehr neutrales Gremium zur Bewertung eines Unternehmens, nämlich die Gemeinschaft aller Teilnehmer an dem Börsengeschehen, dazu kommt, diese Aktie des ehemaligen Mutterkonzerns derart abzustrafen aufgrund eines Geschäftsmodells und der Ableger, die Tochter oder ehemalige Tochter, von dieser Abwertungstendenz nichts, aber auch nichts erfahren hat, ganz im Gegenteil, dass deren Wert gesteigert worden ist, angeblich, das hat uns mit Sorge erfüllt, zu Fragen veranlasst. Manche Fragen sind beantwortet, manche Fragen sind nicht beantwortet worden. Vielen Dank, Herr Adams, für die Unterstützung, dieses Gutachten mal einzusehen in entsprechender Vertraulichkeit im Ausschuss, was denn dort geschrieben steht, auch das würde zur Transparenz beitragen. Aber vielleicht auch zur Beruhigung, meine Damen und Herren, eins können wir Ihnen auch versprechen, auch wenn es Sie nervt, wir werden das Thema E.ON weiter betrachten. Auch darauf habe ich heute in der Mündlichen Anfrage hingewiesen, dass auch wichtig ist, dass die kommunalen Eigentümer zeitnah über den Geschäftsverlauf unterrichtet werden, dass da kein Buch mit sieben Siegeln ist. Darauf konnte die Landesregierung nicht antworten, aber das können wir sicher über die Kommunalparlamente herausbekommen. Auch bei diesen Summen ist es sehr wichtig, dass man mit der Intensität handelt und kaufmännische Vorsicht walten lässt. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Kemmerich. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen in der Debatte vor. Auch vonseiten der Landesregierung gibt es keinen Wunsch, noch einmal zu sprechen. Insofern frage ich jetzt: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags in Drucksache 5/5961 erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Es wurde auch keine Fortsetzung der Beratung im Ausschuss beantragt.

Insofern kommen wir jetzt direkt zur Abstimmung zu dem Antrag in Drucksache 5/5844 - Neufassung. Hier wird direkt über die Nummer II des Antrags in der Drucksache abgestimmt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Wer möchte dagegen stimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme jetzt zur Abstimmung zu den Nummern II und III des Antrags in der Drucksache 5/ 5961. Hier gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte beantragen, die beiden Punkte getrennt abzustimmen - II und III aus dem Tagesordnungspunkt 17, also die Drucksache 5/5961.

Dann stimmen wir hierüber getrennt ab. Zunächst über die Nummer II dieses Antrags. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist Nummer II dieses Antrags abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Nummer III des Antrags in der Drucksache 5/5961 ab. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Nummer des Antrags abgelehnt und ich schließe diese Tagesordnungspunkte.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9

Wohnen muss bezahlbar bleiben! Wohnen in Thüringen

(Abg. Kemmerich)

Marktkonforme Konzepte statt dirigistischer Maßnahmen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5841

Ich frage die Fraktion der FDP: Wünschen Sie das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Dann hat jetzt Abgeordneter Untermann für die FDP das Wort zur Begründung.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Für das Pro- tokoll: Es ist immerhin ein Mitglied der Lan- desregierung anwesend. Ich dachte schon, ihr wärt zurückgetreten.)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der demografische Wandel wird in Deutschland und in Thüringen natürlich auch wohl eine der größten Herausforderungen sein, die wir in der nächsten Zeit zu bewältigen haben. Die Thüringer FDP hat sich vorgenommen, gerade diesen Fakt zu beleuchten und als vordringliche Aufgabe zu bearbeiten. So werden wir unsere nächste Klausurtagung unter das Hauptmotto dieses demografischen Wandels stellen. Ein wichtiger Beitrag hier ist der Wohnungsmarkt, deshalb haben wir diesen Antrag heute eingebracht. Danke.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Untermann. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung darf ich das Wort an Herrn Minister Carius erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Barth, die Landesregierung ist durch den zuständigen Minister vertreten. Ich halte es für vernünftig. Im Übrigen scheint es mir auch angezeigt,...

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Vorhin war noch keiner da.)

Wir freuen uns auch immer wieder, wenn die FDPFraktion ab und zu mal vollständig im Saal ist. Das führt auch immer zu spannenden Debatten. Die Landesregierung ist auch des Öfteren vollständig an Bord.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden ja nicht über Debatten in Thüringen, sondern Wohnen in Thüringen. Wohnen in Thüringen war und ist ein zentraler Bestandteil der Politik der Landesregierung. Aus diesem Grund ist es auch richtig und wichtig, dass wir die aktuellen Fragen der Wohnungspolitik hier im Landtag diskutieren. Dabei wer

den Sie, sehr geehrter Herr Untermann, merken, dass die Landesregierung dabei schon viel weiter ist, als Sie mit Ihrem Antrag vermuten lassen.

Lassen Sie mich zunächst aber auf die im Antrag formulierten Berichtsersuchen an die Landesregierung näher eingehen. Mit dem Instrument der sozialen Wohnraumförderung unterstützen wir wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Kleinanbieter beim Bau von Mietwohnungen gleichermaßen. Dies erfolgt über die bekannten KfW-Programme des Bundes und der Thüringer Aufbaubank sowie die Programme meines Hauses zur Innenstadtstabilisierung und Modernisierung. Unser Ziel ist es, diejenigen durch staatliche Förderung zu unterstützen, die es sich finanziell nicht leisten können, geeigneten Wohnraum zu erhalten. Rückblickend können wir mit Fug und Recht sagen, dass sich das Instrument der Wohnraumförderung in Thüringen bewährt hat. Was die Zukunft angeht, so haben wir mit der Schaffung des Thüringer Wohnungsbauvermögens die finanzielle Absicherung der Wohnraumförderung in Thüringen auf eine solide Grundlage stellen können. Am 1. April ist das Thüringer Wohnraumfördergesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ja die inhaltliche Ausgestaltung der Wohnraumförderung in Thüringen. Wie Sie sehen, sind wir also bestens aufgestellt, um auch in Zukunft eine nachhaltige und bedarfsgerechte Wohnraumförderung sicherstellen zu können.

Die Wohnraumförderung durch das Land ist aber auch nur ein ganz kleiner Teilaspekt bei der Frage, wie wir in Thüringen auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum erhalten und schaffen können. Mindestens genauso wichtig ist die Wahrnehmung der Verantwortung vor Ort, denn Wohnungsfürsorge ist und bleibt in erster Linie eine kommunale Angelegenheit. Gerade die Kommunen können durch eine sinnvolle und verlässliche Stadtentwicklung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Preise für Wohnraum auf einem bezahlbaren Niveau zu halten. Die vom Land erlassenen Städtebauförderrichtlinien geben hierfür die Ziele und den Rahmen vor. Hierzu gehört selbstverständlich auch das Ziel, im Rahmen der kommunalen Innenentwicklung vorrangig Brachflächen in Anspruch zu nehmen. Konkret möchte ich an dieser Stelle als Förderinstrumentarium die Städtebauinitiative „Genial zentral“ nennen. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Initiative ist die Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt. Dieses Erfolgsmodell werden wir auch künftig weiterführen, um so preiswerten Wohnraum in den Innenstädten zu schaffen. Gerade mit der Aufnahme der Stadt Sonneberg in die Förderkulisse haben wir also auch einen weiteren Förderschwerpunkt im Land.

(Beifall CDU)

Die genannten städtebaulichen Maßnahmen können aber nicht losgelöst betrachtet werden, son

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

dern werden in der Praxis mit den Maßnahmen der Wohnungsbauförderung verzahnt. Nennen möchte ich hier das Programm zur Innenstadtstabilisierung. Ziel dieses Programms ist es, mit der Errichtung von Mietwohnungen den Stadtumbauprozess in Thüringen flankierend zu unterstützen und die Innenstädte als Wohnstandort zu beleben. Darüber hinaus sollen ansprechende und angemessene Wohnungen geschaffen und Belegungsrechte erworben werden. Neben den klassischen wohnungsund städtebaulichen Maßnahmen spielen aber auch klimapolitische Ziele eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund richtet die Landesregierung ihre Programme, Wettbewerbe und Preise sowie Ausstellungen an einer Modernisierungsstrategie aus, die die Bereiche Energieeffizienz, Baukultur, Funktionalität und Nachhaltigkeit beinhaltet.

Zur Umsetzung der damit im Zusammenhang stehenden Ziele, Thüringen zu einer Zukunftswerkstatt zu machen, hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Stellvertretend sei hier die Initiative „Energetischer Stadtumbau 2025“ genannt. Ziel der Initiative ist es, die Erhöhung der Energieeffizienz zu einer Gemeinschaftsaufgabe der unterschiedlichen Akteure zu machen. Konkret geht es darum, Thüringens Pro-Kopf-Verbrauch von Endenergie bis zum Jahr 2025 jährlich um 1 Prozent zu senken, Energieeffizienzsteigerungen sozialverträglich und mit Rücksicht auf die unternehmerischen Risiken umzusetzen, Einsparpotenziale unter Berücksichtung bereits erfolgter Sanierungsschritte effizient auszuschöpfen und durch eine Analyse der regionalen Energieerzeugungs- und -verbrauchsstrukturen Konzepte zum energetischen Stadtumbau zu entwickeln.

All diese Maßnahmen werden uns nicht nur auf dem Weg zum Gelingen der Energiewende ein großes Stück nach vorn bringen, die Senkung des Energieverbrauchs im Wohnbereich wird auch maßgeblich dazu beitragen, dass Wohnen auch in Zukunft insbesondere im zweiten Teil der Miete bezahlbar bleibt. An dieser Stelle muss aber auch gesagt werden, dass die Erreichung dieser klimapolitischen Ziele nicht kostenneutral zu bewerkstelligen sein wird. Hier gilt es daher, mit Augenmaß die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; energetische Sanierung also ja, aber nicht über das notwendige Maß hinaus. Entscheidend ist, dass wir die Eigentümer nicht über Gebühr belasten dürfen. Hier setzen wir auf Freiwilligkeit statt auf dirigistische Vorgaben, denn jeder weiß, was sich rechnet, wird umgesetzt auch ohne staatliche Bevormundung.

Zu Ihrer Frage nach dem neu gegründeten Zukunftssekretariat in der Stabsstelle im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Stelle keine Aufgaben übernimmt, die im direkten Zusammenhang mit der in der Koalitionsvereinbarung verankerten Zukunftswerkstatt stehen. Das Zukunftsse