1. In welcher Höhe haben die Thüringer Gemeinden in den Jahren 1999, 2001, 2004 und 2009 Einnahmen aus dem Familienleistungsausgleich tatsächlich vereinnahmt?
2. Worauf sind nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls vorhandene Schwankungen bei den Einnahmen aus dem Familienleistungsausgleich zurückzuführen und inwieweit haben sich dabei seit 1999 die Änderungen des Steuerrechts auf die Einnahmen des Familienleistungsausgleichs der Thüringer Gemeinden ausgewirkt?
3. Wie hat die Landesregierung bei den betreffenden Änderungen des Steuerrechts mit Auswirkungen auf die Einnahmen des Familienleistungsausgleichs der Thüringer Gemeinden im Bundesrat abgestimmt?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für ihr weiteres Handeln im Bundesrat und wie begründet die Landesregierung ihre Aussage?
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Einnahmen der Thüringer Gemeinden aus dem Familienleistungsausgleich betrugen in 1990 51,4 Mio. €, in 2001 60,8 Mio. €, in 2004 65 Mio. € und in 2009 wurden ausweislich des Landeshaushalts 61 Mio. € Familienleistungsausgleich an die Kommunen ausgezahlt.
Zu Frage 2: Der Familienleistungsausgleich wird den Gemeinden für die Ausfälle bei der Lohn- und Einkommensteuer gezahlt, die durch die Gewährung des Kindergelds bzw. der Kinderfreibeträge entstehen. Die Länder erhalten zum Ausgleich dieser Ausfälle eine Kompensation in Form von Umsatzsteuerpunkten. Da die Kommunen nicht unmittelbar an diesen Umsatzsteuerpunkten partizipieren, regelt § 35 Thüringer Finanzausgleichsgesetz den Ausgleich für
die Thüringer Gemeinden. Sie erhalten danach einen Anteil von 26 Prozent der Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes nach § 1 Satz 5 FAG.
Zu Frage 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 erübrigen sich, da die Weitergabe von Kompensationsbeträgen Landesrecht ist.
Ich sehe dazu keine Nachfragen und rufe demzufolge die Anfrage der Frau Abgeordneten Sedlacik, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/446 auf.
Der Deutsche Städtetag hat am 2. Februar 2010 erklärt, dass sich die Kommunen in einem „Teufelskreis“ aus rückläufigen Einnahmen und Zuweisungen einerseits und steigenden Ausgaben andererseits befinden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat erklärt, dass das Jahr 2010 das finanziell schwierigste Jahr nach der Wiedervereinigung werde.
Die Landesregierung vertritt verfassungsrechtlich Thüringer Interessen, auch die der Thüringer Kommunen, auf Bundesebene.
1. In welcher Höhe haben die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2004, 2006, 2008 und 2009 Ausgaben für Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II tatsächlich geleistet?
2. Worauf sind nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls vorhandene Schwankungen bei den Ausgaben für Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II zurückzuführen und inwieweit haben sich dabei die geänderten Mitfinanzierungsquoten des Bundes ausgewirkt?
3. Wie hat die Landesregierung bei den betreffenden Änderungen über die Mitfinanzierungsquoten des Bundes im Bundesrat abgestimmt?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für ihr weiteres Handeln im Bundesrat und wie begründet die Landesregierung ihre Aussage?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II werden von den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten erst seit dem 1. Januar 2005 erbracht. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Jahr 2004 gab es somit noch keine ALG-II-Empfänger. Die Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt nicht ausschließlich durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Bestimmung des kommunalen Finanzierungsanteils sind von den Gesamtausgaben der Bundesanteil nach § 46 SGB II und die Zuweisungen nach § 23 Thüringer Finanzausgleichsgesetz, das heißt, 148 Mio. € Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und 49 Mio. € Landeszuweisungen abzuziehen. Der kommunale Finanzierungsanteil betrug in den Jahren 2005 69,9 Mio. €, 2006 103,8 Mio. €, 2007 87,5 Mio. €, 2008 82,7 Mio. € und 2009 93 Mio. €.
Zu Frage 2: Der kommunale Finanzierungsanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung wird von drei Faktoren beeinflusst:
1. der Höhe der Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 22 SGB II abhängig von der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, Entwicklung der Kaltmieten und der Betriebskosten;
Da die Zuweisungen nach § 23 Thüringer Finanzausgleichsgesetz in den zurückliegenden Jahren jeweils 197 Mio. € betragen haben, mit der Ausnahme von 2007, haben somit die Faktoren 1 und 2 Einfluss auf den kommunalen Finanzierungsanteil genommen. Mehraufwendungen sowie Mindereinnahmen der Kommunen aus der Absenkung der Bundesbeteiligung werden über die Absicherung der angemessenen Finanzausstattung seit der Reform des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes durch das Land vollständig ausgeglichen.
Zu Frage 3: Für die Jahre 2005 und 2007 gab es jeweils Verhandlungen zwischen Bund und Ländern mit dem Ergebnis der Einigung auf Beteiligungsquoten. Ab dem Jahr 2008 kam eine Rechtsänderung in § 46 Abs. 7 SGB II mit einer Berechnungsformel zum Tragen; 2008 hatte Thüringen im Bundesrat zugestimmt, 2009 wurde die Änderung der Beteiligungsquote abgelehnt.
Zu Frage 4: Die in § 46 Abs. 7 SGB II aufgeführte Formel zur Fortschreibung des Beteiligungssatzes orientiert sich nicht an der Ausgabenentwicklung, sondern an der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass durch eine Umstellung der Anpassungsformel auf die tatsächliche Ausgabenentwicklung eine realistischere Berechnungsgrundlage geschaffen werden kann. Der Bundesrat hat zum vom Bundestag beschlossenen Sechsten Gesetz zur Änderung des SGB II zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung mit Unterstützung Thüringens den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Der für den 27. Januar 2010 anberaumte Sitzungstermin wurde vertagt.
Ich sehe, es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Renner von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/447.
Der Deutsche Städtetag hat am 2. Februar 2010 erklärt, dass sich die Kommunen in einem „Teufelskreis“ aus rückläufigen Einnahmen und Zuweisungen einerseits und steigenden Ausgaben andererseits befinden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat erklärt, dass das Jahr 2010 das finanziell schwierigste Jahr nach der Wiedervereinigung werde. Die Landesregierung vertritt verfassungsrechtlich Thüringer Interessen, auch die der Thüringer Kommunen, auf Bundesebene. Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe haben die Thüringer Gemeinden in den Jahren 1999, 2001, 2004 und 2009 Einnahmen aus der Gewerbesteuer tatsächlich vereinnahmt?
Einnahmen aus der Gewerbesteuer zurückzuführen und inwieweit haben sich dabei seit 1999 die Änderungen des Steuerrechts auf die Gewerbesteuereinnahmen der Thüringer Gemeinden ausgewirkt?
3. Wie hat die Landesregierung bei den betreffenden Änderungen des Steuerrechts mit Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen der Thüringer Gemeinden im Bundesrat abgestimmt?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für ihr weiteres Handeln im Bundesrat und wie begründet die Landesregierung ihre Aussage?
Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Minister Prof. Huber, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Gemäß der Fragestellung haben die Thüringer Gemeinden in den Jahren 1999, 2001, 2004 und 2009 netto, das heißt nach Abzug der Bundes- und Landesumlage, Gewerbesteuern in Höhe von 213,2 Mio. €, 212,4 Mio. €, 286,9 Mio. € und 414,1 Mio. € vereinnahmt. Das Thüringer Landesamt für Statistik führt seit Jahren öffentlich zugängliche Statistiken über Einnahmen und Ausgaben der Kommunen. Bezüglich detaillierterer Zahlen möchte ich auf diese verweisen.
Zu Frage 2: Bezogen auf die genannten Jahre sind eher geringere Schwankungen erkennbar. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind tendenziell gestiegen. Neben konjunkturellen Einflüssen können auch steuergesetzliche Änderungen die Höhe der vereinnahmten Gewerbesteuern beeinflussen.
Zur Frage, inwieweit sich spezifische Änderungen des Steuerrechts auf die Gewerbesteuereinnahmen in Thüringer Gemeinden ausgewirkt haben, liegen keine Erkenntnisse vor. Maßgebend für die Gewerbesteuer ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbetrieb, modifiziert um gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Daher haben neben den Gesetzesänderungen im Bereich des Gewerbesteuerrechts auch einkommensteuerrechtliche sowie körperschaftsteuerrechtliche Änderungen zur Gewinnermittlung Auswirkungen auf die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen. Es ist nicht möglich darzustellen, inwieweit Änderungen des Steuerrechts sich auf die Gewerbesteuereinnahmen konkret ausgewirkt
Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen wird im Bundesrat weiterhin die Interessen des Landes und der Kommunen vertreten.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, es gibt ja eine Diskussion zur Zukunft der Gewerbesteuern, vielleicht können Sie in Bezug auf Ihre letzte Antwort, dass Sie weiter die Kommunen in dieser Sache unterstützen wollen, kurz darlegen, mit welchem Konzept da die Landesregierung antreten will. Ich frage auch deshalb, weil der Fraktionsvorsitzende der CDU heute in der Debatte eher in der Tendenz geäußert hat, die Gewerbesteuer abzuschaffen.
Der Bundesminister der Finanzen hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der, glaube ich, ab 4. März vier Finanzminister und zwei oder vier Innenminister - darüber verhandeln wir noch - teilnehmen werden und die eine Gemeindefinanzreform auf Bundesebene, soweit der Bund zuständig ist, auf den Weg bringen soll. Wie diese Lösungen im Einzelnen aussehen, ist bisher nicht Gegenstand der Beschlussfassung der Landesregierung gewesen. Sobald wir da Näheres wissen, würde ich Sie davon unterrichten.