Es liegt ein Ergebnis vor, und zwar zur Drucksache 5/5960 zu Nummer I des Antrags. Es wurden 64 Stimmen abgegeben, mit Ja votierten 27 Abgeordnete, es gab 37 Neinstimmen. Damit ist die Nummer I des Antrags mit Mehrheit abgelehnt (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Wir stimmen jetzt ab über die Nummer II des Antrags der FDP. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen?
Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, SPD und DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch Nummer II des Antrags abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Änderung des § 45 Straßenverkehrsordnung zur Ausweitung des Ermessensspielraums bei der Verkehrsleitung Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5963
Ich frage, wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Dann hat jetzt das Wort Abgeordnete Jennifer Schubert.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch um die Uhrzeit und vermutlich als letzten TOP bitte ich um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Der Titel unseres Antrags mutet vielleicht etwas trocken an, aber um ihn zu begründen, möchte ich ihn kurz darstellen. Bitte?
Ich möchte Ihnen kurz darstellen, wie sich dieser Paragraph der Straßenverkehrsordnung und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften in der Praxis auswirken. Das Beispiel, was ich Ihnen dazu erzählen möchte, ist in Sachsen-Anhalt passiert, Herr Fiedler, wo eine Bushaltestelle direkt an einer mit Tempo 100 befahrenen Landesstraße ist - ob sie da noch ist weiß ich nicht, vielleicht auch war -, die Schüler aufsuchen müssen, die diese Straße queren mussten. Pkw fahren mit Tempo 100 vorbei. Die Eltern haben die Behörden angefleht, hier ein Tempolimit zu verhängen. Die Antwort der Behörden war, das geht nicht, es gibt hier keinen Unfallschwerpunkt und deswegen können wir das nicht tun. Eines Tages ist dann ein Mädchen über diese Straße gelaufen und ist von einem Pkw erfasst worden und ist dabei gestorben. Das ist die zynische Praxis, die sich manchmal aus diesem trockenen Paragraphenwerk ergibt. Ich glaube, dann kann man sich jetzt auch vorstellen, was das auch an anderen Stellen bedeuten kann. Ähnliche Gefahrenlagen gibt es an anderer Stelle. Zum Glück ist da noch nichts passiert, aber da sind Eltern, denen es um den sicheren Schulweg von Kindern ging, genau auf die gleichen geschlossenen Türen gestoßen und haben leider nichts erreicht.
Die Staatssekretärin Frau Klaan hat mehrmals im Plenum ausgeführt - es gab hier Mündliche Anfragen zu Leimbach, es gab Mündliche Anfragen zu Neckeroda, die Tempo 30 wollten -, was es konkret heißt,
wenn man laut Verwaltungsvorschrift erst einmal eine Unfallhäufungsstelle oder eine Unfallhäufungslinie haben muss, um eine Maßnahme anzuordnen. Ich will darauf nicht näher eingehen, aber es sind drei bzw. fünf Unfälle, die gleichgelagert sind, also wenn dort Unfälle schon aufgetreten sind, in diesem Fall war es ja sogar der Tod eines Kindes, dann erst bewegen sich die Behörden. Wir halten diese Praxis für zynisch und vor allem für die Menschen für absolut nicht nachvollziehbar.
Es geht bei unserem Antrag lediglich darum, den Ermessensspielraum für Behörden zu erweitern. Es geht nicht darum, dass eine Gemeinde tun kann was sie will, das ist auch klar. Die Fraktionen SPD und GRÜNE im Landtag in Baden-Württemberg haben hier eine Initiative ins Leben gerufen, die sich genau dieses Problems annimmt, die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle weiterzuentwickeln und ich weiß, dass auf der Länderebene dazu auch Gespräche stattfinden mit den zuständigen Abteilungsleitern. Insofern sollte Herr Irmer mit diesem Anliegen auch vertraut sein. Insofern bin ich sehr gespannt erst einmal auf den Bericht der Landesregierung, was dazu inzwischen diskutiert wird und
ob es hier Aussicht gibt auf eine Verbesserung, so wie uns das auch vorschwebt. Das eine ist die Ausweitung von Maßnahmen nicht nur bei Gefahrenlagen, sondern wenn es auch um erhebliche Beeinträchtigung geht, also über das normale Maß hinaus, etwas zu tun für die Anwohner - verkehrsberuhigende Maßnahmen -, das Zweite ist die Lenkung von Schwerverkehr. Das ist ein Punkt, der war vor 15 Jahren noch nicht so akut. Wir haben aber jetzt eine andere Verkehrsbelastung und insofern ist das der zweite wichtige Punkt, bei der Straßenverkehrsordnung auch die Möglichkeit zu geben, den Schwerverkehr zu lenken, wenn es Ausweichrouten gibt. Da muss man dann natürlich im Einzelfall sehen, ob man das anwenden kann.
Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Anliegen, das man kurz beschreiben kann, das haben Sie jetzt gehört in wenigen Minuten, im Detail ist es komplexer, wenn wir das dann im Ausschuss weiterdiskutieren. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Schubert. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekretärin Klaan das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Titel des vorliegenden Antrags klingt ein wenig sperrig. Lassen Sie mich deshalb klarstellen, worum es hierbei eigentlich geht. Nämlich um die Frage, wie wir die negativen Folgen des Straßenverkehrs, die hauptsächlich im Lärm und seinen Folgen bestehen, reduzieren können. Rund die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich durch Straßenverkehrslärm beeinträchtigt, 15 Prozent davon sogar sehr stark belästigt. Daneben ist die Luftverschmutzung ein großes Problem. Ein wichtiges Handlungsfeld der Verkehrspolitik betrifft daher die Frage, welche Maßnahmen durch Politik, Wirtschaft und den einzelnen Bürger ergriffen werden können, um diese Beeinträchtigungen abzusenken. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung gebeten, darüber zu berichten, welche Maßnahmen sie in diesem Bereich ergriffen hat und ergreifen will. Fest steht, dass der Neubau bzw. die Sanierung von Straßen das wirksamste Mittel ist, dass der öffentlichen Hand zur Minderung von Verkehrslärm und den weiteren negativen Folgen des Straßenverkehrs zur Verfügung steht. Thüringen ist aufgrund seiner geographischen Lage ein klassisches Transitland. Diese Tatsache hat sich mit der Öffnung des europäischen Binnenmarkts noch weiter verstärkt.
Die Öffnung der Grenzen nach Osteuropa und die stetige Steigerung des Umschlags der europäischen Seehäfen hat auch in Thüringen zu einer rasanten Verkehrsentwicklung geführt, die mit den vorhandenen Autobahnen nicht bewältigt werden konnte. Deshalb war der Bau eines entsprechenden Fernverkehrsnetzes in Thüringen der wichtigste Schritt, um eine Reduzierung der Auswirkungen des Schwerlastverkehrs und des hohen Verkehrsaufkommens zu erreichen. Dabei war es enorm wichtig, dass Bund und Länder gemeinsam an einer raschen Verwirklichung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit gearbeitet und hier auch einen Schwerpunkt gesetzt haben. Inzwischen befindet sich der Ausbau des Autobahnnetzes in der Endphase seiner Fertigstellung und wir können für viele Strecken in Thüringen eine große Entlastung feststellen. Mit der sechsstreifigen Erweiterung der Autobahn A 9 Nürnberg-Berlin wird eine leistungsfähige Straßenverbindung aus dem Raum Berlin über Thüringen nach Bayern hergestellt. Die noch bestehende Ausbaulücke zwischen Triptis und Schleiz soll nächstes Jahr geschlossen sein und wird dann zur weiteren Entlastung der B 2 und der B 92 beitragen. Der Neubau der A 38 zwischen Göttingen und Halle schafft in Verbindung mit der A 44 eine direkte Anbindung des Ballungsraums Halle-Leipzig via Nordthüringen an die Region an Rhein und Ruhr und entlastet so die parallelen Autobahnen A 2 und A 4 sowie die Bundesstraße B 80 mit ihren zahlreichen Ortsdurchfahrten. Mit dem Neubau der A 44 zwischen Kassel und Eisenach und der Erweiterung der A 4 zwischen Eisenach und Görlitz wird die Verbindung der Zentren Rhein-Main und RheinRuhr mit Thüringen und Sachsen sowie der polnischen Wirtschaftsregion Schlesien erheblich verbessert. Die erweiterte A 4 ist zudem die wichtigste West-Ost-Straßenverbindung in Thüringen und Sachsen. Mit ihrem Ausbau verliert die B 7 weitgehend ihre Bedeutung für den weiträumigen Verkehr und damit auch an entsprechendem Verkehrsaufkommen. Durch den Bau der A 71 und der A 73 wurde der süd- und nordthüringische Wirtschaftsund Touristikraum erschlossen und es wurde eine leistungsfähige Verkehrsbindung von Thüringen zum Chemie-Dreieck in Sachsen-Anhalt sowie nach Franken und weiterführend zu den süddeutschen Autobahnachsen geschaffen. Die neue Autobahn entlastet die parallel geführten Bundesstraßen B 4, B 19, B 86 und B 247 mit zahlreichen Ortsdurchfahrten.
Neben dem Ausbau des Autobahnnetzes, welcher maßgeblich zur Bündelung des Schwerverkehrs beigetragen hat, wurden seit dem Jahr 1990 insgesamt 76 Neubauvorhaben an Bundesstraßen mit einer Länge von ca. 210 km und 84 Neubauvorhaben an Landesstraßen mit einer Länge von ca. 170 km umgesetzt. Die Belange des Lärmschutzes wurden hier bei der Trassenwahl und - sofern nötig - durch den Bau von Lärmschutzanlagen berücksichtigt.
Zudem kommen regelmäßig lärmmindernde Fahrbahnbeläge zum Einsatz. Wo es erforderlich ist, werden auch passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden durch den Einbau von Schallschutzfenstern ergriffen.
Des Weiteren arbeitet mein Haus mit dem Institut Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt zusammen, wo auch die Wechselwirkungen zwischen Verkehr und Umwelt untersucht werden. Mit der Vollendung des Autobahnnetzes in Verbindung mit dem Ausbau wichtiger Bundes- und Landesstraßen haben wir es geschafft, den Verkehr auf leistungsfähigen Straßen zu bündeln und über kurze Wege in der Fläche zu leiten. Zudem konnten wir mit dem Bau von Ortsumgehungen erreichen, dass frühere Ortsdurchfahrten mittlerweile nur noch innerörtliche Verkehrsbedeutung haben und die Einwohner der entsprechenden Orte frei von der Belastung des starken Verkehrs sind.
Es ist unbestritten, dass bei den noch immer hoch belasteten Bundesstraßen entsprechende Baumaßnahmen erforderlich sind. Auch der geplante Bau weiterer Ortsumgehungen ist unumgänglich,
insbesondere dort, wo es für den Schwerlastverkehr keine wirtschaftlichen Alternativrouten gibt. Hier muss ich jedoch an den Bund appellieren, denn um diese notwendigen Trassen realisieren zu können, ist eine substanzielle Anhebung der finanziellen Mittel für Neu-, Um- und Ausbau durch den Bund erforderlich.
Lassen Sie mich nun auf die Zielrichtung des Antrags eingehen, der eine Änderung des § 45 der Straßenverkehrsordnung einfordert, um die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen zu erleichtern. Der § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung sieht heute vor, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse voraussetzt, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Diese Regelung entspricht dem zentralen Anliegen und Zweck der Straßenverkehrsordnung, nämlich der Gefahrenabwehr. Verkehrsbeschränkungen und Verbote sind nur dort anzuordnen, wo dies für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf zwingend erforderlich ist. Dies ist auch sachgerecht, weil eine übermäßige Beschilderung zur Ablenkung, zu einer allgemeinen Überforderung und darüber hinaus zu Akzeptanzproblemen bei den Verkehrsteilnehmern führen kann. Ziel der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrsordnung war deshalb gerade der Abbau des oft beklagten Schilderwaldes und nicht die Erweiterung des Spielraums zur Aufstellung neuer Schilder. Natürlich gibt es bereits jetzt Fälle, in denen die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Sperrungen als schnelle und kostengünstige Maßnahme bei der Verkehrslen
kung herangezogen wird. So werden etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet, wenn die Voraussetzungen zum Beispiel hinsichtlich des Lärmschutzes vorliegen. Ich meine aber, dass diese Maßnahmen zur Behebung der Missstände anstelle der Ursachenbehebung nicht Mittel der Wahl, sondern allenfalls Ultima Ratio sein können, denn Straßen dienen schließlich dem fließenden Verkehr zur Sicherung der Mobilität unserer Gesellschaft. Dies gilt ganz besonders für die Bundesfernstraßen. Die mit dem Antrag geforderte massive Ausweitung von Durchfahrtsverboten, also Sperrungen, beträfen unter anderem auch Bundesstraßen als Teil des Bundesfernstraßennetzes. Diese dienen aber gerade dem weiträumigen Verkehr. Werden sie in Teilabschnitten, zum Beispiel für den LKWDurchgangsverkehr, gesperrt, bedeutet dies, dass sie faktisch ihrem Zweck entzogen würden. Gegen solche Maßnahmen sprechen auch Gründe der Verkehrslenkung, denn Autobahnumleitungsstrecken führen häufig über Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Autobahnnähe. Mit dem hier vorgeschlagenen Instrumentarium bestünde die Gefahr, dass diese ausgereiften Umleitungsnetze infrage gestellt werden. Des Weiteren wäre es für den Fernverkehr problematisch, wenn beispielsweise bei Bundesstraßen eine Sperrung erst unmittelbar am Ortsschild einer Gemeinde angekündigt wird. Daher bedürfte es zusätzlicher Hinweise an den Autobahnanschlüssen und wichtigen Zufahrtsstraßen, die zur gesperrten Strecke führen. Die Folge wäre ein auch mit Kosten verbundener Anstieg des Schilderwaldes. Auf die für die Anordnung etwaiger Maßnahmen zuständigen Straßenverkehrsbehörden dürfte eine Antragsflut sowie ein erheblich größerer Arbeitsaufwand durch die im Vorfeld verkehrsbehördlicher Anordnung notwendigen Abwägungsprozesse zukommen. Hier wäre die Verschärfung der bereits heute allgegenwärtigen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern, der Wirtschaft sowie den Straßen- und Umweltbehörden hinsichtlich der Forderung nach Anordnung, aber auch Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen vorprogrammiert. Auch die rechtliche Angreifbarkeit der getroffenen Entscheidungen wäre aufgrund des erweiterten Spielraums erhöht. Schließlich wäre eine Überprüfung der Beschränkung und Besperrung nur schwer und mit größerer Überwachungsintensität möglich. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit notwendigen Ausnahmen, zum Beispiel für Quell-, Ziel- sowie Anliegerverkehre.
Ich meine, eine wirksame und dauerhafte Bekämpfung der negativen Folgen des Straßenverkehrs lässt sich nicht mit den hier geforderten Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Sperrungen erreichen, denn es ist nachgewiesen, dass ein Tempolimit von 30 oder 40 km/h nicht zwangsläufig zu einer Verminderung der Fahrzeugemission und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität führt. Auch die Geräuschbelastung für die Anwohner lässt sich da
durch nicht deutlich reduzieren. Wir sollten vielmehr auf die von mir beschriebenen Maßnahmen und Möglichkeiten im Straßenbau setzen und diese Ziele nicht durch solche scheinbaren Lösungen, wie hier im Antrag vorgeschlagen, aus den Augen verlieren. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit behandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Ich nehme an, alle Fraktionen möchten das sehr gern.
Mit doppelter Redezeit selbstverständlich. Auf Antrag aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die GRÜNEN möchten mit ihrem Antrag erreichen, dass der § 45 der Straßenverkehrsordnung - und da zielen Sie in Ihrem Antrag und auch in der Begründung nur auf den Absatz 9 ab - dahin gehend geändert wird, dass künftig für Schwerlastverkehr nur noch Tempo 30 in Ortschaften gilt. Sie schreiben hier in Ihrem Antrag: „Der Landtag stellt fest: … Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen stellen eine hohe Belastung für die Menschen an den Verkehrswegen … dar.“ Ich denke, das braucht der Landtag nicht festzustellen, das ist eine unumwundene Tatsache
Allerdings Ihr Beispiel, was Sie dann zur Antragsbegründung gebracht haben, ging nun wiederum in eine ganz andere Richtung. Da war nicht mehr von Schwerlastverkehr und von Dingen, die in Ihrem Antrag stehen, die Rede, sondern Sie haben das tragische Beispiel aus Sachsen-Anhalt gebracht. Da muss ich Ihnen sagen, ich habe Zweifel, ob die dort zuständige Straßenverkehrsbehörde wirklich ihren Ermessensspielraum voll ausgenutzt hat. Aus welchen Gründen sie das nicht getan hat, weiß ich nicht. Aber mir ist, in meinem Wahlkreis zumindest, keine Bushaltestelle bekannt, wo Tempo 100 gilt und wo es nicht möglich ist, das Tempo herabzu
setzen. Ich kenne sehr, sehr viele Orte in Thüringen, wo zum Beispiel Wanderparkplätze sind, da ist überall Tempo 70. Und ich habe in meiner langjährigen Tätigkeit als Abgeordnete mehrfach auch Anfragen von Bürgern gehabt, wo auch das Problem bestand. Zwei fallen mir jetzt ein oder vielleicht auch drei, auf das Dritte kann man noch mal gesondert eingehen. Gemeinde Krauthausen an der B7-Bushaltestelle, wo der Bürgermeister auf mich zukam und sagte, er hat Bedenken, dass hier - und da war schon Tempo 70 - mal irgendwas passieren könnte. Ich habe das Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde gesucht und es wurde Tempo 50 dort ausgewiesen. Inzwischen ist die Regelung eine andere, weil dort auch die Kurve entschärft wurde durch eine Straßenbaumaßnahme. Das Gleiche betrifft die B 19 Eisenach Richtung Hohe Sonne. Dort ist vor der Drachenschlucht ein Übergang vom Wanderparkplatz, es ist eine Kurve. Auch dort sind Anwohner auf mich zugekommen und haben gesagt, sie haben Bedenken mit Tempo 70. Wenn man um die Kurve kommt, ist der Weg zu kurz, man sieht es nicht. Ich habe mit der Straßenverkehrsbehörde gesprochen, dort ist heute Tempo 50. Deswegen denke ich, dass der Ermessensspielraum da ist, zumal ja auch in Absatz 1 des § 45 geregelt ist, dass die Straßenverkehrsbehörde den Ermessensspielraum hat, u.a. eben auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Da sind wir wieder bei dem, was in Ihrem Antrag schwarz auf weiß steht. Ich denke, den werden die meisten Behörden auch sehr vernünftig ausloten.
Ansonsten muss ich Ihnen sagen, teile ich die Auffassung der Staatssekretärin, dass es oberstes Ziel sein muss, den Durchgangsverkehr, insbesondere den Schwerlastverkehr, aus den Ortslagen herauszubekommen. Da ist in der Vergangenheit in Thüringen viel geschehen in Sachen Autobahn, Bundesverkehrswegebau, da haben wir aber auch noch etliches zu tun. Nun ist das Problem, dass insbesondere die GRÜNEN dann vor Ort auftreten, wenn Straßenbaumaßnahmen geplant sind und sagen, das brauchen wir nicht, das kostet zu viel Geld, dann wird Umwelt zerstört, da wird Fläche verbraucht. Ich könnte da etliche Beispiele nennen. Wie soll das dann funktionieren? Sie entlasten letztendlich einen Ort auch nicht, wenn Sie den Schwerlastverkehr dauerhaft mit Tempo 30 da durchschicken, die Belastung bleibt auf Dauer die Gleiche. Nein, wir brauchen noch die Ortsumgehungen und die Einrichtung Tempo 30 oder Nachtfahrverbote und diese Dinge können letztendlich nur vorübergehende Maßnahmen sein, bis wir zu einem vernünftigen Verkehrsfluss kommen.
Ich hatte Ihnen aber bereits begründet, dass ich der Auffassung bin, dass dieser Ermessensspielraum ausreicht, den die Straßenverkehrsordnung hier vorgibt. Trotzdem werden wir immer Probleme haben, dass wir vielleicht die eine oder andere Verkehrssituation nicht lösen können. Da erinnere ich nur an das Thema der L 1016 Eisenach Richtung Mühlhausen über den Hainich. Wir haben uns als Verkehrsausschuss jahrelang eigentlich dort mit der Thematik befasst, insbesondere die engen Ortsdurchfahrten Mihla, Nazza und Langula, und mussten letztendlich aber dann auch zu der Erkenntnis kommen, dass es wenig zielführend gewesen wäre, dort jetzt ein generelles Schwerlastverbot auszusprechen oder Nachtfahrverbot, weil die nächste Möglichkeit die B 247 dann durch Großengottern gewesen wäre und dort ist die Ortsdurchfahrung noch sehr viel enger. Ich kann hier auch nicht immer nach dem Sanktfloriansprinzip gehen. Auch dort haben wir weitere Maßnahmen erreicht, dass die Fahrbahn eingeengt wurde, dass in der Ortslage Tempo 30 gilt. Es ist sogar eine Ampelschaltung erprobt worden, letztendlich aber wieder eingestellt worden, weil das auch nicht zielführend war. Hier wird man erst zu einer Entlastung kommen können, wenn für die B 247 die entsprechende Ortsumfahrung Großengottern fertig ist, dann habe ich auch die Möglichkeit, die L 1016 durch den Hainich für den Schwerlastverkehr zu sperren. Ich muss da auf den Bund einwirken, dass diese Maßnahmen entsprechend durchgeführt werden. Da ist natürlich die Meldung, die letztens vor einigen Tagen kam, dass der Bund hier wieder bei einigen Straßenbaumaßnahmen nicht weiterkommt, zum Beispiel Ortsumgehung Salzungen, ein Schlag ins Kontor. Dagegen müssen wir vorgehen. Das halte ich für wesentlich zielführender, als an der Straßenverkehrsordnung herumzubasteln, wo ich letztendlich auch nur eine Übergangslösung habe, die aus meiner Sicht heute auch schon möglich ist, zumindest an vielen Orten. Dass es nicht überall möglich ist, das hat das von mir hier zuletzt genannte Beispiel der Ortsdurchfahrt Mihla gezeigt, aber so etwas löse ich nur mit Neubau. Da habe ich aber von den GRÜNEN bislang immer nur Kontraproduktives gehört.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Heinz Untermann für die FDPFraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe jedes Mal das Glück, zu so einer kritischen Zeit zu sprechen, kurz vor Feierabend. Ich weiß nicht, ob das eingeplant ist, aber ich will es nicht hoffen.