Protokoll der Sitzung vom 24.05.2013

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe jedes Mal das Glück, zu so einer kritischen Zeit zu sprechen, kurz vor Feierabend. Ich weiß nicht, ob das eingeplant ist, aber ich will es nicht hoffen.

Frau Holzapfel, noch ein Wort zur Schelte FDP: Eine englische Zeitung bzw. Nachrichtenagentur hat eine Umfrage gemacht, welches Land das beliebteste Land auf der ganzen Welt ist.

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Deutsch- land.)

Man sollte es nicht glauben, der Irak war Letzter und Deutschland war Erster - gestern.

(Beifall FDP)

Ich bin stolz darauf. Ich weiß, dass es in erster Linie die Menschen sind, ich weiß, dass es die Wirtschaft ist, dass es Kultur und Sport ist, aber ich habe schon andere Regierungen gehabt, wo das nicht so war wie bei unserer Regierung. Wir haben aber unseren Anteil daran und darauf bin ich stolz.

(Beifall FDP)

Ein Wort noch zu den Anträgen: Wenn Anträge über den Bundesrat gehen, Bundesratsinitiativen kommen, ich sage Ihnen noch einmal, das ist ein Weg von vielen und den werden wir weitergehen, den geht jede Partei. Wer da in der Regierung ist, das ist im Moment erst einmal zweitrangig. Wenn ich versuche, über den Bundesrat zu gehen, ist es ein Weg - viele Wege führen nach Rom - und dann sollte man es auch versuchen.

(Beifall FDP)

Ich werde wirklich mal schauen in der nächsten Zeit, wenn die Anträge so eingehen, wir sehen es an dem Antrag auch, das ist auch ein Bundesantrag oder mehr eine Bundesangelegenheit diese Geschwindigkeitsbegrenzung, irgendwo kommen wir immer mit der Sache in Konflikt.

Zu Ihrem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich will Ihnen sagen, das ist wieder mal so ein Antrag, wo wir wieder Vorschriften und Beeinflussung und die bösen Autofahrer. Ihr Vergleich mit dem Bus, Frau Schubert, da sind nicht Äpfel mit Birnen, da sind Äpfel mit Melonen verglichen. Jeder normale Mensch, der ein Auto fährt, wenn da eine Bushaltestelle ist, fahre ich doch da nicht mit 100 vorbei.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hoffentlich.)

(Beifall FDP)

Jeder normale Mensch drosselt von sich allein. Ich muss ja damit rechnen, dass ein Kind vorspringt.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich habe bei dem Beispiel nicht gelogen, das ist wirklich passiert.)

Ich glaube Ihnen, dass es nicht gelogen ist. Es gibt immer solche Raser und mit Geschwindigkeitsbegrenzungen hebeln sie diese Leute auch nicht aus. Aber gut, kommen wir zur eigentlichen Sache. Wir wollen ja hier die Zeit nicht so verplempern.

(Abg. Doht)

In § 45 Abs. 9 StVO, der seit 01.04.2013 gilt, wird den Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Verkehrszeichen zum Beispiel für Tempo-30-Zonen anzuordnen. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Gefahrenlagen bestehen. Das ist ganz eindeutig. Nun fordern Sie in Ihrem Punkt 3, gerade diesen Punkt „nur bei konkreter Gefahrenlage“ aufzuweichen. Das bedeutet laut Ihrem Antrag, Tempolimits nicht nur bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, sondern auch bei anderen negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs einzubeziehen. Wie lautet Ihre Definition zur Begrifflichkeit „andere negative Auswirkungen“? Das sehe ich nirgendwo. Den Begriff „andere negative Auswirkungen“ kann man dehnen wie Kaugummi. Das wollen wir natürlich auch nicht.

Wie sehen Ihre geforderten „mehr Freiheiten für Verkehrsbehörden bei Maßnahmen zur Verkehrslenkung“ aus? Die verkehrliche Mehrbelastung durch die Mauteinführung auf nachgeordneten Straßen wurde durch einen FDP-Antrag im Verkehrsausschuss schon einmal hinterfragt. Ein verstärktes Ausweichen auf Bundesstraßen wegen der Maut ist nicht zu verzeichnen. Die Zunahme oder der Rückgang in Größenordnungen bei Schwerlasttransport sind oftmals durch Verlagerung auf neue Autobahnstrecken oder Ortsumgehungen ursächlich. Auch durch die Mauterhöhung auf 16,9 Cent pro Kilometer lässt sich laut Studie kein sprunghafter Anstieg an den Zählstellen auf den Bundesstraßen verzeichnen. Der § 45 sieht in seiner seit 01.04.2013 geltenden Fassung vor, dass Verbote des fließenden Verkehrs eingefordert werden dürfen, soweit veränderte Verkehrsverhältnisse durch die Erhebung der Maut bestehen. Somit sind Verbote durch dieses erhöhte Lkw-Aufkommen geregelt. Also ist davon auszugehen, dass die Schwerlaster auf den Ortsstraßen nur diesen Verkehrsweg wählen müssen, solange keine Ortsumfahrten bestehen oder aufgrund der desolaten Straßen und Brücken kein anderer Weg möglich ist. Das ist bei den Zuständen der Straßen und Brücken durchaus möglich. Also was erreichen wir mit Durchfahrtsverboten, Verkehrslenkung für Lkw? Eine Verdrängung auf nachgeordnete Straßen.

(Beifall FDP)

Bei nachgeordneten Straßen ist die Ausbauqualität oftmals schlecht, ein Ausweichen auf das nachgeordnete Netz bedeutet zusätzliche Risiken wie erhöhte Unfallgefahr, Zeitverluste usw. Der § 45 Abs. 1 c legt fest, dass Tempo-30-Zonen nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, angeordnet werden können. Ist die Ortsdurchfahrt eine Bundes-, Landesoder Kreisstraße, so kann Ihre Forderung „mehr Maßnahmen der Verkehrslenkung durch Geschwindigkeitsbegrenzungen“ gar nicht umgesetzt werden.

Denn Sie wollen nach Ihrem Antrag ja nur eine Änderung des Absatzes 9 des § 45, wie eben schon von der Frau Doht betont. Die Alternative wird dann so aussehen, dass die Schwerlaster durch kleine Ortsstraßen, nachgeordnete Straßen fahren. Danke, liebe Fraktion der GRÜNEN, da freuen sich die Anwohner der kleinen Orte sehr.

(Beifall CDU, FDP)

Da wird öfter ein Lkw im Straßengraben oder an der Hauswand enden. Jeder Ort ist nicht direkt über die Autobahn zu erreichen. Sperren Sie die Ortsdurchfahrten oder legen Tempolimits fest, bauen Sie einen künstlichen Druck für die Logistikunternehmen auf, die werden sich auch bedanken. Wir bleiben unserem langfristigen Ziel treu und tendieren für den Bau von Ortsumgehungen, die dem Verkehrsaufkommen gerecht werden. Wenn ich mich an vergangene Debatten in diesem Haus erinnere, so sind Sie oder - besser gesagt - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen Straßenneubaumaßnahmen, aber auch nur da, wo es in Ihre Politik passt. Ich erinnere an Ihre zahlreichen Diskussionen, die Sie um die Ortsumfahrung Worbis-Wintzingerode in den Plenarsitzungen geführt haben, um nur ein Beispiel zu nennen.

Dann gleich noch ein Wort zu den Lärmbelästigungen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Reitwege, die wollen Reitwege.)

In einer Studie der ARD vor drei Wochen in einer Wirtschaftssendung hat einer genau getestet, wie das mit diesen Tempolimits und dem Lärm sich verhält. Ich kann Ihnen hier sagen, wenn Sie von 50 auf 30 heruntergehen, haben Sie bei Lkws und bei Autos mit entsprechenden Hubraumgrößen mehr Lärm als bei 50 km/h - wissenschaftlich bewiesen.

(Beifall FDP)

Das hängt mit der Motordrehzahl zusammen, mit den PS und das ist nicht erfunden, das ist wirklich wissenschaftlich erwiesen. Auch hier sehen wir, dass das mit 30 km/h, ich sage es mal so, Irrsinn ist.

Der Antrag ist keine Lösung für das Problem des hohen Verkehrsaufkommens und speziell des Schwerlastaufkommens. Lösung bringt für die Bürgerinnen und Bürger an stark befahrenen Ortsdurchfahrten nur eine intelligente Verkehrslenkung, zum Beispiel durch Ortsumfahrungen. Doch alle in diesem Haus kennen die Finanzlage von Bund und Land. Der Erhalt der Infrastruktur steht dabei im Vordergrund, da die Mittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Parallel hat für mich jedoch der Bau von Ortsdurchfahrten Priorität, um die Kommunen und die dort lebenden Bürger zu entlasten. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Untermann. Als Nächste hat jetzt das Wort Abgeordnete Gudrun Lukin für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte eigentlich erwartet, jetzt nicht die Vorzüge des Straßenbaus in Thüringen erläutert zu bekommen, sondern eher den Ausflug

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auf den Koalitionsvertrag mit Maßnahmen zur Umsetzung der dortigen Forderung der Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene bzw. vielleicht auch noch einige Ausführungen zu möglichen Lückenschlüssen wie bei der Höllentalbahn oder zur Förderung des ÖPNV. Das wollte ich nur ganz kurz voranschicken,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

bevor wir jetzt zum Thema Luftverschmutzung, Lärm bzw. zum Antrag kommen. Wir haben die Problematik schon mehrfach im Ausschuss behandelt, also die Frage Lärmreduzierung, zum Beispiel Lärmschutz an Verkehrswegen in Thüringen, die Konsequenzen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002. Wir können davon ausgehen, wir alle haben jetzt in den verschiedenen Vorträgen schon etliches gehört, wie sehr sich auch der Straßenverkehrslärm entwickelt hat, wenn beispielsweise der Anteil des Personenverkehrs auf der Straße 88 Prozent des Verkehrs beträgt, der Gütertransport 71 Prozent des Verkehrsaufkommens über die Straße abwickelt, der Schwerlasttransport zunimmt, dann ist die Größe des Problems deutlich. Liebe Kollegen von der FDP und der CDU, es sind nicht nur die gesundheitlichen Belastungen, die die Bürger treffen, sondern auch die Immobilien in den großen Städten haben durch Lärmbelastung über 50 Dezibel eine systematische Wertminderung. Also es ist insgesamt ein Problem und nach Lösungen wird gesucht. Hier in diesem Antrag ist eine doch relativ kurzfristige und auch wenig kostenintensive Lösung vorgeschlagen worden.

Ich will noch mal darauf zurückkommen, dass die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie die von Lärm betroffenen Abschnitte in Thüringen kartiert und für 82 Städte und Gemeinden Lärmkarten entwickelt hat. Davon haben 30 Kommunen Lärmaktionspläne erarbeitet und eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, die anderen 52 auch, sie haben dann aber keine Aktionspläne erarbeitet, so zum Beispiel Straßenraumumgestaltung, Parkraumkonzepte, Tempolimits, auch das, die Förderung des ÖPNV oder des Radverkehrs. Das heißt also, wir haben hier eine Teilmaßnahme, die mit diesem Antrag vorgestellt wird. Denn ein Pro

blem können wir ja alle feststellen: Der Neubau von Straßen, klar, dort werden Schall- und Lärmschutznormen eingehalten, während die Anwohner an bestehenden Straßen eben keinen Anspruch auf Lärmschutz haben. Insofern können wir, das wäre mein Vorschlag, uns mit diesem Antrag durchaus im Ausschuss beschäftigen, nämlich nachzuschauen, wo macht es Sinn und welche Möglichkeiten bestehen in einer Veränderung der Straßenverkehrsordnung, die hier angepeilt wird. Es sind ja nicht nur die Verbote von Schwerlasttransporten, die hier möglich sind. Es können Nachtfahrverbote ausgesprochen werden, es können Temporeduzierungen ausgesprochen werden, also da gibt es eine ganze Palette. Wenn wir uns den Paragraphen ansehen, er ist schon mehrfach zitiert worden, dann haben wir natürlich eine Sache: Die Gefahrenlage war schon erwähnt, dann besteht Handlungsnotwendigkeit. Allerdings gibt es wie überall auch Verwaltungsvorschriften zu diesem Paragraphen und da steht dann drin, die Straßenverkehrsbehörde bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen. Das heißt, so einfach ist der Ermessensspielraum, den sie dort haben, nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie müssen sich also rückversichern und das Landesverwaltungsamt muss die Sache betrachten. Hier ist eben für uns das Problem, dass die Gefahrenlage die Verkehrssicherheit beschreibt, während praktisch der Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder der Lärmschutz der Bevölkerung einen wesentlich geringeren Stellenwert bei dieser Situation einnimmt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das kann man nicht wegdiskutieren, das ist einfach so. Ich will, um das noch einmal ein bisschen zu verdeutlichen, ein wunderschönes Beispiel, da wir hier schon viele Studien gehabt haben, aus Jena bringen. 2009 hat Jena einen Lärmaktionsplan erarbeitet und hat für die Bundesstraßen, die durch Jena gehen, eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr durchgesetzt und auch angebracht. Das wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt und bestätigt. Da es aber Beschwerden gab von einzelnen Bürgern und auch einzelnen Stadtratsmitgliedern, die die Maßnahme bezweifelt haben, hat die Fachhochschule Jena einen Abschlussbericht vorgelegt 2010 „Untersuchung zum Einfluss einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km auf 30 auf die Lärmemission durch den Straßenverkehr“. Sie haben verschiedene Fahrzeugtypen untersucht, haben das auch zusammengefasst. Eigentlich dachten wir, jetzt wäre Ruhe. Das Landesverwaltungsamt überraschte uns dann insgesamt mit der Rücknah

me der Geschwindigkeitsbegrenzung des Nachts. Die interpretierten das etwas anders. Die sahen da nicht so den Erfolg der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung, daraufhin wehrten sich Autoren und Stadt. Das Landesverwaltungsamt nahm 2011 wieder Abstand von seiner Forderung, die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben. Das heißt also, inzwischen waren an einigen Bundesstraßen die Schilder abmontiert, an anderen blieben sie dran. Dieser Schildbürgerstreich zeigt eigentlich relativ anschaulich den Ermessensspielraum. Das heißt also, entweder wir verständigen uns in einer Diskussion dazu, dass auch die Bevölkerung, die an Hauptverkehrsstraßen wohnt, die in Städten wohnt, aber auch Gemeinden, durch die viele Schwerlasttransporte gehen, dass die ein Recht auf Schutz der Gesundheit haben

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und dass das auch eine Wertigkeit hat bei der Anerkennung von verkehrspolitischen Maßnahmen oder verkehrsreduzierenden Maßnahmen. Bei der Umleitung des Schwerlastverkehrs, da muss man natürlich diskutieren, welche Routen sie nutzen sollen. Wenn wir sie allzu lange durch Thüringen dann fahren lassen, haben wir wieder das Problem, dass wir dann natürlich auch die Frage Feinstaub beziehungsweise die Frage CO2-Ausstoß oder die Frage, welche anderen Gemeinden dann in Mitleidenschaft gezogen sind, betrachten müssen. Aber wir sollten uns dazu verständigen, dass wir doch einen viel größeren Wert darauf legen sollten, welche schädlichen Folgen die Luftverschmutzung und auch die Lärmbelästigung unserer Einwohner, vor allen Dingen an den Hauptverkehrsstraßen und bei der noch vor uns stehenden Zunahme des Schwerlastverkehrs in unserem Land, haben.

Es ist nämlich nicht nur schön, dass wir Transitland sind. Wir haben auch die Folgen zu tragen und wir sollten unsere Bevölkerung auch vor diesem Problem dann schützen. Der Verkehr wird noch zunehmen, von 1975 - 24.000 Kfz pro Stunde, das war so die durchschnittliche Anzahl, die dort gefahren ist, während wir heute schon mit 48.000 Kfz pro Stunde zum Teil rechnen oder auch auf meistbefahrenen Straßen bis zu 150.000. Wir sollten ernsthaft darüber diskutieren, ob dieser vorgeschlagene Antrag tatsächlich eine Lösung anbietet, ob die Schädigungen und die gesundheitlichen Folgen unserer Bevölkerung tatsächlich eine Änderung der Straßenverkehrsordnung wertmachen. Ich denke, das ist ein lohnenswertes Thema. Es ist eine relativ schnelle, konkrete und eigentlich in den Städten und Gemeinden durchzuführende Maßnahme.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Lukin. Als Nächste hat jetzt das Wort Abgeordnete Christina Tasch für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die GRÜNEN hier Anträge zur Verkehrsproblematik einbringen

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dann freuen Sie sich immer.)