Immerhin hat Herr Kummer viele Punkte in seiner Rede aufgegriffen, die eigentlich belegen, wie wichtig hier eine Fortschreibung und Aktualisierung wäre. Sicherlich sind die Rahmendaten, die in der dritten Trinkwasserprognose angelegt worden sind, sehr gut angelegt, aber wir wissen auch, dass sich in diesen zehn Jahren, seitdem diese Zahlenbasis erhoben worden ist, vieles getan hat. Vor zehn Jahren ging man in Erfurt noch von einer sinkenden Bevölkerungszahl bis auf 180.000 Einwohner aus.
Wir gingen insgesamt von viel schärferen Einschnitten der Demografie in Thüringen, von mehr Abwanderungen aus. Wer sich auf die Landschaft von 2004 bezieht, braucht nur mal auf das Erfurter Kreuz zu schauen. Da waren die Ansiedlungen in einem weitaus geringeren Maße vorangeschritten. Dasselbe gilt für das GVZ in Erfurt. Sicherlich haben wir so viele Tatsachen geschaffen innerhalb dieser fast Dekade vor neun Jahren, die es mehr als nötig machen, hier auf aktualisiertem Zahlenmaterial zu arbeiten.
Bei einem gebe ich Ihnen auch vollkommen recht, Herr Kummer, es ist auch wichtig, dass wir Prognosen tatsächlich nicht nur für die Schublade erstellen. Ein erster Fingerzeig wäre auch da eine ernste Auseinandersetzung mit einer solchen Prognoseerstellung, indem ich sie fortschreibe, indem ich einfach nur immer wieder aktuelles Zahlenmaterial in dieses Material hineinarbeite, um dann den Entscheidungsträgern aktualisierte Daten mit auf den Weg zu geben, dass es sich lohnt, diese Prognosen zu verwerten, und dass es sich lohnt und dass es auf die Entscheidungsprozesse dieses Landes Einfluss nimmt.
Ein paar Schwerpunkte zu unserem Ansatz: Tagtäglich müssen ca. 2,2 Mio. Einwohner dieses Landes mit sauberem und ausreichendem Trinkwasser versorgt werden. Auch das haben wir ja vor einem guten halben Jahr erlebt, dass das täglich wichtig ist. Ebenso benötigt natürlich die Wirtschaft täglich Wasser zur Produktion. Auch hier ist es wichtig, dass die Ressourcen heute, aber auch für die zukünftigen Generationen ausreichend und sauber zur Verfügung gestellt werden. Mensch, Natur und Umwelt müssen wir mit den Anforderungen moderner Wirtschaftsbetriebe in Einklang bringen. Ökosysteme verändern sich, eine Gesellschaft verändert sich, Demografie und Wirtschaft sowie Verbrauchergewohnheiten. Alles muss daher in Einklang mit den heute und zukünftig technisch erforderlichen Kapazitäten und Möglichkeiten gebracht werden. Klimawandel - 2013 erleben wir auch eine Art von Klimawandel, nämlich immer nur fast Winter, heute Morgen hat es auf dem Brocken noch mal 15 cm geschneit, aber auch das hat sicherlich Auswirkungen auf diese veränderte Situation im Gegensatz zum Jahr 2004. Die Winter sind kälter geworden und niederschlagsreicher. Die Sommer werden wärmer und niederschlagsärmer. Alles das sind Faktoren, da sagt Herr Augsten in seiner Weitsicht, das ist uns dann heute egal. Es ist auch nicht wichtig, was sich da in den letzten Jahren getan hat, sondern das reicht alles, wenn wir das auf 2004 reflektieren.
Aussage getroffen, insofern, meine Damen und Herren, wäre es schön, wenn wir zumindest mehrheitlich die verschiedenen Ansätze, die wir hoffentlich der Thüringer Bevölkerung alle in unserer Agenda stehen haben, zumindest im federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz diskutieren könnten. Insofern beantrage ich die Überweisung an diesen Ausschuss und appelliere an alle Abgeordneten, sich ernsthaft mit diesem Thema auseinanderzusetzen und hier nicht mit falschen Schimären versuchen, Stimmung zu erzeugen. Das ist der Sache nicht dienlich und schon gar nicht unserem eigentlichen Auftrag, nämlich für die Bevölkerung in Thüringen sachgerechte Arbeit zu leisten. Vielen Dank.
Es gibt eine weitere Redemeldung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Dr. Augsten, bitte.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist doch... Ist Ihnen das nicht wenigstens ein bisschen peinlich?)
mal die Problematik, dass wir entweder zwei unterschiedliche Prognosen vorliegen haben oder dass Sie wirklich nicht richtig gelesen haben.
Herr Kemmerich, Seite 4, schauen Sie rein, Sie haben sie hoffentlich vorliegen, da steht drin, der Zeitraum, der betrachtet wurde, als die Daten erhoben wurden, war 2006 bis 2008. 2009 ist diese Prognose veröffentlicht worden. Ich sage noch mal, der strittige Punkt ist doch der, ob sich jetzt so viel verändert hat, dass man sagt, man muss den kürzesten Zeitraum des Gutachters annehmen. Aber noch einmal, nirgendwo steht im Gutachten etwas von 2004, sondern die Zahlen sind von 2008. Nur noch mal, dass wir schauen, ob wir die gleichen Prognosen vorliegen haben.
Das Zweite: Der entscheidende Punkt ist doch und das ist das, was die vier anderen Fraktionen oder die vier Fraktionen anders sehen als Sie -, welche Trendänderungen gibt es denn wirklich, die jetzt dazu führen, dass wir so schnell handeln müssen, wie Sie das hier skizzieren. Welche gibt es? Es gibt die Prognose 2009, das sind Handlungsop
tionen, um Probleme aufzuzeigen. Herr Kummer, Herr Primas und Herr Weber haben darauf hingewiesen, da muss man reinsehen und schauen, was davon erledigt werden muss. Da haben wir zu tun. Herr Kummer hat auf eine ganze Menge Dinge hingewiesen, die haben sich erst seit 2009 ergeben, dass man eine Trinkwasserüberkapazität hat, die dem Land Geld kostet und was finanziert werden muss und wo man sich Gedanken machen muss, muss denn die Landwirtschaft nicht zum Beispiel Wasserspeicher vorhalten, weil es in 10 oder 20 Jahren zu Wettergeschehnissen kommt, wo Wasser gebraucht wird für den Gemüseanbau, für den Kartoffelanbau und vielleicht für das Getreide. Das sind doch Dinge, die wir diskutieren. Das sind aber Probleme, die wir kennen. Da braucht man doch keinen Gutachter, der uns sagt, was wir diskutieren müssen. Deshalb - Prognose 2009, aufgezeigte Probleme haben wir zu erledigen, da können wir gemeinsam reinschauen, plus das, was sich in den letzten fünf Jahren ergeben hat, das wissen wir, das ist das, was wir zu erledigen haben. Das haben alle anderen bestätigt und dabei bleibt es. Insofern gehen Sie hier vor, sagen Sie, was Sie darüber hinaus noch für Probleme erkennen oder erkannt haben, die es rechtfertigen, so einen Antrag zu unterstützen. Dann kommen wir vielleicht weiter. Aber noch einmal: Wir haben einen guten Fahrplan mit der Prognose. Wir sind gut im Geschäft. Wir haben gute Grundlagen, gute Datengrundlagen, wir können arbeiten, wir brauchen so einen Antrag nicht. Vielen Dank.
Herr Kemmerich, Sie sprachen davon, dass es seit der Erstellung der dritten Prognose eine ganze Reihe von Investitionen gegeben hat, die zu Änderungen geführt haben. Ich weiß nicht, welche Investitionen Sie meinen, vielleicht Investitionen im Gewerbe, dass es zu Industrieansiedlungen/Gewerbeansiedlungen in Thüringen kam. Das ist jetzt das einzige, was ich mir in dem Zusammenhang vorstellen kann. Ich hätte mir gewünscht, dass es Investitionen in die Infrastruktur im Wasserbereich gegeben hätte. Sie sprechen sich mit Ihrer Fraktion immer ganz massiv für Haushaltskonsolidierung im Land aus. Ich gebe zu, mir tut es leid um das Geld für die Fortschreibung der dritten Prognose, solange wie wir aus den vorliegenden Daten nicht die Konsequenzen gezogen haben.
Wenn ich mir ansehe, wie die Infrastruktur draußen aussieht, welche Herausforderungen dort an den Freistaat stehen. Talsperre Weida, eine Gefahrenabwehranordnung, ich glaube, inzwischen seit über zehn Jahren durch das Landesverwaltungsamt, weil die Staumauer nicht mehr standsicher ist. Die Talsperre Zeulenroda, ein defekter Hochwasserüberlauf, dieser Hochwasserüberlauf ist seit vielen, vielen Jahren ständig in der Sanierung vor sich hergeschoben worden, ohne dass dort etwas getan wurde. Das sind Gefahrenquellen, die man in diesem Land aufzeigen muss. Wenn ich mir ansehe, wir haben die herrenlosen Speicher wegen der großen Gefahr, die von ihnen ausgeht, auf die Landesanstalt für Umwelt und Geologie zur Sanierung übertragen. Da ist noch nicht eine dieser Anlagen wirklich saniert worden. Die sind abgelassen worden, mehr ist da bis jetzt nicht passiert. Eigentlich sollen die Gemeinden diese Anlagen saniert übernehmen, weil wir sie vielleicht in Zukunft noch mal für die Brauchwasserversorgung brauchen. Dann brauche ich kein wertvolles Trinkwasser für die Brauchwasserversorgung zu nutzen. Das sind Dinge, die stehen einfach an. Dafür brauchen wir jeden Euro. Da wünschte ich mir, dass die Investitionen in Zukunft auf den Weg gebracht werden, damit wir endlich aus dieser misslichen Situation herauskommen, die wir haben. Dafür brauche ich keine neuen Daten. Wir müssen sehen, wie wir jeden Euro sinnvoll verwenden, um diese zu lösenden Aufgaben, wo ich hoffe, dass der Minister ein paar Worte dazu sagt, in Angriff zu nehmen. Danke.
Da ich jetzt keine weiteren Redeanmeldungen aus den Fraktionen habe, nehme ich an, dass der Minister jetzt ein paar Worte dazu sagen wird. Herr Minister Reinholz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst, bevor ich auf die Vorlage der FDP im Detail zu sprechen komme, einige Ausführungen allgemeiner Art zur Trinkwasserversorgung in Thüringen machen.
1. Wie Sie wissen, ist die öffentliche Wasserversorgung gemäß der Thüringer Kommunalordnung eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Es kann deswegen keine Konzeption der Landesregierung zur Wasserversorgung in Thüringen geben. Stattdessen gibt es die Konzeption von derzeit 77 Zweckverbänden oder einzelnen Kommunen jeweils für ihr eigenes Gebiet. Auf deren Wunsch leisten wir dabei gern Unterstützung. Wir
2. Obwohl wir nicht dazu verpflichtet sind, hat der Freistaat seit 1990 etwa 1.600 Einzelmaßnahmen der örtlichen Wasserversorger mit rund 450 Mio. € Fördermitteln unterstützt. Dazu kommen Strukturhilfen, Finanzhilfen, Übernahme von Verbindlichkeiten oder Investitionszuschüsse, z.B. die Fernwasserversorgung. Diese Hilfen summieren sich auch noch mal zu einem dreistelligen Millionenbetrag auf. Die eingesetzten Finanzmittel des Freistaats wirken sich mittelbar oder auch unmittelbar damit natürlich verbraucherfreundlich auf die Preise und Gebühren für Trinkwasser aus. Womit ich bei der dritten Vorbemerkung bin.
Immer wieder und auch im Antrag der FDP-Fraktion werden die Preise für Trinkwasser angesprochen. Ich kann hier nur wiederholen, was solide Untersuchungen mehrfach ausgewiesen haben. Verbrauchs- und Grundgebühr für den Bezug von Trinkwasser summieren sich für jeden einzelnen Thüringer Einwohner täglich zu einem Aufwand von gerade einmal 20 bis 30 Cent im landesweiten Durchschnitt. Für diesen Tagespreis bekommen Sie keinen Becher Kaffee, kein belegtes Brötchen und schon gar keinen Liter Benzin.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zur Vorlage selbst kommen. Unter Punkt 1 wird die Landesregierung aufgefordert, die Dritte Prognose zur Trinkwasserbilanz in den Jahren bis 2020 und 2030 fortzuschreiben. Wenn Sie die Dritte Prognose einmal aufmerksam studieren, werden Sie feststellen, dass dort ausgehend vom Jahr 2008 die Betrachtungshorizonte 2010, 2025 und 2040 abgebildet sind. Warum jetzt zwei weitere dazwischen liegende Zeithorizonte betrachtet werden sollen, wissen wahrscheinlich nur die Autoren der Vorlage. Aus der Begründung geht es jedenfalls nicht hervor. Untersucht wurden seinerzeit alle relevanten Eingangsgrößen, von den Niederschlagsmengen und der Verteilung über Neubildungsraten bis hin zu örtlichen Dargeboten und den Schutzzonen. Auf der anderen Seite wurden die Entwicklungen der Verbrauchergruppen betrachtet, nämlich Bevölkerung, Industrie, Gewerbe, öffentliche Gebäude bis hin zu Rohrnetzverlusten. Aus allen Eingangs- und Ausgangsgrößen wurde eine Bilanz für die betrachteten Zeithorizonte abgeleitet. Diese Bilanz ist keine Versorgungskonzeption. Vielmehr müssen ausgehend von der Bilanz die Versorgungsträger konzeptionell tätig werden.
Das Fazit der dritten Prognose ist, das natürliche Dargebot an nutzbarem Wasser übersteigt in Thüringen auch in Zukunft den erwarteten Wasserbedarf ganz deutlich. Der Tagesbedarf wird im Jahr 2025 durchschnittlich bei etwa einem Drittel der nutzbaren gesamten Menge liegen. Allerdings ist die räumliche Verteilung des Dargebots in Thü
ringen nicht ganz optimal. In wenigen Versorgungsgebieten können bei langer Trockenheit oberflächennahe Quellen trocken fallen oder natürlich auch Qualitätseinbußen erleiden. In diesen Gebieten mit knappen und ungenügenden Reserven empfiehlt sich die Überprüfung von Alternativen. Die örtlichen Versorgungsträger sind deshalb gut beraten, in Kenntnis dieser Tatsache ihre Versorgungskonzeption zu qualifizieren. Inzwischen sind einige Jahre vergangen, um die Annahmen mit der bereits eingetretenen Wirklichkeit abzugleichen. Alle im Rahmen der dritten Prognose ermittelten Größen liegen heute im prognostizierten Bereich, meist im Bereich des wahrscheinlichen Szenarios, aber immer zwischen dem maximalen und dem minimalen Szenario. Es gibt deswegen auch aktuell keinen Anlass, die Dritte Prognose zur Trinkwasserbilanz zu überarbeiten.
Unter Punkt 2 benennen Sie dann elf Unterpunkte, die Sie bearbeitet haben möchten. Ich gehe darauf jetzt mal einzeln ein.
Unter Punkt 2 c benennen Sie die demografische Entwicklung. Sie ist in der dritten Prognose berücksichtigt worden, dazu gibt es keine neuen Erkenntnisse, die relevante Auswirkungen auf die Bilanz haben würden.
Unter Punkt 2 d benennen Sie die Wasserrahmenrichtlinie und das Hochwasserrisikomanagement. Beide zielen auf eine Verbesserung des derzeitigen Zustands ab, so dass bei deren Umsetzung positive Auswirkungen auf die Wasserversorgung zu erwarten sind. Gleiches trifft auf die Grund- und Oberflächenwasserversorgung zu, die Sie in der Begründung heranziehen.
Punkt 2 e nennt das Stichwort Klimafolgen. Sie sind in der Prognose bis 2040 ebenfalls berücksichtigt und auch hier haben wir keine neuen Erkenntnisse.
Unter f möchten Sie den Einfluss von Wind- und Solarstrom auf die Wasserbilanz untersucht haben; der Zusammenhang erschließt sich mir allerdings nicht. Die weiter von Ihnen angesprochene verstärkte Nutzung der Wasserkraft ist in Thüringen aufgrund der geringen wirtschaftlich nutzbaren Potenziale nicht zu erwarten und scheidet als Konkurrenz der Wasserversorgung aus. Dies natürlich nicht zuletzt deswegen, weil das Thüringer Wassergesetz den Vorrang der Wasserversorgung vor jeglicher anderer Nutzung vorschreibt.
Unter 2 g wird die Entwicklung der örtlichen Kapazitäten angesprochen. Damit würde man in die Kompetenz der örtlichen Versorgungsträger eingreifen, zumal hier das bereits unter dem Stichwort „Versorgungskonzeption“ Gesagte gilt.
Der Punkt 2 h benennt den Fernwasserbedarf. Auch der wird in der dritten Prognose bis 2040 dargestellt. Die von Ihnen angeregte Weiterentwicklung des Fernwassernetzes ist jedoch abhängig von den Bedarfsanmeldungen der Zweckverbände beim Vorlieferanten, der Thüringer Fernwasserversorgung. Die gerade erst neu abgeschlossenen langfristigen Lieferverträge mit allen Fernwasserkunden geben für eine Netzerweiterung derzeit keinen Anlass. Aber sofern die Akquise der Thüringer Fernwasserversorgung bezüglich neuer Kunden erfolgreich ist, wird die Anstalt natürlich im eigenen kommerziellen Interesse das Fernwassernetz an die dann veränderte Situation anpassen.
Der Unterpunkt 2 i benennt die Ermittlung von Kennziffern zur Energieeffizienz. Das ist allerdings nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern wieder mal der Versorgungsträger. Dazu steht ein umfangreiches technisches Regelwerk der Branchenverbände zur Verfügung, ebenso das von der Landesregierung unterstützte Instrument des Benchmarkings. Gleiches gilt für die Sicherheitsfaktoren unter 2 j.
Die Sicherung des Datenbestands, wie Sie unter 2 k erwarten, ist tatsächlich Aufgabe des Freistaats. In meinem Haus wird bereits seit einiger Zeit an einer entsprechenden Verordnung gearbeitet.
Meine Damen und Herren, für die Aufstellung und Fortschreibung einer Prognose zur Trinkwasserbilanz gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. In den 90er-Jahren verlangte die politisch wie die wirtschaftlich stürmische Entwicklung zwei rasch aufeinanderfolgende Überarbeitungen der damaligen Prognosen. Die Thüringer Landesregierung wird die Dritte Prognose zur Trinkwasserbilanz im Freistaat Thüringen ebenso zu gegebener Zeit fortschreiben; derzeit ist jedoch keine Entwicklung, wie hier auch mehrfach am Pult gesagt, zu erkennen, welche das erfordern würde. Nicht zuletzt handelt die Landesregierung damit auch wirtschaftlich, da die Überarbeitung der Prognose natürlich auch mit enormen Kosten verbunden ist.
Meine Damen und Herren, ich stelle zusammenfassend fest, dass das Thüringer Wassergesetz eine Bewirtschaftung gewährleistet, die sich an den vorrangigen Interessen des öffentlichen Wohls und der Trinkwasserversorgung orientiert. Denn § 48 Abs. 2 Satz 1 schreibt den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vor allen anderen Nutzungen des Grundwassers fest. Von einer völlig neuen Situation infolge der Energiewende, wie die FDP meint, kann aus meiner Sicht nicht ansatzweise die Rede sein. Herzlichen Dank.