Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Nun noch einmal Grundsätzliches: Sie, Herr Staatssekretär, haben auch ausgeführt, dass gerade Kinder im Grundschulalter, aber natürlich auch ältere eine qualitativ hochwertige Bildung und vor allem die individuelle Förderung von Anfang an benötigen. Insofern müssen wir, wie gesagt, nicht nur darüber nachdenken, dass wir gegebenenfalls die Bezahlung gerade auch der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer entsprechend anheben, genauso im Übrigen auch Aufstiegschancen ermöglichen für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Zudem meinen wir aber, dass die Vorbereitungsdienste aller unterschiedlichen Schularten auf 18 Monate reduziert sein sollten und die schulpraktischen Phasen schon möglichst früh im Studium zu implementieren sind. Wir meinen, dass das Jenaer Modell hier durchaus Schule machen könnte im wahrsten Sinne des Wortes. Der Praxisschock, von dem Sie vorhin sprachen, käme sonst quasi mit diesem Semester, welches wir als Praxissemester haben, etwas eher als jetzt, aber immer noch, meinen wir, zu spät. Wir wünschen uns jedenfalls Schulpraxis von Anfang an in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, und zwar wiederum für alle Lehramtsanwärterinnen. Das aber wiederum braucht natürlich auch die notwendigen Ressourcen und die notwendige Begleitung in den Ausbildungsschulen dazu habe ich jetzt von Ihnen, Herr Staatssekretär, noch nichts gehört -, auch eine hochqualitative Berufseingangsphase im Rahmen der zweiten Lehrerbildungsphase, denn wir haben sicherlich alle schon häufig gehört, dass gerade die Fachleiterinnen und Fachleiter in den Ausbildungsschulen darüber klagen, dass sie nicht ausreichend Abminderungsstunden beispielsweise haben für die Betreuung während des schulpraktischen Semesters. Diese halten wir jedoch für außerordentlich wichtig.

Selbstverständlich muss man auch noch über die inhaltliche Ausgestaltung sprechen. Da geht es auch um das bereits im Studium vermittelte Selbstverständnis der Lehrkräfte. Ich will hier nur ganz kurz den von uns immer wieder diskutierten und im Moment auch in der Öffentlichkeit stark diskutierten Inklusionsgedanken ansprechen. Wir hatten hier schon einmal die Debatte darüber, ob nicht der Umgang mit Heterogenität selbstverständlich von Anfang an in jedem Lehramtsstudium verbindlich verankert sein muss. Das ist so etwas, was wir uns in dieser Debatte auch wünschen, wie tatsächlich die Qualität aussieht. Dazu gehört für uns auch mit die inklusive Ausbildung. Wir meinen jedenfalls, wir müssen weg - ich nenne es mal so - vom Idealtyp eines möglichst umfassend fachlich gut ausgebildeten Fachlehrers oder einer Fachlehrerin hin zu einem ausgebildeten, schülerorientierten Lernbegleiter oder einer Lernbegleiterin, der oder die individuell tatsächlich auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler zugehen kann und für den Inklusion und Umgang mit Heterogenität keine Fremdworte, sondern selbstverständlicher Alltag sind. Für uns ist

klar, dass die Kinder und Jugendlichen hoch qualifizierte Lehrkräfte brauchen mit starken fachlichen, pädagogischen und diagnostischen Fähigkeiten, Lehrkräfte, die individuell fördern und Inklusion umsetzen können. Erst im April haben sich dazu ja der Bund und die Länder in einer Bund-Länder-Vereinbarung über eine Qualitätsoffensive Lehrerbildung geeinigt. Der Bund will in der neuen Qualitätsoffensive ab 2014 bis 500 Mio. € in die Modernisierung der Lehrerbildung in den Ländern investieren. Wir sind sehr gespannt, wie dieses Geld an den Thüringer Hochschulen eingesetzt wird, und wir erhoffen uns auf jeden Fall starke Impulse, um Lehrerinnen und Lehrer auf ihre verantwortungsvollen Aufgaben besser und vor allen Dingen praxisnah von Anfang an vorbereiten zu können.

Unser Ziel ist eine inhaltliche, konzeptionelle und praxisnahe Modernisierung des Lehramtsstudiums, damit die Lehrkräfte für die wachsenden beruflichen Anforderungen vorbereitet sind. Nicht vergessen wollen wir aber auch die notwendigen besseren beruflichen Perspektiven für unsere Lehramtsabsolventinnen. Die Diskussion haben wir ja auch hier immer wieder geführt, Sie, Herr Staatssekretär, haben eben auf die Zahlen verwiesen. In diesem Jahr sollen 400 Lehramtsanwärterinnen eingestellt werden, im nächsten Jahr auch. Wir haben jährlich etwa 700 Absolventinnen, das heißt, dass wieder ungefähr 300, wenn die Zahlen so bleiben pro Jahr, ich will nicht sagen, auf der Strecke bleiben, aber ihnen fehlen Perspektiven, für sie gäbe es aber viel zu tun. Gerade in puncto Umsetzung Inklusion. Wir haben schon einmal angeregt, über einen Vertretungspool nachzudenken und diesen auch endlich anzugehen in Thüringen. Und in diesem Sinne freuen wir uns auf eine fachlich fundierte Diskussion und Verständigung im Ausschuss und dann natürlich auch auf ein gutes Gesetz. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Möller für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund bzw. draußen an den Schirmen und hoffentlich auch unter den Schirmen, aber die Sonne lässt jetzt etwas nach, so dass man vielleicht schon mal unter den Schirmen hervorschauen und die weitere Planung des Abends konkreter machen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Merten hat es bereits genannt, nur mit und vor al

(Abg. Rothe-Beinlich)

lem durch das Personal an Schulen, besonders die Kolleginnen und Kollegen, sind weitere Entwicklungen im Sinne von Qualitätsverbesserungen an den Schulen umsetzbar. Mit der Ausbildung zukünftiger Lehrer und Lehrerinnen entscheidet sich schon heute, welche Entwicklungen Schule nehmen kann und wird. Je besser wir heute unsere Lehrer und Lehrerinnen ausbilden, umso besser wird die Schule von morgen sein. Ein wichtiger Ausgangspunkt für eine generelle Verbesserung von Bildung und Schule ist die Art und die Qualität der Lehrerinnenausbildung. Dem muss ein Lehrerbildungsgesetz in Thüringen Rechnung tragen. 2008, noch unter CDU-Alleinherrschaft, trat ein Lehrerbildungsgesetz in Kraft, mit dem unsere Fraktion nicht ganz glücklich war, um es vorsichtig auszudrücken. Nach fünf Jahren kommt es nun zu einer Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes, nun unter SPD-Verantwortlichkeit, und leider sind nur zaghafte Verbesserungen zu erkennen. Was ist angedacht, mit diesem Gesetzentwurf zu verändern? Zum einen sollen die unterschiedlich gestalteten Studienumfänge der einzelnen Lehrämter bereinigt werden. Dies war einer unserer größten Kritikpunkte, als es darum ging, dieses Gesetz in der letzten Legislatur zu verabschieden. Allerdings sehen wir hier bereits Diskussions- und Änderungsbedarf, denn leider werden Regelschullehrer in Jena und Erfurt oder anderen Kommunen mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert. Je nachdem, ob auf Lehramt oder aber lehramtsbezogen studiert wird, man muss entsprechend darauf vorbereitet sein. Das ergibt sich aus dem § 12 Abs. 1 Satz 1 des vorliegenden Entwurfs. Mit den 300 Leistungspunkten, und hier orientiert man sich an den Mindestanforderungen der KMK, wird damit der Weg in die richtige Richtung beschritten.

Auch wir sind der Überzeugung, dass wir eine Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Lehrämter benötigen. Doch warum ist diese Forderung nicht in diesen aktuellen Gesetzentwurf eingeflossen? Auch sucht man nach einer innovativen Neuerung im Sinne der Qualitätsverbesserung und progressiven Bildung in diesem Gesetzentwurf vergebens. In Anbetracht neuer Herausforderungen, die in kürzester Zeit auf unsere Lehrerinnen und Lehrer bereits zukommen und auch noch zukommen werden, verwundert es doch, dass inklusionspädagogische Ansätze, längeres gemeinsames Lernen zum Beispiel, durch die Abkehr von der schulartspezifischen und Hinwendung zur schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung nicht in diesen Gesetzentwurf einbezogen wurden.

Wir sehen also, meine Damen und Herren, meine Fraktion sieht hier zwingenden Diskussionsbedarf im Bildungsausschuss. Auch dürfen wir die Betroffenen aus dieser Diskussion nicht ausklammern. Aus diesem Grund werden wir dafür werben und beantragen, eine entsprechende mündliche Anhörung im Ausschuss durchzuführen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Lehrerausbildung ist eines der wichtigsten Themen in der Schulpolitik für uns in den nächsten Jahren. Für uns, für die Fraktion der FDP, ist eine gute Schule eine Schule, die Leistung fordert, die Leistung fördert und die Leistung belohnt.

(Beifall FDP)

Deswegen stehen wir auch ganz klar und deutlich für das begabungsgerechte gegliederte Schulsystem, das ohne gut qualifizierte Lehrer in ausreichender Zahl aber natürlich nicht funktionieren kann.

(Zwischenruf Abg. Hennig, DIE LINKE: Ge- nauso wie Sie!)

Nach unserer Auffassung sind Lehrer tatsächlich diejenigen, die das Recht auf Bildung, das alle Schülerinnen und Schüler haben, zu vollziehen haben und dem nachkommen müssen, und deshalb müssen sie sehr gut ausgebildet werden. Verehrte Frau Kollegin Rothe-Beinlich, ich kann Ihnen da leider nicht zustimmen, nein, es dürfen nicht nur Lernbegleiter sein, sie müssen durchaus eine sehr fachlich fundierte Ausbildung haben,

(Abg. Möller)

(Beifall CDU, FDP)

um auch das Wissen vermitteln zu können, was die Schüler brauchen für das Leben nach der Schule.

Das vorliegende Gesetz ändert nichts an der Tatsache, dass in den letzten Jahren zu wenig Lehrer eingestellt wurden. Der in der Koalitionsvereinbarung anerkannte Ersatzbedarf von 2.500 Lehrern kann in diesem und im nächsten Jahr natürlich auch nicht befriedigt werden, denn wir kennen ja die Zahlen, wir reden von jeweils 400 Lehrern, die pro Jahr eingestellt werden sollen.

Das Bundesland Thüringen steht nicht allein mit den absehbaren und unvermeidlichen Problemen, dem Generationenwechsel der Lehrerschaft. Dieser Generationenwechsel ist aber nicht nur Herausforderung, sondern auch Chance zugleich. Im Deutschen Bundestag haben die Fraktionen von CDU und FDP die Bund-Länder-Initiative „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ nachträglich unterstützt, Frau Rothe-Beinlich führte es vorhin auch an. Damit sollen eben die teilweise bereits begonnene Reform beschleunigt werden und neue Impulse gesetzt werden in der Lehrerausbildung. Diese Qualitätsoffensive soll einen Wettbewerb auslösen, mit dem qualitativ nachhaltige Verbesserungen für alle Phasen der Lehrerbildung und Lehrerausbildung erreicht werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufwertung des Lehramtsstudiums auch an den Hochschulen.

(Beifall FDP)

Die Hochschulrektorenkonferenz hat das ausdrücklich gelobt und sagt, die Mittel aus dieser Offensive werden wichtige Anreize für die Profilschärfung der Lehrerbildung an den Hochschulen schaffen. So weit, so gut. Das finanzielle Engagement des Bundes für dieses Programm macht auch deutlich, dass der Bund das Problem erkannt hat und seiner gesellschaftlichen Verantwortung an dieser Stelle auch nachkommt. Die Hochschulrektorenkonferenz sagt aber auch, dass es eben bei der Lehrerausbildung nach wie vor Defizite gibt an den Hochschulen, und schließt sich der Kritik an, die sehr oft kommt, dass eben die Lehrerbildung in den hochschulischen Strukturen besser verankert werden muss und auch die Bedeutung erhalten muss, die eben der spätere Lehrerberuf tatsächlich gesellschaftlich hat. Die Bundesregierung stellt für diese Projekte im Rahmen der Qualitätsoffensive in den nächsten Jahren 500 Mio. € zur Verfügung und Bedingung dafür ist eben diese wechselseitige Anerkennung, Herr Professor, Sie sprachen davon von den Abschlüssen unterhalb der Bundesländer, dass es eben für den jungen Lehrer auch möglich ist, sich das Bundesland dann einfacher auszusuchen, und dann kommen die alle nach Thüringen, hoffentlich. Außerdem sollen die Länderministerien, ich sagte es gerade, die Vergleichbarkeit auch der Curricula verbessern und an gemeinsamen Bildungs

standards arbeiten. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Ansinnen in einer großen Reihe von Änderungen schon Rechnung. Wie das an den Hochschulen weitergehen soll, darüber können wir dann gern im Ausschuss diskutieren, es wurde ja schon mehrfach gesagt, dass der Wunsch besteht, im Ausschuss weiter darüber zu reden. Ich hätte aber gern zwei Fragen an dieser Stelle gestellt, weil ich nicht warten möchte bis auf den Ausschuss, ich nenne sie schon mal. Das ist Frage eins; mir geht es da um die Kosten. Die Kosten für die vorgesehenen schulpraktischen Semester erhöhen sich für die Schulen laut der Begründung nicht, allerdings, denke ich, spart das Land durch die Verlängerung des Hochschulstudiums und die Verkürzung der berufspraktischen Zeiten tatsächlich Geld ein, also im Vorbereitungsdienst. Die Frage ist jetzt: Was machen Sie mit den Kapazitäten? Wo wird das Geld hingehen? Wo fließen die Mittel hin? Wie groß würden die Ersparnisse sein oder werden die Ersparnisse sein? Frage zwei: Unter Kosten heißt es im Gesetzentwurf auch, dass durch die Verlängerung der lehramtsbezogenen Studiengänge an Hochschulen Mehrkosten entstehen, die vom Land noch nicht ausgeglichen werden, sondern die man aber andererseits im Moment auch noch nicht benennen kann. Ich denke, das sind Fragen, die muss man sich vorher tatsächlich stellen und darüber müssen wir tatsächlich auch reden. Es würde mich schon interessieren, wie viel das ist, weil, wenn man einen Gesetzentwurf macht, der grundsätzlich eine positive Intention hat, ist es eben auch gut zu wissen, was kostet das Ganze und was spart man ein.

(Beifall FDP)

Und ich glaube, das sollte man auch tatsächlich vorher wissen und eine nebulöse Formulierung „können wir noch nicht einschätzen“, das nehme ich Ihnen ab, aber ich finde es nicht gut. Deshalb stelle ich diese Frage an dieser Stelle, denn ein Gesetzentwurf der Landesregierung hat ja schon eine besondere Bedeutung und da kann man das auch schon mal benennen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Döring von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem von der Landesregierung erarbeiteten Gesetzentwurf nehmen wir eine kleine, aber nicht unwesentliche Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes vor. Im Kern, und das wurde heute schon gesagt, geht es dabei um eine Anpassung konsekutiver Lehramtsstudiengänge für die Grundschulen, für die Regelschule an die Länder, gemeinsame Strukturvor

(Abg. Hitzing)

gaben der KMK. In ihrem Quedlinburger Beschluss vom Juni 2005 hatte die KMK als Bedingung für die gegenseitige Anerkennung gestufter Lehramtsabschlüsse festgelegt, dass diese auf einem einheitlichen Studienvolumen von 300 Leistungspunkten basieren müssen, und seit dem Quedlinburger Beschluss sind gute acht Jahre ins Land gegangen. Manch einer wundert sich sicherlich, dass es einen derart langen Zeitraum brauchte, bis die Thüringer BAMA-Lehramtsstudiengänge endlich den KMKVorgaben angeglichen werden. Wer aber den schwerfälligen Tanker KMK kennt, der weiß, dass es dort ja bis 2010 gedauert hat, bis nun überhaupt einmal der Zeitpunkt, der definiert war, ab dem die Anpassung konsekutiver Lehramtsstudiengänge in allen Bundesländern vollzogen sein muss. Dieser Übergangszeitraum endet jetzt zum Wintersemester 2013/2014, so dass die Gesetzesnovellierung bei uns in Thüringen noch gerade rechtzeitig erfolgt. Sicherlich hätte man sich das Ganze sowohl im Hinblick auf den Meinungsbildungsprozess in der KMK als auch auf die Erarbeitung der Gesetzesnovelle etwas zügiger vorstellen können. Wichtiger ist jedoch für uns, dass die Novellierung nun vorliegt und die Erfurter Universität alsbald mit ihren Vorbereitungen zur Umsetzung der neu strukturierten Lehramtsstudiengänge beginnen kann.

Meine Damen und Herren, über alles andere sollten wir bei anderer Gelegenheit in Ruhe sprechen. Die großen Themen, Neujustierung der Bund-LänderKompetenzen in der Bildungspolitik und Reform der Föderalismusreform, werden uns ja in den nächsten Monaten genügend Möglichkeiten dazu bieten und dies mit größter Wahrscheinlichkeit auch über Wahltage hinaus.

Meine Damen und Herren, im Zentrum der Gesetzesnovellierung steht die Ausweitung der konsekutiven Lehramtsstudiengänge für die Grundschule und für die Regelschule auf ein Studienvolumen von dann 300 Leistungspunkten. Dies entspricht einer Verlängerung der Studiendauer von bisher neun auf künftig zehn Semester. Das zusätzliche halbe Studienjahr soll als Praxissemester angelegt werden. Gleichzeitig wird die nachuniversitäre Referendariatszeit um sechs Monate gekürzt, um so die Gesamtausbildungsdauer der Nachwuchspädagogen auch weiterhin im Lot zu halten. Für mich ist dieser Lösungsansatz stimmig. Die KMK-Vorgaben zum Studienvolumen werden umgesetzt, ohne dass dadurch die gesamte Ausbildungsdauer verlängert wird und ohne dass dies zulasten der Praxisanteile in der Pädagogenausbildung geht. Das ist gut und richtig so. Worauf allerdings noch geschaut werden muss, ist die mit der Änderung einhergehende Kostenverlagerung vom Land auf die Hochschulen. Zwar ist es begrüßenswert, dass wir dann auf Landesebene künftig mit dem gleichen Finanzvolumen wie bisher mehr Referendariate anbieten können, aber man muss natürlich auch dar

auf achten, dass die Universität Erfurt mit der Verlängerung um ein Semester nicht finanziell überfordert wird. Zu diesen Punkten sollten wir uns im zuständigen Ausschuss noch einmal beraten. Ich beantrage Überweisung an den Bildungsausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Emde von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Zeit spare ich mir jetzt mal die prosaischen Reden über die Rolle der Bedeutung.

(Beifall FDP)

Ich sage nur ein paar Sätze zum Gesetzestext: Die Regierung will mit diesem Gesetz das Studienvolumen auf 300 Leistungspunkte anpassen und dort den Anforderungen der KMK gerecht werden. Ich denke, das ist ein löbliches Ziel, vielleicht nicht zwingend notwendig, aber kann man tun. Für mich muss aber absolut im Mittelpunkt stehen, dass man auch die Qualität der Lehrerbildung im Blick hat, und die darf nicht nachlassen. Es gibt Umstrukturierungen, in denen man sagt, man erkennt Praxissemester oder Praxiszeiten während des Studiums an und rechnet sie an und verlagert das Ganze dann auch ein bisschen vom Referendariat in die Studienzeiten hinein. Ob das dann am Ende alles wirklich besser ist, das sollten wir mit den Fachleuten diskutieren, sollten vielleicht auch mal auf Fachmeinungen aus anderen Bundesländern zugreifen. Per se will ich das einfach so noch nicht sehen. Ich muss sagen, wir sind in Thüringen ja auch schon relativ weit mit den Unterrichtspraktika in der ersten Lehramtsphase und das hat sich ja nach Anlaufschwierigkeiten gut entwickelt, aber da muss man sehen, wie weit man das sinnvollerweise ausdehnen kann. Auch die Frage der Mehrkosten, in dem ja dann im Entwurf der Landesregierung steht, sie sind erst einmal nicht bezifferbar, das will ich als Abgeordneter nicht so einfach hinnehmen, weil ich schon denke, dass man dazu Aussagen treffen kann. Das sollten wir im Ausschuss beleuchten und sollten uns einer Anhörung im Ausschuss zu diesem Thema stellen.

Ich will nicht allzu viel grundsätzlich sagen, aber eine Anmerkung an der Stelle will ich schon sagen. Wir sagen ganz klipp und klar Ja zum hochqualifizierten Fachlehrer für die einzelnen Schularten und wir brauchen nicht Lernbegleiter. Das ist eine klare Aussage.

(Beifall CDU, FDP)

(Abg. Döring)

Aber wie es so ist mit den Schlagworten, wenn man sich dann mal genauer unterhält, Frau Rothe-Beinlich, vielleicht kommen wir ja dahin, dass hohe fachliche Anforderungen extrem wichtig sind, gerade wenn Sie eine hohe gymnasiale Ausbildung auf hohem Niveau haben wollen, da nützt Ihnen ein reiner Lernbegleiter gar nichts. Es braucht immer das gesunde Mittel. Deswegen will ich Ihre Zuspitzung lieber nicht übernehmen. Ich habe schon genau zugehört, Sie haben es bewusst so zugespitzt. Wir beide haben, glaube ich, schon teilweise unterschiedliche Auffassungen,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wahr.)

wie man Schule richtig macht. Ich sage es klipp und klar noch einmal: Wir sind nicht für bloße Lernbegleiter, wir brauchen hochqualifizierte Lehrer auch entsprechend der einzelnen Schularten.

(Beifall CDU)

Frau Rothe-Beinlich, es ist ein Unterschied, ob jemand in einer Grundschule unterrichtet oder ob er Leistungskurse am Gymnasium unterrichtet. Das ist eben auch ein Unterschied in der Ausbildung und am Ende auch ein Unterschied in der Wahrnehmung des Jobs. Und ich sage, am Ende ist deswegen auch gerechtfertigt, dass es unterschiedliche Bezahlungsniveaus hier gibt, und plädiere nicht dafür, diese Dinge alle über einen Kamm zu scheren.

(Beifall CDU, FDP)