Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

Nein, nicht, überhaupt nicht, aber nicht auf diesen 9 Prozent insgesamt.

Auf diesen 9 Prozent würde ein Windkraftanlagenbetreiber keine Windkraftanlage errichten?

Nicht auf den ganzen 9 Prozent, auf Teilen schon. Sie haben ja so getan, als stünden die 9 Prozent dafür zur Verfügung.

Aber, Frau Schubert, der Bundesverband der Windkraftanlagenbetreiber hat selbst diese Flächen ausgewiesen. Ich kann mir relativ schwer erklären, wie ich Flächen ausweise, auf die ich nachher nichts bauen würde. Können Sie mir das erklären?

Rückfrage: Hat der Bundesverband für Windenergie die 9 Prozent Flächenanteil an Windkraftanlagen ausgewiesen?

Genau, 9,1 Prozent.

Ich kann nur das sagen, was ich gelesen habe. Ich habe es mir durchgelesen und Wind hat keine Rolle gespielt dabei.

(Unruhe CDU)

Wir haben in unserem letzten Arbeitskreis Energie, Herr Reinholz, mit einem Vertreter zusammengesessen, der uns genau das bestätigt hat, dass in diesen 9 Prozent sehr, sehr viele Standorte sind, die eben nicht für Windkraft geeignet sind. Um diese Klarstellung ging es mir.

Warum weist dann der eigene Verband diese Flächen aus? Das erschließt sich mir nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Wo bleibt die Frage?)

Das war jetzt die zweite Frage. Gut. Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Jetzt Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, vielleicht kann ich Ihnen helfen. Manchmal werden auch Suchräume ausgewiesen, wo man nach geeigneten Standorten suchen kann. Herr Machnig hat da auch Erfahrungen gemacht mit Pumpspeicherwerken. Dabei sind viele Dinge herausgekommen, die nie Realität werden, weil manche Dinge dabei eben nicht geeignet sind. Aber wenn man sich dann mal bei den Investoren anhört, was diese Suchräume ausmacht, sind es zuallererst naturschutzfachliche Kategorien, die von vornherein bestimmte Nutzungen ausschließen und dementsprechend kommt man dann auf so eine Fläche, wo man suchen kann, ohne dass es diese Ausschlussgründe gibt. Da muss dort eben noch lange nicht Wind wehen. Wenn man im Gespräch ist mit Anlagenerrichtern, wird man zum Beispiel erfahren - hätte ich auch nicht gedacht -, dass selbst der Rennsteig nicht in allen Bereichen windhöffig ist, dass der Südhang des Thüringer Waldes sehr, sehr schlecht geeignet ist für Windkraft, dass dort also sehr, sehr wenig Wind weht im Vergleich zum Nordhang. Das sind alles Dinge, die sich einem so nicht auf den ersten Blick erschließen, aber es gibt dort sehr, sehr genaue Daten und man muss das eben auch bei der Ausweisung von Vorranggebieten berücksichtigen, deshalb sind die Vorrangge

biete südlich des Thüringer Waldes nicht wirklich begehrt.

Herr Primas, ich wollte zum Brandschutz noch was sagen. Ich habe das zwar schon mal in einer vorherigen Debatte hier im Landtag gesagt, das ist aber offensichtlich nicht gehört worden. Gerade diese Erfahrungen von brennenden Windkraftanlagen, die Sie genannt haben, haben dazu geführt, dass bei den heutigen Anlagen Vorschrift ist, dass sie bei Überlast abgeschaltet werden,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

so dass eine Überhitzung des Getriebes vermieden wird. Dementsprechend kann es dann dort nicht mehr brennen aus diesen Gründen, die es bisher gegeben hat, Herr Barth.

(Unruhe CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Das war bei Atomkraftwerken auch so.)

Ansonsten, denke ich, ist es auch relativ übersichtlich, was an einer Windkraftanlage brennen kann. Meine Damen und Herren, eines treibt mich aber noch mal um. Herr Primas hat es gesagt, was der Koalition oder besser gesagt, der CDU nicht gefällt, das wird ausgesetzt und ich habe den Eindruck, dass in dieser Legislatur das Aussetzen wirklich immer umfangreicher wird. Es sind viele Gesetzentwürfe, die ausgesetzt sind, wenn ich an das Wassergesetz denke, darüber haben wir gestern gesprochen, zum Hochwasserschutz, das Waldgesetz, die Frage Ausbau erneuerbarer Energien, wenn ich an die Frage der regionalen Gebietsreform denke.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Thema, Thema.)

Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir endlich mit dem Aussetzen aufhören, weil es uns allen nicht weiterhilft. Wenn wir die Zeit verpennt haben ich glaube eben wirklich, wenn wir im Bereich erneuerbarer Energien im Moment die Zeit verpennen - und uns auf den Weg dahin begeben, uns dauerhaft von anderen versorgen lassen zu müssen, dann ist das ein Fehler, der nicht wieder gutzumachen ist. Deshalb werbe ich noch mal darum, stimmen Sie diesem Antrag auf einen Windenergieerlass zu, wo wir dann gemeinsam darüber reden können. Es wird doch nicht über Ihre Köpfe hinweg entschieden, was in diesem Erlass steht, aber lassen Sie uns gemeinsam darüber reden. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Es liegt mir jetzt keine Wortmeldung mehr vor. Gibt es noch

den Bedarf auf Rede? Den sehe ich nicht, dann kommen wir zur Abstimmung.

Herr Kummer, Sie haben die Überweisung der Nummer II des Antrags an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beantragt.

Zuerst frage ich Sie, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Ich sehe keinen Widerspruch.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Ausschussüberweisung der Nummer II des Antrags in der Drucksache 5/6076. Wer sich anschließen möchte, diesen Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Frage nach der Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, CDU, SPD. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Frau Kollegin Rothe-Beinlich.

Frau Schubert hatte beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen.

Entschuldigung, das ist mir durch die Lappen gegangen. Diese Überweisung werden wir jetzt noch abstimmen. Wer sich dem anschließt, dass der Antrag an den genannten Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen wird, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Sehe ich Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6076. Wer sich dafür entscheidet, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen?

Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und, meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in eine halbstündige Mittagspause und sehen uns um 14.50 Uhr wieder.

Meine Damen und Herren, es ist 14.51 Uhr und ich eröffne die Debatte neu.

Gleichzeitig rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 4 a

a) Gesetz über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung des Stalinismus und der DDR-Diktatur (Thüringer Aufarbeitungsbe- auftragtengesetz - ThürAuf- arbBG -) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5217 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/6254

Das Wort hat die Frau Abgeordnete Meißner aus dem Justiz- und Verfassungsausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, durch Beschluss des Landtags vom 23. November 2012 ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD federführend an den Justiz- und Verfassungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Am 5. Dezember 2012 hat der Justizausschuss in seiner 49. Sitzung den vorliegenden Gesetzentwurf erstmals beraten und beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Fraktionen sollten bis zur darauffolgenden Sitzung Anzuhörende benennen und Fragen formulieren. Weiterhin entschied sich der Ausschuss für die Nutzung des Online-Diskussionsforums des Thüringer Landtags, um auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der Gesetzgebung zu bieten.

In der 50. Sitzung am 16. Januar 2013 beschloss der Justizausschuss sodann eine umfangreiche Liste von 39 Anzuhörenden, unter ihnen Vertreter von Gedenkstätten, Museen, Stiftungen, Vereinen sowie Beauftragte anderer Bundesländer sowie des Bundes. Die Ausschussmitglieder verständigten

(Vizepräsidentin Hitzing)

sich auf eine Anhörungsfrist von sechs Wochen bis zum 27. Februar 2013 unter Zusendung eines Fragenkatalogs. Des Weiteren wurde die Freischaltung des Online-Forums vom 21. Januar bis zum 7. April beschlossen, worüber die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung informiert wurde. Nach Ablauf der Anhörungsfristen baten die Mitglieder des Justizausschusses in der 54. Sitzung am 17. April 2013 die Landtagsverwaltung, zur Erleichterung der Auswertung der teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung vorzunehmen. Stellungnahmen waren von 28 Anzuhörenden eingegangen, von 11 Anzuhörenden gab es keinerlei Rückmeldungen. Im Ergebnis der Auswertung der Anhörung trugen die Koalitionsfraktionen sodann in der 56. Sitzung am 15. Mai eine Reihe geplanter Änderungsvorschläge zunächst mündlich vor. Hierbei wurden insbesondere Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen. Eine schriftliche Vorlage wurde für die nachfolgende Sitzung in Aussicht gestellt. Diese wurde dann auch in der 57. Sitzung am 12. Juni 2013 als Tischvorlage verteilt und den Ausschussmitgliedern zunächst die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt, ohne dass es zu einem Abschluss der Beratungen kam.

Anlässlich des 60. Jahrestages des Aufstands des 17. Juni beantragten die Koalitionsfraktionen sodann die kurzfristige Einberufung des Justiz- und Verfassungsausschusses zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs. Selbiges geschah für die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz wurde sodann in der 58. Sitzung des Justizund Verfassungsausschusses am 19. Juni abschließend beraten. Nach nochmaliger kurzer Erläuterung der Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen wurden diese ohne weitere Debatte zur Abstimmung gestellt. Im Ergebnis hat der Justizausschuss sodann mit 5 Jastimmen sowie 2 Enthaltungen empfohlen, den Gesetzentwurf mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen anzunehmen. Ein Teil der Ausschussmitglieder hat sich dabei an der Abstimmung nicht beteiligt.

Die mitberatenden Ausschüsse haben sich dem Votum des Justizausschusses angeschlossen und empfehlen dem Landtag, sich der Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses anzuschließen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meißner. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat als Erster der Abgeordnete Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE. Herr Blechschmidt, so steht es bei mir auf dem Zettel.

„Die Intentionen des Gesetzentwurfs und die daraus abgeleiteten Regelungsbedürfnisse erschließen sich mir nicht,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Mir auch nicht.)

(Beifall DIE LINKE)

da es für die Ausweitung der Aufgabenstellung der Landesbeauftragten in Thüringen keine Notwendigkeit gibt.“ Frau Präsidentin, ich habe mit einem Zitat von Prof. Veen begonnen.