Alle diese Fragen, die, salopp formuliert, aus einer gewissen Unschärfe des jetzigen Rechtsrahmens resultieren, sind hier eigentlich klar beantwortet worden. Es geht zusätzlich auch noch um die Thematik der doppischen Haushaltsführung, das kommunale Prüfungsrecht - ich habe es gesagt - soll vereinfacht werden. Es geht um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Gemeinden gegen ihre jeweiligen Oberhäupter, aber auch gegenüber den Landräten und den VG-Vorsitzenden. Also eine ganze Reihe von rechtlichen Änderungen, die hier in diesem Gesetzentwurf mit Einfluss nehmen werden und deswegen werbe ich nicht für eine Rücküberweisung an den Innenausschuss, so charmant das auch sein mag, Herr Kuschel, sondern um Zustimmung für den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, was natürlich einschließt, dass wir dann den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen werden. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, inhaltlich möchte ich nichts sagen, aber zum Verfahren. Herr Hey, möglicherweise ist das Vorgehen durch die Geschäftsordnung gedeckt, möglicherweise aber auch nicht.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt möglicherweise? Es ist gedeckt, Du bist doch Ausschussvorsitzende.)
Wenn ich nämlich - Herr Fiedler, hören Sie mal gut zu - den § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nehme, dort steht: „Wird ein Gesetzentwurf oder eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung im Laufe der parlamentarischen Beratungen verändert, nachdem bereits eine Anhörung dazu stattgefunden hat, so ist eine erneute Anhörung (…) vorzunehmen.“
Auf diese Anhörung können die kommunalen Spitzenverbände verzichten. Aber dazu bedarf es erst mal einer Frage an die kommunalen Spitzenverbände
und dazu bedarf es einer nochmaligen Beratung im Innenausschuss. Ich habe vor ein paar Wochen bei facebook mal gepostet: „So geht man im Parlament nicht miteinander um“. Anlass damals war das Stasibeauftragtengesetz. Ich habe dann vor zwei Wochen noch mal gepostet: „So geht man im Parlament nicht miteinander um“ bei facebook, „Teil 2 (scheint eine Serie zu werden) “. Es ist eine Serie geworden, da war es das Abgeordnetengesetz, da hatten wir im Justizausschuss lange eine Anhörung durchgeführt. Im Diskussionsforum des Thüringer Landtags hatten wir den Gesetzentwurf zur Debatte gestellt. Die Zeit war abgelaufen, wir waren kurz davor, die Anhörung zum Abgeordnetengesetz, was die Nebentätigkeiten der Thüringer Abgeordneten neu regeln sollte, diese Diskussion abzuschließen. Da bringen CDU und SPD plötzlich und ganz unerwartet einen eigenen Gesetzentwurf ein und blockieren damit den Abschluss der Debatte unseres Gesetzentwurfs. Bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung haben wir uns am letzten Freitag im Innenausschuss darüber auseinandergesetzt, dass Herr Gentzel angekündigt hatte - SPD, der Herr Gentzel -, dass die Koalitionsfraktionen noch Änderungen einbringen würden. Gestern sagte die Präsidentin, Frau Diezel, bei Feststellung der Tagesordnung, der Justizausschuss hätte erst heute, also
gestern, beraten, deswegen wäre das mit der Frist nicht so ganz, mussten wir die Frist beachten bei der Tagesordnung. Gestern Mittag tagt der Justizausschuss zu diesem Thema „Änderung der Kommunalordnung“ und die Koalitionsfraktionen halten es nicht mal für nötig, anzukündigen, dass sie noch am selben Tag einen fünfeinhalbseitigen Änderungsantrag vorlegen werden. Meine Damen und Herren, so geht man im Parlament nicht miteinander um.
Ich erzähle immer die Wahrheit, wenn ich hier bin. Ich bemühe mich zumindest, die Wahrheit zu sagen. Manchmal geht ja was unter.
dass hier irgendwas Unparlamentarisches passiert wäre, ich kann es überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Man sollte sich vielleicht doch mal ein bisschen mit den Inhalten befassen, Frau Kollegin.
dass dort noch Änderungsanträge kommen. Wenn ich mich recht entsinne, ist da Ihre Fraktion auch vertreten, diese hier außen vor, und wenn ich mich recht entsinne, selbst im Innenausschuss, wer es
Es wird nicht besser, ich will nur nicht, dass die Mär hier stehen bleibt und ich will die Mär hier nicht stehen lassen. Ja, dass die kleinen Oppositionen sich aufregten, kann ich noch verstehen, aber man sollte ab und zu mal in die Ausschussberatung schauen oder andere Beratungen, wann wer welche Anträge noch eingebracht hat. Also sich hier aufzuspielen, als ob das alles was ganz Besonderes wäre, kann ich nicht nachvollziehen. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel, wenn man sich der Mühe unterzieht, von allen Fraktionen das mal durchzugehen, jeder fände dort zig Beispiele. Ich denke, das ist ein wichtiges Gesetz und wir werden das natürlich nicht rücküberweisen und ich freue mich, dass Herr Schäfer hier ist. Wir haben gerade - der Gemeindeund Städtebund war sehr hilfreich - die Dinge aufgenommen, die der Gemeinde- und Städtebund will und wollte. Warum sollen wir denn noch mal eine Anhörung machen, wenn wir uns einig sind in dem Ganzen?
Also das ist doch alles nur Formalismus, was Sie hier jetzt noch mal auf den Tisch bringen. Deswegen, meine Damen und Herren, will ich abschließend noch mal darum werben, dass wir heute dem zustimmen, damit die Kommunen auch weiterhin und noch besser handlungsfähig werden.
Gut, jetzt sehe ich erst mal keine weiteren Redemeldungen aus den Fraktionen und für die Landesregierung Innenminister Geibert.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, um es vorwegzunehmen, als zuständiger Kommunalminister begrüße ich die durch die Fraktionen der CDU und SPD auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative, die in erster Linie um eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung im Bereich des kommunalen Wirtschaftsrechts und der kommunalen Gemeinschaftsarbeit bemüht ist. Zwar sprechen wir hier nicht von einer grundlegenden Überarbeitung des bestehenden Gesetzestextes, jedoch müssen wir dies auch an dieser Stelle nicht tun, denn mit der Thüringer Kommunalordnung, wie sie in der derzeitigen Fassung vorliegt, besitzt Thüringen ein sehr gutes und flexibles Regelwerk.
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Minister. Sie haben jetzt ausgeführt, dass Sie diese Gesetzgebungsinitiative von CDU und SPD ausdrücklich begrüßen. Weshalb haben Sie denn dem Parlament nicht einen diesbezüglichen Gesetzentwurf in der Vergangenheit vorgelegt?
Herr Kuschel, weil es gegenüber der Fraktion DIE LINKE den Vorteil hat, im ständigen Gespräch mit den beiden, die Regierung tragenden Fraktionen zu sein.
Dieses, das gute und flexible Regelwerk, zeigt den Kommunen anhand seiner abstrakten Bestimmungen Wege und Möglichkeiten auf, ohne sie durch zu detaillierte Vorgaben zu stark in ihrer Entscheidungsfindung zu binden. Sie bietet unseren Kommunen bereits umfangreiche Instrumentarien und Gestaltungsmöglichkeiten, die sie benötigen, um sich aktiv und nachhaltig im Rahmen der ihnen zukommenden Aufgaben zu bewegen. Sie gibt ihnen die Freiheit, sich örtlich als auch überörtlich wirtschaftlich zu betätigen, ihr bestehendes Gemeindevermögen wirtschaftlich zu verwalten sowie sich unter Hinzuziehung der Instrumente interkommunaler Zusammenarbeit gezielt und erfolgreich zum Beispiel im zukunftsträchtigen Markt der Erzeugung regenerativer Energien zu bewegen. Dennoch, sehr geehrte Damen und Herren, keine Regelung, so gut sie auch sein mag, sollte einer stetigen Reflexion sowie Verbesserung entzogen sein.
Nichts anderes haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD getan. Mit dem durch sie in den Thüringer Landtag eingebrachten Gesetzentwurf haben sie den Thüringer Kommunen ein zusätzliches Instrument zur interkommunalen Zusammenarbeit, aber auch zur Ausgestaltung ihrer durch sie wahrgenommenen Aufgaben gegeben. Die kommunale Anstalt und die gemeinsame