Auch jetzt schon sind Bestattungswälder nach unserer Auffassung bei richtiger Auslegung des Gesetzes zulässig. Wir haben es auch von einigen Rednern in der letzten Sitzung an mehreren Stellen gehört. Ich will gerne einen Redner aus der letzten Sitzung zitieren. Herr Kollege Gentzel sagte, ich zitiere: „Meine Damen und Herren, was bei dieser Debatte immer wieder irritiert, ist die Auffassung, dieses wäre rechtlich nicht möglich. Das ist falsch.“ Herr Kollege Gentzel, Sie haben ausdrücklich recht an der Stelle. Deshalb frage ich mich, warum wollen Sie es jetzt mit diesem Entschließungsantrag genau konterkarieren. Ich will heute noch einmal zwei Antworten auf Anfragen hervorheben, die zeigen, dass der Entschließungsantrag von CDU und SPD komplett an der Sache vorbeigeht. Die erste Frage mit der Drucksache 5/186 wurde noch von dem ehemaligen Innenminister Professor Dr. Huber beantwortet. Ich zitiere: „Nach dem Thüringer Bestattungsgesetz sind Friedhöfe Einrichtungen, die den Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens gewidmet sind. Träger von Friedhöfen sind insbesondere die Gemeinden und Kirchen, sie können Friedhöfe auch in der Art von Fried- und Ruhewäldern einrichten.“ Ich will auch noch eine Antwort des jetzigen Innenministers auf eine von mir gestellte Mündliche Anfrage zitieren,
dort heißt es in der Antwort: „Grundsätzlich lässt das Thüringer Bestattungsgesetz die Errichtung von Friedhöfen in der Form eines Bestattungswaldes zu.“ Meine Damen und Herren, dass wir das so sehen, habe ich bereits in der letzten Beratung dargestellt. Offensichtlich wird aber eben diese Rechtsauffassung des zuständigen Ministers im Verwaltungsvollzug zuweilen missachtet, wie das Beispiel Bad Berka zeigt.
Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir gemeinsam mit den Kolleginnen, die hier alle auf dem Antrag stehen, eine Klarstellung der Rechtslage. Deshalb wollen wir, dass Verwaltungshandeln auch diese Klarstellung erfährt, die das Unterlaufen auch der Auffassung des Hausherrn, des Innenministeriums, nicht mehr ermöglicht. Die Gestaltungsfreiheit der Gemeinden als Friedhofsträger ermöglicht es, Friedhöfe mit unterschiedlichen Konzepten im Rahmen der Gesetze zu errichten und zu ändern. Entsprechendes gilt für Friedhöfe öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften. Auch diese haben als Friedhofsträger das Recht, im Rahmen der Gesetze entsprechend ihrem religiösen Selbstverständnis ihre Friedhöfe zu gestalten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Gesetzgeber. Wenn ein Gesetz unverständlich oder zu unbestimmt ist, sollten wir es ändern und nicht mit einem Entschließungsantrag noch mehr Verwirrung stiften.
Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir den Gesetzentwurf in die Ausschüsse bringen, um ihn vernünftig und anständig und der Sache angemessen zu beraten. Ich beantrage erneut im Namen meiner Fraktion die Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss sowie im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Ich denke, dass dies der Respekt vor dem letzten Willen von Menschen gebietet. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Zuhörer und Zuhörerinnen außerhalb des Plenarsaals, die sich für das Thema interessieren, es war ja bei der Erarbeitung des Antrags absehbar, dass wir nicht durchkommen, weil die ursprünglich gemachte Zusage der SPD dann doch nicht stand.
Aber was zumindest funktioniert hat, es gab eine lebhafte Debatte gerade in den letzten drei Wochen. Nach der letzten Plenarsitzung waren die Zeitungen voll. Wir haben sehr viele Rückmeldungen bekommen unterschiedlicher Art, das können Sie sich vorstellen. Und all das schreit ja geradezu, einen Blick nach vorn zu wagen nach einer OnlinePetition, wenn man das Gefühl hat, dass das Parlament eine Entscheidung fällt, die von der Mehrheit der Menschen nicht getragen wird, dann muss man sicher auch den nächsten Schritt tun. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich erst einmal Herrn Bergner und Herrn Blechschmidt anschließen bei dem Dank an die Bürgerinitiative, die uns fast über ein Jahr, wenn man überlegt, total gut begleitet, uns fachlich sehr unterstützt hat. Ich, als jemand, der sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt, habe auch viel gelernt in der Zeit. Ich war auch sehr vielen Vorurteilen unterlegen, habe auch vieles falsch verstanden in den Jahren vorher. Die Bürgerinitiative hat dort so eine tolle Arbeit geleistet, dass man auch relativ klar wird bei dem, was man zu diskutieren hat. Also herzlichen Dank auch dafür, dass sie in den letzten drei Wochen vieles kommentiert hat, was in den Zeitungen zum Teil richtig, zum Teil falsch stand, aber vor allen Dingen, dass sie auch die wichtigen und richtigen Fragen vieler besorgter Bürgerinnen und Bürger beantwortet hat. Denn da gibt es natürlich durchaus auch Dinge, bei denen die Menschen Angst haben und da war es hilfreich, dass die Bürgerinitiative sehr gut aufgestellt war und alle diese Fragen beantwortet hat. Ich will gar nicht darauf eingehen, dass es auch ein paar Leserbriefe gab, die ziemlich absurde Dinge in den Raum gestellt haben, auch darauf hat die Bürgerinitiative angemessen reagiert. Also vielen Dank für diese gute Arbeit und ich glaube, dass es auch aus dem Parlament heraus weiter Unterstützung für die Bürgerinitiative geben wird, egal wie die aussieht.
Meine Damen und Herren, wenn wir schon bei mehr oder weniger passenden Darstellungen sind und bei Urnen und bei Asche, dann will ich auch durchaus ein bisschen Asche auf mein Haupt streuen: Sie haben vielleicht gemerkt, dass meine Fraktion das letzte Mal nicht so begeistert war von dem, was ich hier vorne gemacht habe,
aber das liegt daran, dass ich, wo immer ich über Kirche und Religion sprechen darf, dann versprechen muss, dass ich mit der Kirche sehr pfleglich umgehe, was ich sonst nicht mache. Das scheint mir nicht genau gelungen zu sein, aber auf jeden Fall darf ich hier mitteilen, der Frieden ist wiederhergestellt. Wir haben uns auch so verständigt, dass ich hier wieder reden darf,
und es lag vielleicht auch daran, dass ich sehr überrascht war, als Erster reden zu müssen. Wenn man vier Jahre hier in diesem Haus immer als Letzter dran ist, dann gewöhnt man sich an, sich einfach die Reden vorher anzuhören und dann darauf zu reagieren. Wenn man dann plötzlich hier vorn steht und muss als Erster reden, dann ist man nicht so besonders gut vorbereitet.
Das war vielleicht auch ein Grund, soll aber keine Ausrede sein. In dem Zusammenhang also auch noch mal danke an Herrn Blechschmidt, Herrn Bergner, die das besser gemacht haben als ich und auch vielen Dank an meine Kollegin Jennifer Schubert, die dann vorgegangen ist und gesagt hat, das ist jetzt nicht die Fraktionsmeinung gewesen, sondern darüber müssen wir noch mal reden, was hier vorn stattgefunden hat. Also alles in Ordnung bei den GRÜNEN, wie Sie sehen. Ich habe noch mal eine Chance bekommen.
Dass ich wieder hier stehe und wieder reden darf. Das ist ja nicht selbstverständlich. Es gibt ja bei Ihnen, Herr Höhn, Redeverbot zu dem Thema, wie ich weiß.
Um es auf den Punkt zu bringen - und da bin ich Herrn Bergner auch dankbar, dass er das noch mal ganz deutlich gemacht hat -, wir fordern Wahlfreiheit ein.
Es geht doch nicht darum, dass man jetzt irgendeine Gruppe besonders heraushebt oder eine andere Gruppe vielleicht denunziert, sondern frei von Glauben, frei von Religiosität, frei von Konfessionen sollen die Menschen, die diesen letzten Willen haben, oder die Angehörigen, die sich so entschieden haben, doch die Möglichkeit haben zu wählen. Darum geht es. Wenn ich mich in meiner letzten Rede dann auf eine spezielle Gruppe sehr fokussiert habe, der ich angehöre und die aus meiner Sicht auch die größte Gruppe bei dieser Initiative bildet, nämlich die - und, Herr Blechschmidt, da will ich noch einen Zahn draufsetzen, da geht es nicht darum, ob man denn die Möglichkeit hat, auch außerhalb eines Friedhofs begraben zu sein, sondern es gibt auch Menschen, ich sage das auch angesichts der ernsten Gesichter meiner Fraktion, die mit der Kirche keine guten Erfahrungen gemacht haben, und es gibt Menschen, dabei bleibe ich, die wollen nicht in der Nähe von Kirchen und von Kreuzen ihre letzte Ruhestätte finden. Auch das hat man zu akzeptieren. Das ist eine kleine Gruppe. Ich habe viele Bekannte, ich selbst gehöre zu denen, die also an
Die Argumente sind alle ausgetauscht, die Fakten liegen auf dem Tisch. Ich möchte noch drei Bemerkungen in Richtung SPD machen. Ich bin also sehr froh, dass Herr Gentzel vor mir gesprochen hat. Die erste Bemerkung, dass das jetzt schon möglich ist, darüber wundere ich mich, dass die Juristen so unterschiedliche Auffassungen dazu haben. Ich habe das letzte Mal hier an dieser Stelle gesagt, dass die Juristen, die ich befragt habe, gesagt haben, dass das jetzige Bestattungsgesetz Bestattungswälder zulässt außerhalb von Friedhöfen. Ich glaube nicht, dass Herr Gentzel das gemeint hat in seiner Rede, sondern er bezieht sich auf Bestattungswälder auf Friedhöfen. Also insofern die Klarstellung, ich glaube, da hat Herr Bergner Herrn Gentzel falsch verstanden, sondern Herr Gentzel meint Bestattungswälder auf Friedhöfen. Das meinen wir ausdrücklich nicht. Ich habe auch Juristen gesprochen, die gesagt haben, das jetzige Gesetz ist im Wortlaut genauso aufgebaut wie andere Gesetze in anderen Bundesländern, in denen Bestattungswälder üblich sind. Das war die Bemerkung, die ich das letzte Mal gemacht habe, dass man wahrscheinlich einen Interpretationsspielraum hat, der, und das muss man Herrn Gentzel mal in aller Deutlichkeit sagen, dazu führt, dass in Thüringen das Landesverwaltungsamt als verlängerter Arm der Landesregierung, die so etwas ablehnt, letzten Endes diese Bestattungswälder, wie zum Beispiel in Bad Berka, nicht zulässt. Das ist das, was Herr Bergner richtig bemerkt hat, wir wollen eine Klarstellung im Gesetz, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt und dass Gemeinden wie Bad Berka letzten Endes ihren Wunsch dort erfüllen können.
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich versuche jetzt einen Sachverhalt in eine Frage zu packen, ich hoffe, es gelingt. Würden Sie mir zustimmen, dass der Ablehnungsgrund des konkreten Falles, den Sie eben geschildert haben, in der Stadt Bad Berka nicht per se erfolgte, weil der Antrag auf die Errichtung eines Friedwaldes gestellt war, sondern die Ablehnung erfolgte, weil ein privater Träger diesen beantragt
Ja, darüber können wir noch einmal reden. Ich habe andere Informationen. Das hat mit dem Träger, der das dort vorhat, nichts zu tun.
Zweite Bemerkung zu Herrn Gentzel: Wir haben nach dem letzten Plenum, also die Initiatoren dieses Antrags, ziemlich viel Kritik einstecken müssen so nach dem Motto, es gab doch deutliche Signale aus Richtung SPD, dass man diesen Antrag doch hätte verschieben müssen, weil man doch dann irgendwann diese Koalition platzen lassen könnte und dann wäre dieser …
Ja, ich kann Ihnen das zeigen. Insofern, wer immer - ich weiß nicht, wer das bei Ihnen gewesen ist solche Signale aussendet, so nach dem Motto, sorgen Sie doch dafür, dass dieser Antrag hier nicht gestellt wird, weil wir dann irgendwann in einem halben Jahr doch zustimmen könnten …
Ja, Herr Höhn, das denkt sich doch niemand aus. So etwas denkt sich doch niemand aus, nach dem Motto, es war der falsche Zeitpunkt, ziehen Sie den Antrag zurück. Ich sage das auch ganz bewusst anonym, weil ich auch keine Namen dazu kenne, aber wenn man dann so viel Kritik einstecken muss, nach dem Motto, das war sehr unprofessionell, was Sie gemacht haben, Sie hätten doch warten können, bis die SPD so weit ist, also da bitte ich doch darum, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die lange genug Oppositionspolitik gemacht haben, mal erklären, wie das funktioniert. Wir können als Opposition nicht so lange die Arbeit einstellen, bis dann einer der Koalitionspartner zur Vernunft kommt und dann möglicherweise unseren Anträgen zustimmt. Das funktioniert so nicht.
Die dritte Bemerkung zu § 24: Da hat der Herr Gentzel das, was er in der letzten Rede gesagt hat, etwas relativiert. Ich habe dann auch von mehreren Kolleginnen und Kollegen gehört, dass die SPD der Auffassung war, der Antrag hätte unterstützt werden können, wenn diese Passage mit der Beauftragung Dritter nicht drinstehen würde, dann wäre dieser Antrag zustimmungswürdig. Wenn das das Problem wäre - Herr Gentzel hat gesagt, es gibt noch andere kleinere Punkte, die auch strittig sind -, dann wäre es doch hilfreich gewesen, auch da kennen Sie sich besser aus als wir, einen Änderungsantrag zu stellen und nicht einen Alternativantrag, der mit der Sache nichts zu tun hat. Da haben die beiden Vorredner völlig recht.
Also, meine Damen und Herren, ich glaube, da war ein Stück weit Ablenkungsmanöver dabei, wenn man nachher bei den Bürgerinitiativen den Eindruck erweckt, dass wir als Antragsteller etwas falsch gemacht haben, dann muss man das strikt zurückweisen. Sie als SPD sind umgefallen, Herr Höhn, Sie haben selbst mit der Bürgerinitiative gesprochen und insofern wissen sie ja um die Vorgänge besser Bescheid als ich.
Das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen. Letzte Bemerkung, wir finden es sehr schade, auch das haben Herr Bergner und Herr Blechschmidt gesagt, dass die Wahlfreiheit hier mit Füßen getreten wird, gerade bei so einem wichtigen Thema. Ich habe es vorhin schon mal angedeutet, wenn man parlamentarische Entscheidungen hier fällt, die offensichtlich nicht der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung entsprechen, dann muss man über andere Instrumente nachdenken. Ich hoffe nicht, dass es so weit kommt, dass die Menschen das Gefühl haben, dass Thüringen nicht gut genug ist, um hier begraben zu sein. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor - ich schaue noch mal in die Runde -, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir beginnen mit der Abstimmung, und zwar der Abstimmung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Bestattungsgesetzes, Gesetzentwurf der Abgeordneten Adams und weiterer in der Drucksache 5/6206. Vonseiten der FDP-Fraktion ist eine nochmalige Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt worden. Dieses stimmen wir zunächst ab.
Wer den von mir genannten Gesetzentwurf in der Drucksache 5/6206 an den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzei