Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

4. Welche ressortinternen Haushaltsmittelumschichtungen sind möglich, um die Kürzung der pauschalen Fördermittel für Ersatzbeschaffungen in den o.g. Kliniken noch abwenden zu können?

Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir, vorab eine Anmerkung zur Pauschalförderung grundsätzlicher Art abzugeben. In der Pauschalförderung für die Thüringer Krankenhäuser hat es schon immer Schwankungen gegeben. Die Förderung liegt zwischen der niedrigsten Förderung in den letzten zehn Jahren im Jahr 2005 bei 10,5 Mio. €, in der höchsten Förderung im Jahr 2012 bei 29,3 Mio. €. Die für 2013 und 2014 vorgesehenen Mittel liegen genau in diesem Bereich, den ich gerade aufgezeigt habe.

Namens der Landesregierung beantworte ich nun die Einzelfragen der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld wie folgt:

Die in den Jahren 2013 und 2014 niedrigere Pauschalförderung gegenüber 2012 betrifft alle Thüringer Krankenhäuser. Diese niedrigere Förderung resultiert aus den Beschlüssen des Landtags im Landeshaushalt 2013/2014 und der politischen Vorgabe, bis zum Jahr 2020 den Haushalt des Freistaats Thüringen zu konsolidieren.

Zu Frage 2: Durch die im Haushaltsjahr 2011 ausgereichten Pauschalfördermittel konnte der Bedarf zu etwa 40 Prozent, durch die im Haushaltsjahr 2012 ausgereichten Pauschalfördermittel zu etwa 47 Prozent gedeckt werden.

Zu Frage 3: Auch die Thüringer Krankenhäuser müssen einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts leisten. Die Krankenhausförderung

bleibt aber bis zum Jahr 2020 auf hohem Niveau. So erhalten die Krankenhäuser jährlich eine Förderung von 50 Mio. €. Generell dürfen die Krankenhäuser die jährlich ausgezahlten Pauschalfördermittel ansparen, um auch finanziell umfangreiche Anschaffungen tätigen zu können. In dem Maße, in welchem die Notwendigkeit für Einzelfördermaßnahmen zurückgeht, wurden die frei werdenden Mittel für pauschale Förderungen umgewandelt. Damit, und nicht zuletzt durch die 3,3 Mrd. €, die in die Krankenhausinfrastruktur geflossen sind, bleibt die gute medizinische Versorgung der Thüringer Bevölkerung gesichert.

Zu Frage 4.: Es sind keine ressortinternen Haushaltsmittelumschichtungen möglich, weil die Voraussetzungen zur Stellung eines Antrags auf überplanmäßige Ausgaben gemäß § 37 Thüringer Landeshaushaltsordnung nicht erfüllt sind und zum anderen die Aufstockung der pauschalen Fördermittel nicht an anderer Stelle im Einzelplan 08 kompensiert werden kann.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Zunächst erst einmal herzlichen Dank. Ich habe zwei kleine Nachfragen. Die erste Nachfrage: Wann ist denn in diesem Jahr mit den Bescheiden zu rechnen? Wir wissen ja, den Haushaltsplan haben wir Anfang des Jahres beschlossen. Es gibt derzeit keine Bescheide. Wann ist mit denen zu rechnen und dann also auch mit den Zuweisungen, wenn ich es richtig verstanden habe, ja mit Mitteln, die dann bis 2020 sozusagen auch angespart werden können? Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage: Bei den Zuweisungen, Herr Staatssekretär, differenzieren Sie da auch zwischen privaten und kommunalen Trägern beispielsweise oder ist das einigermaßen gleich?

Zu der ersten Frage: Um die Mittel auszahlen zu können, braucht es eine Verordnung. Die ist noch in der Abstimmungsphase innerhalb der Landesregierung. Wenn die dann im Kabinett beschlossen wird, werden umgehend danach die Bescheide erlassen. Ich kann jetzt nicht sagen, wann das erfolgt. Wir sind in der Abstimmungsphase, es kann morgen sein, es kann auch noch ein paar Tage dauern.

Zweite Frage: Es gibt keinen Unterschied zwischen der Trägerschaft der Krankenhäuser, sondern es geht darum, ob es sich um Krankenhäuser der Maximalversorgung oder der Grundversorgung handelt. Da gibt es bestimmte Grundbeträge, die jedes Krankenhaus erhält und dann geht es nach Fallzahlen, die die Krankenhäuser haben. Da gibt es natür

lich dann für bestimmte schwierigere Vorhaben einen höheren Fördersatz pro Fall als für einfachere Fälle. Also es steht dann alles auch in der Verordnung drin. Da können Sie sich auch mal eine aus den vergangenen Jahren ansehen, weil das Grundprinzip gleichbleibend ist. Lediglich die Summe, die dann zur Verfügung steht und die aufzuteilen ist, ändert sich. Was jetzt neu werden wird, ist, dass wir gerne möchten, dass bis zum Jahr 2020 dann über die Beträge bereits - nicht verfügt werden kann -, aber dass die sozusagen gesichert sind für jedes einzelne Haus.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ich ziehe zurück.

Ist der Konflikt beigelegt, dann würde ich Herrn Kubitzki bitten, seine Frage zu stellen.

Herr Staatssekretär, als der Doppelhaushalt debattiert wurde, war Ihnen da bekannt, dass sich die Landeskrankenhausgesellschaft zu dieser Debatte geäußert hat bzw. zu dem Haushaltsplanentwurf Zuarbeiten gemacht hat bzw. Anfragen an die Landesregierung gestellt hat?

Ich sage mal, in meiner Erinnerung ist da nichts, was da geblieben ist aus der Zeit, muss ich jetzt ehrlich sagen, sondern das war jetzt diese Woche Montag. Wie gesagt, der Landeshaushalt ist ja im Januar beschlossen worden und seitdem ist es eigentlich alles auch bekannt. Es kann natürlich sein, dass die Landeskrankenhausgesellschaft sich in einer Stellungnahme irgendwo geäußert hat, was mir nicht in Erinnerung ist. Aber im Großen und Ganzen kann ich mich daran nicht entsinnen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Nothnagel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6301, vorgetragen von der Abgeordneten Stange. Bitte.

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Vorlage des Thüringer Entwicklungsplans Inklusion verzögert sich

Der Thüringer Landtag hat in seiner 93. Sitzung am 19. Juli 2012 beschlossen, dass die Landesregierung im Juni 2013 einen Entwicklungsplan zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems einschließlich des Kita-Bereichs im Sinne der Artikel 7 und 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird die Landesregierung dem Thüringer Landtag den bereits angekündigten Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen und gegebenenfalls im Thüringer Landtag berichten?

2. Aus welchen Gründen war die Einbringung und Berichterstattung über die Inhalte des Entwicklungsplans zum Zeitpunkt Juni 2013 nicht möglich?

3. Über welche inhaltlichen Punkte gibt es innerhalb der Landesregierung noch Differenzen?

4. Wie sind die Kernaussagen des Entwicklungsplans zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems in Thüringen?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Prof. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe junge demokratische Zuschauer auf unseren Rängen, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel, vorgetragen durch die werte Frau Abgeordnete Stange, wie folgt:

Zu Frage 1: Der Entwicklungsplan wurde der Präsidentin des Thüringer Landtags gestern zugeleitet.

Zu Frage 2: Der Zeitplan war von Anbeginn an sehr ambitioniert. Trotzdem konnte das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anfang Mai seinen Entwurf zur Abstimmung innerhalb der Landesregierung vorlegen. Die Abstimmung hatte sich durch verschiedene Umstände etwas verzögert.

Zu Frage 3: Alle offenen Fragen konnten einvernehmlich geklärt werden.

Zu Frage 4: Die Kernaussagen umfassen Darstellungen zum Thüringer Schulsystem auf dem Weg zur Inklusion, Mindestvoraussetzungen zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems sowie

Ausarbeitungen der Regionen Thüringens auf dem Weg zur Inklusion.

Gibt es eine Nachfrage? Keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6302.

Mitarbeit am Thüringer Entwicklungsplan Inklusion I

Der Thüringer Landtag hat in seiner 93. Sitzung am 19. Juli 2012 beschlossen, dass die Thüringer Landesregierung unter Berücksichtigung der in der Drucksache 5/4683 dargestellten Grundsätze sowie der Vorschläge des lnklusionsbeirats und unter Einbeziehung der Schulträger einen Entwicklungsplan zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems vorzulegen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit sind alle Zuarbeiten der staatlichen und freien Träger (Landkreise, kreisfreie Städte, Kom- munen) in den Entwicklungsplan eingeflossen?

2. Wer hat in den Arbeitsgruppen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Erstellung des Entwicklungsplans mitgearbeitet?

3. Wurden die Elternvertreter an der Erarbeitung des Entwicklungsplans beteiligt, wenn ja, welche Ideen sind von den Vorschlägen aufgegriffen worden bzw. welche Kritikpunkte wurden benannt, wenn nein, warum nicht?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Wieder beantworte ich diesmal gerne die Frage der Frau Abgeordneten Stange direkt namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die erbetenen Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte sind in den Entwicklungsplan eingeflossen. Aus einigen Regionen lagen darüber hinaus Positionspapiere vor, deren Inhalt im Entwicklungsplan berücksichtigt, aber eben nicht wortwörtlich übernommen worden ist.