Das Geld für die Vollzeitstellen war für Personen, die die Arbeit vor Ort erledigt haben. Dass die Arbeit gut war, hat sich gezeigt, und es war nie vorgesehen, dass die Mittel an die Beteiligten ausgereicht werden sollen. Denn es ging hier genau um die Beratung und Integrierung von Personen, nämlich um Ihre sogenannten Einzelfälle und Sie können aus meinen Argumenten sicher ableiten, wir werden diesen Antrag ablehnen.
Die LINKE fordert in ihrem Antrag die Fortführung des Bundesprogramms zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung. Ich möchte die Zahlen nicht alle noch mal vortragen, weil wir sie inzwischen fast zweimal gehört haben, nein, eigentlich dreimal. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene für die Fortsetzung einzusetzen. Unserer Meinung nach ist dieser Einsatz ausgesprochen wichtig und notwendig. Ich möchte nur ganz kurz begründen, warum das für uns so ist. Die Unterstützung der Zielgruppe, also der Bleibeberechtigten und der Personen mit einem Flüchtlingshin
tergrund, findet in sonst keinem anderen Programm statt. In all meinen Gesprächen, die ich dazu geführt habe, ist es das, was sich diese Personen vor allen Dingen wünschen, nämlich eine ganz schnelle Integration und eine Eingliederung ins Erwerbsleben, und nicht, weil wir als Land sie unbedingt brauchen, sondern weil sie das für sich und ihr Leben genauso sehen und wünschen und sie unabhängig von allem anderen ihr Leben dann selbstbestimmt gestalten können.
Ich verhehle nicht, dass die Arbeitsmarktintegration ein politischer Wille ist, dies zeigen das Zuwanderungs- und Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, die Beschäftigungsordnung und auch zum Teil die veränderten Bleiberechtsregelungen. Auf regionaler Ebene haben sich zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote etabliert, die für die Zuwanderer und die Flüchtlinge, aber auch für Unternehmen, Bildungsträger und öffentliche Verwaltung aufgebaut worden sind. Wir haben es gehört, es wird eine Unterstützung gewährleistet bei dem Erlangen von Schulabschlüssen, bei der Anerkennung von Abschlüssen, bei der Arbeitsmarktqualifizierung und natürlich auch der Vermittlung in Sprachkursen. Nach den Vorrednern, denke ich, weiß jeder, was die Zielsetzung dieses Programms ist und für uns ist die Fortführung des Programms deswegen ganz wichtig.
Man kann gar nicht positiv genug betonen, dass Migranten und Flüchtlinge eine gute und ausreichende Beratung bekommen, um einen Berufseinstieg auf dem Thüringer Arbeitsmarkt zu finden. Die begleitenden Beratungs- und Ansprechstellen, insbesondere im Berufsanerkennungsverfahren für Migranten und Flüchtlinge, sind nach wie vor notwendig.
Danke schön. Frau Kanis, Sie sagen ebenso wie Ihre Kollegin Frau Holbe, Sie finden die Erfolge ganz gut und lehnen aber den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN ab. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung gesagt hat, sie wird auf jeden Fall dieses Programm
stoppen und die Bundesländer könnten ja eigene auflegen, gibt es denn schon Überlegungen in der Koalition, wie ein solches thüringeneigenes Projekt oder Programm dann aussehen könnte und wie das finanziert werden soll?
Ich würde meine Ausführungen gern erst mal fortsetzen, denn dort kommen noch einige Initiativen zur Sprache, die auch von Thüringen in diese Richtung geführt wurden. Wir haben gehört, dass heute der Bundesrat dazu entscheidet. Ich gehe jetzt davon aus, dass das Programm weiter gefördert wird. Wenn nicht, hat der Minister noch mal ganz klar gesagt, dass es von Thüringen her Initiativen gibt. Wir haben diese nicht konkret in der Schublade, denn heute ist die Entscheidung und die sollte man auf alle Fälle abwarten.
Die Weiterführung derartiger Netzwerke ist im Prinzip bisher weitreichend unterstützt worden. Der Bundestagsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.06. war ein Teil dazu. Er ist am 27.06. von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag abgelehnt worden. Von den Wirtschaftsministern der Länder gibt es einen aktuellen Beschluss und einen Bericht der Wirtschaftsministerkonferenz vom 5./ 6. Juni 2013 „Beitrag ausländischer Fachkräfte zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs“. Dieser Bericht ist vor allen Dingen unter Federführung von Thüringen im Arbeitskreis „Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik“ der Wirtschaftsministerkonferenz erstellt worden. Die Innenministerkonferenz hat sich damit befasst, das hat Herr Geibert dargelegt. Die Ausländerbeauftragte von Thüringen hat an Frau Staatsministerin Böhmer als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, einen Brief geschrieben mit der Bitte um Unterstützung, das Bleiberechtsprogramm weiterhin in den Bundesländern fortzusetzen. Die Antwort von Frau von der Leyen sah so aus, dass sie keine Nachteile für diese Personen sieht, da sprachliche und berufliche Qualifizierung von EU- und Drittstaatenangehörigen weiter unterstützt wird. Sie sah auch nicht die Notwendigkeit, die geplanten ESF-Projekte enthalten eine Anpassung und Nachqualifizierung sowie berufsbezogene Sprachförderangebote für Migrantinnen und Migranten. Sie verwies auf die Operationellen Programme durch die Bundesländer. Schade, kann man da nur sagen, denn gerade der Personenkreis der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge, der in diesem speziellen Projekt gefördert wurde, ist nicht mehr enthalten. Ich muss feststellen, dass es von der Bundesregierung nicht als dringend erforderlich gesehen wird, genau diese Personen durch dieses
Die Bundesratsinitiative - wir haben davon gehört -, die am 28.06. von dem Land Niedersachsen eingereicht wurde, steht meines Wissens heute auf der Tagesordnung des Bundesrates und damit ist dem Anliegen einer Entschließung zur Fortführung Rechnung getragen. Ich erwarte, dass das Land Thüringen diese Initiative unterstützt. Die Beratungen im Innen-, Finanz- sowie Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundesrates haben dies meines Wissens positiv bewertet.
Somit ist der Antrag überholt, da es diese Initiativen bereits gibt und sie unterstützt wurden. Wir haben bereits vom Innenminister gehört, sollte dieser Beschluss heute nicht positiv ausfallen, dass wir gemeinsam überlegen werden, wie wir genau diesen Personenkreis weiter in dieser Richtung unterstützen können, so dass auch für sie eine schnelle Integration in Thüringen gewährleistet ist.
Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das war eben schon eine sehr besondere Rede, muss ich sagen, Frau Kanis. Ich habe mich durchaus gefreut, dass wir inhaltlich offenkundig der gleichen Meinung sind. Wir reden über ein unheimlich wichtiges und hilfreiches Programm.
Es geht aber eben nicht nur darum, darüber zu reden, liebe FDP, sondern auch selbst etwas zu tun. Wir wollen hier im Thüringer Landtag überlegen, was wir als Landtag dafür tun können, damit dieses Bundesprogramm nicht so einfach beendet wird. Ich kann ehrlich nicht nachvollziehen, wie man derart die Augen vor der Realität verschließen kann.
In der Antwort auf eine Anfrage hat die Bundesregierung bereits am 6. Juni dieses Jahres deutlich gemacht, dass sie definitiv beabsichtigt, dieses Programm zu beenden. Und wem das noch nicht reicht, dem möchte ich gern aus der 244. Sitzung des Bundestages am 7. Juni ein Zitat vortragen, nämlich des Abgeordneten Dr. Peter Tauber von der CDU, der mit Blick auf die Länder sagte: „Die Bundesländer haben nun in der kommenden Förderperiode die großartige Möglichkeit, in eigener
Wie viel deutlicher brauchen wir, brauchen Sie die Information zum Stand des Programms eigentlich noch? Fakt ist, dass ein unheimlich gutes und wichtiges Programm ganz offenkundig von dieser Bundesregierung nicht verlängert wurde oder wird und dass wir selbst aktiv werden müssen. Ich meine, die Nichtantwort auf die Zwischenfrage der Abgeordneten Berninger hat sehr deutlich gemacht, dass es leider offenkundig auch noch keine eigenen Ideen oder Vorschläge der Koalition gibt.
Uns jetzt vorzuwerfen, dass dieser Antrag zu spät kommt - der stand übrigens auch schon beim letzten Mal auf der Tagesordnung, wir haben das damals schlichtweg nicht geschafft, diesen abzuarbeiten -,
Ich möchte ein Weiteres benennen, was uns schlichtweg den Druck deutlich machen müsste, unter dem wir stehen, wenn wir es ernst meinen damit, dieses gute und wichtige Projekt fortzuführen. Wir alle wissen, dass über die Mittelverteilung aus dem ESF und auch EFRE jetzt beraten wird. Wir haben erfahren, dass bis zum 18. Oktober die Einwendungen, so hieß es im Europaauschuss, oder Vorschläge gemacht werden müssen, wie diese Mittel konkret verteilt werden sollen. Wie bitte soll denn das Land Thüringen dann in der nächsten Plenarsitzung noch aktiv werden, die erst nach dieser Frist liegt, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Heute und hier haben Sie die Möglichkeit sich zu positionieren und jede und jeder, das muss ich so deutlich sagen, der sich heute zwar wohlfeil zu diesem Programm äußert, aber nicht bereit ist, auch selbst zu dokumentieren, Thüringen muss hier aktiv werden, muss sich dann den Vorwurf gefallen lassen, dass wir es verschlafen haben, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, können und dürfen wir uns mit Blick auf ein derart wichtiges Programm in der Tat nicht leisten.
Ich will auch noch einmal ein paar Zahlen benennen - keine Sorge, es sind nicht alle, die hier schon vorgetragen wurden. Das Gesamtvolumen des XENOS-Sonderprogramms beträgt inklusive der nationalen Kofinanzierung rund 34 Mio. €. Davon hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 19 Mio. € aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds und rund 12 Mio. € aus den eigenen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Die Bundesre
gierung wird so nicht weiter fördern. Die Länder müssen selbst sagen, wie viel und wie sie jetzt Gelder bereitstellen werden. Wir meinen, dass die Abwicklung des Programms integrations- und arbeitsmarktpolitisch nicht nur eine vollkommen falsche Entscheidung ist, sondern in der Tat, ja, wie soll ich es nennen, einer Katastrophe für die Betroffenen gleichkommt.
So überaus erfolgreich arbeitende Projekte darf man nicht einfach abwickeln und da ist es auch ein bisschen einfach, darauf zu verweisen, dass wichtige und inhaltsschwere Briefe geschrieben werden, wenn man selbst nicht bereit ist zu handeln. Wir alle haben den Zwischenbericht aus dem März 2013 zur Kenntnis genommen. Davon kann ich zumindest ausgehen. Frau Holbe hat hier daraus zitiert. Frau Kanis hat daraus vorgetragen. Allein in Thüringen wurden im Jahr 2012 etwa 800 Beratungen zu Fragen des Arbeitserlaubnisrechts, zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen, zu Bildung und Ausbildung, Zugang zu Sprachkursen und zu sozialrechtlichen Fragen vorgenommen und die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt ist hervorragend. Die Autoren dieser Zwischenevaluation kommen deswegen auch unmissverständlich zu der Empfehlung, das Bundesprogramm wörtlich in seiner jetzigen Struktur neu aufzulegen. Wir meinen, dieser Empfehlung sollte sich die Bundesregierung anschließen. Deswegen sagen auch wir ganz deutlich, die Landesregierung muss hier jetzt aktiv werden, ansonsten,
ich habe es schon gesagt, werden die gewachsenen Netzwerkstrukturen schlichtweg zusammenbrechen, weil die Förderstrukturen auf dem Spiel stehen. Das sehen ganz viele in der Flüchtlingsarbeit Tätige ebenso. Exemplarisch möchte ich Ihnen gerne die Stellungnahme der Evangelischen Kirche Deutschlands dazu ans Herz legen. Sehr gern wird ja bei dieser Gelegenheit auch auf andere in Teilbereichen tätige Projekte und Netzwerke verwiesen, so zum Beispiel auf „Integration durch Qualifizierung“ oder aber auch „Integration durch Ausbildung“ oder das Bundesprogramm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund. Diese könnten ja dann, so hieß es von Schwarz-Gelb, die wegfallenden Leistungen übernehmen. Da sage ich ganz klar: Nein, so einfach ist das eben nicht. Die Projekte entsprechen eben nicht den Erfordernissen, die genau diese Zielgruppe hat. So sind Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, nämlich von den Leistungen des IQ-Netzwerkes, welches ich eben benannte, heutzutage ausgeschlossen. Auch beim Übergang Schule und Beruf
durch Berufseinstiegsbegleitung wird durch eine Verknüpfung mit den SGB-VIII-Maßnahmen die Förderung insbesondere für volljährige Flüchtlinge gefährdet und das Programm „Integration statt Ausgrenzung“ weist ebenfalls erhebliche Schwächen in den zugrunde liegenden Fördermodellen auf, so dass von einem wirksamen Ersatz für das ESFBundesprogramm Bleiberecht II zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge an dieser Stelle auch nicht gesprochen werden kann. Es müssen also entweder die vielen anderen Projekte unbedingt für die Zielgruppe der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge geöffnet werden, denn das sage ich noch einmal, das sind sie bislang nicht, ansonsten trägt der Verweis selbige nicht. Unsere Priorität ist aber eine andere. Wir wollen, dass tatsächlich die Zielgruppe für dieses Bundesprogramm, nämlich die Asylsuchenden, Geduldeten und Bleibeberechtigten, endlich den Arbeitsmarktzugang und die Inanspruchnahme von Arbeitsmarktfördermaßnahmen nach dem SGB tatsächlich auch bekommen, denn sie erleiden im Moment die größten Vermittlungshemmnisse und die größten Schwierigkeiten, überhaupt Zugänge zum Arbeitsmarkt zu finden. Wir wissen, dass alle Hauptgründe fehlende Bildung, fehlende Sprachkenntnisse, mangelnde Ausbildungsgrade und das Problem der nicht anerkannten Bildungsabschlüsse sind, um nur einige der Problemlagen zu benennen. Die Flüchtlinge leiden oftmals zusätzlich noch unter psychischen und psychosozialen Belastungen durch die Fluchterfahrung, aber auch als Folge von Arbeitsverboten oder einer, ich sage es so deutlich, erzwungenen beruflichen Untätigkeit, denn das ist die Realität, unter der viele Flüchtlinge und Bleibeberechtigte hier teilweise schon mehr als zehn Jahre leiden.
Gerade auch wegen der vielfältigen und zum Teil unübersichtlichen rechtlichen Besonderheiten des Arbeitsmarktzugangs bzw. der weiteren Inanspruchnahme von Arbeitsförderungsmaßnahmen hat sich eine intensive und gerade auch rechtlich spezialisierte Beratung bewährt.
Ich muss jetzt noch zwei, drei Sätze zum Alternativantrag der FDP sagen. Frau Kanis, ich kann Ihnen hier nur zustimmen. Sicher war das Berichtsersuchen legitim. Man hätte natürlich auch schlichtweg mit denen sprechen können, die diese Leistungen angeboten haben. Jetzt allerdings zu fordern, die endgültige Evaluierung der Bundesprogramme abzuwarten und dann gegebenenfalls neue oder gebündelte Maßnahmen in der ESF-Förderperiode zu implementieren, halten wir für völlig falsch, weil dann nämlich die Messen für die Operationellen Programme - ich sagte es vorhin - längst gesungen sind. Damit bedeutet der FDP-Antrag faktisch die Abwicklung des Programms.
Wir meinen jedenfalls, wenn wir es ernst meinen hier im Thüringer Landtag und es nicht bei irgendwelchen Sonntagsreden belassen oder verharren wollen, dann gilt es, unseren Antrag zu unterstützen und die positive Zwischenbilanz damit auch zu würdigen, die ja hier von allen auch verbal gelobt wurde.
Ich möchte an dieser Stelle den Menschen, die diese Beratungsleistungen in den letzten Jahren erbracht haben, ausdrücklich danken. Ich glaube, sie brauchen unsere weitere Unterstützung und sie haben auch das Recht darauf, zu wissen, wie sich der Landtag zu ihrer Arbeit verhält. Insofern können Sie ja heute auch darüber abstimmen. Wir jedenfalls sehen die Bedarfe weiterhin gegeben, allein schon im Hinblick auf die steigenden Zahlen von Asylsuchenden und die geplante Ausweitung von Formen der aktiven Aufnahme von Flüchtlingen, zum Beispiel über Resettlement-Kontingente. Ich nenne nur mal das Stichwort Syrien. Da hat der Herr Minister Geibert ja auch unlängst die Willkommenskultur für die 140 Menschen aus Syrien, die hier nach Thüringen kommen, eingefordert.
Erst recht wird ein erhöhter Bedarf bestehen, wenn der Beschluss des Bundesrates für die Schaffung einer sogenannten Bleiberechtsregelung tatsächlich umgesetzt wird. Auch die fortschreitende Öffnung der Arbeitsmarktzugangsregelungen für die Zielgruppe des jetzigen Bundesprogramms, zum Beispiel die Verkürzung der Arbeitsverbote für Asylsuchende auf neun Monate, wird zu einer Steigerung des Bedarfs an Arbeitsförderungsmaßnahmen führen, auch - das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen - wenn wir uns deutlich mehr Zugang zum Arbeitsmarkt, nämlich für alle von Anfang an, wünschen.
Daher ist es überaus sinnvoll, das erfolgreiche ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt weiterzuführen. Deshalb hoffe ich auch heute und hier natürlich auf Ihre Unterstützung. Sie wissen alle, wir hätten uns einen gemeinsamen Antrag gewünscht. Springen Sie über Ihren Schatten und tun Sie etwas, lassen Sie uns nicht nur darüber reden. Vielen herzlichen Dank.