Protokoll der Sitzung vom 20.09.2013

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Die Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE hat sich noch zu Wort gemeldet.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Danke schön, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den vielen lobenden Worten zur Wirksamkeit des Programms, die ja von allen außer der FDP gekommen sind, will ich noch mal den Blick auf einen anderen Schwerpunkt des Programms lenken. Schwerpunkt des Programms war nämlich nicht nur, die individuelle Handlungsfähigkeit der Zielgruppe im Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, sondern gleichzeitig war den Projekten auch auferlegt worden, erstens die Einstellungsbereitschaft von Unternehmen zu erhöhen und zweitens relevante Akteurinnen und Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens für die Zielgruppe und ihre Probleme zu sensibilisieren.

Damit hat dieses Programm abgedeckt, was in der leidigen Integrationsdebatte der vergangenen Jahre sträflich vernachlässigt worden ist, nämlich die Aufnahmegesellschaft in den Blick zu nehmen. Das wird ja verbal derzeit öfter gemacht, das Stichwort Willkommenskultur ist ja ein sehr beliebtes. Aber es wurde eben tatsächlich in den letzten Jahren vernachlässigt. Denn Integration verwirklicht sich nicht nur mit dem Erlernen der deutschen Sprache oder mit der Aneignung der deutschen Alltagskultur, sondern Integration verwirklicht sich mit den gleichen Zugangsmöglichkeiten zu ökonomischen, sozialen und auch - das hatten wir gestern - politischen Rechten. Doch die Barrieren auf dem Arbeitsmarkt waren - und sind es zum Teil immer noch - für Flüchtlinge immanent zunächst struktureller Art durch die Regelungen im Aufenthaltsgesetz, in der Beschäftigungsverfahrensverordnung, im Arbeitsförderungsgesetz, aber eben auch institutioneller Art im Sinne fehlender Bereitschaft zur Einstellung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen oder gar expliziter Ablehnung ihnen gegenüber. Da haben die Netzwerke hier gerade auch in Thüringen erheblich viel geleistet und gleichzeitig den einen oder anderen Unternehmen Hilfestellung geboten, strukturelle Barrieren zu überwinden. Mit der arbeitsmarktlichen Integration und der damit vorhandenen sozioökonomischen Integration wird nicht nur die Voraussetzung für eine soziokulturelle Integration geschaffen, sie bekämpft auch in der Aufnahmegesellschaft vorhandene Vorurteile und verfestigte rassistische Einstellungen. Sie fördert eine gesellschaftliche Debatte zur Überwindung nationaler und kultureller Homogenität, die schon längst nicht mehr zur Realität gehört, aber in den Wunschvorstellungen Einzelner immer noch vorhanden ist.

Mit Blick auf das, was der Abgeordnete Kemmerich hier zum Thema Evaluation vorgetragen hat, kann ich nur noch einmal betonen, das ist ja auch schon mehrfach gesagt worden, Evaluation passiert, das hat auch der Innenminister noch einmal deutlich gesagt, im Programm selbst ist Evaluation vorgesehen. Es gibt ein umfangreiches Berichtswesen, was

die einzelnen Netzwerke zu erfüllen haben, und zwar nicht erst am Ende des Förderzeitraums, sondern immer wieder auch zwischendurch. Es wäre doppelte Arbeit, wenn die Landesregierung jetzt selbst noch eigene Evaluationen anstrengen müsste, das wäre doppelt.

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist auch nicht gefordert.)

Das wäre unnötig, weil Evaluation bereits passiert. Das Ergebnis der Integrationsministerkonferenz im März in Dresden ist schon häufig angesprochen worden, da kann ich dem Thüringer Integrationsminister einfach einmal danke sagen, dass er eben zu diesem einstimmigen Beschluss beigetragen hat, danke auch für diesen schönen Rechenschaftsbericht, den Herr Innenminister Geibert hier zu dem Programm und den Projekten in Thüringen gegeben hat. Das Problem ist aber, der einstimmige Beschluss der Integrationsminister ist im März verabschiedet worden und - Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es schon gesagt - gerade noch im Juni hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag erneut bestätigt, dass auf jeden Fall dieses Programm enden und nicht neu aufgelegt werden wird, sondern die Bundesländer dann selbst die tolle Möglichkeit haben - sie hat das ja zitiert -, eigene Programme aufzulegen. Mit anderen Worten, die Integrationsminister kommen zu einer qualitativ gleichartigen Einschätzung wie die schon angeführte Zwischenbilanz, die im März 2013 vorgelegt wurde, und die Integrationsminister ebenso wie die Vorrednerinnen leiten eigentlich die Notwendigkeit einer weiteren Gewährleistung des Bundesprogramms ab. Ähnliche Überlegungen hat auch der Niedersächsische Landtag angestellt, der am 29. Mai auf Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen hat, die Landesregierung aufzufordern, sich insbesondere im Bundesratsverfahren zur Erhaltung und Weiterführung des Bleiberechtsprogramms zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten einzusetzen.

Für die CDU-Fraktion hat eine Abgeordnete die Zustimmung ihrer Fraktion wie folgt begründet - das möchte ich zitieren: „Die Vernetzung diverser sozialer Dienste, Flüchtlingsräte, Arbeitsagenturen, vor allem aber auch Arbeitgeber hat dazu geführt, dass bundesweit immerhin fast die Hälfte aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt entweder eine Arbeit oder eine Ausbildung gefunden hat. Das XENOS-Programm ist also ein gelungenes Beispiel für Maßnahmen zur wirtschaftlichen Integration.“

Frau Holbe, Frau Kanis, Thüringen sollte zu keiner anderen Einschätzung gelangen und es wäre wünschenswert, wenn das, was der niedersächsische Innenminister sagte, auch in Thüringen von Herrn

Geibert vernommen werden könnte. Ich will den niedersächsischen Innenminister ebenfalls zitieren, der hat gesagt: „Die Landesregierung versteht im Übrigen die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage nach wie vor nicht, wo doch über 2013 hinaus auch dem Bund ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Die Landesregierung wird sich daher noch einmal direkt an Frau Bundesministerin von der Leyen wenden und für die Fortführung dieses guten Programms verwenden.“ Und genau so etwas möchten wir gerne heute mit Ihnen gemeinsam im Landtag beschließen. Eigentlich, wenn man es logisch nimmt, bleibt den Vorrednerinnen, nach allem, was gesagt wurde, außer dem von der FDP, nur die Zustimmung zu dem Antrag. Ansonsten muss man Ihnen Unehrlichkeit vorwerfen. Sie können nicht alle die Erfolge des Projekts loben, sich damit schmücken, dann zur Kenntnis nehmen, dass die Forderungen der Integrationsminister von der Bundesregierung ignoriert worden sind bzw. abgelehnt wurden, dann aber sich hier mit einem Schulterzucken hinstellen und einen Antrag, der vernünftig ist, der notwendig ist, ankündigen abzulehnen, bloß weil es ein Antrag aus der Opposition ist. Ich bitte Sie sehr herzlich, überlegen Sie das noch mal. Sie haben jetzt vielleicht noch eine Minute Zeit. Stimmen Sie dem Antrag zu, damit die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung initiativ werden kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließe. Ich gehe zunächst davon aus, dass das Berichtersuchen zu Nummer I des Alternativantrags erfüllt ist. Oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der Abstimmung zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 6200.

Herr Präsident, ich möchte für die folgende Abstimmung namentliche Abstimmung beantragen.

Für die folgende Abstimmung? Das geht nicht, weil ich in der folgenden Abstimmung erst einmal über die Ausschussüberweisung abstimme, wenn das beantragt ist. Aber ich habe Sie schon verstanden, Sie wollen dann die Abstimmung zum Antrag namentlich haben. Gut.

Ausschussüberweisung ist mir nicht erinnerlich, aber ich schaue noch mal in die Runde. Eine Aus

schussüberweisung für diesen Antrag wird gewünscht?

(Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Nein.)

Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir also über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6200 direkt ab. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer nach vorn. Wir beginnen mit der Abstimmung.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich bemerke keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich verlese das Ergebnis der Abstimmung zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6200. Anwesende Abgeordnete bei Sitzungsbeginn 83, abgegebene Stimmen 65. 25 Abgeordnete stimmten für den Antrag. 40 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag. Enthaltungen gab es nicht. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 1).

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6266, und zwar geht es da um die Nummern II und III. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt, so dass wir direkt über den Alternativantrag abstimmen können. Wer stimmt für den Alternativantrag der FDP? Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit sind auch die entsprechenden Nummern im Alternativantrag der Fraktion der FDP abgelehnt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Keine Erkundung und Ausbeutung unkonventioneller Erdgaslagerstätten in Thüringen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6278

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründet der Abgeordnete Dr. Augsten den Antrag.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem wichtigen Hinweis zu Beginn anfangen, und zwar, wenn ich in der Folge von Fracking oder vom Fracken rede, dann geht es ausschließlich um die Ausbeutung von unkonven

(Abg. Berninger)

tionellen Erdgaslagerstätten. Das kann man ja auch dem Antrag entnehmen. Sie wissen ja, gefrackt wird auch in anderen Bereichen, also bei konventionellen Lagerstätten, bei Geothermie; das spielt alles keine Rolle, es geht nur um die unkonventionellen Erdgaslagerstätten.

Meine Damen und Herren, es ist ziemlich ruhig geworden, hier in Thüringen zumindest, wenn es um Fracking geht, anders in Nord-Niedersachsen oder in Nord-Holland, wo es im Fernsehen immer wieder Dokumentationen gibt, wonach es immer wieder kleine Erdbeben gibt, Risse in Häusern auftreten. Aber bei uns in Thüringen ist es relativ ruhig. Es gibt auch Meldungen in der Fachpresse, die hier in Thüringen nicht durchdringen, und zwar die letzte Meldung, die doch für Aufsehen gesorgt hat, dass sich in Polen, wo man sich mit unkonventionellen Erdgaslagerstätten einiges ausgerechnet hat, die drei größten oder drei große Erdgasbohrer zurückgezogen haben, unter anderem ExxonMobile. Also die Erwartungen, die dort eigentlich vorgeherrscht haben, konnten nicht erfüllt werden. Sie sehen, in der Fachpresse gibt es also durchaus auch Diskussionen dazu.

Aber in Thüringen, wie gesagt, ist es ruhig geworden. BNK, die Firma, die es hier tun wollte, hat sich zurückgezogen. Dem vorausgegangen war der Landtagsbeschluss in der Drucksache 5/5384 mit dem Titel „Sicherheit hat höchste Priorität - Gegen unkonventionelle Erdgasförderung in Thüringen“. Das war am 12. Dezember 2012. Also alles gut? Mitnichten, denn wenn man sich international einigermaßen umschaut, dann kann man sehen, dass sich doch einige dunkle Wolken über Europa oder Deutschland zusammenbrauen. Sie wissen, die Europäische Kommission verhandelt gerade mit den USA über ein bilaterales Handelsabkommen. Herr Oettinger hat in dem Zusammenhang die Bundesregierung noch einmal darauf hingewiesen, dass es doch verschenktes Potenzial wäre, auf Fracking zu verzichten. Also wenn in der EU solche Meinungen vorherrschen, dann kann man sich vorstellen, dass Amerika, die US-Amerikaner dieses in das Freihandelsabkommen auch aufnehmen werden. Das ist Zukunftsmusik, aber es gibt einen ganz konkreten Fall, wo seitens Firmen in Kanada und den USA gedroht wird gegen Deutschland und andere EU-Staaten, die Fracking verbieten wollen, aktiv zu werden, und das sind Investitionsschutzabkommen. Sie wissen ja, das sind Abkommen, davon gibt es 1.200 allein in der Europäischen Union mit Firmen im Ausland, die es ausländischen Firmen leicht machen sollen, hier in Europa Fuß zu fassen, zum Teil indem man ökologische und soziale Kriterien aufweicht, ihnen den Zugang hier erleichtert. Diese Firmen haben dann auch Klagemöglichkeiten, wenn sich an dem ursprünglichen Zustand etwas ändert, wenn es also nationale Entscheidungen gibt. Aktuelles Beispiel, heiß diskutiert

in der Energieszene: Vattenfall verklagt gerade Deutschland auf 1,4 Mrd. €, weil man ihnen im Kohlebereich Restriktionen auferlegt hat. Also sie können die Profite nicht erwirtschaften, die ihnen, als sie hier in Deutschland angefangen haben, versprochen wurden. Vattenfall ist übrigens auch der Konzern, der droht, durch die Stilllegung der Atomkraftwerke Deutschland zu verklagen. Es gibt deutliche Anzeichen von mehreren kanadischen und USamerikanischen Firmen, das Investitionsschutzabkommen auch im Bereich Fracking anzuwenden, nämlich Deutschland, Frankreich, Bulgarien und andere Länder zu verklagen. Das ist also etwas, was man durchaus ernst nehmen muss, zumal man ja damit rechnen kann, dass das dann bei politischen Entscheidungen auch eine Rolle spielt.

Ansonsten, national - es gibt ja Länder, die haben sich da eindeutig positioniert -, sieht es in Deutschland nicht so gut aus. Die Bundesregierung hatte ursprünglich nach langen Verhandlungen einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt, der dann zurückgezogen wurde, weil CDU-Landesminister dort nicht einverstanden waren. Ihnen ging dieser Antrag nicht weit genug. Die FDP hat die Gelegenheit genutzt darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich für Fracking ist. Also die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf zurückgezogen. Anders in den Bundesländern, da gibt es eine ganze Reihe von Aktivitäten. Gerade die grün regierten oder grün mitregierten Länder sind im Bundesrat aktiv geworden. Auch die Kollegin aus Hessen vom Kollegen Reinholz ist ja dort sehr aktiv. Hessen ist ja unverdächtig, positioniert sich dort auch.

Unser Antrag ist also, wenn man das alles zusammennimmt, eine konsequente Weiterentwicklung des Beschlusses des Landtags vom 12. Dezember, vor allen Dingen deshalb, wenn man weiß, dass im Mai dieses Jahres der Sachverständigenrat ein Gutachten vorgelegt hat, das noch einmal eindeutig darauf hinweist, dass die Risiken, die mit Fracking verbunden sind, eindeutig die versprochenen Gewinne bzw. das, was man sich an Nutzen erwartet, übersteigen. Das ist etwas, was man sehr ernst nehmen muss. Es ist nach unserem Landtagsbeschluss geschehen und deswegen müssen wir darüber reden. Ich freue mich auf die Diskussion und darf jetzt schon ankündigen, dass wir zumindest das, was der Sachverständigenrat vorgelegt hat, im Ausschuss diskutieren sollten. Ich stelle jetzt schon den Antrag, das dann auch im Landwirtschafts- und Umweltausschuss zu diskutieren. Danke schön.

Danke, Herr Abgeordneter, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache und als Erstem gebe ich das Wort dem Abgeordneten Weber von der SPDFraktion.

(Abg. Dr. Augsten)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Augsten, wir haben hier in diesem Hause schon mehrfach über die Problematik Fracking gesprochen und wir haben in aller Deutlichkeit immer wieder zum Ausdruck gebracht, und zwar parteiübergreifend, dass wir in Thüringen kein Fracking mit umwelttoxikologischen Chemikalien wollen. Das beinhaltet die Aussage, die Sie definiert haben, dass durchaus der Begriff „Fracking“ auch in anderen Bereichen Anwendung findet. Wenn man von der Herkunft des Begriffs „Hydraulic Fracturing“ ausgeht, geht es darum, Gesteinsschichten mittels Flüssigkeiten zu brechen. Das wird in anderen Bereichen auch gemacht, beim Brunnenbohren, bei der Tiefengeothermie und in vielen anderen Bereichen.

Wir haben uns eindeutig dazu bekannt, dass es uns darum geht, dass kein Gift in tiefe Gesteinsschichten kommt, dass wir uns dagegen aussprechen, dass wir hier Risikotechnologie in Thüringen erdulden müssen, dass wir Auswirkungen in Kauf nehmen müssen, die noch niemand abschließend beurteilen kann. Das haben fast alle Fraktionen im Thüringer Landtag beschlossen, mit Ihrer Ausnahme, und zwar in der 104. Sitzung. Ich darf noch mal zitieren - Sie erlauben, Herr Präsident: „Der Thüringer Landtag lehnt die Gewinnung von Erdgas mit der Fracking-Technologie mit umwelttoxischen Chemikalien in Thüringen grundsätzlich ab.“ Absolut eindeutig. Und der Punkt 3 des Beschlusses ich zitiere aus dem Protokoll vom 12.12.2012: „Die Landesregierung wird aufgefordert, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien in Thüringen nicht stattfindet und dazu Initiativen mit dem Ziel zu ergreifen, den Ländern die Untersagung der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit der Fracking-Technologie mit umwelttoxischen Chemikalien zu ermöglichen.“ Eindeutig, völlig eindeutig, und in diesem Kontext auch nicht zu verwechseln, denn auch wir haben in diesem Beschluss von der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gesprochen, auch da gibt es keine Verwechslungsmöglichkeiten.

25 Sitzungen dieses Hohen Hauses später kommt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Entschluss, hier einen Antrag zu formulieren, der per se nichts anderes aussagt, als wir ohnehin schon beschlossen haben. Sie sind in einem Dilemma, weil Sie zu dem Zeitpunkt, als dieses Haus parteiübergreifend einen Beschluss gefasst hat, nicht dabei waren, weil Sie nicht mitstimmen wollten. Und jetzt haben Sie die Situation, dass in Ihren eigenen Reihen darüber diskutiert wird, warum habt Ihr nicht mitgemacht, wenn alle gegen Fracking sind, und jetzt kommen Sie mit dem Beschluss, da

mit Sie kurz vor der Bundestagswahl rein zufällig nicht außen vor sind bei dieser Entwicklung. Das ist leider, Herr Dr. Augsten, bei aller Wertschätzung, ich weiß, Sie sind ein ausgewiesener Kenner der Materie, Sie sind sehr engagiert, ich schätze Sie dafür sehr und Sie machen gute Arbeit in diesem Bereich, um Fracking zu verhindern, auch vor Ort und in den Bürgerinitiativen, deswegen sind Sie hoch wertzuschätzen an dieser Stelle. Aber leider muss ich Ihnen in diesem Zusammenhang sagen, dieser Antrag ist ein völlig unnötiges und durchsichtiges Manöver,

(Beifall CDU)

die GRÜNEN jetzt zum Teil einer Bewegung zu machen. Wenn Sie das, was Sie jetzt beantragen, hätten beschließen wollen, dann hätten Sie damals dem Antrag der LINKEN zustimmen können, die haben das deckungsgleich beantragt, also von daher finde ich auch in dem Kontext keinen Zusammenhang. Wir haben den abgelehnt aus guten Gründen,

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Nein, aus schlechten Gründen.)

aber Sie hätten das ja damals machen können. Wenn Sie das wollten, was in Ihrem Antrag steht, dann hat sich doch in den 25 Sitzungen nicht so viel verändert. Von daher würde ich für meine Fraktion das Haus bitten, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, mein Redebeitrag geht ein Stück weit in die gleiche Richtung wie der vom Kollegen Weber. Allerdings, Herr Weber, muss ich Ihnen noch mal kurz eine Geschichte sagen. Das Wort „grundsätzlich“, was Sie vorhin hier so hervorragend betont haben, das wissen Sie selbst sehr gut, heißt für Juristen, Ausnahmen davon sind möglich. Und das ist die Geschichte, die wir nicht wollten. Deshalb haben wir als Fraktion DIE LINKE am 12.12.12 in diesem Hause in Drucksache 5/5358, man kann sich das gern noch mal ansehen, einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung vorgelegt, „Sicherheit hat höchste Priorität“, Herr Weber ist auf den Antrag des Landtags damals eingegangen. Unser Text lautete damals: „Die Landesregierung wird aufgefordert, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, Vorhaben der unkonventionellen Erdgasgewinnung zu untersagen und auf dem Weg einer Bundesratsinitiative ein gesetzliches

Verbot der Anwendung dieser Technologie zu erwirken.“

(Beifall DIE LINKE)