Herr Staatssekretär, vielen Dank soweit. Ihnen bekannt ist sicherlich, dass die Erfurter Verkehrsbetriebe zurzeit von der EEG-Umlage befreit sind. Wie würden Sie das im Kontext einordnen? Ist das wei
Ja, da kann ich Ihnen ein Bespiel nennen, ich glaube, gestern war das auch schon Thema in einer Aktuellen Stunde, da ging es, glaube ich, um diese Frage. In Vorbereitung, es war ja dieses Jahr, als es um diese Strompreisbremsendiskussion ging, wo ja teilweise von den A-Ländern gefordert wurde, dass man die Steuer da absenkt, wurden u.a. auch Listen erarbeitet, zwischen BMWI, BMU und BMVBS abgestimmt bzw. konträr, was man da jetzt alles abschmelzen kann oder welche Bereiche man von dieser Ausnahmeregelung ausschließen sollte. Da gab es, soweit ich das in Erinnerung habe, Einigkeit zwischen BMWI und BMU, dass man auch darüber nachdenkt, Verkehrsbetriebe herauszunehmen. Da hat dann das BMVBS interveniert als Vertreter dieser Branche.
Also, Sie sehen, es ist durchaus auch auf Bundesebene schon mal darüber nachgedacht worden, dass diese Bereiche hier ausgenommen werden, wie zum Beispiel öffentlicher Nahverkehr. Ich glaube, was jetzt wichtig ist, nachdem dies gescheitert ist, nachdem man sich auf diese Listen nicht einigen konnte, ist, dass wir uns insgesamt nach der Wahl so schnell wie möglich hinsetzen und die Weiterentwicklung des EEG vorantreiben. Dazu gehört dann auch, dass man sich dann über die Folgewirkungen auseinandersetzt und einigt, wenn man gewisse Branchen herausnimmt. Denn Sie haben natürlich recht, wenn wir den ÖPNV da herausnehmen, wird sich das auch auf die Preise im Nahverkehr oder den Zuschuss von Minister Carius auswirken.
Da ist Herr Voß auch noch zu fragen. Wenn Sie die Liste durchschauen, ich habe 129 gezählt, Sie 128, sind ja viele mittelständische Betriebe in Thüringen hier auch zurzeit ausgenommen, die tatsächlich nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Nachdem, was Minister Machnig eben am Mittwoch in der Aktuellen Stunde immer wieder betonte, hat er immer gesagt internationaler Wettbewerb. Wie würden Sie das für die Thüringer Firmen für die Zukunft sehen?
Deshalb kann man ja auch sagen, wenn wir diesen Weg gehen, die Firmen herauszunehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, dann müssen wir nicht nur an einer Stellschraube drehen,
sondern wir müssen auch die Wettbewerbsfähigkeit solcher Unternehmen berücksichtigen. Deshalb müssen wir zum Beispiel auch über eine Senkung der Stromsteuer nachdenken, das ist auch ganz klar.
Ich glaube nicht, dass man jetzt eine Stellschraube herausnehmen kann und dann sagen kann, dann drehen wir da und wir machen ausschließlich diesen Weg, sondern dass wir insgesamt eine Konzeption finden müssen in diesem komplizierten Regelwerk des EEG zusammen mit anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Stromsteuer, um zu einer gerechten Verteilung und zu einer Wettbewerbsfähigkeit zu kommen bzw. die zu erhalten.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zur Frage der Frau Abgeordneten Jung in der Drucksache 5/6613. Bitte, Frau Jung.
1. Welche Personal- und Sachkosten sind mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Rückkehrappells der Bundeswehr am 16. April 2013 für das Land und - nach Kenntnis der Landesregierung - für den Bund und die Stadt Gera entstanden?
2. Aus welchen Haushaltsstellen/Projekten sind nach Kenntnis der Landesregierung diese Ausgaben der Stadtverwaltung bzw. der Gera Kultur GmbH und der Elstertal-Infraprojekt GmbH bezahlt worden?
3. Wurde nach Kenntnis der Landesregierung durch die Bundeswehr eine Sondernutzungsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums der Stadt Gera entrichtet und wenn ja, welcher Betrag, wenn nein, warum nicht?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Ausgaben der Stadt Gera bzw. die Unterlassung von einer Berechnung von Sondernutzungsgebühren im Zusammenhang mit dem Rückkehrappell der Bundeswehr veranlasst, da sich die Stadt Gera am 16. April 2013 noch in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung befand?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Staatssekretär Rieder, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung wie folgt:
Zu Frage 1: Am 16. April 2013 habe ich für die Landesregierung am Rückkehrerappell in Gera teilgenommen. In meiner Rede habe ich mich bei den Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz bedankt, den sie im Namen unseres Landes im Ausland geleistet haben. Die Fahrtkosten, die durch meine Teilnahme am Rückkehrerappell angefallen sind, sind nicht nennenswert. Weitere Kosten sind für das Land nicht angefallen. Die Landesregierung besitzt keine Informationen darüber, ob und - wenn ja - welche Kosten im Bund und der Stadt Gera im Rahmen dieser Veranstaltung entstanden sind.
Zu Frage 3: Die Rechtsgrundlage für den Verzicht ist in der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Gera vom 28. Juni 2011 geregelt.
Ja, die gleichen Antworten haben wir auch von der Stadtverwaltung erhalten. Ich frage Sie deshalb: Von wem kann ich denn die Auskunft erhalten?
Die Stadt Gera hat die Sondernutzungserlaubnis erteilt aufgrund einer Satzung, die sie im eigenen Wirkungskreis erlassen hat. Das habe ich gerade erläutert. Fragen Sie die Stadt Gera. Das dürfte kein Problem sein, da Sie dort auch im Stadtrat sind.
Ich sage es mal lax. Die Stadt Gera hat mir darauf geantwortet, dass es mich nichts angeht. Wie kann ich denn umsetzen, dass ich die Antwort erhalte als Abgeordnete?
Vielen Dank. Jetzt gibt es noch eine Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Barth, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, die Stadt Gera betont zu jeder passenden Gelegenheit auch die Bedeutung des Bundeswehrstandorts und der Anwesenheit der Truppe auch für das Image der Stadt und das gute Miteinander von militärischen und zivilen Einrichtungen in der Stadt. Würden Sie vor diesem Hintergrund meiner Einschätzung zustimmen, dass es durchaus richtig ist, wenn die Stadt in ihren Satzungen regelt, dass öffentliche Auftritte wie der Rückkehrerappell der Bundeswehr, um dieses gute Miteinander zu dokumentieren und zu vertiefen, grundsätzlich kostenfrei gestellt werden?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Vielen Dank, Herr Staatssekretär Rieder. Wir kommen jetzt zur Frage 7 des heutigen Tages. Das ist die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Augsten in der Drucksache 5/6619. Bitte, Herr Dr. Augsten.
Die Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben sich auf der Agrarministerkonferenz am 30. August 2013 in Würzburg mit Bezug auf den Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 7. Juni 2013 in Oberhof darauf verständigt, die Bundesregierung zu bitten, zur Frühjahrsagrarministerkonferenz 2014 über die Ergebnisse der EU-weiten Neubewertung des Wirkstoffes Glyphosat, vor allem zur deutschen Positionierung, zu berichten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte Anfang August
die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, wonach bei einer Spontanuntersuchung von zehn Berlinerinnen und Berlinern in sieben Fällen Glyphosat im Urin nachgewiesen wurde. In einer Protokollerklärung zur AMK am 30. August 2013 haben die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein unter Berufung auf die BUND-Untersuchung deutliche Kritik an der aktuellen Glyphosat-Anwendungspraxis in der Landwirtschaft geäußert und Konsequenzen gefordert.
1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die oben beschriebene Protokollerklärung nicht unterstützt?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der der Protokollerklärung zugrundeliegenden These, dass die wahrscheinliche Ursache der Hintergrundbelastung insbesondere der Einsatz von Glyphosat für die Abreifebeschleunigung von Getreide (Sikkation) ist?
3. Wie steht die Landesregierung zur Feststellung in der Protokollerklärung, dass die regelmäßige Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) nicht der guten fachlichen Praxis entspricht?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Wirksamkeit des europäischen und deutschen Pflanzenschutzrechtes bezüglich der allgemeinen Anwendungspraxis von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.
Danke schön, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Protokollerklärung ist Thüringen nicht beigetreten, da bei einigen Punkten - Nummer 5, 7 und 8 - die Forderungen zu weit gehen. Im Übrigen erfolgt eine neue Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene. Die Ergebnisse der Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat sollten aus Sicht der Landesregierung zunächst abgewartet werden.
Zu Frage 2: Erkenntnisse, dass die wahrscheinliche Ursache der festgestellten Hintergrundbelastung insbesondere durch die Anwendung von Glyphosat